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Studieninformationsblatt  |  Stand: Januar 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Russische Philologie


Bachelor


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Bachelor of Arts (B.A.)

Der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Russische Philologie kann mit dem Profil Fachergänzung oder mit dem Profil Lehramt studiert werden.
Der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil Fachergänzung richtet sich an Studierende, die nach dem Bachelorabschluss den Einstieg in eine Berufstätigkeit oder die Fortsetzung der universitären Ausbildung anstreben. Im Profil Fachergänzung wählen die Studierenden zusätzliche Veranstaltungen aus dem Modulkatalog des Zentrums für Schlüsselqualifikationen (ZfS). Näheres hierzu unter: www.zfs.uni-kiel.de.
Der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil Lehramt richtet sich an Studierende, die nach Abschluss des Bachelorstudiums und einem Abschluss des Masters of Education den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Russische Philologie kann darüber hinaus als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit dem Profil Lehramt gewählt werden und richtet sich an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes Schulfach anstreben.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Gegenstand der Russischen Philologie sind die russische Sprache und Literatur in Vergangenheit und Gegenwart sowie die russische Kulturkunde. Neben der allgemeinen Methodik der Sprach- und Literaturwissenschaft umfasst das Studium der Russischen Philologie folgende fachbezogene Teilgebiete:
  • die sprachgeschichtliche Herausbildung des Russischen sowie seine heutige Sprachstruktur
  • die Geschichte der russischen Literatur sowie die Analyse einzelner literarischer Werke von der Aufklärung bis zu zeitgenössischen Werken
  • die Kulturkunde, d. h. die Beschäftigung mit historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in Russland
Der Spracherwerb bzw. die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse erfolgen während des Studiums und sind unabdingbare Voraussetzungen für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der russischen Sprache und Literatur.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Der Bachelorstudiengang Russische Philologie des Instituts für Slavistik ist international ausgerichtet. Dies manifestiert sich u. a. in dem obligatorischen Auslandsaufenthalt, einem regen Austausch mit russischen Partnerinstituten sowie in der Möglichkeit, verschiedene Lehrveranstaltungen bei russischen Wissenschaftlern zu absolvieren. Das 4. Semester ist als so genanntes Mobilitätsfenster konzipiert. Es sollte vorzugsweise an einer der Partneruniversitäten des Instituts für Slavistik in Irkutsk oder Kaliningrad/Russland oder in Tartu/Estland absolviert werden. Die dort in Anlehnung an den Studienverlaufsplan erbrachten Leistungen werden als äquivalent anerkannt und angerechnet.
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat zudem die Erforschung des Ostseeraums, seiner Kulturen und Gesellschaften und ihrer historischen Entwicklung zum Schwerpunkt ihres Profils erklärt. Das Bachelorstudium der Russischen Philologie in Kiel trägt mit der Untersuchung der russischen Sprache und Kultur innerhalb des Ostseeraums in Forschung und Lehre einen wichtigen Teil zu diesem Profilbereich bei.
Die Mitwirkung des Instituts für Slavistik in der fächerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft des Zentrums für Osteuropastudien (ZOS) der Universität Kiel bietet zudem wertvolle interdisziplinäre Ansätze für Slavisten in den Bereichen Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Kirchengeschichte.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Absolventinnen und Absolventen des Faches Russische Philologie mit dem Abschluss Bachelor of Arts können in der Erwachsenenbildung, im Kultursektor, in der Wirtschaft und in den Medien tätig sein. Da die Stellen hier jedoch begrenzt sind und eine abschließende Bewertung des Bachelors auf dem Arbeitsmarkt abzuwarten bleibt, ist es unbedingt zu empfehlen, durch Praktika und Hospitationen bereits während des Studiums mögliche Berufsfelder kennenzulernen.
Der Bachelorstudiengang stellt eine wissenschaftliche Grundausbildung dar. Die hierin erworbenen Kenntnisse sind als grundständige fachkundliche, konzeptionelle und rhetorische Fertigkeiten zu bewerten, die für an das Studium anschließende Qualifikationen in anderen Berufsfeldern genutzt werden können.
Weiterführende universitäre Qualifikationen im Anschluss an das Bachelorstudium Russische Philologie können folgende sein:
  1. der Masterstudiengang Vergleichende Slavistik mit dem Abschluss Master of Arts (gesondertes Informationsblatt),
  2. der Masterstudiengang Russisch mit dem Abschluss Master of Education: Lehramt an Gymnasien (gesondertes Informationsblatt), Voraussetzung für diesen Masterstudiengang ist die Wahl des Profils Lehramt im Bachelorstudium Russische Philologie,
  3. der Masterstudiengang Migration und Diversität mit dem Abschluss Master of Arts (gesondertes Informationsblatt).


