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Physik
Master
Inhaltsübersicht
1.
Studienabschlüsse
| a) |
Master of Science (M.Sc.) |
| b) |
Master of Education (M.Ed.) |
Der Masterstudiengang Physik kann als Ein-Fach-Masterstudiengang (Master
of Science) oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang (Master of Education)
gewählt werden.
Der Abschluss Master of Education richtet sich an Studierende, die nach
Abschluss eines Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums
den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
| a) |
Physik, Master of Science:
Physik ist eine inhaltliche und methodische Grundlage der exakten
Naturwissenschaften. Vorurteilslose Beobachtung des Naturgeschehens
durch genaue Messungen mit z. T. aufwendigen Apparaturen soll über
theoretische Analysen gesetzmäßige Zusammenhänge
aufdecken. Die Messergebnisse der Experimentalphysik und die mathematisch
formulierten Gesetzmäßigkeiten der Theoretischen Physik
ermöglichen eine quantitative Naturbeschreibung.
Im forschungsorientierten Ein-Fach-Masterstudiengang Masterstudiengang
Physik werden vertiefte Kenntnisse der Physik vermittelt. Die Studierenden
werden befähigt, Probleme der aktuellen physikalischen Forschung
mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig unter Anleitung
zu bearbeiten, die Ergebnisse selbstkritisch zu beurteilen und schlüssig
entsprechend den Gepflogenheiten des Fachs in Vorträgen sowie
in schriftlicher Form darzustellen. Sie lernen komplexe Problemstellungen
zu analysieren, selbstständig und kreativ Lösungsstrategien
zu erarbeiten und im begrenzten Zeitrahmen Projekte zu planen und
durchzuführen, sowie die Ergebnisse überzeugend zu präsentieren.
Die Studierenden erarbeiten sich damit Kompetenzen, die sie in breitem
Rahmen für Tätigkeiten im Bereich der physikalischen Forschung
und technologischen Entwicklung sowie ähnliche Tätigkeiten
qualifizieren. |
| b) |
Physik, Master of Education:
Physik ist eine grundlegende und exakte Naturwissenschaft. Mithilfe
von Messungen und theoretischen Analysen erforscht sie die Naturgesetze,
die eine quantitative Naturbeschreibung ermöglichen.
Die Studierenden sollen im Zwei-Fächer-Masterstudiengang Physik
ihr für den Unterricht an Gymnasien erforderliches physikalisches
Fach- und Methodenwissen vervollständigen und insbesondere
befähigt werden, selbstständig Demonstrationsexperimente
auch zu modernen Fragestellungen der Physik aufzubauen und vorzuführen,
sowie in physikalischer Fachdidaktik ausgebildet werden. |
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
| a) |
Physik, Master of Science:
Es werden die folgenden Forschungsschwerpunkte in Physik angeboten:
Astrophysik, Extraterrestrische Physik, Festkörperphysik, Oberflächenphysik,
Plasmaphysik und Theoretische Physik. Ein Nebenfach zur Profilbildung
kann aus allen nichtphysikalischen Fächern, die an der Universität
gelehrt werden, ausgewählt werden. |
| b) |
Physik, Master of Education:
Die Physik bietet ein eigens für Lehramtsstudierende eingerichtetes,
ständig in der Modernisierung begriffenes Fortgeschrittenenpraktikum
zu physikalischen Demonstrationen an. Es enthält ca. 800 Versuche
aus allen Grundlagenbereichen der Physik sowie aus
Atom-, Kern- und Festkörperphysik. |
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
| a) |
Physik, Master of Science:
Die Berufsfelder umfassen weite Bereiche wie Forschung und Entwicklung
sowie Produktion und Fertigung in der Industrie, Lehr- und Forschungstätigkeit
an Universitäten, an naturwissenschaftlichen und technischen
Forschungsinstituten, z. B. der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft
oder der Leibniz-Gemeinschaft, an internationalen Forschungseinrichtungen,
nationalen Großforschungsanlagen, sonstige Tätigkeiten
z. B. beim Patentamt, bei Technischen Überwachungsbehörden,
bei Banken und Versicherungen, im Gesundheitswesen oder im Wissenschaftsjournalismus.
