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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Spanisch


Master


Inhaltsübersicht




Zum Seitenanfang1. Studienabschluss


Master of Education (M.Ed.)

Der Abschluss Master of Education richtet sich an Studierende, die nach Abschluss eines Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Spanisch kann als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education gewählt werden und richtet sich an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes Schulfach anstreben.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Die Einheit der Romanistik ist darin begründet, dass die romanischen Sprachen und Dialekte ihren gemeinsamen Ursprung im Lateinischen haben und sich seit dem Ausgang des Altertums in jenen Teilen des ehemals Römischen Reiches entwickelt haben, die am nachhaltigsten von der römischen Kultur geprägt waren – das heutige Italien und Rumänien im Osten, das heutige Frankreich, Spanien und Portugal im Westen.
Aber auch jenseits der europäischen Romania werden romanische Sprachen in vielen Teilen der Welt gesprochen. Im Kontakt mit anderen Sprachen und Kulturen in der Nova Romania ist das Bild der romanischsprachigen Literaturen und Kulturräume noch vielfältiger geworden.
Das Studium der Romanistik erlaubt sowohl die einheitliche Betrachtung des Gesamtbildes als auch unzählige verschiedene, besondere Blickwinkel.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Gegenstand des Studienganges sind die romanischen Sprachen und Literaturen von ihren Anfängen bis zur Gegenwart unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge. Gemäß dem traditionellen Konzept einer einheitlichen Romanistik wird den Studierenden in der Kieler Romanistik die Möglichkeit eröffnet, Sprachkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache zu erwerben.
Im Französischen, Spanischen, Italienischen, Portugiesischen, aber auch in den Beisprachen Katalanisch, Galicisch und Rumänisch stehen für den Unterricht muttersprachliche Lektoren zur Verfügung. Die Lehrveranstaltungen werden auch in der Fremdsprache abgehalten.
Besonders hingewiesen sei noch auf Forschungsschwerpunkte, wie Multimediale Sprachlernumgebungen, Mehrsprachigkeitsforschung, Alphabetisierungsprozesse in der Romania sowie die Projekte zur französischen Literatur des XVII. Jahrhunderts und der Moderne, der spanischen Renaissance im europäischen Kontext und zu den Gegenwartsliteraturen aus Spanien und Lateinamerika, der italienischen Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, die auch von der studentischen Mitarbeit leben.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Die Konzeption des Studienganges zielt auf eine, nicht nur in sprachlicher Hinsicht, vielseitige Ausbildung, um den Absolventinnen und Absolventen ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten zu eröffnen. Mit der Verbindung von guter Sprachkompetenz, fachspezifischer Medienkompetenz und fundiertem methodischem und fachlichem Wissen bereiten die Studiengänge v.a. auf die folgenden Berufsfelder vor:
  • Schule und Weiterbildung,
  • Medien-, Verlags- und Bibliothekswesen,
  • Übersetzungswesen,
  • Kulturmanagement und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Tourismus und Außenhandelsbeziehungen sowie
  • internationale Organisationen und diplomatischer Dienst.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Andere Sprach- und Literaturwissenschaften, Übersetzungswissenschaft, Geschichte, Geographie, Kunstgeschichte, Philosophie sowie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.


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6. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
    Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Fachspezifische Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen im Spanischen auf dem Niveau B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) „Selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


  • Ein Auslandsaufenthalt im entsprechenden Raum der Romania wird empfohlen.
  • Romanische Beisprache: Während des Studiums können Kenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache außer der Schwerpunktsprache erworben werden, mit der Zielsetzung, schwierige Texte auch in einer sog. romanischen Beisprache unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen. Zur Wahl stehen: Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Katalanisch, Galicisch und Rumänisch.
  • Sofern kein Schulpraktikum im Bachelorstudium absolviert worden ist, muss dieses zu Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden.


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8. Persönliche Neigungen


Das Philologiestudium ist nach wie vor ein Lesestudium und setzt Bereitschaft und Freude voraus, sich in Wort und Schrift mit einer fremden Sprache (und anderen Kulturen) vertraut zu machen und die wichtigsten Werke im Original zu lesen.
Wissenschaftliche Neugier und Interesse an methodologischen Fragen sind ebenso erforderlich wie kontinuierliche praktische Übungen in der fremden Sprache. Wichtig sind eine grundsätzliche Begabung für das Erlernen von Fremdsprachen, sowie eine sichere Beherrschung des Deutschen, pädagogische Fähigkeiten sowie Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen.


