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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: Januar 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Psychologie


Diplom


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Diplom-Psychologin (Dipl.-Psych.) / Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych.)


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2. Gegenstand und Ziele der Faches


Psychologie ist die Wissenschaft von den Gesetzmäßigkeiten subjektiven Erlebens und dessen Beziehungen zu objektiven Umwelten. Dabei ist die Ebene der geistig-seelischen Prozesse sowohl von untergeordneten Ebenen abhängig (z. B. der physiologischen Ebene) als auch von übergeordneten Ebenen (z. B. der physikalischen oder der sozialen Umwelt).
Psychologie steht deshalb zwischen Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften. Als benachbarte Fächer gelten je nach gewählter Perspektive z. B. Biologie, Anthropologie, Soziologie, Pädagogik, Sprachwissenschaften, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften
oder Informatik. Entsprechend vielfältig sind auch die Auffassungen über die Ziele und (Forschungs-)Methoden der Psychologie: das naturwissenschaftlich-quantifizierende Experiment ebenso wie sozialwissenschaftliche Erhebungsmethoden oder geisteswissenschaftliche Ansätze.
Studienziel ist die Erlangung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe befähigen. Zu diesen Tätigkeiten gehören sowohl wissenschaftliche Untersuchungen, fachliche Aus- und Weiterbildung als auch diagnostische, beratende und psychotherapeutische Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen, in Bildung und Ausbildung, in Verwaltung, Wirtschaft und Industrie.
Durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch-psychologischer Tätigkeit sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die dazu befähigen, psychologische Aufgaben zu erkennen, angemessene Lösungsansätze zu formulieren, sie wissenschaftlich begründet umzusetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung psychologischer Tätigkeit auszuwählen oder selbst zu entwickeln.
Zur Verbesserung der fachlichen und beruflichen Qualifikation wird empfohlen, Lehrangebote der genannten Nachbardisziplinen zu nutzen.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


  • Psychologie kann mit dem Ziel studiert werden, den Diplomabschluss in Psychologie abzulegen.
  • Psychologie kann als Nebenfach im Rahmen eines Promotionsstudiums gewählt werden.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Studium der Psychologie bereitet je nach Spezialisierung oder Vertiefung auf sehr verschiedenartige Tätigkeiten vor, z. B.:
  • im Bildungs- und Erziehungswesen (z. B. Schulpsychologie),
  • im Sozialwesen (z. B. psychologische Beratungsstellen bei Kommunen oder der Agentur für Arbeit),
  • im Gesundheitswesen (z. B. Diagnostik und Klinische Psychologie),
  • im Bereich Forensische Psychologie (z. B. als psychologischer Gutachter, Polizeipsychologe, Psychologe im Strafvollzug),
  • im Bereich Wirtschaftspsychologie (z. B. Arbeits-, Organisations- und Marktpsychologie).


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Biologie, Anthropologie, Soziologie, Pädagogik, Sprachwissenschaften, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften, Informatik.


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6. Schulische Vorbildung


Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


  • Praktika: während des Studiums im Umfang von mindestens 12 Wochen. Dabei kann es sich um ein Praktikum oder um mehrere Parktika handeln. ein einzelnes Praktikum muss jedoch mindestens sechs Wochen umfassen.
  • gute Englischkenntnisse empfohlen
  • Mathematik: gründliche Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen empfohlen


Fehlen diese Kenntnisse, so führt dies zu zusätzlichen Belastungen und damit zu einer erheblichen Studienzeitverlängerung.



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8. Persönliche Neigungen


Interesse an subjektiven Prozessen im Menschen, Erforschung ihrer gesetzmäßigen Abläufe in Abhängigkeit von objektiven Umwelten; Anwendung erkannter Gesetzmäßigkeiten in den verschiedenen Berufsfeldern.


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9. Zulassungsbeschränkungen


Der Diplom-Studiengang Psychologie ist im ersten und in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.