Die Tätigkeitsfelder liegen nicht nur im unmittelbaren Bereich
der Physik sondern auch im Bereich der Informationstechnik und Datenverarbeitung,
der Elektro- und Halbleitertechnik, des Maschinenbaus und der Medizintechnik
usw. |
| b) |
Physik, Master of Education:
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien führt zum Beruf der Studienrätin
bzw. des Studienrates an Gymnasien. |
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Astronomie, Chemie, Informatik, Biophysik, Physikalische Chemie, vor allem
aber Mathematik.
 6.
Sonstige Kenntnisse und Praktika
| a) |
Physik, Master of Science:
- sehr gute mathematische Kenntnisse erforderlich
- solide Kenntnisse im Umfang eines Bachelorabschlusses in Physik
(mindestens 180 LP) oder eine vergleichbare Ausbildung
|
| b) |
Physik, Master of Education:
- sehr gute mathematische Schulkenntnisse erforderlich; ein
Leistungskurs in Mathematik wird stark empfohlen
- Leistungskurs in Physik empfehlenswert, möglichst ein Grundkurs
bis mindestens einschließlich dem 12. Jahrgang
- Physik-Kenntnisse aus einem geeigneten Bachelorstudiengang (siehe Prüfungsordnung)
|
 7.
Persönliche Neigungen
| a) |
Physik, Master of Science:
Freude an Physik und Mathematik ist unerlässlich. Eine Begabung
für mathematisch-
abstrakte Denkweise ist erforderlich; technisch-handwerkliche Interessen
sind
erwünscht. |
| b) |
Physik, Master of Education:
Freude an Physik und Mathematik ist unerlässlich. Eine Begabung
für mathematisch-abstrakte Denkweise ist erforderlich; technisch-handwerkliche
Interessen sind erwünscht. Pädagogische Fähigkeiten sowie Freude
an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen sind wichtig. |
 8.
Zugangsbedingungen zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Physik ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
| a) |
Physik, Master of Science:
Voraussetzung für die Aufnahme des Ein-Fach-Masterstudiengangs
ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet
mit 180 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss. |
| b) |
Physik, Master of Education:
Voraussetzung für die Aufnahme des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
ist ein mit Bachelor of Science oder Bachelor of Arts abgeschlossenes
Studium, in dem im Fach Physik mindestens 70 Leistungspunkte erworben
wurden, oder äquivalente Studienleistungen. |
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß
Prüfungsordnungen erfüllt sind.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen
sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden
Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf
Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118
Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie
zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
9. Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
10. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere
für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes, Studienfaches
bzw. -ganges. Am ersten Vorlesungstag eines jeden Semesters findet nachmittags
für Erstsemester eine Einführungsveranstaltung mit wichtigen
Informationen zu allen Studiengängen der Physik und zu den Veranstaltungen
des ersten Semesters statt. Ort und Zeit werden in der Broschüre
„Veranstaltungen für Erstsemester“, die bei der Einschreibung
verteilt wird, durch einen Aushang im Physikzentrum sowie auf der Internetseite
der Sektion Physik unter www.physik.uni-kiel.de
unter dem Stichwort „Studium“ bekannt gegeben. Der Besuch
dieser Veranstaltung wird allen Erstsemestern empfohlen.
Die Zusammenstellung aller Studienfachberaterinnen und Studienfachberater
ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung
11. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende
Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr,
z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen
Studien.
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel,
Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de
Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr
Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr
Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr
Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke,
Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag,
10 bis 12 Uhr
12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
13. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
14. Aufbau des Studiums
a) |
Physik, Master of Science:
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 2. März 2012, Praktikumsordnung (Satzung) für
die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen der Bachelor-
und Masterstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom
4. September 2007, geändert durch Satzung vom 15. Dezember
2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für
Studierende des Ein-Fach-Masterstudiengangs Physik, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März
2012.
