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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Russisch


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Education (M.Ed.)

Der Masterstudiengang Russisch richtet sich an Studierende, die nach Abschluss eines Bachelorstudiums und einem Abschluss des Masters of Education den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Russisch kann zudem als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education gewählt werden und richtet sich an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes Schulfach anstreben.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Gegenstand des Masterstudiums Russisch für das Lehramt an Gymnasien sind die russische Sprache und Literatur in Vergangenheit und Gegenwart sowie deren fachdidaktische Vermittlung.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Die Studiengänge des Instituts für Slavistik der Universität Kiel sind international ausgerichtet. Dies manifestiert sich u. a. in dem eingeplanten Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums, einem regen Austausch mit russischen Partner-Instituten sowie in der Möglichkeit, verschiedene Lehrveranstaltungen bei russischen Wissenschaftlern zu absolvieren.
Die Mitwirkung des Instituts für Slavistik in der fächerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft des Zentrums für Osteuropastudien (ZOS) der Universität Kiel bietet zudem wertvolle interdisziplinäre gesellschaftskundliche Ansätze in den Bereichen Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Kirchengeschichte.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Studium führt zum Beruf der Studienrätin bzw. des Studienrates an Gymnasien.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Andere Philologien, Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Empirische Sprachwissenschaft.


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6. Vorkenntnisse


Für eine angemessene Durchführung des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse und ausreichende Lektürefähigkeit im Englischen dringend empfohlen.


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7. Persönliche Neigungen


  • Interesse für die Kultur und Literatur Russlands
  • pädagogische Fähigkeiten sowie Freude am Unterrichten von Kindern und Jugendlichen
  • Bereitschaft und Freude, sich in Wort und Schrift mit einer fremden Sprache (und anderen Kulturen) vertraut zu machen und literarische Werke im Original zu lesen


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8. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Russisch und das Erweiterungsfach Russisch sind nicht zulassungs-beschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss. Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in zwei Lehramtsfächern oder eine vergleichbare Prüfung.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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9. Zentrale Studienberatung

In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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10. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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11. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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13. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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14. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Russisch, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Masterstudiengang Russisch wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den
Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Russisch kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 35 Leistungspunkten und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 20 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Das Masterstudium ist ein Vertiefungsstudium im Fach Russisch mit einem Schwerpunkt auf der fachdidaktischen Ausbildung sowie auf eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit.

Der Masterstudiengang Lehramt Gymnasien umfasst je ein Modul Fachdidaktik, Sprachpraxis, Sprachgeschichte und wahlweise Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft. Die Masterarbeit wird im 4. Semester im gewählten Schwerpunkt geschrieben (Literatur- oder Sprachwissenschaft). In dem nicht als Schwerpunkt gewählten Bereich (Literatur- oder Sprachwissenschaft) erfolgt eine 30-minütige mündliche Abschlussprüfung.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Russisch beträgt 4 Semester.

Erweiterungsfach Russisch:

Das Studium des Erweiterungsfaches Russisch auf Masterebene entspricht in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Masterstudium Russisch und schließt an das Erweiterungsstudium auf Bachelorebene an. Mit erfolgreichem Abschluss der Erweiterungsprüfung, die studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt und den Absolventinnen und Absolventen auch im dritten Fach die Lehrbefugnis für die Sekundarstufe II erteilt.

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Russisch, Master of Education (M.Ed.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
PHF-ruph-sr6 Sprachpraktische Übungen
  Russisch E1 (SK) - 1. 2 2,5
Russisch E2 (SK) K 2. 2 2,5
PHF-ruph-fdr Fachdidaktik
  Fachdidaktik I (Ü) K 1. 2 5
Fachdidaktik II (Ü) R 2. 2 5
PHF-slav-sg Fachdidaktik
  Altkirchenslavisch (Ü) K 1. 2 3
Sprachwandel (VL) K 2. 2 2
PHF-slav-sw5 Sprachwissenschaft 4
  Sprachwissenschaftliche Übung R 2. 2 3
Sprachwissenschaftliches Hauptseminar HA 3. 2 7
Examenskolloquium Sprachwissenschaft R 2 5
PHF-slav-lw5 Literaturwissenschaft 4
  Literaturwissenschaftliche Übung R 2. 2 3
Literaturwissenschaftliches Hauptseminar HA 3. 2 7
Examenskolloquium Literaturwissenschaft R 2 5
Gesamt 35
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Die Module Sprachwissenschaft (PHF-slav-sw5) und Literaturwissenschaft (PHF-slav-lw5) sind alternativ zu studieren.


Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
K: Klausur
R: Referat
SK: Sprachkurs
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung
VL: Vorlesung


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