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Rechtswissenschaft
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RechtswissenschaftErste Prüfung Inhaltsübersicht 1. Studienabschluss
2. Gegenstand des Faches 3. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder 4. Schulische Vorbildung 5. Sonstige Kenntnisse und Praktika 6. Zulassungsbeschränkungen 7. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation) 8. Zentrale Studienberatung 9. Studienfachberatung 10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen 11. Weitere Informationen zum Studienfach 12. Aufbau des Studiums
1. Studienabschluss
Das Studium der Rechtswissenschaft wird mit der Ersten Prüfung
abgeschlossen.
2. Gegenstand des FachesDie Rechtswissenschaft hat die wissenschaftliche Beschäftigung
mit dem geltenden Recht, seine systematische und begriffliche Durchdringung
und Auslegung sowie die Beschäftigung mit seiner Geschichte
und seinem Verhältnis zu anderen Lebensbereichen wie Politik,
Gesellschaft und Philosophie zum Gegenstand.
Dabei bewegt sich der Jurist gleichzeitig in den häufig recht abstrakt-formalen Denkweisen der normativen Rechtsordnung und in den ständig wechselnden Sachverhalten des konkreten Lebens. Die Ausbildung gliedert sich in ein mit der Ersten Prüfung (Referendarexamen) abschließendes Studium (siehe im Folgenden) und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) abgeschlossen wird. Gegenstand des Studiums sind vor allem die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Hinzu kommt ein selbstgewählter Schwerpunktbereich. Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis. In der vorlesungsfreien Zeit finden praktische Studienzeiten statt, die einen frühen Einblick in die juristische Berufswelt vermitteln sollen.
3. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Ziel der juristischen Ausbildung ist es, die Qualifikation des
Volljuristen zu erreichen. Diese ist nicht nur Voraussetzung für
eine Tätigkeit als Richter/in oder Staatsanwalt/Staatsanwältin,
sie ist auch notwendig für die Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
und Notar/in sowie für juristische Bewerber und Berwerberinnen
für den höheren Verwaltungsdienst.
Berufliche Tätigkeitsfelder sind:
4. Schulische Vorbildung Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife
5. Sonstige Kenntnisse und PraktikaWährend des Studiums müssen praktische Studienzeiten
absolviert werden.
![]() 6. Zulassungsbeschränkungen Der Studiengang Rechtswissenschaft ist im ersten und
in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
7. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen,
zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid,
zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
8. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
9. StudienfachberatungIhre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Fakultät unter: www.jura.uni-kiel.de, Rubrik Studium und Prüfungen.
10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie
bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien-
und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Leibnizstraße 4, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-7253 Justizprüfungsamt am Oberlandesgericht, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig Frau Kirsch, Tel.: 04621/86-1258 Homepage des Oberlandesgerichts, Rubrik Justizprüfungsamt
11. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
12. Aufbau des Studiums Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften
beträgt einschließlich der Ersten Prüfung 9 Semester.
Davon müssen mindestens zwei Jahre an Universitäten im Geltungsbereich
des Deutschen Richtergesetzes studiert werden.
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (1.-4. Semester) und das Hauptstudium (5.-8. Semester). Hinzu kommt ein Prüfungssemester. Das Grundstudium wird studienbegleitend mit der Zwischenprüfung in den Pflichtfächern abgeschlossen. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene und am Schwerpunktstudium. Im Hauptstudium werden wie schon im Grundstudium die Pflichtfächer Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht studiert; zusätzlich muss einer der von der Hochschule angebotenen Schwerpunktbereiche gewählt werden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche zur Auswahl an:
Zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen finden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät jedes Semester Workshops statt, die beispielsweise folgenden Inhalt haben: Kommunikationsfähigkeit/Gesprächsführung/Rhetorik, Schiedsgerichtsbarkeit, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre, außergerichtliche Streitbeilegung/Mediation, Gute Sprache für Juristen, Gesetzgebung oder auch das Mandat im Kündigungsschutzverfahren. Die Workshops haben eine maximale Teilnehmendenzahl von 25 und werden in der Regel von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern geleitet. Während der vorlesungsfreien Zeit müssen die Studierenden an praktischen Studienzeiten von insgesamt drei Monaten Dauer teilnehmen. In den praktischen Studienzeiten sollen die Studierenden die Rechtswirklichkeit, die sozialen Bedingungen und die Auswirkungen des Rechts sowie den Zusammenhang von materiellem Recht und Verfahrensrecht kennenlernen. Hierfür verbringen die Studierenden einen Monat bei einem Amtsgericht, einen Monat bei einer Verwaltungsbehörde und einen weiteren Monat entweder bei einem Amtsgericht oder an einer sonstigen geeigneten Stelle, etwa bei einem Rechtsanwalt oder der Staatsanwaltschaft. Das Studium schließt mit der ersten Prüfung ab. Diese setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Teil zusammen. Die staatliche Pflichtfachprüfung geht mit 70% in die Gesamtnote ein, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung mit 30%. Nähere Informationen zum Aufbau des Studiums, zum Ablauf der Prüfungen und zu den Schwerpunktbereichen sind den Internetseiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter www.jura.uni-kiel.de, insbesondere der Rubrik „Studium und Prüfungen / Studienablauf und -organisation“ zu entnehmen. ![]()
Zuständig für die Pflege dieser Seite: Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail |
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