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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Vergleichende Slavistik


Master


Inhaltsübersicht




Zum Seitenanfang1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Gegenstand der Vergleichenden Slavistik sind die slavischen Sprachen und Literaturen in Vergangenheit und Gegenwart sowie ihre wechselseitigen Beziehungen. Neben der allgemeinen Methodik der Sprach- und Literaturwissenschaft umfasst das Studium der Vergleichenden Slavistik folgende fachbezogene Teilgebiete:
  • die vergleichende Beschäftigung mit den slavischen Sprachen in synchroner und diachroner Betrachtung und
  • die Geschichte der slavischen Literaturen sowie ihre Wechselbeziehungen in Vergangenheit und Gegenwart.
Der Spracherwerb bzw. die Vervollkommnung mindestens zweier slavischer Sprachen erfolgt während des Studiums und ist unabdingbare Voraussetzung für die wissenschaftliche Beschäftigung mit den slavischen Sprachen und Literaturen.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik des Instituts für Slavistik der Universität Kiel ist international ausgerichtet. Dies manifestiert sich u. a. in dem regen Austausch mit russischen Partnerinstituten sowie in der Möglichkeit, verschiedene Lehrveranstaltungen bei Wissenschaftlern aus dem slavischen Raum zu absolvieren. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat zudem die Erforschung des Ostseeraums, seiner Kulturen und Gesellschaften und ihrer historischen Entwicklung zum Schwerpunkt ihres Profils erklärt. Das Masterstudium der Vergleichenden Slavistik in Kiel trägt mit der Untersuchung der russischen sowie polnischen Sprache und Kultur innerhalb des Ostseeraums in Forschung und Lehre einen wichtigen Teil zu diesem Profilbereich bei. Die Mitwirkung des Instituts für Slavistik in der fächerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft des Zentrums für Osteuropastudien (ZOS) der Universität Kiel bietet zudem wertvolle interdisziplinäre Ansätze für Slavisten in den Bereichen Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Kirchengeschichte.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Vergleichende Slavistik mit dem Abschluss Master of Arts können im Hochschulbereich, im Verlagswesen, in der Erwachsenenbildung, im Bereich der Kultur, in der Wirtschaft und in den Medien tätig sein. Da die Stellen hier jedoch begrenzt sind, wird empfohlen, durch Praktika und Hospitationen bereits während des Studiums mögliche weitere Berufsfelder kennenzulernen.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Andere Philologien, Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Empirische Sprachwissenschaft.


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6. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
  • Lektürekenntnisse des Englischen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Beginn des 1. Semesters im Institut für Slavistik nachgewiesen werden.

Benötigte Sprachkenntnisse werden in der Studienqualifikationssatzung bekannt gegeben unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf.


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7. Persönliche Neigungen


  • Interesse an wissenschaftlicher Arbeit
  • Interesse an der vertieften Auseinandersetzung mit sprach-, kultur- und literaturwissenschaftlichen Inhalten
  • Interesse am Erlernen weiterer slavischer Sprachen und Freude an der Auseinandersetzung mit dem slavischen Kulturbereich


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8. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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9. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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10. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches.


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11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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12. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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13. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Vergleichende Slavistik, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Vergleichende Slavistik kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 45 Leistungspunkten und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

In dem Masterstudiengang Vergleichende Slavistik soll neben der bereits im Bachelorstudium erworbenen Hauptsprache eine weitere slavische Sprache erlernt werden (Russisch, Polnisch, Tschechisch oder Bulgarisch). Dies ermöglicht den Studierenden, Wechselbeziehungen zwischen den slavischen Sprachen und Literaturen nachzuvollziehen und zu untersuchen. Neben den Sprachkursen (2 Module zweite slavische Sprache, 1 Modul erste slavische Sprache) ist daher auch der Erwerb vertiefter sprachgeschichtlicher Kenntnisse vorgesehen (Altkirchenslavisch, Altrussisch, Altpolnisch, Alttschechisch bzw. Altbulgarisch). In der Sprach- und Literaturwissenschaft (je 1 Modul) sollen das selbstständige, wissenschaftliche Arbeiten weiterentwickelt und die Kenntnisse in den jeweiligen Bereichen vertieft werden. Ein Examenskolloquium bereitet auf die Masterarbeit bzw. die Abschlussprüfung im 4. Semester vor und kann je nach Studienschwerpunkt in der Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft besucht werden. Je nach Schwerpunkt ist auch das Thema der Masterarbeit aus dem Bereich der Sprach- oder Literaturwissenschaft zu wählen.