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9. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Spanisch und das Erweiterungsfach Spanisch sind nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss. Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in zwei Lehramtsfächern oder eine vergleichbare Prüfung.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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10. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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11. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches. Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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12. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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14. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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15. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Spanisch, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Juni 2010.
Der Masterstudiengang Spanisch wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Spanisch kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 35 Leistungspunkten und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 20 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Das Masterstudium Spanisch beinhaltet folgende Teilbereiche:
  • Sprachpraxis: Erwerb und Vertiefung der Sprachkenntnisse im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
  • Sprachwissenschaft: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Einzelsprache in ihrer historischen Entwicklung und in ihrer Variation, in ihren komplexen Strukturen und in ihrer Verbindung zu den anderen romanischen Sprachen.
  • Literaturwissenschaft: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Geschichte der Literatur der jeweiligen Einzelsprache, mit der systematischen Beschreibung der Gattungen und Textsorten, die den Gegenstand der Literatur bilden, der Literaturtheorie und der literaturwissenschaftlichen Methodenlehre.
  • Kulturwissenschaft und Landeskunde: In enger Verbindung mit den Fachwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaft, der Erwerb von kulturwissenschaftlichen, landeskundlichen und interkulturellen Kompetenzen.
  • Fachdidaktik: Die Studierenden erwerben zusätzlich eine fachdidaktische Kompetenz und Unterrichtserfahrung durch Praktika.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Spanisch beträgt 4 Semester.

Erweiterungsfach Spanisch:

Das Studium des Erweiterungsfaches Spanisch auf Masterebene entspricht in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Masterstudium Spanisch und schließt an das Erweiterungsstudium auf Bachelorebene an. Mit erfolgreichem Abschluss der Erweiterungsprüfung, die studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt und den Absolventinnen und Absolventen auch im dritten Fach die Lehrbefugnis für die Sekundarstufe II erteilt.

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Spanisch, Master of Education (M.Ed.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP)
Modulnummer Modulname PL 1 im...
Sem.
Vor. 2 SWS 3 LP 4
PHF-span-SPR4 Sprachpraxis
SPR4.1 Oberkurs: Traducción alemán - español (SÜ) K 1. SPR 5 2 2,5
SPR4.2 Oberkurs: Schriftlicher Ausdruck: Rédacción (SÜ) K 2. 2 2,5
PHF-span-FD3 Fachdidaktik
FD3.1 Fachdidaktik und Landeskunde (Ü) R 1. SP 2 2,5
FD3.2 Fachdidaktik Hauptseminar (HS) H 2 5
FD3.3 Begleitübung zum fachdidaktischen Hauptpraktikum (Ü) SE 2. 2 2,5
PHF-span-IK4 Kulturwissenschaft und Landeskunde6
IK4.1 Projekt Interkulturelle Studien
B 2. - 2 5
IK4.2 Landeskundliches Hauptseminar (HS) H 2
PHF-span-FACH5 Fachwissenschaften (Linguistik- und Literaturwissenschaft)7
FACH5.1 Vorlesung P/T 3. FD3
und IK4
2 2,5
FACH5.2 Hauptseminar H 2 5
FACH5.3 Übung R 2 2,5
PHF-span-QU5 Qualifikation
QU5.1 Kolloquium (LING) MP 8 4. SPR4 und
Fach5.2
1 1,25
QU5.2 Kolloquium (LIT) MP 8 1 1,25
QU5.3 Sprachpraktische Übung K 9 2 2,5
Gesamt 35
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Das Bachelormodul SPR2 entspricht dem Niveau B2.
6 Nur eine der beiden angebotenen Lehrveranstaltungen ist zu absolvieren.
7 Das Aufbaumodul wird wahlweise in Sprachwissenschaft (LING5.1-3) oder Literaturwissenschaft (LIT5.1-3) absolviert. Der nicht gewählte fachwissenschaftliche Bereich muss stattdessen schwerpunktsmäßig im fachdidaktischen Hauptseminar (FD3.2) oder im Modul Interkulturelle Studien (IK4) behandelt werden.
8 Die Kolloquien QU3.1 und QU3.2 schließen jeweils mit einer mündlichen Prüfung ab. In den mündlichen Prüfungsteilen wird der Prüfungskandidat in seinem frei zu wählenden Hauptgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 30 Minuten sowie im gewählten Nebengebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 15 Minuten geprüft. Beide Prüfungsteile können in der Fremdsprache abgehalten werden. Die Bewertung erfolgt zu gleichen Teilen. Der Prüfungstermin liegt regelmäßig in der letzten Woche des 4. Fachsemesters.
9 Die sprachpraktische Übung QU5.3 wird mit einer 4-stündigen Klausur abgeschlossen.


Erläuterungen:
B: Bericht
H: Hausarbeit
HS: Hauptseminar
K: Klausur
MP: mündliche Prüfung
P: Protokoll
R: Referat
SE: Stundenentwurf
Sem.: empfohlenes Semester
SP: Schulpraktikum
sprachpraktische Übung
T: Test
Ü: Übung


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