Für zahlreiche an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
angebotene Studienfächer werden bestimmte Sprachkenntnisse benötigt. Diese
Sprachkenntnisse und die unterschiedlichen Möglichkeiten, diese nachzuweisen,
werden in dem vorliegenden Studieninformationsblatt erläutert.
Bei der Einschreibung in zahlreiche Studiengänge ist eine Bescheinigung
vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die Zugangsvoraussetzungen
lt. Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die Studienqualifikationssatzung
vom 2. Oktober 2008, zuletzt geändert durch die Satzung vom 14. Oktober
2011, ist zu finden unter:
Der Vordruck zum Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse ist zu finden
unter:
,
Rubrik Formularcentre -> Anträge / Vordrucke -> Einschreibung.
Auf diesem Vordruck bestätigt das zuständige Institut oder die
jeweilige Studienfachberatung die Erfüllung der Voraussetzungen.
Nach der aktuellen Studienqualifikationssatzung sind folgende Sprachkenntnisse
erforderlich:
AgriGenomics
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- sehr gute Englischkenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test
550 (paper-based testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss
eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
|
Anglistik / Nordamerikanistik
Bachelor of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- eine Abiturnote von mindestens 12 Punkten im Leistungskurs
Englisch (= Durchschnittswert aus der letzten Zeugnisnote und
der Note im schriftlichen Abitur) oder
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A,
B, C) oder
- eine Abiturnote von mindestens 13 Punkten im Fach Englisch
(=Durchschnittswert aus der letzten Zeugnisnote und der Note
im schriftlichen Abitur) in der Profiloberstufe oder
- Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
- IELTS (International English Language Testing System - Academic
Version!) Total score 6.5, but with no partial score of less
than 6 oder
- TOEFL PBT (Paper-based test): 550 (of 677) points oder
- TOEFL iBT (Internet-based test): 90 (of 120) points
|
Anglistik / Nordamerikanistik
Master of Arts* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A,
B) oder
- Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
- IELTS (International English Language Testing System - Academic
Version!) Total score 8, but with no partial score of less than
7.5 oder
- TOEFL PBT (Paper-based test): 590 (of 677) points oder
- TOEFL iBT (Internet-based test): 100 (of 120) points
|
Applied Ecology
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- ausreichende Englisch-Kenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test
580 (Paper-based Testing) oder TOEFL-Test 230 (Computer-based
Testing) oder TOEFL-Test 90 (Internet-based Testing) oder IELTS
6.5 (kein Teil unter 6.0) oder Cambridge Certificate in Advanced
English oder vergleichbarer Test oder mindestens 8 Schuljahre
Englisch in Sekundarstufe I und II oder ein 6-monatiger Aufenthalt
in einem englischsprachigen Land
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Biological Oceanography
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- ausreichende Englischkenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test
550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss
eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs
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Climate Physics: Meteorology and Physical Oceanography
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- ausreichende Englischkenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test
550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss
eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs
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Dänisch
Master of Education* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- aktive Beherrschung (schriftlich und mündlich) des Dänischen
- gute Lektürefähigkeit des Norwegischen und Schwedischen
- beides mindestens entsprechend der Kategorie C1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen“
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Digital Communications
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Englischkenntnisse, die dem in TOEFL 550 geforderten Umfang
entsprechen
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Economics
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis
(mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens
mit der Schulnote befriedigend (07)) oder
- TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test
oder
- Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
|
Englisch
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A,
B) oder
- Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
- IELTS (International English Language Testing System - Academic
Version!) Total score 8, but with no partial score of less than
7.5 oder
- TOEFL PBT (Paper-based test): 590 (of 677) points oder
- TOEFL iBT (Internet-based test): 100 (of 120) points
|
English and American
Literatures, Cultures, and Media
Master of Arts* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A,
B) oder
- Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
- IELTS (International English Language Testing System - Academic
Version!) Total score 8, but with no partial score of less than
7.5 oder
- TOEFL PBT (Paper-based test): 590 (of 677) points oder
- TOEFL iBT (Internet-based test): 100 (of 120) points
|
Environmental
Management
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- ausreichende Englisch-Kenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test
580 (Paper-based Testing) oder TOEFL-Test 230 (Computer-based
Testing) oder TOEFL-Test 90 (Internet-based Testing) oder IELTS
6.5 (kein Teil unter 6.0) oder Cambridge Certificate in Advanced
English oder vergleichbarer Test oder mindestens 8 Schuljahre
Englisch in Sekundarstufe I und II oder ein 6-monatiger Aufenthalt
in einem englischsprachigen Land
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Europäische
Ethnologie / Volkskunde
Bachelor of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis
(mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens
mit der Note befriedigend (07)).