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Andere Philologien, Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Empirische Sprachwissenschaft.


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6. Schulische Vorbildung


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
  • Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
  • Lektürefähigkeit im Englischen ist im Umfang von vier Jahren Schulenglisch bzw. durch Bezug auf den Referenzrahmen CEF (B1) (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) nachzuweisen. Kann die Lektürefähigkeit nicht bei Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, so muss sie bis zum Ablauf des Moduls ruph-lw1 (3. Semester) nachgeholt werden.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Während des Studiums ist jedoch ein Praktikum im russischsprachigen Ausland zu absolvieren. Der Nachweis ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit des sechsten Semesters zu erbringen.
Bestehende Abkommen für Stipendien zu „Sommerschulen“ (Sprachkurse) mit den Partneruniversitäten können genutzt werden, müssen aber durch einen Praktikumsanteil ergänzt werden.
Für die Organisation des Praktikums sind die Studierenden selbst verantwortlich.


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8. Persönliche Neigungen


  • Interesse für die Kultur und Literatur Russlands
  • Bereitschaft und Freude, sich in Wort und Schrift mit einer fremden Sprache (und anderen Kulturen) vertraut zu machen und literarische Werke im Original zu lesen
  • wissenschaftliche Neugier und Interesse an methodologischen Fragen
  • Begabung für das Erlernen von Fremdsprachen und eine sichere Beherrschung des Deutschen
  • im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil Lehramt pädagogische Fähigkeiten sowie Freude am Unterrichten von Kindern und Jugendlichen


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9. Zulassungsbeschränkungen


Der Bachelorstudiengang Russische Philologie ist nicht zulassungsbeschränkt.

Das Erweiterungsfach Russische Philologie ist nicht zulassungsbeschränkt.
Als Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist der Nachweis zu erbringen, dass der Studierende in beiden Lehramtsfächern mindestens im dritten Fachsemester eingeschrieben ist.

Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.


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10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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11. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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12. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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13. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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14. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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15. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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16. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Juni 2011, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung der Praxismodule im Rahmen des Profils Fachergänzung der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2008, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs Russische Philologie, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Bachelorstudiengang Russische Philologie wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Russische Philologie kann nur im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang studiert werden. Ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 70 Leistungspunkten, die Anfertigung einer Bachelorarbeit im Umfang von 10 Leistungspunkten sowie das Studium eines Profilierungsbereichs im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Bachelorstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Das Studium der Russischen Philologie ist abhängig von den Vorkenntnissen der Studierenden unterschiedlich aufgebaut. Für Studierende mit sehr guten sprachlichen Vorkenntnissen ist ein Einstufungstest am Anfang des Wintersemesters vorgesehen. Wird dieser Einstufungstest bestanden, können die Studierenden bei den Sprachkursen in das dritte Semester eingestuft werden. Als Ausgleich für die entfallenden SWS und ECTS-Punkte müssen die Studierenden in den ersten beiden Semestern die beiden Module „Propädeutikum für russische Muttersprachler und Studierende mit Vorkenntnissen“ und „Einstufungstest“ absolvieren. Das Modul „Einstufungstest“ umfasst einen obligatorischen Vorbereitungskurs, der bereits vor Beginn des Wintersemesters stattfindet. Näheres hierzu auf der Homepage des Instituts für Slavistik (www.slavistik.uni-kiel.de).

