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Studieninformationsblatt  |  Stand: Januar 2011 Zur Druckfassung (PDF)

Sprachkenntnisse


Grundlegende Informationen zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen


Inhaltsübersicht




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1. Nachzuweisende Sprachkenntnisse


Für zahlreiche an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel angebotene Studienfächer werden bestimmte Sprachkenntnisse benötigt. Diese Sprachkenntnisse und die unterschiedlichen Möglichkeiten, diese nachzuweisen, werden in dem vorliegenden Studieninformationsblatt erläutert.

Bei der Einschreibung in zahlreiche Studiengänge ist eine Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die Zugangsvoraussetzungen lt. Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die Studienqualifikationssatzung vom 2. Oktober 2008, zuletzt geändert durch die Satzung vom 14. Oktober 2011, ist zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf

Der Vordruck zum Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse ist zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/, Rubrik Formularcentre -> Anträge / Vordrucke -> Einschreibung. Auf diesem Vordruck bestätigt das zuständige Institut oder die jeweilige Studienfachberatung die Erfüllung der Voraussetzungen.

Nach der aktuellen Studienqualifikationssatzung sind folgende Sprachkenntnisse erforderlich:

AgriGenomics
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • sehr gute Englischkenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test 550 (paper-based testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
Anglistik / Nordamerikanistik
Bachelor of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • eine Abiturnote von mindestens 12 Punkten im Leistungskurs Englisch (= Durchschnittswert aus der letzten Zeugnisnote und der Note im schriftlichen Abitur) oder
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A, B, C) oder
  • eine Abiturnote von mindestens 13 Punkten im Fach Englisch (=Durchschnittswert aus der letzten Zeugnisnote und der Note im schriftlichen Abitur) in der Profiloberstufe oder
  • Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
  • IELTS (International English Language Testing System - Academic Version!) Total score 6.5, but with no partial score of less than 6 oder
  • TOEFL PBT (Paper-based test): 550 (of 677) points oder
  • TOEFL iBT (Internet-based test): 90 (of 120) points
Anglistik / Nordamerikanistik
Master of Arts*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A, B) oder
  • Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
  • IELTS (International English Language Testing System - Academic Version!) Total score 8, but with no partial score of less than 7.5 oder
  • TOEFL PBT (Paper-based test): 590 (of 677) points oder
  • TOEFL iBT (Internet-based test): 100 (of 120) points
Applied Ecology
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • ausreichende Englisch-Kenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test 580 (Paper-based Testing) oder TOEFL-Test 230 (Computer-based Testing) oder TOEFL-Test 90 (Internet-based Testing) oder IELTS 6.5 (kein Teil unter 6.0) oder Cambridge Certificate in Advanced English oder vergleichbarer Test oder mindestens 8 Schuljahre Englisch in Sekundarstufe I und II oder ein 6-monatiger Aufenthalt in einem englischsprachigen Land
Biological Oceanography
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • ausreichende Englischkenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs
Climate Physics: Meteorology and Physical Oceanography
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • ausreichende Englischkenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs
Dänisch
Master of Education*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • aktive Beherrschung (schriftlich und mündlich) des Dänischen
  • gute Lektürefähigkeit des Norwegischen und Schwedischen
  • beides mindestens entsprechend der Kategorie C1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen“
Digital Communications
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Englischkenntnisse, die dem in TOEFL 550 geforderten Umfang entsprechen
Economics
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Schulnote befriedigend (07)) oder
  • TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder
  • Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
Englisch
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A, B) oder
  • Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
  • IELTS (International English Language Testing System - Academic Version!) Total score 8, but with no partial score of less than 7.5 oder
  • TOEFL PBT (Paper-based test): 590 (of 677) points oder