Die Englischkenntnisse müssen bei der Einschreibung nachgewiesen
werden.
- Lesekompetenz (B2 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in einer romanischen, skandinavischen, slavischen oder finno-ugrischen
Sprache, nachgewiesen durch den Schulunterricht (mindestens
zwei Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note
ausreichend (05)).
Die Lesekompetenz in der anderen Fremdsprache kann auch durch
den Besuch zweier Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene
I) an der Universität nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist
bei der Anmeldung zu der Modulprüfung „Kulturtheorien“ (3. Semester)
zu erbringen.
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Europäische
Ethnologie / Volkskunde
Master of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis
(mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens
mit der Note befriedigend (07))
- Lesekompetenz (B2 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in einer romanischen, skandinavischen, slavischen oder finno-ugrischen
Sprache, nachgewiesen durch den Schulunterricht (mindestens
zwei Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note
ausreichend (05)) oder durch den Besuch zweier Sprachkurse (Anfänger
und Fortgeschrittene I) an der Universität
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Evangelische Religionslehre
Bachelor of Arts |
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums (gemäß Vereinbarung
der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Latinum),
nachzuweisen bei der Anmeldung zum Modul KG 1: Einführung in
die Kirchengeschichte (studienplanmäßig im 3. Fachsemester)
- Griechischkenntnisse im Umfang des KMK-Graecums (gemäß Vereinbarung
der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Graecum),
nachzuweisen bei der Anmeldung zum zweiten Teil des Moduls AT
2: Wissenschaftlich-theologisch verantworteter Umgang mit dem
Alten Testament (studienplanmäßig im 4. Fachsemester)
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Evangelische Religionslehre
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums (gemäß Vereinbarung
der Kultusministerkonferenz vom 22.09.05 über das Latinum)
- Griechischkenntnisse im Umfang des KMK-Graecums (gemäß Vereinbarung
der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Graecum)
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Französische Philologie
Bachelor of Arts |
- Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein
(Abschlussnote mindestens „ausreichend“) oder das Kleine Latinum
oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein
I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: gute Grundkenntnisse (d.
h. mindestens 3 bis 5 Jahre in der Schule) im Französischen
auf dem Niveau der Stufe B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
„Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Kenntnisse müssen bei
Studienbeginn, spätestens aber bei Beginn des 2. Studienjahres
in einer Spracheingangsprüfung nachgewiesen werden. Solange
die Spracheingangsprüfung nicht bestanden worden ist, können
nur Sprachkurse (sog. Trainingskurse) und Vorlesungen besucht
werden.
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Französisch
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen
im Französischen auf dem Niveau der Stufe C1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
„Kompetente Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER).
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
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Geschichte
Bachelor of Arts |
- Das KMK-Latinum ist Zugangsvoraussetzung für die Aufbaumodule
(ab 4. Semester).
Ausnahme: Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaft
benötigen keine Lateinkenntnisse.
- Die Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer
Englisch), die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt
und mindestens mit „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde,
ist Zugangsvoraussetzung für die Aufbaumodule (ab 4. Semester):
wahlweise Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch,
Schwedisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch
/ Kroatisch, Niederländisch.
Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen
Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.
