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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Schulmanagement und Qualitätsentwicklung


Master (Fernstudiengang)


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Arts

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Im Rahmen des Masterstudiengangs Schulmanagement und Qualitätsentwicklung sollen die in einem Lehramtsstudium und der entsprechenden Berufstätigkeit bereits erworbenen Qualifikationen vertieft werden. Das Weiterbildungs- /Fernstudium hat das Ziel, Wissen über Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an Schulen zu lehren und die Fähigkeit zu vermitteln, dieses auf bekannte und neue Probleme der Führungsarbeit an Schulen anzuwenden, sowie sich auch nach dem Studienabschluss selbstständig neues Wissen anzueignen. Die Lehrinhalte und Veranstaltungsformen dienen dem Ziel, neben dem fundierten Fachwissen und der Kenntnis unterschiedlicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen die Fähigkeit zu vermitteln, praxisbezogene Problemstellungen zu erkennen und zu lösen.

Das vier Semester umfassende Weiterbildungs- /Fernstudium beinhaltet die Vermittlung
  • wissenschaftlicher Grundlagen für pädagogische Führungstätigkeit,
  • relevanter Methoden und Ergebnisse der empirischen Schul- und Unterrichtsforschung sowie
  • professioneller Kompetenzen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Personalführung und Kommunikation und Management von Organisationen.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Der Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung ist berufsbegleitend konzipiert, so dass eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis erfolgen kann. Expertenvorträge, vertiefende Diskurse, Selbststudium, Übungen und Trainings werden miteinander kombiniert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen das Studium aktiv mitgestalten, eigene Erfahrungen einbringen und reflektieren können.
Der Masterstudiengang richtet sich an Lehrkräfte, potentielle pädagogische Führungskräfte, Schulleiter/innen, andere Führungskräfte in Schulen, Führungskräfte in Ministerien, Schulaufsichtsbeamte, Schulräte, Schulentwicklungsberater/innen, Fortbildungsleiter/innen und Studienleiter/innen aus allen Bundesländern.


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4. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung ist nicht zulassungsbe-schränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Die Einschreibung in den Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung kann nach erfolgreicher Eignungsfeststellung durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Eignungsfeststellung und der Anmeldefrist an die Studienfachberater (siehe
Punkt 6).
Nähere Informationen über diesen kostenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang erhalten Sie im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)
Frau Kreuter/ Frau Hennig
Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
Tel.: 0431/5403-107 oder unter: www.uni-kiel.de/schulmanagement/index.htm

Zum Weiterbildungs- /Fernstudium kann zugelassen werden, wer über ein Zweites Staatsexamen im Lehramt, über einen lehramtsbezogenen Master mit mindestens 240 Leistungspunkten oder über einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt hat.

Die Studiengebühren betragen 630 € pro Semester, zusätzlich fällt ein Semesterbeitrag an (siehe Homepage: www.studservice.uni-kiel.de/semesterbeitrag.shtml).

Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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5. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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6. Studienfachberatung


Ihre Fragen zum Studienfach klären Sie bitte mit der Studienfachberatung über die Koordinierungsstelle:

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)
Koordinierungsstelle des Weiterbildungsstudiums
„Master für Schulmanagement und Qualitätsentwicklung“
Schreberweg 5, 24119 Kronshagen

Annette Kreuter
Tel.: 0431/5403-107, E-Mail: annette.kreuter@iqsh.de

Prof. Dr. Jens Möller
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Zentrum für Lehrerbildung
Olshausenstr. 75, 24118 Kiel
Sprechstunde nach Vereinbarung

Die Zusammenstellung aller Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter: www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Studienfachberatung


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7. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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8. Aufbau des Studiums

Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, veröffentlicht am 20. August 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Mai 2010.
Der Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. August 2007 akkreditiert.

Der berufsbegleitende Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung vermittelt die für die Masterprüfung erforderlichen Studieninhalte durch Studienbriefe, die thematisch differenzierten Studienbausteinen (Modulen) zugeordnet sind, durch netzbasierte Lehrveranstaltungen (Online-Seminare) und durch die verpflichtende Teilnahme an je zwei Präsenzveranstaltungen pro Semester.

Weiterhin dienen zwei Praktika der Erkenntnisgewinnung, indem andersartige Bereiche der Führungstätigkeit zum Gegenstand der Erfahrung und Reflexion gemacht werden.

Der Studiengang beinhaltet folgende sieben in sich abgeschlossene Studienbausteine, wobei Bezüge zwischen den Modulen gegeben sind, so dass die Module im Sinne eines kumulativen Lernens wirken können:

  • Qualität sichern und entwickeln
  • Organisationen managen
  • Diagnostizieren und evaluieren
  • Aus Vergleichsstudien lernen
  • Unterricht beurteilen und verbessern
  • Personal führen
  • Professionell kommunizieren

Im Rahmen des Studiums werden zwei einwöchige Praktika (jeweils 5 Tage à 8 Stunden) in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit absolviert und zwar in der Wirtschaft (Unternehmen) und/oder im Bildungsbereich (insbesondere Universität, Ministerien, Schulaufsicht, Landesinstitut, Schule).
Die Praktika werden jeweils an ein Studienmodul angeknüpft. Inhaltliche Schwerpunktsetzung im Rahmen der Modulthemen bestimmen die Studierenden selbst.
Praktika sind zum einen auf allgemeine Leitfragen bezogen, die modulübergreifend definiert wurden; zum anderen sind die Praktika auf spezifische Leitfragen, die mit dem Modul zusammenhängen, ausgerichtet und werden von den Praktikanten vor Praktikumsantritt entwickelt und im Praktikumsbericht diskutiert.
Die allgemeinen und die modulspezifischen Leitfragen sind Bezugspunkte des Praktikumsberichts.

In jedem Modul werden zwei bis fünf synchrone E-Learning-Konferenzen belegt.

Der Lehrstoff der Module wird in Klausuren und anderen Prüfungsformen (Einsendeaufgaben, Portfolios etc.) geprüft. Der Lehrstoff aller sieben Module ist Gegenstand der Masterprüfung.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung beträgt 4 Semester und umfasst 60 Leistungspunkte.

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Schulmanagement und Qualitätsentwicklung, Master of Arts (M.A.)

Ein-Fach-Masterstudium (60 LP)
Modulnummer Modulname  PL 1 im ...
Sem.
LP 2
PHF-SMQE-QSE Qualität sichern und entwickeln E und K 1. 6
PHF-SMQE-OM Organisationen managen E und K 1. 6
PHF-SMQE-DE Diagnostizieren und evaluieren E und K 2. 6
PHF-SMQE-AVL Aus Vergleichsstudien lernen E und K 2. 6
PHF-SMQE-UBV Unterricht beurteilen und verbessern E und K 3. 6
PHF-SMQE-PF Personal führen E und K 3. 6
PHF-SMQE-PK Professionell kommunizieren3 E 4. 5
PHF-SMQE-P1 Praktikum P 1. - 4. 2
PHF-SMQE-P2 Praktikum P 1. - 4. 2
PHF-SMQE-MA Masterarbeit 4 - 4. 15
Gesamt 60
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (15 LP).

__________
1 PL: Im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
3 Im letzten Semester wird im Modul "Professionell kommunizieren" aufgrund der Belastung durch die Masterarbeit keine Klausur mehr geschrieben; das Modul wird wegen des verringerten Workloads nur mit fünf Leistungspunkten bewertet.
4 Die Masterarbeit kann im dritten Semester begonnen werden.


Erläuterungen:
E: Einsendeaufgaben
K: Klausur
P: Praktikumsbericht
Sem.: empfohlenes Semester


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