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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: Oktober 2011 Zur Druckfassung (PDF)

Zahnmedizin


Zahnärztliche Prüfung


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Das Studium der Zahnheilkunde wird mit der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen.


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2. Gegenstand des Faches


Die Zahnheilkunde befasst sich mit dem Verhüten (Prävention), Feststellen (Diagnostik) und Behandeln (Therapie) von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie erstreckt sich auch auf Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) sowie das Regulieren von Zahn- und Kieferanomalien (Kieferorthopädie). Angesichts der starken Zunahme von Zahn- und Zahnbetterkrankungen (Karies, Parodontitis) hat die Zahnärztin und der Zahnarzt durch Aufklärung über die Ursachen dieser Erkrankungen (präventive Zahnheilkunde) eine wichtige Stellung in der Gesundheitsfürsorge. Da sich viele allgemeine Erkrankungen auch in der Mundhöhle zeigen und bei der zahnärztlichen Behandlung Erkrankungen der Patienten bzw. deren Medikation berücksichtigt werden müssen, sind allgemeinmedizinische Aspekte in der Ausbildung von großer Bedeutung.
Die Zahnärztin und der Zahnarzt werden für den Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet. Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von 10 Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, gegliedert in ein vorklinisches Studium (5 Semester) und ein klinisches Studium (5 Semester).
Die Ausbildung wird mit den folgenden staatlichen Prüfungen abgeschlossen:
  • die naturwissenschaftliche Vorprüfung, abzulegen während des vorklinischen Studiums frühestens nach dem 2. Semester,
  • die Zahnärztliche Vorprüfung als Abschluss des vorklinischen Studiums frühestens nach dem 5. Semester,
  • die Zahnärztliche Prüfung als Abschluss des klinischen Studiums nach weiteren 5 Semestern.

Nach Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung kann die Approbation als Zahnärztin bzw. Zahnarzt, d.h. die Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes, beantragt werden.


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3. Besonderes Profil des Studiengangs an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Im vorklinischen zahnärztlichen Bereich verfügt Kiel über eines der modernsten und fortschrittlichsten Simulationslabore in Europa. Bereits in dieser Phase wird großen Wert auf eine patientenorientierte Ausbildung gelegt. Im Rahmen der klinischen Ausbildung wird ein synoptisches Behandlungskonzept gelehrt.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt betätigt sich u. a. in der Praxis (überwiegend als Kassenzahnärztin bzw. Kassenzahnarzt), in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Forschung und Lehre, in der Verwaltung (insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienst), als Sanitätsoffizierin bzw. Sanitätsoffizier etc.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Biologie, Chemie, Physik und Mathematik.



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6. Schulische Vorbildung

 

  • Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
  • Lateinkenntnisse sind nicht vorgeschrieben, jedoch hilfreich, weil sie den Zugang zur medizinischen Fachnomenklatur erleichtern. Die fachspezifischen Lateinkenntnisse werden während des Studiums in dem obligatorischen Praktikum der medizinischen Terminologie erworben.
  • Gute Englischkenntnisse zum Verständnis der häufig englischsprachigen Fachliteratur
  • Möglichst gute Kenntnisse in den studiendienlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik und Mathematik


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7. Sonstige Kenntnisse, persönliche Neigungen


  • gute Augen und manuelle Geschicklichkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen


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8. Zulassungsbeschränkungen


Der Studiengang Zahnmedizin ist im ersten und in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

Die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS).
Auf der Homepage: www.hochschulstart.de finden Sie die notwendigen Informationen und die Antragsformulare.

Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.


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9. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen, zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid, zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880 1791
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: zulstelle@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de



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10. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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11. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Frau Lengefeld, Arnold-Heller-Str. 3, Haus 26, 24105 Kiel, Tel.: 0431/597-3810


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13. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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14. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgender Prüfungsordnung:
Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juli 2010 und der Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, veröffentlicht am 09. Januar 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Januar 2005.