Der Masterstudiengang Physik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 29. Juni 2007 und 27. Juni 2008 akkreditiert.
Die Lehrinhalte gliedern sich in Module. Die ersten beiden Semester
umfassen folgende Lehrinhalte:
- Spezialisierung nach Wahl durch Vorlesungen in zwei der sechs
wissenschaftlichen Schwerpunkte Astrophysik, Extraterrestrische
Physik, Festkörperphysik, Oberflächenphysik, Plasmaphysik
und Theoretische Physik. Seminare in den beiden gewählten
Schwerpunkten stärken die Fähigkeiten in Präsentation
und Moderation. Ein Forschungspraktikum in einem Schwerpunkt
gibt weitere Einblicke in das gewählte Spezialgebiet.
- Zugewinn an Praxis im Experimentieren auf hohem Niveau in
Fortgeschrittenenpraktika.
- Profilbildung durch freie Wahl von Veranstaltungen eines nichtphysikalischen
Faches.
Das dritte Semester umfasst zwei Vorbereitungsmodule für die
Masterarbeit, in denen die fachliche Spezialisierung vertieft wird,
Methodenkenntnisse erworben werden und Projektplanung erlernt wird,
im vierten Semester wird darauf aufbauend die wissenschaftliche
Masterarbeit im gewählten Spezialgebiet geschrieben und mit
einem Kolloquium abgeschlossen.
Den einzelnen Modulen sind europaweit gültige Leistungspunkte zugeordnet.
Es werden insgesamt 120 Leistungspunkte erworben. Durch die Modulprüfung
wird festgestellt, ob die Studierenden die Lernziele eines Moduls
erreicht haben. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt.
Die Prüfungen für den Erwerb der Leistungspunkte erfolgen direkt
nach dem Abschluss der Veranstaltungen. Viele Module sind benotet.
Die Gesamtnote wird nach dem in der Fachprüfungsordnung beschriebenen
Verfahren aus den Modulnoten ermittelt.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und
damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Physik
beträgt 4 Semester. |
Physik, Master of Science (M.Sc.)
Ein-Fach-Masterstudium (120 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
Vor.2 |
SWS3 |
LP4 |
| MNF-phys-1131 |
Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
I |
| |
Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
I (P) |
Tta5 |
1. |
- |
3 |
8 |
| Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
I (S) |
1 |
| MNF-phys-1231 |
Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
II |
| |
Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
II (P) |
Tta5 |
2. |
- |
3 |
8 |
| Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
II (S) |
1 |
| MNF-phys-1141 |
Seminar Wahlpflichtschwerpunktbereich6 |
| |
Seminar |
R+SA |
1. |
- |
2 |
5 |
| MNF-phys-1142 |
Seminar Wahlpflichtbereich6 |
| |
Seminar |
R+SA |
2. |
- |
2 |
5 |
| MNF-phys-1311 |
Fachliche Spezialisierung7 |
| |
Seminar |
SA o. R |
3. |
40 LP |
1 |
15 |
| MNF-phys-1321 |
Methodenkenntnisse und
Projektplanung7 |
| |
Seminar |
SA o. R |
3. |
phys
-1311 |
- |
15 |
| phys-1111-1116 |
Wahlpflichtschwerpunkt8 |
| |
Vorlesung |
M |
1.+2.
|
- |
2 |
15 |
| Vorlesung |
2 |
| Vorlesung |
2 |
| Praktikum |
4 |
| phys-1121-1126 |
Wahlpflicht9 |
| |
Vorlesung |
M |
1.+2.