Mit dem Abschluss Master of Arts kann bei Vorliegen eines entsprechenden Notendurchschnitts anschließend eine Promotion angestrebt werden.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Vergleichende Slavistik beträgt 4 Semester.

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Vergleichende Slavistik, Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)
Modulnummer Modulname PL 1 im...
Sem.
Vor. 2 SWS 3 LP 4
PHF-slav-sg Sprachwandel
  Altkirchenslavisch (Ü) K 1. - 2 3
Sprachwandel (Altrussisch, Altpolnisch, Alttschechisch) (VL) K 2. - 2 2
  Sprachpraktische Übungen5
  Hauptsprache E1 (SK) K 1. je nach Modul 2 2,5
Hauptsprache E2 (SK) 2. 2 2,5
Zweite slavische Sprache A1 (SK) K 1. - 2 2,5
Zweite slavische Sprache A2 (SK) 2 2,5
Zweite slavische Sprache B1 (SK) K 2.

Sprach- kurse

A1+A2

2 2,5
Zweite slavische Sprache B2 (SK) 2 2,5
  Wahlpflicht I 6
  Hauptseminar HA 3. - 2 7
Übung R 2. - 2 3
  Wahlpflicht II 7
  Hauptseminar HA 3. - 2 7
Übung R 2. - 2 3
Examenskolloquium R 3. - 2 5
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer

__________
1 PL: Im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5

Die im 1. und 2. Semester zu absolvierenden sprachpraktischen Übungen dienen zum einen der Vertiefung der im Bachelorstudium erworbenen russischen, polnischen oder tschechischen Sprachkenntnisse und zum anderen dem Erlernen einer zweiten slavischen Sprache. Die Hauptsprache ist aus folgendem Angebot zu wählen: Russisch (PHF-ruph-sr6), Polnisch (PHF-poph-sp6) oder Tschechisch (PHF-tsph-st6). Voraussetzung für das jeweilige Modul sind die jeweils im Bachelorstudium erworbenen russischen (PHF-ruph-sr5), polnischen (PHF-poph-sp5) oder tschechischen (PHF-tsph-st5) Sprachkenntnisse. Die zweite slavische Sprache ist aus folgendem Angebot zu wählen: Russisch (PHF-ruph-sr1 und PHF-ruph-sr3), Polnisch (PHF-poph-sp1 und PHF-poph-sp3) oder Tschechisch (PHF-tsph-st1 und PHF-tsph-st3).

6

Das Wahlpflichtmodul I ist aus folgendem Angebot zu wählen: Sprachwissenschaft (PHF-slav-sw4) oder Literaturwissenschaft (PHF-slav-lw4).

7

Das Wahlpflichtmodul II ist aus folgendem Angebot zu wählen: Sprachwissenschaft (PHF-slav-sw5) oder Literaturwissenschaft (PHF-slav lw5). Wird das Wahlpflichtmodul I aus dem Bereich Sprachwissenschaft gewählt, dann muss das Wahlpflichtmodul II im Bereich Literaturwissenschaft absolviert werden. Wird das Wahlpflichtmodul I im Bereich Literatur- wissenschaft gewählt, dann muss das Wahlpflichtmodul II im Bereich Sprachwissenschaft absolviert werden.



Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
K: Klausur
R: Referat
Sem.: empfohlenes Semester
SK: Sprachkurs
Ü: Übung
VL: Vorlesung


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