Vergleichende Slavistik
Master
Inhaltsübersicht
1.
Studienabschluss
Master of Arts (M.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Gegenstand der Vergleichenden Slavistik sind die slavischen
Sprachen und Literaturen in Vergangenheit und Gegenwart sowie ihre wechselseitigen
Beziehungen. Neben der allgemeinen Methodik der Sprach- und Literaturwissenschaft
umfasst das Studium der Vergleichenden Slavistik folgende fachbezogene
Teilgebiete:
- die vergleichende Beschäftigung mit den slavischen Sprachen in synchroner
und diachroner Betrachtung und
- die Geschichte der slavischen Literaturen
sowie ihre Wechselbeziehungen in Vergangenheit und Gegenwart.
Der Spracherwerb
bzw. die Vervollkommnung mindestens zweier slavischer Sprachen erfolgt
während des Studiums und ist unabdingbare Voraussetzung für die wissenschaftliche
Beschäftigung mit den slavischen Sprachen und Literaturen.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik des
Instituts für Slavistik der Universität Kiel ist international ausgerichtet.
Dies manifestiert sich u. a. in dem regen Austausch mit russischen Partnerinstituten
sowie in der Möglichkeit, verschiedene Lehrveranstaltungen bei Wissenschaftlern
aus dem slavischen Raum zu absolvieren. Die Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel hat zudem die Erforschung des Ostseeraums, seiner Kulturen und
Gesellschaften und ihrer historischen Entwicklung zum Schwerpunkt ihres
Profils erklärt. Das Masterstudium der Vergleichenden Slavistik in Kiel
trägt mit der Untersuchung der russischen sowie polnischen Sprache und
Kultur innerhalb des Ostseeraums in Forschung und Lehre einen wichtigen
Teil zu diesem Profilbereich bei. Die Mitwirkung des Instituts für Slavistik
in der fächerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft des Zentrums für Osteuropastudien
(ZOS) der Universität Kiel bietet zudem wertvolle interdisziplinäre Ansätze
für Slavisten in den Bereichen Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches
Recht und Kirchengeschichte.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs
Vergleichende Slavistik mit dem Abschluss Master of Arts können im Hochschulbereich,
im Verlagswesen, in der Erwachsenenbildung, im Bereich der Kultur, in
der Wirtschaft und in den Medien tätig sein. Da die Stellen hier jedoch
begrenzt sind, wird empfohlen, durch Praktika und Hospitationen bereits
während des Studiums mögliche weitere Berufsfelder kennenzulernen.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Andere Philologien, Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches
Recht und Empirische Sprachwissenschaft.
 6.
Sprachkenntnisse
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
- Lektürekenntnisse des Englischen müssen bis spätestens
2 Wochen nach Beginn des 1. Semesters im Institut für Slavistik
nachgewiesen werden.
Benötigte Sprachkenntnisse werden in der Studienqualifikationssatzung
bekannt gegeben unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf.
 7.
Persönliche Neigungen
- Interesse an wissenschaftlicher Arbeit
- Interesse an der vertieften Auseinandersetzung mit sprach-, kultur-
und literaturwissenschaftlichen Inhalten
- Interesse am Erlernen weiterer slavischer Sprachen und Freude an
der Auseinandersetzung mit dem slavischen Kulturbereich
 8.
Zugangsbedingungen zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes
Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß
Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung
sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118
Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie
zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
9. Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
10. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere
für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches.
11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
12. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
13. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August
2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Vergleichende Slavistik, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober
2010.
Der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik wurde von der Akkreditierungsagentur
AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Vergleichende Slavistik kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang
gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier
Studienfächer im Umfang von je 45 Leistungspunkten und die Anfertigung
einer Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen
zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium
finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.
In dem Masterstudiengang Vergleichende Slavistik soll neben der bereits
im Bachelorstudium erworbenen Hauptsprache eine weitere slavische Sprache
erlernt werden (Russisch, Polnisch, Tschechisch oder Bulgarisch). Dies
ermöglicht den Studierenden, Wechselbeziehungen zwischen den slavischen
Sprachen und Literaturen nachzuvollziehen und zu untersuchen. Neben den
Sprachkursen (2 Module zweite slavische Sprache, 1 Modul erste slavische
Sprache) ist daher auch der Erwerb vertiefter sprachgeschichtlicher Kenntnisse
vorgesehen (Altkirchenslavisch, Altrussisch, Altpolnisch, Alttschechisch
bzw. Altbulgarisch). In der Sprach- und Literaturwissenschaft (je 1 Modul)
sollen das selbstständige, wissenschaftliche Arbeiten weiterentwickelt
und die Kenntnisse in den jeweiligen Bereichen vertieft werden. Ein Examenskolloquium
bereitet auf die Masterarbeit bzw. die Abschlussprüfung im 4. Semester
vor und kann je nach Studienschwerpunkt in der Literaturwissenschaft oder
Sprachwissenschaft besucht werden. Je nach Schwerpunkt ist auch das Thema
der Masterarbeit aus dem Bereich der Sprach- oder Literaturwissenschaft
zu wählen.
