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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Stadt- und Regionalentwicklung


Master


Inhaltsübersicht

 



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1. Studienabschluss


Master of Science (M.Sc.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Der Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ ist am Geographischen Institut angesiedelt. Der humangeographisch ausgerichtete Studiengang konzentriert sich auf die Analyse von Strukturen, Entwicklungsprozessen und Steuerungsmöglichkeiten von Städten und Regionen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der ökonomischen, demographischen und soziokulturellen Entwicklungen aus geographischer Perspektive. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Globalisierungsprozessen für die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungschancen auf regionaler und auf lokaler Ebene? Wie wirken Migration und demographischer Wandel, welche Probleme und welche Chancen entstehen aus soziokultureller Vielfalt und aus veränderten Haushaltsstrukturen in Stadtregionen und städtischen Quartieren? Welche Instrumente des Stadtmarketing, der Wirtschaftsförde-rung und des Immobilienmanagements und welche integrativen Elemente regionaler und urbaner Governance können genutzt werden, um Städte und Regionen zukunftsfähig zu machen?

Im Studiengang wird besonderer Wert auf die Verknüpfung von theoriegeleiteten Forschungskonzepten und praxisnahen Anwendungsfeldern gelegt. Letztere sind insbesondere über zahlreiche Lehrbeauftragte und Honorarprofessoren aus der Planungspraxis garantiert, die im zweiten und dritten Semester zentrale Ausbildungsinhalte mitgestalten.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Die Kieler Humangeographie zeichnet sich durch ein Forschungs- und Ausbildungsprofil in der Stadtgeographie, Wirtschaftsgeographie, Kultur- und Tourismusgeographie und integrierter Migrationsforschung aus. Daneben bietet sie Vertiefungen in den Bereichen Geomedien und Geojounalismus und in der stadtregionalen Planungs- und Governanceforschung. Eine zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeit bietet die Wahl von Nebenfächern aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder der Physischen Geographie im Umfang von 20 LP.
Im Masterstudiengang unterstützt das Geographische Institut Auslandsaufenthalte innerhalb und außerhalb Europas. Die Studierenden haben die Möglichkeit, im dritten Semester ein im Curriculum verankertes Mobilitätsfenster für einen Studienaufenthalt oder ein Berufspraktikum im Ausland zu nutzen.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Der berufsqualifizierende Masterabschluss Stadt- und Regionalentwicklung umfasst eine fachliche und methodische Ausbildung, die für den Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen qualifiziert.
Berufliche Tätigkeiten bieten sich in Universitäten und Forschungsinstituten im In- und Ausland, in Ministerien, Behörden und Ämtern auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, in Wirtschaftsunternehmen, privaten Planungs- und Entwicklungsbüros sowie nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen.
Folgende typische Einsatzfelder, abhängig von der der individuellen Schwerpunktbildung, sind:
  • Stadt- und Regionalmanagement sowie räumliche Planung
  • Wirtschaftsförderung, Industrie- und Handelskammern
  • Einzelhandelsplanung
  • Wohnungswirtschaft
  • Immobilienwirtschaft und -research
  • Tourismuswirtschaft und -planung
  • Freizeit- und Kulturwirtschaft und -planung
  • Stadt-, City- und Regionalmarketing
  • Quartiers- und Integrationsmanagement
  • Interkulturelle Büros und Vereinigungen
  • Internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik
  • Medien und Kommunikation


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Alle Grundfächer der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.


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6. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Gute Kenntnisse in Englisch und in einer weiteren modernen Fremdsprache, Kenntnisse in geographischen Erhebungs- und Analysemethoden sowie EDV-Anwendungen sind notwendig.
Für ausländische Studierende: Sehr gute Deutschkenntnisse, die über ein Videotelefonat, z.B. über Skype, abgeprüft werden.


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7. Persönliche Neigungen


Die Fähigkeit zu kritischen, komplexen und zielorientierten, faktenbasierten Analysen ist erforderlich. Dabei sollte man analytischen, mathematischen sowie natur- bzw. sozialwissenschaftlichen Denkweisen nicht abgeneigt sein und ein hohes Maß an Eigeninteresse und die Fähigkeit zum Selbststudium miteinbringen.


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8. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt und in höheren Fachsemestern nicht zulassungsbeschränkt.
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung kann nach erfolgreicher Eignungsfeststellung erfolgen. Nähere Informationen zur der Eignungsfeststellung und zur Anmeldefrist erhalten Sie unter:
www.geographie.uni-kiel.de/studium-lehre.html, Rubrik "Für Interessierte"
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Gebiet Geographie oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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9. Zentrale Studienberatung

In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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10. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Zu Beginn jedes Wintersemesters findet eine Erstsemesterwoche statt. Die Teilnahme ist für Stu-dierende des Masterstudiengangs Pflicht; die Termine und das Ablaufprogramm erhalten Sie wäh-rend der Einschreibung und auf der Homepage des Geographischen Instituts.


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11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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12. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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13. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Masterstudiengangs Stadt- und Regionalentwicklung, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2011.

Der Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch die Beschlüsse vom 28. September 2007 und vom 26. September 2008 akkreditiert.

Das Curriculum des Ein-Fach-Masterstudienganges Stadt- und Regionalentwicklung ist gegliedert in die fünf Bereiche: Pflichtbereich (A), Wahlpflichtbereich Geographie (B), Wahlpflichtbereich extern (C), Berufspraktikum (D) sowie Masterarbeit und Masterkolloquium (E).