  • TOEFL iBT (Internet-based test): 100 (of 120) points
English and American
Literatures, Cultures, and Media
Master of Arts*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A, B) oder
  • Cambridge Certificate of Advanced English (Grade A) oder
  • IELTS (International English Language Testing System - Academic Version!) Total score 8, but with no partial score of less than 7.5 oder
  • TOEFL PBT (Paper-based test): 590 (of 677) points oder
  • TOEFL iBT (Internet-based test): 100 (of 120) points
Environmental
Management
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • ausreichende Englisch-Kenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL-Test 580 (Paper-based Testing) oder TOEFL-Test 230 (Computer-based Testing) oder TOEFL-Test 90 (Internet-based Testing) oder IELTS 6.5 (kein Teil unter 6.0) oder Cambridge Certificate in Advanced English oder vergleichbarer Test oder mindestens 8 Schuljahre Englisch in Sekundarstufe I und II oder ein 6-monatiger Aufenthalt in einem englischsprachigen Land
Europäische
Ethnologie / Volkskunde
Bachelor of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note befriedigend (07)).
    Die Englischkenntnisse müssen bei der Einschreibung nachgewiesen werden.
  • Lesekompetenz (B2 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in einer romanischen, skandinavischen, slavischen oder finno-ugrischen Sprache, nachgewiesen durch den Schulunterricht (mindestens zwei Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note ausreichend (05)).
    Die Lesekompetenz in der anderen Fremdsprache kann auch durch den Besuch zweier Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist bei der Anmeldung zu der Modulprüfung „Kulturtheorien“ (3. Semester) zu erbringen.
Europäische
Ethnologie / Volkskunde
Master of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note befriedigend (07))
  • Lesekompetenz (B2 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in einer romanischen, skandinavischen, slavischen oder finno-ugrischen Sprache, nachgewiesen durch den Schulunterricht (mindestens zwei Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note ausreichend (05)) oder durch den Besuch zweier Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität
Evangelische Religionslehre
Bachelor of Arts
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Latinum), nachzuweisen bei der Anmeldung zum Modul KG 1: Einführung in die Kirchengeschichte (studienplanmäßig im 3. Fachsemester)
  • Griechischkenntnisse im Umfang des KMK-Graecums (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Graecum), nachzuweisen bei der Anmeldung zum zweiten Teil des Moduls AT 2: Wissenschaftlich-theologisch verantworteter Umgang mit dem Alten Testament (studienplanmäßig im 4. Fachsemester)
Evangelische Religionslehre
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22.09.05 über das Latinum)
  • Griechischkenntnisse im Umfang des KMK-Graecums (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Graecum)
Französische Philologie
Bachelor of Arts
  • Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein (Abschlussnote mindestens „ausreichend“) oder das Kleine Latinum oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde. Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: gute Grundkenntnisse (d. h. mindestens 3 bis 5 Jahre in der Schule) im Französischen auf dem Niveau der Stufe B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) „Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Kenntnisse müssen bei Studienbeginn, spätestens aber bei Beginn des 2. Studienjahres in einer Spracheingangsprüfung nachgewiesen werden. Solange die Spracheingangsprüfung nicht bestanden worden ist, können nur Sprachkurse (sog. Trainingskurse) und Vorlesungen besucht werden.
Französisch
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen im Französischen auf dem Niveau der Stufe C1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) „Kompetente Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
    Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
Geschichte
Bachelor of Arts
  • Das KMK-Latinum ist Zugangsvoraussetzung für die Aufbaumodule (ab 4. Semester).
    Ausnahme: Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaft benötigen keine Lateinkenntnisse.
  • Die Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch), die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens mit „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde, ist Zugangsvoraussetzung für die Aufbaumodule (ab 4. Semester): wahlweise Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch, Niederländisch.
    Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.
Geschichte
Master of Arts (Profil Fachergänzung)*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:

Schwerpunkt „Alte Geschichte“ oder „Mittelalterliche Geschichte“:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
  • Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch), die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens mit „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde (wahlweise Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch, Niederländisch)
    Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.

Schwerpunkt „Neuere Geschichte“:
  • Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch), die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens mit „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde (wahlweise Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch, Niederländisch)
    Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.

Schwerpunkt „Osteuropäische Geschichte“:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
  • Lektürefähigkeit in einer osteuropäischen Sprache (Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch)

Schwerpunkt „Geschichte Schleswig-Holsteins und Nordeuropas“:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
  • Lektürefähigkeit in einer nordeuropäischen Sprache (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch)

Nachträglicher Nachweis des KMK-Latinums oder der Lektürefähigkeit in der modernen Fremdsprache für Bachelorabsolventen der CAU mit dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft (Profil Handelslehrer) sowie für Bachelorabsolventen anderer Hochschulen:
  • Bachelorabsolventen ohne KMK-Latinum ist gestattet, den Nachweis bis zum Ende des ersten Semesters im Masterstudium zu erbringen, wenn die oder der Studierende entweder den Schwerpunkt „Osteuropäische Geschichte“ oder den Schwerpunkt „Geschichte Schleswig-Holsteins und Nordeuropas“ wählt und im ersten Semester das Vertiefungsmodul Neuzeit belegt.
  • Bachelorabsolventen ohne entsprechende Kenntnisse moderner Fremdsprachen ist gestattet, den Nachweis bis zum Ende des ersten Semesters im Masterstudium zu erbringen. Der nachträgliche Nachweis ist möglich durch das Bestehen einer Klausur, die im Laufe des ersten Semesters im Masterstudium vom Historischen Seminar gestellt wird.
Geschichte
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
  • Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch), die mindestens 3 Jahre lang in der Schule erlernt und mindestens mit „befriedigend“(8 Punkte) abgeschlossen wurde (wahlweise Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch / Bosnisch / Kroatisch, Niederländisch)
    Als Ersatz gilt das erfolgreiche Absolvieren einer zweistündigen Übersetzungsklausur, die vom Historischen Seminar gestellt wird.