Zu Beginn des Studiums veranstaltet der Fachbereich Medizin und das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde besondere Einführungsveranstaltungen, auf die durch einen Aushang im Dekanat der Medizinischen Fakultät, Verwaltungshochhaus 5. Obergeschoss, hingewiesen wird.

Das Vorklinische Studium (1.-5. Semester) Im vorklinischen Studium sollen die Studierenden das Grundwissen und die methodischen Grundkenntnisse in den folgenden Wissenschaftsgebieten erwerben:
  • bis zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung (frühestens nach dem 2. Semester) in den Gebieten Physik, Chemie, Zoologie oder Biologie im Umfang von 27 Semesterwochenstunden (SWS)1. Die naturwissenschaftliche Vorprüfung findet zweimal im Jahr in der vorlesungsfreien Zeit an drei aufeinander folgenden Wochentagen statt.
  • bis zur zahnärztlichen Vorprüfung (nach dem 5. Semester) in den Gebieten Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie und Zahnersatzkunde im Umfang von 137 SWS. Darüber hinaus müssen die eventuell fehlenden Lateinkenntnisse erworben werden. Die zahnärztliche Vorprüfung ist eine praktisch-mündliche Prüfung und findet zweimal im Jahr in der vorlesungsfreien Zeit an zehn aufeinander folgenden Wochentagen statt, davon sieben Tage in dem Gebiet Zahnersatzkunde und je einen Tag in den drei übrigen Gebieten.

Das klinische Studium (6.-10. Semester):
Gegenstand des klinischen Studiums ist die theoretische und praktische Ausbildung in den Gebieten der Zahnheilkunde und den weiteren medizinischen Fächern. Dadurch sollen die Studierenden die Voraussetzungen für den Eintritt in die berufliche Praxis erlangen, sich insbesondere mit dem Wissensstand und den Methoden der Zahnheilkunde vertraut machen und lernen, die Methoden und Erkenntnisse selbstständig anzuwenden sowie die fachlichen Zusammenhänge zu erkennen.

Abschluss des klinischen Studiums ist die Zahnärztliche Prüfung (nach dem 10. Semester), in der praktisch und mündlich in elf verschiedenen Gebieten geprüft wird. Damit ist das Studium der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde abgeschlossen. Danach kann die Approbation, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beantragt werden. Die Regelstudienzeit (einschließlich der Prüfungszeit) beträgt zehn Semester und sechs Monate.

Weitere Ausbildung:
An die bestandene Zahnärztliche Prüfung kann sich die Promotion zum Dr. med. dent. anschließen, die experimentellen Teile der Promotion können bereits während des Studiums begonnen werden. Außerdem ist eine Weiterbildung zum Zahnarzt für Kieferorthopädie, für Oralchirurgie oder für das öffentliche Gesundheitswesen möglich.


1 Die Semesterwochenstunden (SWS) sind die Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. "2 SWS" bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden pro Woche durchgeführt wird.
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Zahnmedizin, Zahnärztliche Prüfung

Studienziel/
Studiendauer
Zahnärztliche Prüfung
Regelstudienzeit: 10 Semester und 6 Monate
im ... 
Semester
Hauptstudium
5.-8. Semester
Pflichtlehrveranstaltungen
Einführung in die Physik I und II (Vorlesungen) 
 1. 
Praktikum der Physik (LN) 
1.
Allgemeine Chemie I und II (Anorganisch und organisch) (Vorlesungen)  1.
Praktikum der Chemie (LN)1

1.