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10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen, zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid, zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880 1791
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: zulstelle@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de



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11. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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12. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Teilnahme an der Studienfachberatung wird Erstsemestern empfohlen.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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14. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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15. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgender Prüfungsordnung:
Diplom-Prüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Psychologie vom 21. Juli 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Oktober 2008.

Das Studium umfasst 4 Semester Grundstudium und 5 Semester Hauptstudium (einschließlich Prüfung). Die Lehrveranstaltungen werden nach Studienjahren organisiert. Im ersten Semester findet eine Einführung in das Studium statt, die über Studienaufbau, -inhalte und -anforderungen informiert, sowie Orientierungen über Tätigkeitsfelder von Psychologinnen und Psychologen als auch die Verbindungen zu anderen Fächern vermittelt.

Im Grundstudium werden die inhaltlichen Grundlagen der Psychologie, das methodische Instrumentarium und die systematische Orientierung vermittelt, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. Das Grundstudium beinhaltet eine orientierende Studieneingangsphase; es ist in Module gegliedert, die einerseits inhaltliche Bereiche betreffen, andererseits wesentliche Teile der Methodenausbildung beinhalten. Ebenso gibt es fächerübergreifende Veranstaltungen, die in forschungsbezogene, historische und berufliche Aspekte der Psychologie einführen.

Ein ordnungsgemäßes Grundstudium umfasst 120 Leistungspunkte (LP) und wird durch die Diplomvorprüfung abgeschlossen. Die Diplomvorprüfung wird studienbegleitend in Form von Modulprüfungen abgelegt.

Im Hauptstudium sollen die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse und die Fähigkeit erworben werden, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Hierzu sind auch berufspraktische Tätigkeiten in diesen Studienabschnitt eingeordnet. Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium umfasst zwei Abschnitte mit insgesamt 150 LP, die sich auf die inhaltlichen Module (120 LP) sowie die Diplomarbeit (30 LP) verteilen.
Inhaltliche Module des ersten Abschnitts im Hauptstudium (60 LP) sind die Klinische Psychologie, Pädagogische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Rechtspsychologie und die Diagnostischen Verfahren.
Inhaltliche Module des zweiten Abschnitts im Hauptstudium (90 LP) sind die Evaluation und Forschungsmethoden, Angewandte Diagnostik und Fallarbeit, Vertiefung eines Grundlagenmoduls, ein Schwerpunkt Major (ein Fach aus: Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Rechtspsychologie), ein Schwerpunkt Minor (ein anderes Fach aus: Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Rechtspsychologie) sowie ein nichtpsychologisches Wahlpflichtfach.

Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Die Prüfung umfasst die studienbegleitenden Modulprüfungen und die Diplomarbeit. Während des Studiums müssen Berufspraktika im Umfang von mindestens 12 Wochen abgeleistet werden.

Eine ausführlichere Beschreibung der inhaltlichen Module sowie ein Studienplan für das Grund- und Hauptstudium befinden sich im Anhang der Prüfungsordnung.