Nachträglicher Nachweis des KMK-Latinums oder der Lektürefähigkeit in der modernen Fremdsprache für Bachelorabsolventen der CAU mit dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft (Profil Handelslehrer) sowie für Bachelorabsolventen anderer Hochschulen:
  • Bachelorabsolventen ohne KMK-Latinum ist gestattet, den Nachweis bis zum Ende des ersten Semesters im Masterstudium zu erbringen, wenn die oder der Studierende entweder den Schwerpunkt „Osteuropäische Geschichte“ oder den Schwerpunkt „Geschichte Schleswig-Holsteins und Nordeuropas“ wählt und im ersten Semester das Vertiefungsmodul Neuzeit belegt.
  • Bachelorabsolventen ohne entsprechende Kenntnisse moderner Fremdsprachen ist gestattet, den Nachweis bis zum Ende des ersten Semesters im Masterstudium zu erbringen. Der nachträgliche Nachweis ist möglich durch das Bestehen einer Klausur, die im Laufe des ersten Semesters im Masterstudium vom Historischen Seminar gestellt wird.
Griechische Philologie
Bachelor of Arts
  • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums
    Der Nachweis des Graecums muss spätestens zur Anmeldung für das Modul „Griechische Prosa 2“ (3. Semester) erfolgen.
  • Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums
    Der Nachweis des Großen Latinums muss spätestens zur Anmeldung für das Modul „Kultur der Antike 2“ (5. Semester) erfolgen.
Hospital Management
Master
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • ausreichende Englisch-Kenntnisse, nachzuweisen durch TOEFL–Test 260 (Computer-based Testing) oder vergleichbarer Test
    oder Nachweis durch ein in englischer Sprache geführtes Bewerbungsgespräch
Informatik
Master of Science*
(Ein-Fach-Masterstudiengang)
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Sofern Deutsch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung oder erster berufsqualifizierender Abschluss in deutscher Sprache erworben wurden, sind Deutschkenntnisse nachzuweisen, die der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ laut Rahmenordnung nach Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 30. Mai 1995, in der Fassung des Beschlusses des 190. Plenums (21./22.02.2000) der HRK entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms in englischer Sprache abgehalten werden.
  • Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache erworben wurden, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem TOEFL-Test 550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test, Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0 entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms in deutscher Sprache abgehalten werden.
Internationale Politik
und Internationales
Recht
Master of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
Aktive Beherrschung und Lektürefähigkeit des Englischen mindestens entsprechend der Kategorie C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Die Sprachkompetenz wird nachgewiesen insbesondere durch
  • das Schulzeugnis (mindestens sechs Jahre Schulunterricht, Ab-schluss mindestens mit der Schulnote noch gut (10 Punkte) oder
  • den TOEFL-Test 550 (paper-based-testing) oder vergleichbaren Test oder
  • den Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs oder Abschluss eines englischsprachigen LL.M.-Programms.
Der Nachweis der Sprachkompetenz ist ab Sommersemester 2012 geplant.
Islamwissenschaft
Bachelor of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Lektürekenntnisse in englischer Sprache mindestens auf der Stufe B2 (CEF) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
    Diese können durch das Ablegen einer international anerkannten Prüfung in englischer Sprache (TOEFL, IELTS, usw.), die das entsprechende Sprachniveau bescheinigt (TOEFL mindestens 87 von 120 Punkten, IELTS mindestens 5.0) oder durch das Schulzeugnis (mindestens 6 Jahre Unterricht, Abschlussnote mindestens befriedigend; 8 Punkte) nachgewiesen werden.
Italienische Philologie
Bachelor of Arts
  • Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein (Abschlussnote mindestens „ausreichend“) oder das Kleine Latinum oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
    Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: Es werden keine Italienisch-Vorkenntnisse gefordert.
Italienisch
Master of Education*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Fachspezifische Kenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen im Italienischen auf dem Niveau B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) „Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
    Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
Klassische Archäologie
Bachelor of Arts
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums, nachzuweisen möglichst vor Aufnahme des Studiums, spätestens bis zum Beginn der Module D und E
  • Lektürefähigkeit in mindestens zwei modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch oder Italienisch) auf dem Niveau der Stufe B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm), nachzuweisen durch das Schulzeugnis oder durch vergleichbare Zertifikate. Der Nachweis muss spätestens zum 5. Semester / Modul E erfolgen.
Klassische Archäologie
Master of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Lateinkenntnisse im Unfang des KMK-Latinums
  • Lektürefähigkeit in drei modernen Fremdsprachen (mindestens zwei aus der Fächergruppe Englisch, Französisch und Italienisch; als dritte moderne Fremdsprache sind auch Neugriechisch, Türkisch, Russisch oder Spanisch möglich) auf dem Niveau der Stufe B1 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm), nachzuweisen durch das Schulzeugnis oder durch vergleichbare Zertifikate. Der Nachweis muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn im Modul G erfolgen.
  • Zur Anmeldung einer Masterarbeit mit Schwerpunkt „Klassische Archäologie“ ist das Graecum nachzuweisen.
Kunstgeschichte
Bachelor of Arts
Vor dem 4. Fachsemester, spätestens vor dem 5. Fachsemester, sind von den Studierenden folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums.
    Der Lateinnachweis kann in Ausnahmefällen durch den Nachweis des Graecums oder des Hebraicums ersetzt werden, sofern es sich durch einen thematischen Schwerpunkt im Studium begründen lässt. Über die Ausnahme entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
  • Englischkenntnisse im Umfang von 4 Schuljahren (Note: mindestens „ausreichend“) oder nach CEF-DIALANG = Lesen/ Schreiben/Hörverstehen B2 (www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
  • Lektürefähigkeit in einer zweiten Fremdsprache außer Englisch (nach CEF-DIALANG = Lesen B1/ Schreiben A1-A2/ Hörverstehen B1, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Kunstgeschichte
Master of Arts*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
    Der Lateinnachweis kann in Ausnahmefällen durch den Nachweis des Graecums oder des Hebraicums ersetzt werden, sofern es sich durch einen thematischen Schwerpunkt im Studium begründen lässt. Über die Ausnahme entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
  • Englischkenntnisse im Umfang von 4 Schuljahren (Note: mindestens „ausreichend“) oder nach CEF-DIALANG = Lesen/Schreiben/Hörverstehen B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
  • Lektürefähigkeit in einer zweiten Fremdsprache außer Englisch (nach CEF-DIALANG = Lesen B1/Schreiben A1-A2/Hörverstehen B1, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Lateinische Philologie
Bachelor of Arts
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
  • Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums Das Große Latinum kann bis zum Beginn des 2. Semesters nachgeholt werden.
  • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums
    Falls das Graecum nicht vor der Aufnahme des Studiums vorhanden ist, so kann es bis zum Beginn des 5. Semesters nachgereicht werden.
Marine Geosciences
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • sehr gute Englisch-Kenntnisse: TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs
Materialwissenschaft
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache erworben wurden, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem TOEFL-Test 550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test, Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0 entsprechen.

