Spanisch
Master
Inhaltsübersicht
1.
Studienabschluss
Master of Education (M.Ed.)
Der Abschluss Master of Education richtet sich an Studierende, die nach
Abschluss eines Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums
den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Spanisch kann als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium
mit dem Abschluss Master of Education gewählt werden und richtet sich
an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums
mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes Schulfach anstreben.
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Die Einheit der Romanistik ist darin begründet, dass
die romanischen Sprachen und Dialekte ihren gemeinsamen Ursprung im Lateinischen
haben und sich seit dem Ausgang des Altertums in jenen Teilen des ehemals
Römischen Reiches entwickelt haben, die am nachhaltigsten von der römischen
Kultur geprägt waren – das heutige Italien und Rumänien im Osten, das
heutige Frankreich, Spanien und Portugal im Westen. Aber auch jenseits
der europäischen Romania werden romanische Sprachen in vielen Teilen der
Welt gesprochen. Im Kontakt mit anderen Sprachen und Kulturen in der Nova
Romania ist das Bild der romanischsprachigen Literaturen und Kulturräume
noch vielfältiger geworden. Das Studium der Romanistik erlaubt sowohl
die einheitliche Betrachtung des Gesamtbildes als auch unzählige verschiedene,
besondere Blickwinkel.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel
Gegenstand des Studienganges sind die romanischen
Sprachen und Literaturen von ihren Anfängen bis zur Gegenwart unter
Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge.
Gemäß dem traditionellen Konzept einer einheitlichen Romanistik
wird den Studierenden in der Kieler Romanistik die Möglichkeit eröffnet,
Sprachkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache zu erwerben.
Im Französischen, Spanischen, Italienischen, Portugiesischen, aber
auch in den Beisprachen Katalanisch, Galicisch und Rumänisch stehen
für den Unterricht muttersprachliche Lektoren zur Verfügung.
Die Lehrveranstaltungen werden auch in der Fremdsprache abgehalten.
Besonders hingewiesen sei noch auf Forschungsschwerpunkte, wie Multimediale
Sprachlernumgebungen, Mehrsprachigkeitsforschung, Alphabetisierungsprozesse
in der Romania sowie die Projekte zur französischen Literatur des
XVII. Jahrhunderts und der Moderne, der spanischen Renaissance im europäischen
Kontext und zu den Gegenwartsliteraturen aus Spanien und Lateinamerika,
der italienischen Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit,
die auch von der studentischen Mitarbeit leben.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Die Konzeption des Studienganges zielt auf eine, nicht
nur in sprachlicher Hinsicht, vielseitige Ausbildung, um den Absolventinnen
und Absolventen ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten zu eröffnen.
Mit der Verbindung von guter Sprachkompetenz, fachspezifischer Medienkompetenz
und fundiertem methodischem und fachlichem Wissen bereiten die Studiengänge
v.a. auf die folgenden Berufsfelder vor:
- Schule und Weiterbildung,
- Medien-, Verlags- und Bibliothekswesen,
- Übersetzungswesen,
- Kulturmanagement und Öffentlichkeitsarbeit,
- Tourismus und Außenhandelsbeziehungen sowie
- internationale Organisationen und diplomatischer Dienst.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Andere Sprach- und Literaturwissenschaften, Übersetzungswissenschaft,
Geschichte, Geographie, Kunstgeschichte, Philosophie sowie Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften.
 6.
Sprachkenntnisse
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres
erfolgen.
- Fachspezifische Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen
im Spanischen auf dem Niveau B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
„Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER).
Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
 7.
Sonstige Kenntnisse und Praktika
- Ein Auslandsaufenthalt im entsprechenden Raum der Romania wird empfohlen.
- Romanische Beisprache: Während des Studiums können Kenntnisse
in einer weiteren romanischen Sprache außer der Schwerpunktsprache
erworben werden, mit der Zielsetzung, schwierige Texte auch in einer
sog. romanischen Beisprache unter Berücksichtigung des kulturellen
Hintergrundes zu verstehen. Zur Wahl stehen: Französisch, Italienisch,
Portugiesisch, Katalanisch, Galicisch und Rumänisch.
- Sofern kein Schulpraktikum im Bachelorstudium absolviert worden
ist, muss dieses zu Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden.
 8.
Persönliche Neigungen
Das Philologiestudium ist nach wie vor ein Lesestudium
und setzt Bereitschaft und Freude voraus, sich in Wort und Schrift mit
einer fremden Sprache (und anderen Kulturen) vertraut zu machen und die
wichtigsten Werke im Original zu lesen.
Wissenschaftliche Neugier und Interesse an methodologischen Fragen sind
ebenso erforderlich wie kontinuierliche praktische Übungen in der
fremden Sprache. Wichtig sind eine grundsätzliche Begabung für
das Erlernen von Fremdsprachen, sowie eine sichere Beherrschung des Deutschen,
pädagogische Fähigkeiten sowie Freude an der Unterrichtung von
Kindern und Jugendlichen.
 9.
Zugangsbedingungen zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Spanisch und das Erweiterungsfach Spanisch sind nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes
Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in zwei Lehramtsfächern oder eine vergleichbare Prüfung.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß
Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung
sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118
Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie
zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
10.
Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
11. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere
für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches. Im
Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell
geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie
während der Einschreibung.
12. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende
Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr,
z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen
Studien.
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel,
Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de
Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr
Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr
Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr
Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke,
Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag,
10 bis 12 Uhr
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
14. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August
2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Spanisch, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Juni 2010.
Der Masterstudiengang Spanisch wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS
durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Spanisch kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt
werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier
Studienfächer im Umfang von je 35 Leistungspunkten und die Anfertigung
einer Masterarbeit im Umfang von 20 Leistungspunkten. Weitere Informationen
zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor- und Masterstudiengänge“.