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Psychologie, Diplom

Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor.2 SWS3 LP4
GBM1 Einführung
  Einführung in das Studium (S) AT 1. - 1 6
Einführung in Geschichte und
Perspektiven der Psychologie (S)
K+AT+R 2. 2
GBM2 Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen
  Praktikum ExU+B+K 3. VL aus GBM11 4 4
GBM3 Experimentalpsychologisches Praktikum
  Praktikum ExU+V/P/B 4. GBM2,
GBM11
u. VL aus GBM12
4 6
GBM4 Allgemeine Einführung in die Forschungsmethodik
  Einführung in die Forschungsmethoden
der Psychologie (VL/S)
K/MP 1. - 2 8
Versuchsplanung (VL/S) K/MP 2. 2
GBM5 Wahrnehmung und Kognition
  Wahrnehmung und Kognition (VL) K 1. - 4 10
Kognitionsforschung (S) AL 1
GBM6 Motivation, Emotion, Lernen und Gedächtnis
Emotion und Motivation (VL) K/MP 1. - 2 10
Lernen und Gedächtnis (VL) K/MP 2. 2
Emotionspsychologie (S) K/MP/
HA
1. 1
GBM7 Biologische Psychologie
  Biologische Psychologie I (VL) K/MP 3. - 2 10
Biologische Psychologie II (VL) K/MP 4. 2
Biologische Psychologie (S) K/MP/
HA
3. 1
GBM8 Entwicklungspsychologie
  Entwicklungspsychologie I: Frühe
Kindheit und Kindheit (VL)
K 1. - 2 10
Entwicklungspsychologie II:
Jugendalter und Erwachsenenalter (VL)
K 2. 2
Entwicklungspsychologie (S) AL 1. 1
GBM9 Persönlichkeitspsychologie
  Persönlichkeitspsychologie (VL) K/MP 2. - 2 8
Persönlichkeitspsychologie (S) AT+R+
HA/K
3. VL aus GBM9 2
GBM10 Sozialpsychologie
  Einführung in die Sozialpsychologie (VL) K/MP 2. - 2 10
Lesen und Verstehen wissenschaftlicher Texte zur
Sozialpsychologie (S)
R+AT 1. 1
Sozialpsychologische Forschungsfragen (S) R+HA+AT 3. 2

GBM11

Quantitative Methoden I
  Quantitative Methoden I (VL) K/MP 2. GBM45 4 10
Computergestützte Datenanalyse I (Ü) MP 3. VL aus GBM11 1
GBM12 Quantitative Methoden II
  Quantitative Methoden II (VL) MP 3. GBM46 und VL aus GBM11 4 10
Computergestützte Datenanalyse II (Ü) MP 4. Ü aus GBM11 u. VL aus GBM12 1
GBM13 Grundlagen der Diagnostik
  Grundlagen der Diagnostik (VL) K/MP 4. GBM9 und
GBM11
2 8
Testtheorie und Fragebogenkonstruktion (S) K/MP 2
GWM Wahlpflichtmodul7
  Seminar AT+HA+R 4.   2 8
Seminar AT+HA+R 2
VPN_ST Versuchspersonenstunden   4.     2
Grundstudium gesamt8 120
BP Berufspraktikum bzw. Berufspraktika         14
HBM1 Arbeits- und Organisationspsychologie 9
  Arbeits- und Organisationspsychologie I (VL) AL+DEP+K/
HA/MP
5. VD 2 12
Arbeits- und Organisationspsychologie II (VL) AL+DEP+K/
HA/MP
6. 2
Arbeits- und Organisationspsychologie (S) AL+DEP+K/
HA/MP
2
HBM2 Klinische Psychologie 9
  Klinische Psychologie I (VL) K 5. VD 2 12
Klinische Psychologie II (VL) K 6. 2
Verhaltensanalyse und klinische Diagnostik (S) B+K
5. 2
HBM3 Pädagogische Psychologie 9
  Pädagogische Psychologie (VL) K/MP 5. VD 2 8
Pädagogische Psychologie (S) AL 6. 2
HBM4 Rechtspsychologie 9
  Einführung in die Forensische Psychologie (VL) K/MP 5. VD, GBM13 2 8
Einführung in die Kriminalpsychologie (VL) K/MP 6. 2
HBM5 Diagnostische Verfahren 9
  Leistungstests und Fragebogenverfahren (S) TN+K+R 6. GBM13 2 6
Interview und Beobachtungsverfahren (S) TN+AL 1
HBM6 Evaluation und Forschungsmethoden
  Überblick über Grundlagen und
Methoden der Evaluationsforschung
(VL/S)
K/MP 7. VD 2 8
Anwendung der Evaluationsmethoden:
Planung einer Evaluation (VL/S)
K/MP 8. 2
HBM7 Angewandte Diagnostik und Fallarbeit
  Gutachtentechnik (S) G/K 7. GBM13 und
HBM5
2 8
Diagnostische Fallarbeit (BS) TN+GF 8. 1
Diagnostische Fallarbeit (FS) G 2
HBM8 Vertiefung eines Grundlagenmoduls 10
  Vorlesung oder Seminar   7. VD 2 8
Seminar   8. 2
HBM9 Nichtpsychologisches Wahlfach 11     VD   8
SP_1 Schwerpunkt Major 12
  Vorlesung oder Seminar   7. VD 2 20
Seminar   2
Seminar   2
Vorlesung oder Seminar   8. 2
Seminar   2
SP_2 Schwerpunkt Minor13          
  Seminar   7. VD 2 8
Seminar   8. 2
D Diplomarbeit inkl. Diplomandenkolloquium 14   9. VD   30
Hauptstudium gesamt 150
Die Diplomprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehr-veranstaltungen und einer Diplomarbeit (30 LP).


