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Polnische Philologie
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Polnische PhilologieBachelor Inhaltsübersicht 1. Studienabschluss
1. Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches Gegenstand der Polnischen Philologie sind die polnische
Sprache und Literatur in Vergangenheit und Gegenwart sowie die polnische
Kulturkunde. Neben der allgemeinen Methodik der Sprach- und Literaturwissenschaft
umfasst das Studium der Polnischen Philologie folgende fachbezogene Teilgebiete:
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Der Bachelorstudiengang Polnische Philologie des
Instituts für Slavistik ist international ausgerichtet. Dies manifestiert
sich u. a. in dem obligatorischen Auslandsaufenthalt, einem regen Austausch
mit polnischen Partner-Instituten sowie in der Möglichkeit, verschiedene
Lehrveranstaltungen bei polnischen Wissenschaftlern zu absolvieren. Das
4. Semester ist als so genanntes Mobilitätsfenster konzipiert. Es
sollte vorzugsweise an der Partneruniversität des Instituts in Polen,
Poznan, absolviert werden. Die dort in Anlehnung an den Studienverlaufsplan
erbrachten Leistungen werden als äquivalent anerkannt und angerechnet.
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat zudem die Erforschung des Ostseeraums, seiner Kulturen und Gesellschaften und ihrer historischen Entwicklung zum Schwerpunkt ihres Profils erklärt. Das Bachelorstudium der Polnischen Philologie in Kiel trägt mit der Untersuchung der polnischen Sprache und Kultur innerhalb des Ostseeraums in Forschung und Lehre einen wichtigen Teil zu diesem Profilbereich bei. Die Mitwirkung des Instituts für Slavistik in der fächerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft des Zentrums für Osteuropastudien (ZOS) der Universität Kiel bietet zudem wertvolle interdisziplinäre Ansätze für Slavisten in den Bereichen Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches Recht und Kirchengeschichte.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder Absolventinnen und Absolventen des Faches Polnische
Philologie mit dem Abschluss Bachelor of Arts können in der Erwachsenenbildung,
im Kultursektor, in der Wirtschaft und in den Medien tätig sein.
Da die Stellen hier jedoch begrenzt sind und eine Bewertung des Bachelors
auf dem Arbeitsmarkt abzuwarten bleibt, ist es unbedingt zu empfehlen,
durch Praktika und Hospitationen bereits während des Studiums mögliche
Berufsfelder kennenzulernen.
Der Bachelorstudiengang stellt eine wissenschaftliche Grundausbildung dar. Die hierin erworbenen Kenntnisse sind als grundständige fachkundliche, konzeptionelle und rhetorische Fertigkeiten zu bewerten, die für an das Studium anschließende Qualifikationen in anderen Berufsfeldern genutzt werden können. Weiterführende universitäre Qualifikationen im Anschluss an das Bachelorstudium Polnische Philologie können folgende sein:
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften Andere Philologien, Osteuropäische Geschichte, Osteuropäisches
Recht und Empirische Sprachwissenschaft.
![]() 6. Schulische Vorbildung
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
7. Sonstige Kenntnisse und Praktika
Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind keine Voraussetzung
für die Aufnahme des Studiums. Während des Studiums ist
jedoch ein Praktikum in Polen zu absolvieren; der Nachweis ist bis
zum Beginn der Vorlesungszeit des sechsten Semesters zu erbringen.
Bestehende Abkommen für Stipendien zu „Sommerschulen“ (Sprachkurse) mit den Partneruniversitäten können genutzt werden, müssen aber durch einen Praktikumsanteil ergänzt werden. Für die Organisation des Praktikums sind die Studierenden selbst verantwortlich. ![]() 8. Persönliche Neigungen
![]() 9. Zulassungsbeschränkungen Der Bachelorstudiengang Polnische Philologie ist nicht
zulassungsbeschränkt.
Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten
Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte
im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715 Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag 14 bis 16 Uhr Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 10 bis 12 Uhr E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de
11. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
12. Studienfachberatung Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung. Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
14. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Juni 2011, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung der Praxismodule im Rahmen des Profils Fachergänzung der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2008, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs Polnische Philologie, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010. Der Bachelorstudiengang Polnische Philologie wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert. Das Studienfach Polnische Philologie kann nur im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang studiert werden. Ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 70 Leistungspunkten, die Anfertigung einer Bachelorarbeit im Umfang von 10 Leistungspunkten sowie das Studium eines Profilierungsbereichs im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Bachelorstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“. Das Studium der polnischen Philologie ist abhängig von den Vorkenntnissen der Studierenden unterschiedlich aufgebaut. Für Studierende mit sehr guten sprachlichen Vorkenntnissen ist ein Einstufungstest am Anfang des Studiums vorgesehen. Dieses Modul „Einstufungstest“ umfasst einen obligatorischen Vorbereitungskurs, der bereits vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters stattfindet. Nähere Informationen hierzu unter: www.slavistik.uni-kiel.de. Wird dieser Einstufungstest bestanden, können die Studierenden bei den Sprachkursen in das dritte Semester eingestuft werden. Als Ausgleich für die entfallenden SWS und ECTS-Punkte müssen die Studierenden in den ersten beiden Semestern das Modul „Propädeutikum für polnische Muttersprachler und Studierende mit Vorkenntnissen“ absolvieren. In den ersten vier Semestern werden das Basiswissen und die methodischen Grundlagen der Sprach- und Literaturwissenschaft vermittelt sowie grundlegende Sprachkenntnisse erworben. Der Spracherwerb erfolgt in 5 Modulen zu je 4 SWS, in der Literatur- und Sprachwissenschaft ist jeweils ein Modul (eine Einführung, thematisches Proseminar; 4 SWS) vorgesehen. Zum Erwerb kulturkundlicher Kenntnisse sind eine Vorlesung und ein Proseminar vorgeschrieben. Um die sprachpraktischen und landeskundlichen Kenntnisse zu erweitern und zu überprüfen, ist im 3. Semester während der vorlesungsfreien Zeit ein mindestens zweiwöchiger Aufenthalt in Polen (mit Praktikum) vorgesehen. In den letzten beiden Semestern sollen die Studierenden sich insbesondere mit dem Stand der Wissenschaft und den Methoden des Faches vertraut machen und lernen, Methoden und Erkenntnisse selbstständig anzuwenden. Die Studierenden wählen im 5. und 6. Semester entweder die Sprachwissenschaft oder die Literaturwissenschaft als Schwerpunkt. Dementsprechend müssen neben einem Modul zur Fachsprache noch 2 Module im gewählten Schwerpunkt (Vorlesung, Übung, Seminar und Tutorium; 8 SWS) absolviert werden. Der Besuch der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Lehrveranstaltungen sind vor- und nachzubereiten; weitere Themenbereiche des Faches sind in eigenverantwortlichem Studium zu erarbeiten. Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung. Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde. Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Polnische Philologie beträgt 6 Semester.
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