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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Romanische Philologie


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Der Masterstudiengang Romanische Philologie kann als Ein-Fach-Masterstudiengang oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.



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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Die Einheit der Romanistik ist darin begründet, dass die romanischen Sprachen und Dialekte ihren gemeinsamen Ursprung im Lateinischen haben und sich seit dem Ausgang des Altertums in jenen Teilen des ehemals Römischen Reiches entwickelt haben, die am nachhaltigsten von der römischen Kultur geprägt waren – das heutige Italien und Rumänien im Osten, das heutige Frankreich, Spanien und Portugal im Westen.
Aber auch jenseits der europäischen Romania werden romanische Sprachen in vielen Teilen der Welt gesprochen. Im Kontakt mit anderen Sprachen und Kulturen in der Nova Romania ist das Bild der romanischsprachigen Literaturen und Kulturräume noch vielfältiger geworden.
Das Studium der Romanistik erlaubt sowohl die einheitliche Betrachtung des Gesamtbildes als auch unzählige verschiedene, besondere Blickwinkel.
Die einheitliche gesamtromanistische Perspektive steht im Mittelpunkt des rein forschungsorientierten Masterstudiengangs Romanische Philologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Die Studierenden sollen im Hinblick auf die Anforderungen und Veränderungen in der heutigen internationalisierten Berufswelt die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Methoden sowie kommunikative Kompetenzen erwerben.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Gegenstand des Studienganges sind die romanischen Sprachen und Literaturen von ihren Anfängen bis zur Gegenwart unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge. Gemäß dem traditionellen Konzept einer einheitlichen Romanistik wird von den Studierenden in der Kieler Romanistik die Bereitschaft erwartet, Sprachkenntnisse in wenigstens zwei romanischen Sprachen zu erwerben.
Im Französischen, Spanischen, Italienischen, Portugiesischen, aber auch in den Beisprachen Katalanisch, Galicisch und Rumänisch stehen für den Unterricht muttersprachliche Lektoren zur Verfügung. Die Lehrveranstaltungen werden auch in der Fremdsprache abgehalten.
Besonders hingewiesen sei noch auf Forschungsschwerpunkte, wie Multimediale Sprachlernumgebungen, Mehrsprachigkeitsforschung, Alphabetisierungsprozesse in der Romania sowie die Projekte zur französischen Literatur des XVII. Jahrhunderts und der Moderne, der spanischen Renaissance im europäischen Kontext und zu den Gegenwartsliteraturen aus Spanien und Lateinamerika, der italienischen Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, die auch von der studentischen Mitarbeit leben.



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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Die Konzeption des Studienganges zielt auf eine, nicht nur in sprachlicher Hinsicht, vielseitige Ausbildung, um den Absolventen ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten zu eröffnen. Mit der Verbindung von guter Sprachkompetenz, fachspezifischer Medienkompetenz und fundiertem methodischem und fachlichem Wissen bereitet der Studiengang v.a. auf die folgenden Berufsfelder vor:
  • Weiterbildung
  • Medien-, Verlags- und Bibliothekswesen,
  • Übersetzungswesen,
  • Kulturmanagement und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Tourismus und Außenhandelsbeziehungen sowie
  • internationale Organisationen und diplomatischer Dienst.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Andere Sprach- und Literaturwissenschaften, Übersetzungswissenschaft, Geschichte, Geographie, Kunstgeschichte, Philosophie sowie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.


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6. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
    Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
  • Fachspezifische Sprachkennnisse:
    Ein-Fach-Masterstudiengang: Nachweis von Sprachkenntnissen in zwei romanischen Sprachen (wählbare Schwerpunktsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch) auf dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“ oder in der Schwerpunktsprache Französisch auf dem Niveau C „Kompetente Sprachverwendung“
    des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
    Zwei-Fächer-Masterstudiengang: Nachweis von Sprachkenntnissen in einer roman-
    ischen Sprache (wählbare Schwerpunktsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch
    oder Portugiesisch) auf dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“ oder in der Schwerpunktsprache Französisch auf dem Niveau C „Kompetente Sprachverwendung“
    des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).

Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den diese Master aufbauen und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika

  • Romanische Beisprache: Während des Studiums müssen Kenntnisse in mindestens einer weiteren romanischen Sprache außer der Schwerpunktsprache erworben werden. Zur Wahl stehen: Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Katalanisch, Galicisch und Rumänisch. Verlangt wird die Fähigkeit, schwierige Texte in der sog. romanischen Beisprache unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen.
  • Ein Auslandsaufenthalt im entsprechenden Raum der Romania wird empfohlen.
  • Praktika: eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums zum Master of Arts. Im Hinblick auf die spätere Berufstätigkeit ist es empfehlenswert, in der vorlesungsfreien Zeit Praktika abzuleisten. Diese Praktika können sogar in den Studienplan integriert und mit bis zu 5 LP benotet werden.


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8. Persönliche Neigungen


Das Philologiestudium ist nach wie vor ein Lesestudium und setzt Bereitschaft und Freude voraus, sich in Wort und Schrift mit einer fremden Sprache (und anderen Kulturen) vertraut zu machen und die wichtigsten Werke im Original zu lesen.
Wissenschaftliche Neugier und Interesse an methodologischen Fragen sind ebenso erforderlich wie kontinuierliche praktische Übungen in der fremden Sprache. Wichtig sind eine grundsätzliche Begabung für das Erlernen von Fremdsprachen sowie eine sichere Beherrschung des Deutschen.


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9. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Romanische Philologie ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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10. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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11. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches. Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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13. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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14. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für
Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt
geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Ein-Fach-Masterstudiengangs Romanische Philologie, veröffentlicht am 2. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. November 2010 und Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Romanische Philologie, veröffentlicht am 2. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. November 2010.
Der Masterstudiengang Romanische Philologie wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Romanische Philologie kann als Ein-Fach-Masterstudiengang mit zwei Schwerpunktsprachen (90 LP) oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit einer Schwerpunktsprache (45 LP) gewählt werden. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Das Masterstudium Romanische Philologie beinhaltet folgende Teilbereiche:
  • Sprachpraxis: Erwerb und Vertiefung der Sprachkenntnisse im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
  • Sprachwissenschaft: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Einzelsprache in ihrer historischen Entwicklung und in ihrer Variation, in ihren komplexen Strukturen und in ihrer Verbindung zu den anderen romanischen Sprachen.
  • Literaturwissenschaft: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Geschichte der Literatur der jeweiligen Einzelsprache, mit der systematischen Beschreibung der Gattungen und Textsorten, die den Gegenstand der Literatur bilden, der Literaturtheorie und der literaturwissenschaftlichen Methodenlehre.
  • Kulturwissenschaft und Landeskunde: In enger Verbindung mit den Fachwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaft, der Erwerb von kulturwissenschaftlichen, landeskundlichen und interkulturellen Kompetenzen.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Romanische Philologie bzw. den Zwei-Fächer-Masterstudiengang Romanische Philologie beträgt jeweils 4 Semester.

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Romanische Philologie, Master of Arts (M.A.)

Ein-Fach-Masterstudium (90 LP)

(Zwei-Sprachen-Modell)

Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor2 SWS3 LP4

PHF-rom-

SPR4/1

Sprachpraxis
SPR4.1/1 Sprachpraktische Übung: Übersetzung in die Fremdsprache
(1. Schwerpunktsprache)
K 1. SPR2
in der
1. Sprache5
2 2,5
SPR4.2/1 Sprachpraktische Übung: Schriftlicher Ausdruck
(1. Schwerpunktsprache)
K 2. 2 2,5

PHF-rom-

SPR4/2

Sprachpraxis
SPR4.1/2 Sprachpraktische Übung: Übersetzung in die Fremdsprache
(2. Schwerpunktsprache)
K 1.