__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Voraussetzung für den Besuch der Vorlesung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Einführung in die Forschungsmethodik“.
6 Voraussetzung für den Besuch der Vorlesung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Versuchsplanung“.
7 Voraussetzung für die Seminare im Bereich Persönlichkeitspsychologie ist das Modul GBM9.
8 Zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung sind die 120 LP aller Module des Grundstudiums erforderlich.
9 Studierende können zu den Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters (HBM 1-5) mit einem im Wesentlichen bestandenen Vordiplom zugelassen werden. Es müssen dazu die Leistungspunkte aller Module des grundstudiums bis auf eines erworben worden sein, auf jeden Fall diejenigen aus GBM2, GBM3, GBM4, GBM11 und GBM12. Für HBM5 gilt weiter die zusätzliche Voraussetzung, dass GBM13 erfolgreich abgeschlossen sein muss.
10 Zur Auswahl stehen die Module "Motivation, Emotion, Lernen und Gedächtnis", "Kognitionsforschung", "Sozialpsychologie", "Persönlichkeitspsychologie" und "Forschungsmethoden".
11 Eine Liste der zur Auswahl stehenden Nebenfächer ist auf der Homepage des Instituts für Psychologie zu finden.
12 Zur Auswahl stehen die Schwerpunkte Arbeits- und Organisationspsychologie (Major), Klinische Psychologie und Neuropsychologie (Major) und Rechtspsychologie (Major). Der im Modul SP_2 gewählt Schwerpunkt ist jedoch von der Wahl ausgeschlossen. Voraussetzung für die Wahl eines SP_1 ist das Absolvieren des zugehörigen Grundlagenmoduls (HBM1, HBM2, HBM4).
13 Zur Auswahl stehen die Schwerpunkte Arbeits- und Organisationspsychologie (Minor), Klinische Psychologie (Minor) und Rechtspsychologie (Minor). Der im Modul SP_1 gewählt Schwerpunkt ist jedoch von der Wahl ausgeschlossen.Voraussetzung für die Wahl eines SP_2 ist das Absolvieren des zugehörigen Grundlagenmoduls (HBM1, HBM2, HBM4).
14 Die Diplomarbeit benötigt alle Module des Hauptstudiums.


Erläuterungen:
AL: aktive Leistung
AT: aktive Teilnahme
B: Bericht
BS: Begleitseminar
DEP: Mitarbeit an Datenerhebungsprojekten
ExU: Durchführung experimenteller Untersuchungen
FS: Fallseminar
G: Erstellung eines schriftl. Gutachtens
GF: Präsentation eines Gutachtenfalles
K: Klausur
HA: Hausarbeit
MP: Mündliche Prüfung
P: Poster
R: Referat
S: Seminar
Sem.: empfohlenes Semester
TN: regelmäßige Teilnahme
Ü: Übung
V: Vortrag
VL: Vorlesung
VD: Vordiplom


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