Biologie (Vorlesung) 
1.
Histologie (Vorlesung) 
1./2.
Entwicklungsgeschichte (Vorlesung) 
1.
Anatomie I, II und III (Vorlesungen)
1./2./3.
Anatomische Präparierübung (LN) 
3. 
Mikroskopische Anatomie I und II (Kursus) (LN)
1./2.
Physiologie I und II (animalische und vegetative Funktionen) (Vorlesungen)  1./2./3.
Praktikum der Physiologie I und II (LN) 
2./3.
Physiologische Chemie (Biochemie) I und II (Vorlesungen)  1./2./3.
Praktikum der physiolog. Chemie I und II (Biochemie) (LN) 2./3.
Werkstoffkunde I und II (Vorlesungen) 
4./5.
Kursus der technischen Propädeutik (LN) 2
1./4.
Phantomkurs der Prothetik I in der vorlesungsfreien Zeit (LN)  4.
Phantomkurs II der Prothetik während des Semesters (LN)  5.
Nachweis des Kleinen Latinum oder Kursus der medizinischen Terminologie (LN) 1.
Semesterwochenstundenzahl im Vorklinischen Studium 164
Naturwissen-
schaftliche
Vorprüfung
Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung findet nach dem 2. Semester an drei Tagen (in der Regel mündlich) statt.
Zahnärztliche
Vorprüfung
Die zahnärztliche Vorprüfung findet nach dem 5. Semester statt und besteht aus einer praktisch-mündlichen Prüfung in den Gebieten:
  • Anatomie (1 Tag)
  • Physiologie (1 Tag)
  • Physiologische Chemie (Biochemie) (1 Tag) und
  • Zahnersatzkunde (7 Tage)
Klinisches
Studium
6.-10. Semester
Pflichtveranstaltungen:
- je eine Vorlesung über:
die Einführung in die Zahnheilkunde 
7.
die Allgemeine Pathologie 
6.
die Spezielle Pathologie 
6.
die Allgemeine Chirurgie 
8.
die Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 
8.
die Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge 
6.
die medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen 
6.
die Einführung in die Kieferorthopädie 
7.
die Berufskunde 
8.
die Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde  7.
- je zwei Vorlesungen über: 
die Pharmakologie (einschließl. Rezeptierkurs) 
9./10.
die Innere Medizin 
7./8.
die Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten 
7./8./9./10.
die Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie 
7./8./9./10.
die Zahnerhaltungskunde 
6.
die Zahnersatzkunde 
9./10.
die Kieferorthopädie 
8./9.
- Pflichtlehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis:
ein pathologischer Kurs 
6.
Kursus der klinisch-chemischen und -physikalischen Untersuchungsmethoden  7.
Röntgenkursus 
6.
Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde 
6.
Kursus der kieferorthopädischen Technik 
7.
ein Operationskurs 
8./9.
ein Kurs der kieferorthopädischen Behandlung 
9./10. 
ein Kurs der Zahnerhaltungskunde (zwei Semester) 
7./8. 
Kursus der Zahnersatzkunde (zwei Semester)
9./10. 

eine praktische Ausbildung:
regelmäßiger und erfolgreicher Besuch als Auskulant

1. der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und
2. der chirurgischen Poliklinik, jeweils ein Semester lang

7.
als Praktikant
1. der Hautklinik (während eines Semesters) - Seminar
8.
2. des Kurses und der Poliklinik der Zahnerhaltungskunde
(während zweier Semester)
7./8.
3. des Kurses und der Poliklinik der Zahnersatzkunde
(während zweier Semester)
9./10.
4. der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten (während dreier Semester)
8./9./10.
Semsterwochenstundenzahl im Klinischen Studium
199
Zahnärztliche
Prüfung
Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus einer praktisch-mündliche Prüfung und umfasst folgende Abschnitte: Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Pharmakologie, Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge, Innere Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Chirurgie, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie

__________
1 Das Praktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.
2 Dieser Kurs ist in zwei Abschnitte aufgeteilt. Im 1. Semester findet eine Einführung in die Zahnheilkunde statt und der Hauptanteil des Kurses liegt im 4. Semester.

Abkürzungsverzeichnis:
LN: Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung zur Zahnärztlichen Vorprüfung bzw. zur zahnärztlichen Prüfung.


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