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ZahnmedizinZahnärztliche Prüfung Inhaltsübersicht
1. Studienabschluss
2. Gegenstand des Faches 3. Besonderes Profil des Studiengangs an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder 5. Nachbar- und Hilfswissenschaften 6. Schulische Vorbildung 7. Sonstige Kenntnisse, persönliche Neigungen 8. Zulassungsbeschränkungen 9. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation) 10. Zentrale Studienberatung 11. Studienfachberatung 12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen 13. Weitere Informationen zum Studienfach 14. Aufbau des Studiums
1. StudienabschlussDas Studium der Zahnheilkunde wird mit der Zahnärztlichen
Prüfung abgeschlossen.
2. Gegenstand des FachesDie Zahnheilkunde befasst sich mit dem Verhüten (Prävention),
Feststellen (Diagnostik) und Behandeln (Therapie) von Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten. Sie erstreckt sich auch auf Zahnersatz (Kronen, Brücken,
Prothesen) sowie das Regulieren von Zahn- und Kieferanomalien (Kieferorthopädie).
Angesichts der starken Zunahme von Zahn- und Zahnbetterkrankungen (Karies,
Parodontitis) hat die Zahnärztin und der Zahnarzt durch Aufklärung über
die Ursachen dieser Erkrankungen (präventive Zahnheilkunde) eine wichtige
Stellung in der Gesundheitsfürsorge. Da sich viele allgemeine Erkrankungen
auch in der Mundhöhle zeigen und bei der zahnärztlichen Behandlung
Erkrankungen der Patienten bzw. deren Medikation berücksichtigt werden
müssen, sind allgemeinmedizinische Aspekte in der Ausbildung von
großer Bedeutung.
Die Zahnärztin und der Zahnarzt werden für den Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet. Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von 10 Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, gegliedert in ein vorklinisches Studium (5 Semester) und ein klinisches Studium (5 Semester). Die Ausbildung wird mit den folgenden staatlichen Prüfungen abgeschlossen:
Nach Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung kann die Approbation als Zahnärztin bzw. Zahnarzt, d.h. die Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes, beantragt werden.
3. Besonderes Profil des Studiengangs an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Im vorklinischen zahnärztlichen Bereich verfügt
Kiel über eines der modernsten und fortschrittlichsten Simulationslabore
in Europa. Bereits in dieser Phase wird großen Wert auf eine patientenorientierte
Ausbildung gelegt. Im Rahmen der klinischen Ausbildung wird ein synoptisches
Behandlungskonzept gelehrt.
4. Mögliche Berufe und TätigkeitsfelderDie Zahnärztin bzw. der Zahnarzt betätigt sich u. a. in der Praxis (überwiegend als Kassenzahnärztin bzw. Kassenzahnarzt), in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Forschung und Lehre, in der Verwaltung (insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienst), als Sanitätsoffizierin bzw. Sanitätsoffizier etc.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften Biologie, Chemie, Physik und Mathematik.
6. Schulische Vorbildung
7. Sonstige Kenntnisse, persönliche Neigungen
![]() 8. Zulassungsbeschränkungen Der Studiengang Zahnmedizin ist im ersten und in höheren
Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS). Auf der Homepage: www.hochschulstart.de finden Sie die notwendigen Informationen und die Antragsformulare. Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
9. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen,
zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid,
zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
10. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
11. Studienfachberatung Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte
an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und
Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml Frau Lengefeld, Arnold-Heller-Str. 3, Haus 26, 24105 Kiel, Tel.: 0431/597-3810
13. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
14. Aufbau des Studiums Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgender Prüfungsordnung:
Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juli 2010 und der Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, veröffentlicht am 09. Januar 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Januar 2005. Zu Beginn des Studiums veranstaltet der Fachbereich Medizin und das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde besondere Einführungsveranstaltungen, auf die durch einen Aushang im Dekanat der Medizinischen Fakultät, Verwaltungshochhaus 5. Obergeschoss, hingewiesen wird. Das Vorklinische Studium (1.-5. Semester) Im vorklinischen Studium sollen die Studierenden das Grundwissen und die methodischen Grundkenntnisse in den folgenden Wissenschaftsgebieten erwerben:
Das klinische Studium (6.-10. Semester): Gegenstand des klinischen Studiums ist die theoretische und praktische Ausbildung in den Gebieten der Zahnheilkunde und den weiteren medizinischen Fächern. Dadurch sollen die Studierenden die Voraussetzungen für den Eintritt in die berufliche Praxis erlangen, sich insbesondere mit dem Wissensstand und den Methoden der Zahnheilkunde vertraut machen und lernen, die Methoden und Erkenntnisse selbstständig anzuwenden sowie die fachlichen Zusammenhänge zu erkennen. Abschluss des klinischen Studiums ist die Zahnärztliche Prüfung (nach dem 10. Semester), in der praktisch und mündlich in elf verschiedenen Gebieten geprüft wird. Damit ist das Studium der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde abgeschlossen. Danach kann die Approbation, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beantragt werden. Die Regelstudienzeit (einschließlich der Prüfungszeit) beträgt zehn Semester und sechs Monate. Weitere Ausbildung: An die bestandene Zahnärztliche Prüfung kann sich die Promotion zum Dr. med. dent. anschließen, die experimentellen Teile der Promotion können bereits während des Studiums begonnen werden. Außerdem ist eine Weiterbildung zum Zahnarzt für Kieferorthopädie, für Oralchirurgie oder für das öffentliche Gesundheitswesen möglich.
Zuständig für die Pflege dieser Seite:Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail |
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