SPR2
in der
2. Sprache5

2 2,5
SPR4.2/2 Sprachpraktische Übung: Schriftlicher Ausdruck
(2. Schwerpunktsprache)
K 2. 2 2,5

PHF-rom-

IK4/1

Kulturwissenschaft und Landeskunde6
IK4.1/1 Projektarbeit
(1. Schwerpunktsprache)
B 2. - - 5
IK4.2/1 Landeskundliches Hauptseminar
(1. Schwerpunktsprache)
H 2
PHF-rom-IK4/2 Kulturwissenschaft und Landeskunde7
IK4.1/2 Projektarbeit
(2. Schwerpunktsprache)
B 2. - - 5
IK4.2/2 Landeskundliches Hauptseminar
(2. Schwerpunktsprache)
H 2
PHF-rom-
LING4/ROM
Sprachwissenschaft
LING4.1/ROM Vorlesung P/T 2. - - 5
LING4.2/ROM Hauptseminar R+H 2

PHF-rom-

LING4/2

Sprachwissenschaft
LING4.1/2 Vorlesung (2. Schwerpunktsprache) P/T

1.+2.

- 2 2,5
LING4.2/2

Hauptseminar

(2. Schwerpunktsprache)

H 2 5
LING4.3/2 Übung (2. Schwerpunktsprache) R 2 2,5

PHF-rom-

LING5/1

Sprachwissenschaft
LING5.1/1 Vorlesung (1. Schwerpunktsprache) P/T

3.

LING4/
ROM

2 2,5
LING5.2/1

Hauptseminar

(1. Schwerpunktsprache)

H 2 5
LING5.3/1 Übung (1. Schwerpunktsprache) R 2 2,5

PHF-rom-

LIT4/ROM

Literaturwissenschaft
LIT4.1/ROM Vorlesung P/T 1. - 2 2,5
LIT4.2/ROM Hauptseminar H 2 5

PHF-rom-

LIT4/1

Literaturwissenschaft
LIT4.1/1 Vorlesung (1. Schwerpunktsprache) P/T

1.+2.

- 2 2,5
LIT4.2/1

Hauptseminar

(1. Schwerpunktsprache)

H 2 5
LIT4.3/1 Übung (1. Schwerpunktsprache) R 2 2,5

PHF-rom-

LIT5/2

Literaturwissenschaft
LIT5.1/2 Vorlesung (2. Schwerpunktsprache) P/T 3. - 2 2,5
LIT5.2/2

Hauptseminar

(2. Schwerpunktsprache)

H 2 5
LIT5.3/2 Übung (2. Schwerpunktsprache) R 2 2,5
PHF-rom-QU5/1 Qualifikation
QU5.1/1

Kolloquium (LING)

(1. Schwerpunktsprache)

MP 8 3.

SPR4 und FACH5.2

1 1,25
QU5.2/1

Kolloquium (LIT)

(1. Schwerpunktsprache)

MP 8 1 1,25
QU5.3/1

Sprachpraktische Übung

(1. Schwerpunktsprache)

K 9 2 2,5
PHF-rom-QU5/2 Qualifikation
QU5.1/2

Kolloquium (LING)

(2. Schwerpunktsprache)

MP 8 3.

SPR4 und FACH5.2

1 1,25
QU5.2/2

Kolloquium (LIT)

(2. Schwerpunktsprache)

MP 8 1 1,25
QU5.3/2

Sprachpraktische Übung

(2. Schwerpunktsprache)

K 9 2 2,5
PHF-rom-WAHL2 Wahlmodul 10
WAHL2.1 Sprachkurs K 1.

je nach
Modul

2 2,5
WAHL2.2 Sprachkurs 2. 2 2,5
Gesamt 90
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5

Das Bachelormodul SPR2 entspricht dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“ in den Schwerpunktsprachen Spanisch, Italienisch und Portugiesisch oder dem Niveau C „Kompetente Sprachverwendung“ in der Schwerpunktsprache Französisch.

6

Im Modul IK 4/1 wird zwischen IK4.1/1 und IK4.2/1 gewählt.

7 Im Modul IK 4/2 wird zwischen IK4.1/2 und IK4.2/2 gewählt.
8

Die Kolloquien schließen jeweils mit einer mündlichen Prüfung ab. In den mündlichen Prüfungsteilen wird der Prüfungskandidat in seinem frei zu wählenden Hauptgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 30 Minuten sowie im gewählten Nebenfach (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 15 Minuten geprüft. Beide Prüfungsteile können in der Fremdsprache abgehalten werden. Die Bewertung erfolgt zu gleichen Teilen. Der Prüfungstermin liegt regelmäßig in der letzten Woche des 3. Fachsemesters.