Medical Life Sciences

Master of Science

Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • gute Kenntnisse der englischen Sprache nach dem Europäischen Referenzrahmen, mindestens Niveau B12 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm): gründliche Kenntnisse aktiv/passiv, schriftlich/mündlich
Diese Regelung ist ab Sommersemester 2012 geplant.
Musikwissenschaft
Bachelor of Arts
Für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft werden entweder Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder die Lektürefähigkeit in einer romanischen oder skandinavischen Sprache benötigt. Die Lektürefähigkeit muss entweder durch das Schulzeugnis (mindestens zwei Jahre Unterricht und mindestens Abschlussnote ausreichend) oder durch zwei Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität oder vergleichbare Nachweise belegt werden.
Der Erwerb fehlender Sprachkenntnisse muss ggf. spätestens zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden.
Polnische Philologie
Bachelor of Arts
  • ausreichende Lektürefähigkeit im Englischen (im Umfang von vier Jahren Schulenglisch bzw. durch Bezug auf den Referenzrahmen CEF (B1), siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
    Kann diese nicht bei Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, so muss sie bis zum Ablauf des Moduls LW1 (3. Semester) nachgeholt werden.
Portugiesische Philologie
Bachelor of Arts
  • Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein (Abschlussnote mindestens „ausreichend“) oder das Kleine Latinum oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse ( Latein I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
    Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss zu Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: Es werden keine Portugiesisch-Vorkenntnisse gefordert.
Quantitative Economics
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Schulnote befriedigend (07)) oder
  • TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder
  • Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
Quantitative Finance
Master of Science
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm ) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Schulnote befriedigend (07)) oder
  • TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test oder
  • Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
Romanische Philologie
Master of Arts*
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums: Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Folgende fachspezifische Sprachkenntnisse müssen bei der Einschreibung nachgewiesen werden.:
    Ein-Fach-Masterstudiengang:
    Nachweis von Sprachkenntnissen in zwei romanischen Sprachen (wählbare Schwerpunktsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch) auf dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“ oder in der Schwerpunktsprache Französisch auf dem Niveau C „Kompetente Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
    Zwei-Fächer-Masterstudiengang:
    Nachweis von Sprachkenntnissen in einer romanischen Sprache (wählbare Schwerpunktsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch) auf dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“ oder in der Schwerpunktsprache Französisch auf dem Niveau C „Kompetente Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
Russische Philologie
Bachelor of Arts
  • Lektürefähigkeit im Englischen sind im Umfang von vier Jahren Schulenglisch bzw. durch Bezug auf den Referenzrahmen CEF (B1) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) nachzuweisen. Kann die Lektürefähigkeit nicht bei Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, so muss sie bis zum Ablauf des Moduls LW1 (3. Semester) nachgeholt werden.
Skandinavistik
Master of Arts*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • aktive Beherrschung (schriftlich und mündlich) einer der skandinavischen Sprachen Dänisch, Isländisch, Norwegisch oder Schwedisch
  • gute Lektürefähigkeit des Dänischen, Norwegischen und Schwedischen
  • beides mindestens entsprechend der Kategorie C1 (im Isländischen mindestens B2) des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen“ (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Spanische Philologie
Bachelor of Arts
  • Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein (Abschlussnote mindestens „ausreichend“)
    oder das Kleine Latinum
    oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde. Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse (d. h. mindestens 2 bis 3 Jahre in der Schule) im Spanischen auf dem Niveau der Stufe A2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) „Elementare Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Die Kenntnisse müssen bei Studienbeginn, spätestens aber bei Beginn des 2. Studienjahres in einer Spracheingangsprüfung nachgewiesen werden. Solange die Spracheingangsprüfung nicht bestanden worden ist, können nur Sprachkurse (sog. Trainingskurse) und Vorlesungen besucht werden.
Spanisch
Master of Education*,
Master of Arts (Profil Handelslehrer)*
Bei der Einschreibung ist nachzuweisen:
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen im Spanischen auf dem Niveau B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) „Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2.Studienjahres erfolgen.
Theologie
Erste Theologische Prüfung,
Diplom
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Latinum). Die Lateinkenntnisse sind nachzuweisen als Zugangsvoraussetzung für das Proseminar im Fach Kirchengeschichte.
  • Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 über das Graecum). Die Griechischkenntnisse sind nachzuweisen als Zugangsvoraussetzung für das Proseminar im Fach Neues Testament und das Proseminar im Fach Altes Testament.
  • Hebräischkenntnisse im Umfang des Hebraicums (Gemäß der Ordnung der Theologischen Fakultät (Satzung) für die Prüfung in der Hebräischen Sprache (Hebraicum) vom 29.07.1977). Die Hebräischkenntnisse sind nachzuweisen als Zugangsvoraussetzung für das Proseminar im Fach Altes Testament.
  • Der Nachweis von Kenntnissen in allen drei alten Sprachen ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung.
Tschechische Philologie
Bachelor of Arts
  • Ausreichende Lektürefähigkeiten im Englischen. Können diese Kenntnisse im Umfang von vier Jahren Schulenglisch bzw. durch den Bezug auf den Referenzrahmen CEF (B1) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) nicht bei Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, so müssen sie bis zum Ablauf des Moduls LW1 (3. Semester) nachgeholt werden.
Vergleichende Slavistik
Master of Arts
  • Lektürekenntnisse des Englischen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Beginn des 1. Semesters im Institut für Slavistik nachgewiesen werden.

* Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.

Für Studienfächer, die in dieser Auflistung nicht aufgeführt sind, ist kein Nachweis erforderlich. Weitere spezifische Kenntnisse sind im jeweiligen Studieninformationsblatt erläutert.
Diese finden man unter: www.zsb.uni-kiel.de ->Rubrik Studien-Info-Blätter.