Der Bereich A umfasst vier Pflichtmodule im Umfang von 42 LP, die auf die ersten drei Semester verteilt sind. Im einzelnen umfassen Sie die Module Grundlagen: Theorien und Konzepte der Stadt- und Regionalentwicklung, Politik und Steuerung: Urban and Regional Governance, sowie eine Große Exkursion und eine Projektstudie, in denen die theoretischen, konzeptionellen und methodischen Kenntnisse aus den anderen Modulen in Einzel- und Kleingruppenarbeit als Vorbereitung für die Masterarbeit angewendet werden können.

Die Bereiche B und C stellen die Wahlpflichtbereiche des Masterstudienganges dar. Im Bereich B, der den methodischen Wahlpflichtbereich darstellt, können Module im Umfang von 20 LP aus verschiedenen Analyse- und Bewertungsverfahren u. a. Methoden der Regionalanalyse, Markt- und Standortanalyse in der Immobilienwirtschaft, Qualitative Sozialforschung oder Prognose- und Bewertungsverfahren ausgewählt werden. Zudem kann der Bereich GeoJournalismus ausgewählt und vertieft werden. Der Bereich C stellt den externen Wahlpflichtbereich dar, in dem je nach Interesse, Module im Umfang von 20 LP aus dem fachverwandten Modulangebot der Universität Kiel ausgewählt werden können. Ebenso können weitere Module aus dem Bereich B, sowie weitere Module im Rahmen eines möglichen Auslandsstudiums angerechnet werden.

Der Praxisbereich D beinhaltet ein Pflichtberufspraktikum, das auch getrennt in zwei Etappen absolviert werden kann.

Der Bereich E umfasst die abschließende Masterarbeit und das Masterkolloquium, in dem die eigenen Forschungsleistungen präsentiert werden.

Ein Auslandsstudium ist wünschenswert. Zur Förderung der Mobilität während des Studiums wird als möglicher Zeitpunkt (Mobilitätsfenster) für Auslandsaufenthalte das dritte Semester empfohlen.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die Absolventinnen und Absolventen die Lernziele eines Moduls erreicht haben. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen, die Masterarbeit und das Masterkolloquium bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung beträgt 4 Semester.

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Stadt- und Regionalentwicklung, Master of Science (M.Sc.)

Ein-Fach-Masterstudium (120 LP)
Modulnummer Modulname PL 1 im...
Sem.
Vor. 2 SWS 3 LP 4
MNF-Geogr-101 Bereich A: Theorien und Konzepte der Stadt- und Regionalentwicklung
  Theorien und Konzepte der Stadt- und Regionalentwicklung (VL) K 1. - 2 16
Wirtschaftsgeographie der Regionalisierung und Globalisierung (HS) HA 2
Sozialgeographie der Stadt (HS) HA 2
Kulturgeographie (HS) HA 2
MNF-Geogr-102 Bereich A: Große Exkursion „Stadt- und Regionalentwicklung“
  Exkursion P 1. - 4 8
MNF-Geogr-103 Bereich A: Urban and Regional Governance
  Public Management und räumliche Planung (VL) K 2. - 2 10
  Urban and Regional Governance (HS) HA 2
  Stadtmarketing (Ü) 5 PA 2
  Regionale Wirtschaftsförderung (Ü)5 PA 2
MNF-Geogr-104 Bereich A: Projektstudie „Stadt- und Regionalentwicklung“
  Projektstudie PA 3. - 4 8
Bereich B: Wahlpflichtbereich Geographie: Analyse und Bewertungsverfahren6
MNF-Geogr-111 Methoden der Regionalanalyse (Ü) PA 2. - 2 5
MNF-Geogr-112 Markt- und Standortanalyse in der Immobilien-wirtschaft (Ü) PA 2 5
MNF-Geogr-113 Qualitative Sozialforschung (Ü) PA 2 5
MNF-Geogr-114 Prognose- und Bewertungsverfahren (Ü) PA 2 5
MNF-Geogr-311 GeoJournalismus (Ü) PA 6 10
Bereich C: Wahlpflichtbereich extern7
  Wahlpflichtmodule im Umfang von 20 LP   3. Je nach Modul   20
MNF-Geogr-190 Bereich D: Berufspraktikum
  Berufspraktikum 8 P 1.+3. - 8 Wochen 10
MNF-Geogr-199 Bereich E: Masterarbeit "Stadt- und Regionalentwicklung"
  Masterarbeit MA+Pr 4. 80 LP   28
Masterkolloquium
Gesamt 120
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (28 LP).


__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Nur eine der beiden angebotenen Übungen wird absolviert.
6 Im Wahlpflichtbereich B sind 20 LP aus den aufgelisteten Modulen zu erbringen.
7 Es können Module aus dem gesamten Modulangebot der Universität Kiel mit Bezug zu den Schwerpunkten des Studienganges gewählt werden.
8 Das Berufspraktikum findet aufgeteilt in der vorlesungsfreien Zeit statt.


Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
HS: Hauptseminar
K: Klausur
MA: Masterarbeit
P: Protokoll
PA: Projektarbeit
Pr.: Präsentation
R: Referat
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung
VL: Vorlesung


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