9

Die sprachpraktischen Übungen werden jeweils mit einer 4-stündigen Klausur abgeschlossen.

10

Das Wahlmodul ist aus dem folgenden Angebot zu wählen: Basismodul Beisprache (BSP2) oder Aufbaumodul Beisprache (BSP4). Die Wahl hängt von den individuellen Vorkenntnissen ab.



Erläuterungen:
B: Bericht
H: Hausarbeit
K: Klausur
MP: mündliche Prüfung
P: Protokoll
R: Refarat
Sem.: empfohlenes Semester
T: Test



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Romanische Philologie, Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)

(Ein-Sprachen-Modell)

Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor2 SWS3 LP4

PHF-rom-SPR4

Sprachpraxis
SPR4.1

Sprachpraktische Übung

K
1.

SPR2 5

2
2,5
SPR4.2

Sprachpraktische Übung

K
2.
2
2,5

PHF-rom-IK4

Kulturwissenschaft und Landeskunde6
IK4.1 Projektarbeit B 2. - 2 5
IK4.2 Hauptseminar H 2
PHF-rom- LING4 Sprachwissenschaft 7
LING4.1 Vorlesung P/T 1.+2. - 2 7,5
LING4.2 Hauptseminar H 2

LING4.3

Übung
R
2

PHF-rom-LIT4

Literaturwissenschaft 8
LIT4.1 Vorlesung P/T

1.

- 2 7,5
LIT4.2

Hauptseminar

H 2
LIT4.3 Übung R 2

PHF-rom-

FACH5

Fachwissenschaften (Linguistik und Literaturwissenschaften)9
FACH5.1 Vorlesung P/T 3. IK4 2 2,5
FACH5.2

Hauptseminar

H 2 5
FACH5.3 Übung R 2 2,5
PHF-rom-QU5 Qualifikation
QU5.1

Kolloquium (LING)

MP 10 3.

SPR4 und FACH5.2

1 1,25
QU5.2

Kolloquium (LIT)

MP 10 1 1,25
QU5.3

Sprachpraktische Übung

K 11 2 2,5
PHF-rom-WAHL2 Wahlmodul12
WAHL2.1 Sprachkurs K 1.

je nach
Modul

2 2,5
WAHL2.2 Sprachkurs 2. 2 2,5
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5

Das Bachelormodul SPR2 entspricht dem Niveau B „Selbstständige Sprachverwendung“ in den Schwerpunktsprachen Spanisch, Italienisch und Portugiesisch oder dem Niveau C „Kompetente Sprachverwendung“ in der Schwerpunktsprache Französisch.

6 Nur eine der beiden angebotenen Lehrveranstaltungen ist zu absolvieren.
7

LING4.1 und LING.4.3 sind Wahlpflichtveranstaltungen, von denen nur eine absolviert wird.

8

LIT4.1 und LIT.4.3 sind Wahlpflichtveranstaltungen, von denen nur eine absolviert wird.

9 Das Aufbaumodul wird wahlweise in Sprachwissenschaft (LING5.1-3) oder Literaturwissenschaft (LIT5.1-3) absolviert.
10

Die Kolloquien QU5.1 und QU5.2 schließen jeweils mit einer mündlichen Prüfung ab.In den mündlichen Prüfungsteilen wird der Prüfungskandidat in seinem frei zu wählenden Hauptgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 30 Minuten sowie im gewählten Nebengebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) über 15 Minuten geprüft. Beide Prüfungsteile können in der Fremdsprache abgehalten werden. Die Bewertung erfolgt zu gleichen Teilen. Der Prüfungstermin liegt regelmäßig in der letzten Woche des 3. Fachsemesters.

11

Die sprachpraktische Übung QU5.3 wird mit einer 4-stündigen Klausur abgeschlossen.

12 Das Wahlmodul ist aus dem folgenden Angebot zu wählen: Basismodul Beisprache (BSP2) oder Aufbaumodul Beisprache (BSP4). Die Wahl hängt von den individuellen Vorkenntnissen ab.


Erläuterungen:
B: Bericht
H: Hausarbeit
K: Klausur
MP: mündliche Prüfung
P: Protokoll
R: Referat
Sem.: empfohlenes Semester
T: Test


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