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2. Niveaustufen nach dem GER und CEF


Der „Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen“ (GER), welcher auch unter der englischsprachigen Bezeichnung „Common European Framework of Reference for Languages: Learning, Teaching, Assessment“ (CEF) bekannt ist, legt eine für Sprachenlernende und -lehrende umfangreiche Empfehlung vor, die den Spracherwerb, die Sprachanwendung und die Sprachkompetenz von Lernenden bedarfsorientiert, transparent und vergleichbar machen soll.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen teilt alle aufgelisteten europäischen Sprachtests in sechs Schwierigkeitsstufen ein. Diese lauten wie folgt:
  • Niveaustufe A: Elementare Sprachverwendung (unterteilt in A1 und A2)
  • Niveaustufe B: Selbstständige Sprachverwendung (unterteilt in B1 und B2)
  • Niveaustufe C: Kompetente Sprachverwendung (unterteilt in C1 und C2)

Nähere Informationen zu den Niveaustufen sind zu finden auf der Homepage des Goethe-Instituts unter: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

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3. Englischkenntnisse


Für einige Studienfächer ist es erforderlich, dass Englischkenntnisse durch einen Test oder ein Zertifikat nachgewiesen werden. Informationen zu entsprechenden Tests sind zu finden unter:
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4. Das Latinum


Für einige Studienfächer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel werden bestimmte Lateinkenntnisse benötigt, die beispielsweise durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden können. Folgende Lateinkenntnisse werden unterschieden: Kleines Latinum, KMK-Latinum (Mittleres Latinum) und Großes Latinum.

Latinum Latein als
1. Fremdsprache
Latein als
2. Fremdsprache
Latein als
3. Fremdsprache
Großes Latinum Latein ab der 5. Klasse und Grundkurs bis einschließlich 12. Klasse Latein ab der 7. Klasse und Grundkurs bis einschließlich 13. Klasse Latein ab der 9. Klasse und Leistungskurs Latein bis einschließlich 13. Klasse
KMK-Latinum Latein ab der 5. Klasse bis einschließlich 10. Klasse Latein ab der 7. Klasse und Grundkurs bis einschließlich 11. Klasse Latein ab der 9. Klasse und Grundkurs Latein bis einschließlich 12. Klasse
Kleines Latinum Latein ab der 5. Klasse bis einschließlich 10. Klasse
(Anerkennung auch bei mangelhaften Leistungen)
Latein ab der 7. Klasse bis einschließlich 10. Klasse Latein ab der 9. Klasse und Grundkurs Latein bis einschließlich 11. Klasse
Latein ab der 11. Klasse bis einschließlich 13. Klasse
Voraussetzung Die Abschlussnote muss mindestens ausreichend (5 Punkte) sein.


Lateinkenntnisse können, sofern sie nicht schon bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen, studienbegleitend oder im Rahmen von Intensivsprachkursen erworben werden.
Nähere Informationen dazu sind erhältlich im
Institut für Klassische Altertumskunde, Leibnizstr. 8, 24118 Kiel
oder unter: www.klassalt.uni-kiel.de

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5. Das Graecum


Für einige wenige Studienfächer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist das Graecum zu erbringen.
Griechischkenntnisse können, sofern sie nicht schon bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen, studienbegleitend oder im Rahmen von Intensivsprachkursen erworben werden.
Nähere Informationen dazu sind erhältlich im
Institut für Klassische Altertumskunde, Leibnizstr. 8, 24118 Kiel
oder unter: www.klassalt.uni-kiel.de

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6. Das Hebraicum


Für den Studiengang Theologie (ev.) ist der Erwerb des Hebraicums notwendig.
Die Kenntnisse im Hebräischen können an der Theologischen Fakultät studienbegleitend im Rahmen eines einsemestrigen Kurses oder als Feriensprachkurs erworben werden. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.uni-kiel.de/fak/theol

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7. Weitere Fremdsprachen

Sprachkenntnisse in anderen Fremdsprachen, die nicht zu Studienbeginn vorliegen müssen oder noch nicht vorhanden sind, können neben dem Studium in entsprechenden Sprachkursen erworben werden. Informationen zu den an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel angebotenen Sprachkursen sind im Vorlesungsverzeichnis zu finden oder im jeweiligen Institut bzw. Seminar.

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8. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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9. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.

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10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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