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Geschichte
Master of Arts (Profil Fachergänzung)* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
Schwerpunkt „Alte Geschichte“ oder „Mittelalterliche Geschichte“:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
- Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch),
die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens
mit „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde (wahlweise
Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch,
Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch,
Niederländisch)
Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen
Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.
Schwerpunkt „Neuere Geschichte“:
- Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch),
die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens
mit „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde (wahlweise
Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch,
Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch,
Niederländisch)
Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen
Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.
Schwerpunkt „Osteuropäische Geschichte“:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
- Lektürefähigkeit in einer osteuropäischen Sprache (Russisch,
Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch)
Schwerpunkt „Geschichte Schleswig-Holsteins und Nordeuropas“:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
- Lektürefähigkeit in einer nordeuropäischen Sprache (Dänisch,
Norwegisch, Schwedisch)
Nachträglicher Nachweis des KMK-Latinums oder der Lektürefähigkeit
in der modernen Fremdsprache für Bachelorabsolventen der CAU mit
dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft (Profil
Handelslehrer) sowie für Bachelorabsolventen anderer Hochschulen:
- Bachelorabsolventen ohne KMK-Latinum ist gestattet, den Nachweis
bis zum Ende des ersten Semesters im Masterstudium zu erbringen,
wenn die oder der Studierende entweder den Schwerpunkt „Osteuropäische
Geschichte“ oder den Schwerpunkt „Geschichte Schleswig-Holsteins
und Nordeuropas“ wählt und im ersten Semester das Vertiefungsmodul
Neuzeit belegt.
- Bachelorabsolventen ohne entsprechende Kenntnisse moderner
Fremdsprachen ist gestattet, den Nachweis bis zum Ende des ersten
Semesters im Masterstudium zu erbringen. Der nachträgliche Nachweis
ist möglich durch das Bestehen einer Klausur, die im Laufe des
ersten Semesters im Masterstudium vom Historischen Seminar gestellt
wird.
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Geschichte
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
- Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch),
die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens
mit „befriedigend“(8 Punkte) abgeschlossen wurde (wahlweise
Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch,
Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch,
Niederländisch)
Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen
Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.
Nachträglicher Nachweis des KMK-Latinums oder der Lektürefähigkeit
in der modernen Fremdsprache für Bachelorabsolventen der CAU mit
dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft (Profil
Handelslehrer) sowie für Bachelorabsolventen anderer Hochschulen:
- Bachelorabsolventen ohne KMK-Latinum ist gestattet, den Nachweis
bis zum Ende des ersten Semesters im Masterstudium zu erbringen,
wenn die oder der Studierende entweder den Schwerpunkt „Osteuropäische
Geschichte“ oder den Schwerpunkt „Geschichte Schleswig-Holsteins
und Nordeuropas“ wählt und im ersten Semester das Vertiefungsmodul
Neuzeit belegt.
- Bachelorabsolventen ohne entsprechende Kenntnisse moderner
Fremdsprachen ist gestattet, den Nachweis bis zum Ende des ersten
Semesters im Masterstudium zu erbringen. Der nachträgliche Nachweis
ist möglich durch das Bestehen einer Klausur, die im Laufe des
ersten Semesters im Masterstudium vom Historischen Seminar gestellt
wird.
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Griechische Philologie
Bachelor of Arts |
- Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums
Der Nachweis des Graecums muss spätestens zur Anmeldung für
das Modul „Griechische Prosa 2“ (3. Semester) erfolgen.
- Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums
Der Nachweis des Großen Latinums muss spätestens zur Anmeldung
für das Modul „Kultur der Antike 2“ (5. Semester) erfolgen.
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Hospital Management
Master |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- ausreichende Englisch-Kenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL–Test
260 (Computer-based Testing) oder vergleichbarer Test
oder Nachweis durch ein in englischer Sprache geführtes
Bewerbungsgespräch
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Informatik
Master of Science*
(Ein-Fach-Masterstudiengang) |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Sofern Deutsch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in deutscher Sprache
erworben wurden, sind Deutschkenntnisse nachzuweisen, die der
„Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang
(DSH)“ laut Rahmenordnung nach Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) vom 30. Mai 1995, in der Fassung des Beschlusses des 190.