|
- |
2 |
9 |
| Vorlesung |
2 |
| Vorlesung |
2 |
| |
Profilbildung10 |
je n. Modul |
1.+2. |
- |
je n. Modul |
10 |
| MNF-phys-1411 |
Masterarbeit7 |
| |
Seminar |
R |
4. |
70
LP
phys-1311
phys-132111 |
1 |
30 |
| Masterarbeit |
M.Sc.-Arbeit |
- |
| Gesamt |
120 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (30 LP). |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 5 |
Das Praktikumsmodul wird nicht benotet. Das Modul ist bestanden,
wenn alle Testate zu den Praktikumsprotokollen erlangt wurden. Fehlt
ein Testat, so ist für das Bestehen des Moduls eine mündliche
Prüfung als Prüfungsleistung erforderlich. Fehlt mehr
als ein Testat, ist das Modul nicht bestanden. |
| 6 |
Die Seminare sind in der Semesterlage miteinander vertauschbar. |
| 7 |
Die Module sind konsekutiv und sind auch inhaltlich zusammenhängend zu wählen. |
| 8 |
Das Wahlpflichtschwerpunktmodul ist aus folgendem Angebot zu
wählen: Festkörperphysik-WPS (MNF-phys-1111), Oberflächenphysik-WPS
(MNF-phys-1112), Plasmaphysik-WPS (MNF-phys-1113), Eytratrrestrische
Physik-WPS (MNF-phys-1114), Theoretische Physik-WPS (MNF-phys-1115)
und Astrophysik-WPS (MNF-phys-1116). |
| 9 |
Das Wahlpflichtmodul ist aus folgendem Angebot zu wählen:
Festkörperphysik-WP (MNF-phys-1121), Oberflächenphysik-WP
(MNF-phys-1122), Plasmaphysik-WP (MNF-phys-1123), Eytratrrestrische
Physik-WP (MNF-phys-1124), Theoretische Physik-WP (MNF-phys-1125)
und Astrophysik-WP (MNF-phys-1126). Im Wahlpflichtbereich muss ein
anderes Themengebiet gewählt werden als im Wahlschwerpunktbereich.
Nur das Themengebiet "Theoretische Physik" kann in beiden
Bereichen mit verschiedenen Ausrichtungen gewählt werden. Soweit
Lehrveranstaltungen sowohl im Wahlpflichtschwerpunkt als auch im
Wahlpflichtbereich belegbar sind, müssen die Prüfungsinhalte
in der Modulprüfung zum Wahlpflichtschwerpunktmodul und zum
Wahlpflichtmodul aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen gewählt
werden. |
| 10 |
Lehrangebot zur Profilbildung außerhalb der Physik. Die
Prüfungsleistung und die Anzahl der Semesterwochenstunden hängen
vom gewählten Modul ab. |
| 11 |
Der Nachweis für den erfolgreichen Abschluss dieser Module kann
binnen einer Frist von einem Monat nach Beginn der Masterarbeit
nachgeliefert werden. |
| Erläuterungen: |
| K: |
Klausur |
| P: |
Praktikum |
| R: |
Referat |
| S: |
Seminar |
| SA: |
schriftliche Ausarbeitung |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Tta: |
Testate |
b) |
Physik, Master of Education:
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung)
der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung)
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
Physik, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert
durch Satzung vom 31. August 2011.
Der Masterstudiengang Physik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 29. Juni 2007 und 27. Juni 2008 akkreditiert.
Die Lehrinhalte der ersten drei Semester gliedern sich in Module,
die entweder aus Vorlesungen, Praktika oder Seminaren bestehen:
- Im Bereich der Physik besuchen die Studierenden eine Vorlesung
zur Festkörperphysik und vertiefen ihre inhaltlichen und
methodischen Kenntnisse in zugehörigen Übungen. Sie
erlernen in Fortgeschrittenenpraktika unter Anleitung den selbstständigen
Aufbau von Demonstrationsexperimenten aus allen Gebieten der
Grundlagenphysik (Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre,
Optik, Akustik) sowie aus der Atomphysik, der Kernphysik und
der Festkörperphysik. Dabei lernen sie auch den Fundus
und die Funktionsweise von Geräten für ca. 800 Schulversuche
kennen.
- In einem Seminar zu einem übergreifenden Thema aus Physik,
Energie und Umwelt erlernen Studierende Präsentationstechniken
einschließlich Umgang mit Powerpoint und tragen über
einen vorgegebenen Stoff vor. Dies wird ergänzt durch eine
Vorlesung mit Übung in EDV für Lehramtsstudierende.