Das Masterstudium Spanisch beinhaltet folgende Teilbereiche:
- Sprachpraxis: Erwerb und Vertiefung der Sprachkenntnisse im mündlichen
und schriftlichen Ausdruck.
- Sprachwissenschaft: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit
der jeweiligen Einzelsprache in ihrer historischen Entwicklung und
in ihrer Variation, in ihren komplexen Strukturen und in ihrer Verbindung
zu den anderen romanischen Sprachen.
- Literaturwissenschaft: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung
mit der Geschichte der Literatur der jeweiligen Einzelsprache, mit
der systematischen Beschreibung der Gattungen und Textsorten, die
den Gegenstand der Literatur bilden, der Literaturtheorie und der
literaturwissenschaftlichen Methodenlehre.
- Kulturwissenschaft und Landeskunde: In enger Verbindung mit den
Fachwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaft, der Erwerb
von kulturwissenschaftlichen, landeskundlichen und interkulturellen
Kompetenzen.
- Fachdidaktik: Die Studierenden erwerben zusätzlich eine fachdidaktische
Kompetenz und Unterrichtserfahrung durch Praktika.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende
die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend
statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen.
Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach
der Fachprüfungsordnung.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten
Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten
erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Spanisch beträgt 4 Semester.
Erweiterungsfach Spanisch:
Das Studium des Erweiterungsfaches Spanisch auf Masterebene entspricht
in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Masterstudium Spanisch und
schließt an das Erweiterungsstudium auf Bachelorebene an. Mit erfolgreichem
Abschluss der Erweiterungsprüfung, die studienbegleitend abgenommen wird,
erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung,
das Art und Umfang der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt und den Absolventinnen
und Absolventen auch im dritten Fach die Lehrbefugnis für die Sekundarstufe
II erteilt.
Spanisch, Master of Education (M.Ed.)
Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL
1 |
im...
Sem. |
Vor.
2 |
SWS
3 |
LP
4 |
| PHF-span-SPR4 |
Sprachpraxis |
| SPR4.1 |
Oberkurs: Traducción
alemán - español (SÜ) |
K |
1. |
SPR
5 |
2 |
2,5 |
| SPR4.2 |
Oberkurs: Schriftlicher Ausdruck:
Rédacción (SÜ) |
K |
2. |
2 |
2,5 |
| PHF-span-FD3 |
Fachdidaktik |
| FD3.1 |
Fachdidaktik und Landeskunde (Ü) |
R |
1. |
SP |
2 |
2,5 |
| FD3.2 |
Fachdidaktik Hauptseminar (HS) |
H |
2 |
5 |
| FD3.3 |
Begleitübung zum fachdidaktischen
Hauptpraktikum (Ü) |
SE |
2. |
2 |
2,5 |
| PHF-span-IK4 |
Kulturwissenschaft und
Landeskunde6 |
| IK4.1 |
Projekt Interkulturelle Studien
|
B |
2. |
- |
2 |
5 |
| IK4.2 |
Landeskundliches Hauptseminar (HS) |
H |
2 |
| PHF-span-FACH5 |
Fachwissenschaften (Linguistik-
und Literaturwissenschaft)7 |
| FACH5.1 |
Vorlesung |
P/T |
3. |
FD3
und IK4 |
2 |
2,5 |
| FACH5.2 |
Hauptseminar |
H |
2 |
5 |
| FACH5.3 |
Übung |
R |
2 |
2,5 |
| PHF-span-QU5 |
Qualifikation |
| QU5.1 |
Kolloquium (LING) |
MP
8 |
4. |
SPR4
und
Fach5.2 |
1 |
1,25 |
| QU5.2 |
Kolloquium (LIT) |
MP
8 |
1 |
1,25 |
| QU5.3 |
Sprachpraktische Übung |
K
9 |
2 |
2,5 |
| Gesamt |
35 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer. |
| __________ |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene
Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP).
Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren
Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen,
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen.
Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal
30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 5 |
Das Bachelormodul SPR2 entspricht dem Niveau B2. |
| 6 |
Nur eine der beiden angebotenen Lehrveranstaltungen ist zu absolvieren. |
| 7 |
Das Aufbaumodul wird wahlweise in Sprachwissenschaft (LING5.1-3)
oder Literaturwissenschaft (LIT5.1-3) absolviert. Der nicht gewählte
fachwissenschaftliche Bereich muss stattdessen schwerpunktsmäßig
im fachdidaktischen Hauptseminar (FD3.2) oder im Modul Interkulturelle
Studien (IK4) behandelt werden. |
| 8 |
Die Kolloquien QU3.1 und QU3.2 schließen jeweils mit einer
mündlichen Prüfung ab. In den mündlichen Prüfungsteilen
wird der Prüfungskandidat in seinem frei zu wählenden
Hauptgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 30 Minuten
sowie im gewählten Nebengebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft)
über 15 Minuten geprüft. Beide Prüfungsteile können
in der Fremdsprache abgehalten werden. Die Bewertung erfolgt zu
gleichen Teilen. Der Prüfungstermin liegt regelmäßig
in der letzten Woche des 4. Fachsemesters. |
| 9 |
Die sprachpraktische Übung QU5.3 wird mit einer 4-stündigen
Klausur abgeschlossen. |
| Erläuterungen: |
| B: |
Bericht |
| H: |
Hausarbeit |
| HS: |
Hauptseminar |
| K: |
Klausur |
| MP: |
mündliche Prüfung |
| P: |
Protokoll |
| R: |
Referat |
| SE: |
Stundenentwurf |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| SP: |
Schulpraktikum |
| SÜ |
sprachpraktische Übung |
| T: |
Test |
| Ü: |
Übung |
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