Plenums (21./22.02.2000) der HRK entsprechen; diese Nachweispflicht
entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms
in englischer Sprache abgehalten werden.
- Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache
erworben wurden, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem
TOEFL-Test 550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test,
Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International
Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0
entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt, wenn alle
Lehrveranstaltungen des Master-Programms in deutscher Sprache
abgehalten werden.
|
Internationale Politik
und Internationales
Recht
Master of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
Aktive Beherrschung und Lektürefähigkeit des Englischen
mindestens entsprechend der Kategorie C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens
für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Die Sprachkompetenz wird nachgewiesen insbesondere durch
- das Schulzeugnis (mindestens sechs Jahre Schulunterricht, Ab-schluss
mindestens mit der Schulnote noch gut (10 Punkte) oder
- den TOEFL-Test 550 (paper-based-testing) oder vergleichbaren Test
oder
- den Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
oder Abschluss eines englischsprachigen LL.M.-Programms.
Der Nachweis der Sprachkompetenz ist ab Sommersemester 2012 geplant. |
Islamwissenschaft
Bachelor of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Lektürekenntnisse in englischer Sprache mindestens auf der
Stufe B2 (CEF) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
Diese können durch das Ablegen einer international anerkannten
Prüfung in englischer Sprache (TOEFL, IELTS, usw.), die das
entsprechende Sprachniveau bescheinigt (TOEFL mindestens 87
von 120 Punkten, IELTS mindestens 5.0) oder durch das Schulzeugnis
(mindestens 6 Jahre Unterricht, Abschlussnote mindestens befriedigend;
8 Punkte) nachgewiesen werden.
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Italienische Philologie
Bachelor of Arts |
- Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein
(Abschlussnote mindestens „ausreichend“) oder das Kleine Latinum
oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein
I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: Es werden keine Italienisch-Vorkenntnisse
gefordert.
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Italienisch
Master of Education* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Fachspezifische Kenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen
im Italienischen auf dem Niveau B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
„Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
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Klassische Archäologie
Bachelor of Arts |
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums, nachzuweisen
möglichst vor Aufnahme des Studiums, spätestens bis zum Beginn
der Module D und E
- Lektürefähigkeit in mindestens zwei modernen Fremdsprachen
(Englisch, Französisch oder Italienisch) auf dem Niveau der
Stufe B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm),
nachzuweisen durch das Schulzeugnis oder durch vergleichbare
Zertifikate. Der Nachweis muss spätestens zum 5. Semester /
Modul E erfolgen.
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Klassische Archäologie
Master of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Lateinkenntnisse im Unfang des KMK-Latinums
- Lektürefähigkeit in drei modernen Fremdsprachen (mindestens
zwei aus der Fächergruppe Englisch, Französisch und Italienisch;
als dritte moderne Fremdsprache sind auch Neugriechisch, Türkisch,
Russisch oder Spanisch möglich) auf dem Niveau der Stufe B1
(siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm),
nachzuweisen durch das Schulzeugnis oder durch vergleichbare
Zertifikate. Der Nachweis muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn
im Modul G erfolgen.
- Zur Anmeldung einer Masterarbeit mit Schwerpunkt „Klassische
Archäologie“ ist das Graecum nachzuweisen.
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Kunstgeschichte
Bachelor of Arts |
Vor dem 4. Fachsemester, spätestens vor dem 5. Fachsemester, sind
von den Studierenden folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums.
