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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Sprachdokumentation und Korpuslinguistik


Master
   

Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Das Ziel des Masterstudiengangs Sprachdokumentation und Korpuslinguistik ist es, Studierenden einen theoretischen und praktischen Einstieg in die selbstständige Erforschung der Lexik, Grammatik und Phonetik gesprochener Sprache zu ermöglichen. Hierfür gibt der Masterstudiengang auf der inhaltlichen Seite einen vertiefenden und interdisziplinären Einblick in die Entwicklungen und den aktuellen Stand der Forschung, während er auf der instrumentellen Seite die Methoden der Erhebung, Auswertung und Interpretation von Sprachdaten thematisiert.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Der Masterstudiengang Sprachdokumentation und Korpuslinguistik zeichnet sich durch seine interdisziplinäre Perspektive aus, in der linguistische und phonetische Inhalte und Methoden gleichermaßen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bereitet der Masterstudiengang die Absolventinnen und Absolventen gezielt auf eine moderne, korpusbasierte Forschungstätigkeit vor, wobei in einer sprachübergreifenden Perspektive gerade auch solche Sprachen behandelt werden, die als wenig erforscht und bedroht gelten.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Grundlagenforschung, wissenschaftliche Betreuung und Verwaltung von digitalen Archiven, Tätigkeit in Verlagen für multimediale Sprachlehrmaterialien und Wörterbücher, sowie in der universitären und außeruniversitären Forschung und Entwicklung von Methoden der Sprach- und Sprechererkennung (u. a. auch Forensik) und Sprachsynthese.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Alle sprachlichen Fächer, Psychologie, Pädagogik, Europäische Ethnologie, Philosophie, Informatik.


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6. Persönliche Neigungen


Interesse an und Begabung für analytische Aufgaben; Interesse an Sprache und Sprachen; keine Berührungsängste mit neuen Softwaretools und einfacheren statistischen Berechnungen. Die Kenntnis mehrerer Fremdsprachen ist von Vorteil.


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7. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Sprachdokumentation und Korpuslinguistik ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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8. Zentrale Studienberatung

In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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9. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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11. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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12. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Sprachdokumentation und Korpuslinguistik, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Dezember 2010.
Der Masterstudiengang Sprachdokumentation und Korpuslinguistik wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Sprachdokumentation und Korpuslinguistik kann im Rahmen eines Zwei-Fächer-Masterstudiums im Umfang von 45 Leistungspunkten studiert werden.

Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Masterarbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Sprachdokumentation und Korpuslinguistik beträgt 4 Semester.

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Sprachdokumentation und Korpuslinguistik, Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)
Modulnummer Modulname PL 1 im...
Sem.
Vor 2 SWS 3 LP4
PHF-spko-I Lexik und Grammatik in der Sprachdokumentation
  Hauptseminar HA 1. - 2 5
PHF-spko-K Phonetische Datenbanken und Sprachverarbeitung
  Hauptseminar HA 1. - 2 7,5
PHF-spko-L Quantitative Methoden
  Übung K 1. - 2 2,5
PHF-spko-M1 Kontrastive Phonetik: Produktion
  Hauptseminar HA 2. - 2 5
PHF-spko-M2 Kontrastive Phonetik: Perzeption
  Hauptseminar 3. Modul O 2 7,5
PHF-spko-N Ethnographie der Kommunikation
  Vorlesung K 2. Modul L 2 2,5
PHF-spko-O Dokumentations- und Korpuslinguistik
  Theorien und Methoden der Korpuslinguistik (VL) K 2. Modul L 2 2,5
Korpuslinguistische Projekte (HS) HA 2 5
PHF-spko-P Feldforschung
  Hauptseminar 3. Modul O 4 7,5
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.


Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
HS: Hauptseminar
K: Klausur
P: Protokolle
Ref.: Referat
Sem.: empfohlenes Semester
SÜ: schriftliche Übung
VL: Vorlesung


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