- Module mit Vorlesungen und Seminaren zur Fachdidaktik der
Physik bereiten auf die pädagogische Vermittlung der physikalischen
Inhalte an Gymnasien vor.
In einer Masterarbeit mit Abschlusskolloquium im letzten Semester
bearbeiten die Studierenden unter Anleitung eine vorgegebene Problemstellung
und erlernen dabei Spezialisierung und Projektplanung sowie Präsentation
in schriftlicher und mündlicher Form auf höherem Niveau.
Den einzelnen Modulen sind europaweit gültige Leistungspunkte zugeordnet.
Es werden insgesamt 25 Leistungspunkte im Fach Physik und 10 Leistungspunkte
in der Fachdidaktik der Physik erworben. Durch die Modulprüfung
wird festgestellt, ob die Studierenden die Lernziele eines Moduls
erreicht haben. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt.
Die Prüfungen für den Erwerb der Leistungspunkte erfolgen direkt
nach dem Abschluss der Veranstaltungen, in Vorlesungen in der Regel
durch eine Abschlussklausur, in den Praktika durch mündliche Prüfungen
sowie eine Benotung der selbstständig erstellten Praktikumsprotokolle.
Viele Module sind benotet. Die Gesamtnote wird nach dem in der Fachprüfungsordnung
beschriebenen Verfahren aus den Modulnoten ermittelt.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und
damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang
Physik beträgt 4 Semester. |
Physik, Master of Education (M.Ed.)
Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
SWS2 |
LP3 |
| MNF-phys-501 |
Physik V: Festkörper-
und Oberflächenphysik |
| |
Physik V: Festkörper- und Oberflächenphysik
(VL) |
K4 |
1. |
4 |
7 |
| Physik V: Übungen zu Festkörper-
und Oberflächenphysik (Ü) |
1 |
| MNF-phys-1391 |
Seminar "Physik,
Energie und Umwelt" für Lehramtsstudierende |
| |
Seminar über Physik, Energie
und Umwelt für Lehramt Gymnasium (S) |
RS |
3. |
2 |
4 |
| MNF-phys-1194 |
Fachdidaktik I |
| |
Ergebnisse der Lehr- und Lernforschung
und deren Implementation im Schulalltag (VL) |
KS |
1. |
2 |
5 |
| Hauptseminar „Didaktik der
Physik“ (S) |
2 |
| MNF-phys-1294 |
Fachdidaktik II |
| |
Vertiefungsvorlesung „Didaktik
der Physik“ (VL) |
KS |
2. |
2 |
3 |
| Elementarisierung physikalischer
Themen (S) |
2 |
| MNF-phys-1394 |
Fachdidaktik III |
| |
Seminar
|
RS |
3. |
2 |
2 |
| MNF-phys-1292 |
EDV für Lehramtsstudierende |
| |
EDV für Lehramtsstudierende
(VL) |
PÜ m. T |
2. |
2 |
2 |
| MNF-phys-1293 |
Fortgeschrittenenpraktikum I für
Lehramtsstudierende (P/BS) |
Tta+R |
2. |
3/1 |
6 |
| MNF-phys-1393 |
Fortgeschrittenenpraktikum II für
Lehramtsstudierende (P/BS) |
Tta+R |
3. |
3/1 |
6 |
| Gesamt |
35 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer. |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 3 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 4 |
Klausuren können durch mündliche Prüfungen ersetzt
werden. |
| Erläuterungen: |
| BS: |
Begleitseminar |
| K: |
Klausur |
| KS: |
Klausur mit schriftlicher Ausarbeitung |
| P: |
Praktikum |
| PÜ: |
Präsenzübung |
| R: |
Referat |
| RS: |
Referat mit schriftlicher Ausarbeitung |
| SA: |
schriftliche Ausarbeitung |
| S: |
Seminar |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| T: |
Test |
| Tta: |
Testate |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
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Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail
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