Der Lateinnachweis kann in Ausnahmefällen durch den Nachweis
des Graecums oder des Hebraicums ersetzt werden, sofern es sich
durch einen thematischen Schwerpunkt im Studium begründen
lässt. Über die Ausnahme entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
- Englischkenntnisse im Umfang von 4 Schuljahren (Note: mindestens
„ausreichend“) oder nach CEF-DIALANG = Lesen/ Schreiben/Hörverstehen
B2 (www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
- Lektürefähigkeit in einer zweiten Fremdsprache außer Englisch
(nach CEF-DIALANG = Lesen B1/ Schreiben A1-A2/ Hörverstehen
B1, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
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Kunstgeschichte
Master of Arts* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
Der Lateinnachweis kann in Ausnahmefällen durch den Nachweis
des Graecums oder des Hebraicums ersetzt werden, sofern es sich
durch einen thematischen Schwerpunkt im Studium begründen
lässt. Über die Ausnahme entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
- Englischkenntnisse im Umfang von 4 Schuljahren (Note: mindestens
„ausreichend“) oder nach CEF-DIALANG = Lesen/Schreiben/Hörverstehen
B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
- Lektürefähigkeit in einer zweiten Fremdsprache außer Englisch
(nach CEF-DIALANG = Lesen B1/Schreiben A1-A2/Hörverstehen B1,
siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
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Lateinische Philologie
Bachelor of Arts |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
- Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums Das Große Latinum
kann bis zum Beginn des 2. Semesters nachgeholt werden.
- Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums
Falls das Graecum nicht vor der Aufnahme des Studiums vorhanden
ist, so kann es bis zum Beginn des 5. Semesters nachgereicht
werden.
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Marine Geosciences
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- sehr gute Englisch-Kenntnisse: TOEFL-Test 550 (Paper-based
Testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss eines englischsprachigen
Bachelorstudiengangs
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Materialwissenschaft
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache
erworben wurden, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem
TOEFL-Test 550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test,
Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International
Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0
entsprechen.
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Medical Life Sciences
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- gute Kenntnisse der englischen Sprache nach dem Europäischen
Referenzrahmen, mindestens Niveau B12 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm):
gründliche Kenntnisse aktiv/passiv, schriftlich/mündlich
Diese Regelung ist ab Sommersemester 2012 geplant. |
Musikwissenschaft
Bachelor of Arts |
Für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft werden entweder
Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder die Lektürefähigkeit
in einer romanischen oder skandinavischen Sprache benötigt. Die
Lektürefähigkeit muss entweder durch das Schulzeugnis (mindestens
zwei Jahre Unterricht und mindestens Abschlussnote ausreichend)
oder durch zwei Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an
der Universität oder vergleichbare Nachweise belegt werden.
Der Erwerb fehlender Sprachkenntnisse muss ggf. spätestens zum Ende
des 4. Semesters nachgewiesen werden. |
Polnische Philologie
Bachelor of Arts |
- ausreichende Lektürefähigkeit im Englischen (im Umfang von
vier Jahren Schulenglisch bzw. durch Bezug auf den Referenzrahmen
CEF (B1), siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Kann diese nicht bei Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden,
so muss sie bis zum Ablauf des Moduls LW1 (3. Semester) nachgeholt
werden.
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Portugiesische Philologie
Bachelor of Arts |
- Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein
(Abschlussnote mindestens „ausreichend“) oder das Kleine Latinum
oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse ( Latein
I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss zu Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: Es werden keine Portugiesisch-Vorkenntnisse
gefordert.