In den ersten vier Semestern werden das Basiswissen und die methodischen Grundlagen der Sprach- und Literaturwissenschaft vermittelt sowie grundlegende Sprachkenntnisse erworben. Der Spracherwerb erfolgt in 5 Modulen zu je 4 SWS, in der Literatur- und Sprachwissenschaft ist jeweils ein Modul à 4 SWS (eine Einführung, ein thematisches Proseminar) vorgesehen. Zum Erwerb kulturkundlicher Kenntnisse sind eine Vorlesung und ein Proseminar vorgeschrieben. Um die sprachpraktischen und landeskundlichen Kenntnisse zu erweitern und zu überprüfen, ist im 3. Semester während der vorlesungsfreien Zeit ein mindestens zweiwöchiger Aufenthalt im russischsprachigen Ausland (mit Praktikum) vorgesehen.

In den letzten beiden Semestern sollen die Studierenden sich insbesondere mit dem Stand der Wissenschaft und den Methoden des Faches vertraut machen und lernen, Methoden und Erkenntnisse selbstständig anzuwenden. Die Studierenden wählen im 5. und 6. Semester entweder Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft als Schwerpunkt. Dementsprechend müssen neben einem Modul zur Fachsprache (4 SWS) noch 2 Module im gewählten Schwerpunkt (Vorlesung, Übung, Seminar und Tutorium; 8 SWS) absolviert werden.

Der Besuch der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Lehrveranstaltungen sind vor- und nachzubereiten; weitere Themenbereiche des Faches sind in eigenverantwortlichem Studium zu erarbeiten.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Russische Philologie beträgt 6 Semester.

Erweiterungsfach Russische Philologie:

Das Studium des Erweiterungsfaches Russische Philologie auf Bachelorebene entspricht in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Bachelorstudium Russische Philologie. Mit erfolgreichem Abschluss der Erweiterungsprüfung, die studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt.

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Russische Philologie, Bachelor of Arts (B.A.)

Zwei-Fächer-Bachelorstudium (70 LP)
Modulnummer Modulname PL 1 im...
Sem.
Vor. 2 SWS 3 LP 4
PHF-ruph-sr Sprachpraktische Übungen
PHF-ruph-sr1 Russisch A1 (SK) K 1. - 2 2,5
Russisch A2 (SK) 2 2,5
PHF-ruph-sr2 Russisch B1 (SK) K 2. - 2 2,5
Russisch B2 (SK) 2 2,5
PHF-ruph-sr3 Russisch A3 (SK) K 1. ruph-sr1 2 2,5
Russisch B3 (SK) 2. 2 2,5
PHF-ruph-sr4 Russisch C1 (SK) K 3. ruph-sr2
und
ruph-sr3
2 2,5
Russisch C2 (SK) 2 2,5
PHF-ruph-sr5 Russisch D1 (SK) K 4. ruph-sr4 2 2,5
Russisch D2 (SK) 2 2,5
PHF-ruph-sw1 Sprachwissenschaft 1
  Einführung in die slavistische Sprachwissenschaft (Ü) K 1. - 2 3
Morphologie im Russischen (PS) HA 2. 2 4
PHF-ruph-lw1 Literaturwissenschaft 1
  Einführung in die slavistische Literaturwissenschaft (Ü) K 2. - 2 3
Literaturwissenschaftliches Proseminar HA 3. 2 4
PHF-ruph-kkr Kulturkunde
  Kulturkundliche Vorlesung
HA 4. - 2 2
Kulturkundliches Proseminar 2 4
PHF-ruph-fsr Fachsprachliche Übungen
  Fachsprachliche Übung I K 5. ruph-sr5 2 2,5
Fachsprachliche Übung II 6. 2 2,5
PHF-ruph-aus Mindestens zweiwöchiger Aufenthalt in Russland
(mit Praktikum)
N 3. - 2 5
PHF-ruph-lw2
oder
PHF-ruph-sw2
Wahlpflichtmodul 5
  Vorlesung K 5. je nach Modul 2 2
Übung R 2 3
PHF-ruph-lw3
oder
PHF-ruph-sw3
Wahlpflichtmodul 5
  Hauptseminar HA 6. je nach Modul 2 7
Begleitseminar 2 3
Gesamt 70
Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Bachelorarbeit in einem der zwei studierten Studienfächer (10 LP).