Mit dem Abschluss Master of Arts kann bei Vorliegen eines entsprechenden Notendurchschnitts anschließend eine Promotion angestrebt
werden.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden
studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden
Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei
studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Vergleichende Slavistik beträgt 4 Semester.
Vergleichende
Slavistik, Master of Arts (M.A.)
Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL
1 |
im...
Sem. |
Vor.
2
|
SWS
3 |
LP
4 |
| PHF-slav-sg |
Sprachwandel |
| |
Altkirchenslavisch (Ü) |
K |
1. |
- |
2 |
3 |
| Sprachwandel (Altrussisch, Altpolnisch,
Alttschechisch) (VL) |
K |
2. |
- |
2 |
2 |
| |
Sprachpraktische
Übungen5 |
| |
Hauptsprache E1 (SK) |
K |
1. |
je nach
Modul |
2 |
2,5 |
| Hauptsprache E2 (SK) |
2. |
2 |
2,5 |
| Zweite slavische Sprache A1 (SK) |
K |
1. |
- |
2 |
2,5 |
| Zweite slavische Sprache A2 (SK) |
2 |
2,5 |
| Zweite slavische Sprache B1 (SK) |
K |
2. |
Sprach-
kurse
A1+A2 |
2 |
2,5 |
| Zweite slavische Sprache B2 (SK) |
2 |
2,5 |
| |
Wahlpflicht I
6 |
| |
Hauptseminar |
HA |
3. |
- |
2 |
7 |
| Übung |
R |
2. |
- |
2 |
3 |
| |
Wahlpflicht II
7 |
| |
Hauptseminar |
HA |
3. |
- |
2 |
7 |
| Übung |
R |
2. |
- |
2 |
3 |
| Examenskolloquium |
R |
3. |
- |
2 |
5 |
| Gesamt |
45 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer |
| __________ |
| 1 |
PL: Im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2 |
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die
für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters
vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese
Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene
Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP).
Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren
Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen,
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen.
Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal
30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 5 |
Die im 1. und 2. Semester zu absolvierenden sprachpraktischen
Übungen dienen zum einen der Vertiefung der im Bachelorstudium
erworbenen russischen, polnischen oder tschechischen Sprachkenntnisse
und zum anderen dem Erlernen einer zweiten slavischen Sprache.
Die Hauptsprache ist aus folgendem Angebot zu wählen: Russisch
(PHF-ruph-sr6), Polnisch (PHF-poph-sp6) oder Tschechisch (PHF-tsph-st6).
Voraussetzung für das jeweilige Modul sind die jeweils im
Bachelorstudium erworbenen russischen (PHF-ruph-sr5), polnischen
(PHF-poph-sp5) oder tschechischen (PHF-tsph-st5) Sprachkenntnisse.
Die zweite slavische Sprache ist aus folgendem Angebot zu wählen:
Russisch (PHF-ruph-sr1 und PHF-ruph-sr3), Polnisch (PHF-poph-sp1
und PHF-poph-sp3) oder Tschechisch (PHF-tsph-st1 und PHF-tsph-st3).
|
| 6 |
Das Wahlpflichtmodul I ist aus folgendem Angebot zu wählen:
Sprachwissenschaft (PHF-slav-sw4) oder Literaturwissenschaft (PHF-slav-lw4).
|
| 7 |
Das Wahlpflichtmodul II ist aus folgendem Angebot zu wählen:
Sprachwissenschaft (PHF-slav-sw5) oder Literaturwissenschaft (PHF-slav
lw5). Wird das Wahlpflichtmodul I aus dem Bereich Sprachwissenschaft
gewählt, dann muss das Wahlpflichtmodul II im Bereich Literaturwissenschaft
absolviert werden. Wird das Wahlpflichtmodul I im Bereich Literatur-
wissenschaft gewählt, dann muss das Wahlpflichtmodul II im
Bereich Sprachwissenschaft absolviert werden.
|
| Erläuterungen: |
| HA: |
Hausarbeit |
| K: |
Klausur |
| R: |
Referat |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| SK: |
Sprachkurs |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
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