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Quantitative Economics
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis
(mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens
mit der Schulnote befriedigend (07)) oder
- TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test
oder
- Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
|
Quantitative Finance
Master of Science |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm
) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das
Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss
mindestens mit der Schulnote befriedigend (07)) oder
- TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test
oder
- Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
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Romanische Philologie
Master of Arts* |
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums: Der Nachweis
des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
- Folgende fachspezifische Sprachkenntnisse müssen bei der Einschreibung
nachgewiesen werden.:
Ein-Fach-Masterstudiengang:
Nachweis von Sprachkenntnissen in zwei romanischen Sprachen
(wählbare Schwerpunktsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch
oder Portugiesisch) auf dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“
oder in der Schwerpunktsprache Französisch auf dem Niveau C
„Kompetente Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
Zwei-Fächer-Masterstudiengang:
Nachweis von Sprachkenntnissen in einer romanischen Sprache
(wählbare Schwerpunktsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch
oder Portugiesisch) auf dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“
oder in der Schwerpunktsprache Französisch auf dem Niveau C
„Kompetente Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
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Russische Philologie
Bachelor of Arts |
- Lektürefähigkeit im Englischen sind im Umfang von vier Jahren
Schulenglisch bzw. durch Bezug auf den Referenzrahmen CEF (B1)
(siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
nachzuweisen. Kann die Lektürefähigkeit nicht bei Aufnahme des
Studiums nachgewiesen werden, so muss sie bis zum Ablauf des
Moduls LW1 (3. Semester) nachgeholt werden.
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Skandinavistik
Master of Arts* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- aktive Beherrschung (schriftlich und mündlich) einer
der skandinavischen Sprachen Dänisch, Isländisch,
Norwegisch oder Schwedisch
- gute Lektürefähigkeit des Dänischen, Norwegischen
und Schwedischen
- beides mindestens entsprechend der Kategorie C1 (im Isländischen
mindestens B2) des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen,
lehren und beurteilen“ (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
|
Spanische Philologie
Bachelor of Arts |
- Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein
(Abschlussnote mindestens „ausreichend“)
oder das Kleine Latinum
oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein
I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse (d. h. mindestens
2 bis 3 Jahre in der Schule) im Spanischen auf dem Niveau der
Stufe A2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
„Elementare Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER) Die Kenntnisse müssen bei Studienbeginn,
spätestens aber bei Beginn des 2. Studienjahres in einer Spracheingangsprüfung
nachgewiesen werden. Solange die Spracheingangsprüfung nicht
bestanden worden ist, können nur Sprachkurse (sog. Trainingskurse)
und Vorlesungen besucht werden.
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Spanisch
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)* |
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen
im Spanischen auf dem Niveau B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
„Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums Der Nachweis des
KMK-Latinums muss bei Beginn des 2.Studienjahres erfolgen.
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Theologie
Erste Theologische Prüfung,
Diplom |
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums (gemäß Vereinbarung
der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Latinum).
Die Lateinkenntnisse sind nachzuweisen als Zugangsvoraussetzung
für das Proseminar im Fach Kirchengeschichte.
- Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (gemäß Vereinbarung
der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Graecum).
Die Griechischkenntnisse sind nachzuweisen als Zugangsvoraussetzung
für das Proseminar im Fach Neues Testament und das Proseminar
im Fach Altes Testament.
- Hebräischkenntnisse im Umfang des Hebraicums (Gemäß der Ordnung
der Theologischen Fakultät (Satzung) für die Prüfung in der
Hebräischen Sprache (Hebraicum) vom 29.07.1977). Die Hebräischkenntnisse
sind nachzuweisen als Zugangsvoraussetzung für das Proseminar
im Fach Altes Testament.
- Der Nachweis von Kenntnissen in allen drei alten Sprachen
ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung.
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Tschechische Philologie
Bachelor of Arts |
- Ausreichende Lektürefähigkeiten im Englischen. Können diese
Kenntnisse im Umfang von vier Jahren Schulenglisch bzw. durch
den Bezug auf den Referenzrahmen CEF (B1) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
nicht bei Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, so müssen
sie bis zum Ablauf des Moduls LW1 (3. Semester) nachgeholt werden.
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Vergleichende Slavistik
Master of Arts |
- Lektürekenntnisse des Englischen müssen bis spätestens
2 Wochen nach Beginn des 1. Semesters im Institut für Slavistik
nachgewiesen werden.
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Für Studienfächer, die in dieser Auflistung nicht aufgeführt sind, ist
kein Nachweis erforderlich. Weitere spezifische Kenntnisse sind im jeweiligen
Studieninformationsblatt erläutert.