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Im Wahlpflichtbereich, der sich auf das 5. und 6. Semester erstreckt, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in Sprach- oder Literaturwissenschaft. Wird der Schwerpunkt Sprachwissenschaft gewählt, dann ist im 5. Semester das Wahlpflichtmodul Sprachwissenschaft 2 (PHF-ruph-sw2) und im 6. Semester das Wahlpflichtmodul Sprachwissenschaft 3 (PHF-ruph-sw3) zu absolvieren. Wird der Schwerpunkt Literaturwissenschaft gewählt, dann ist im 5. Semester das Wahlpflichtmodul Literaturwissenschaft 2 (PHF-ruph-lw2) und im 6. Semester das Wahlpflichtmodul Literaturwissenschaft 3 (PHF-ruph-lw3) zu absolvieren.


Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
K: Klausur
N: Nachweis
PS: Proseminar
R: Referat
Sem: empfohlenes Semester
SK: Sprachkurs
Ü: Übung


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Russische Philologie, Bachelor of Arts (B.A.)

Zwei-Fächer-Bachelorstudium (70 LP)
(Variante für russische Muttersprachler oder Studierende mit sehr guten Vorkenntnissen)
Modulnummer Modulname PL 1 im...
Sem.
Vor. 2 SWS 3 LP 4
PHF-ruph-ter Einstufungstest K 1. - - 5
PHF-ruph-pr Propädeutikum
  Propädeutikum für russische Muttersprachler I (SK) K 1. ruph-ter 2 5
Propädeutikum für russische Muttersprachler II (SK) 2. 2 5
PHF-ruph-sr Sprachpraktische Übungen
PHF-ruph-sr4 Russisch C1 (SK) K 3. ruph-ter 2 2,5
Russisch C2 (SK) 2 2,5
PHF-ruph-sr5 Russisch D1 (SK) K 4. ruph-sr4 2 2,5
Russisch D2 (SK) 2 2,5
PHF-ruph-sw1 Sprachwissenschaft 1
  Einführung in die slavistische Sprachwissenschaft (Ü) K 1. - 2 3
Morphologie im Russischen (PS) HA 2. 2 4
PHF-ruph-lw1 Literaturwissenschaft 1
  Einführung in die slavistische Literaturwissenschaft (Ü) K 2. - 2 3
Literaturwissenschaftliches Proseminar HA 3. 2 4
PHF-ruph-kkr Kulturkunde
  Kulturkundliche Vorlesung
HA 4. - 2 2
Kulturkundliches Proseminar 2 4
PHF-ruph-fsr Fachsprachliche Übungen
  Fachsprachliche Übung I K 5. ruph-sr5 2 2,5
Fachsprachliche Übung II 6. 2 2,5
PHF-ruph-aus Mindestens zweiwöchiger Aufenthalt in Russland
(mit Praktikum)
N 3. - 2 5
PHF-ruph-lw2
oder
PHF-ruph-sw2
Wahlpflichtmodul 5
  Vorlesung K 5. je nach Modul 2 2
Übung R 2 3
PHF-ruph-lw3
oder
PHF-ruph-sw3
Wahlpflichtmodul5
  Hauptseminar HA 6. je nach Modul 2 7
Begleitseminar 2 3
Gesamt 70
Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Bachelorarbeit in einem der zwei studierten Studienfächer (10 LP).

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Im Wahlpflichtbereich, der sich auf das 5. und 6. Semester erstreckt, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in Sprach- oder Literaturwissenschaft. Wird der Schwerpunkt Sprachwissenschaft gewählt, dann ist im 5. Semester das Wahlpflichtmodul Sprachwissenschaft 2 (PHF-ruph-sw2) und im 6. Semester das Wahlpflichtmodul Sprachwissenschaft 3 (PHF-ruph-sw3) zu absolvieren. Wird der Schwerpunkt Literaturwissenschaft gewählt, dann ist im 5. Semester das Wahlpflichtmodul Literaturwissenschaft 2 (PHF-ruph-lw2) und im 6. Semester das Wahlpflichtmodul Literaturwissenschaft 3 (PHF-ruph-lw3) zu absolvieren.


Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
K: Klausur
N: Nachweis
PS: Proseminar
R: Referat
Sem: empfohlenes Semester
SK: Sprachkurs
Ü: Übung


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