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Studieninformationsblatt  |  Stand: April 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Physik


Master
     

Inhaltsübersicht




Zum Seitenanfang1. Studienabschlüsse


a) Master of Science (M.Sc.)
b) Master of Education (M.Ed.)

Der Masterstudiengang Physik kann als Ein-Fach-Masterstudiengang (Master of Science) oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang (Master of Education) gewählt werden.
Der Abschluss Master of Education richtet sich an Studierende, die nach Abschluss eines Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


a) Physik, Master of Science:
Physik ist eine inhaltliche und methodische Grundlage der exakten Naturwissenschaften. Vorurteilslose Beobachtung des Naturgeschehens durch genaue Messungen mit z. T. aufwendigen Apparaturen soll über theoretische Analysen gesetzmäßige Zusammenhänge aufdecken. Die Messergebnisse der Experimentalphysik und die mathematisch formulierten Gesetzmäßigkeiten der Theoretischen Physik ermöglichen eine quantitative Naturbeschreibung.
Im forschungsorientierten Ein-Fach-Masterstudiengang Masterstudiengang Physik werden vertiefte Kenntnisse der Physik vermittelt. Die Studierenden werden befähigt, Probleme der aktuellen physikalischen Forschung mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig unter Anleitung zu bearbeiten, die Ergebnisse selbstkritisch zu beurteilen und schlüssig entsprechend den Gepflogenheiten des Fachs in Vorträgen sowie in schriftlicher Form darzustellen. Sie lernen komplexe Problemstellungen zu analysieren, selbstständig und kreativ Lösungsstrategien zu erarbeiten und im begrenzten Zeitrahmen Projekte zu planen und durchzuführen, sowie die Ergebnisse überzeugend zu präsentieren. Die Studierenden erarbeiten sich damit Kompetenzen, die sie in breitem Rahmen für Tätigkeiten im Bereich der physikalischen Forschung und technologischen Entwicklung sowie ähnliche Tätigkeiten qualifizieren.
b) Physik, Master of Education:
Physik ist eine grundlegende und exakte Naturwissenschaft. Mithilfe von Messungen und theoretischen Analysen erforscht sie die Naturgesetze, die eine quantitative Naturbeschreibung ermöglichen.
Die Studierenden sollen im Zwei-Fächer-Masterstudiengang Physik ihr für den Unterricht an Gymnasien erforderliches physikalisches Fach- und Methodenwissen vervollständigen und insbesondere befähigt werden, selbstständig Demonstrationsexperimente auch zu modernen Fragestellungen der Physik aufzubauen und vorzuführen, sowie in physikalischer Fachdidaktik ausgebildet werden.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


a) Physik, Master of Science:
Es werden die folgenden Forschungsschwerpunkte in Physik angeboten: Astrophysik, Extraterrestrische Physik, Festkörperphysik, Oberflächenphysik, Plasmaphysik und Theoretische Physik. Ein Nebenfach zur Profilbildung kann aus allen nichtphysikalischen Fächern, die an der Universität gelehrt werden, ausgewählt werden.
b) Physik, Master of Education:
Die Physik bietet ein eigens für Lehramtsstudierende eingerichtetes, ständig in der Modernisierung begriffenes Fortgeschrittenenpraktikum zu physikalischen Demonstrationen an. Es enthält ca. 800 Versuche aus allen Grundlagenbereichen der Physik sowie aus
Atom-, Kern- und Festkörperphysik.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


a) Physik, Master of Science:
Die Berufsfelder umfassen weite Bereiche wie Forschung und Entwicklung sowie Produktion und Fertigung in der Industrie, Lehr- und Forschungstätigkeit an Universitäten, an naturwissenschaftlichen und technischen Forschungsinstituten, z. B. der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft oder der Leibniz-Gemeinschaft, an internationalen Forschungseinrichtungen, nationalen Großforschungsanlagen, sonstige Tätigkeiten z. B. beim Patentamt, bei Technischen Überwachungsbehörden, bei Banken und Versicherungen, im Gesundheitswesen oder im Wissenschaftsjournalismus. Die Tätigkeitsfelder liegen nicht nur im unmittelbaren Bereich der Physik sondern auch im Bereich der Informationstechnik und Datenverarbeitung, der Elektro- und Halbleitertechnik, des Maschinenbaus und der Medizintechnik usw.
b) Physik, Master of Education:
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien führt zum Beruf der Studienrätin bzw. des Studienrates an Gymnasien.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Astronomie, Chemie, Informatik, Biophysik, Physikalische Chemie, vor allem aber Mathematik.


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6. Sonstige Kenntnisse und Praktika


a) Physik, Master of Science:
  • sehr gute mathematische Kenntnisse erforderlich
  • solide Kenntnisse im Umfang eines Bachelorabschlusses in Physik (mindestens 180 LP) oder eine vergleichbare Ausbildung
b) Physik, Master of Education:
  • sehr gute mathematische Schulkenntnisse erforderlich; ein Leistungskurs in Mathematik wird stark empfohlen
  • Leistungskurs in Physik empfehlenswert, möglichst ein Grundkurs bis mindestens einschließlich dem 12. Jahrgang
  • Physik-Kenntnisse aus einem geeigneten Bachelorstudiengang (siehe Prüfungsordnung)


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7. Persönliche Neigungen


a) Physik, Master of Science:
Freude an Physik und Mathematik ist unerlässlich. Eine Begabung für mathematisch-
abstrakte Denkweise ist erforderlich; technisch-handwerkliche Interessen sind
erwünscht.
b) Physik, Master of Education:
Freude an Physik und Mathematik ist unerlässlich. Eine Begabung für mathematisch-abstrakte Denkweise ist erforderlich; technisch-handwerkliche Interessen sind erwünscht. Pädagogische Fähigkeiten sowie Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen sind wichtig.


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8. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Physik ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.

Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

a) Physik, Master of Science:
Voraussetzung für die Aufnahme des Ein-Fach-Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet mit 180 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss.
b) Physik, Master of Education:
Voraussetzung für die Aufnahme des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs ist ein mit Bachelor of Science oder Bachelor of Arts abgeschlossenes Studium, in dem im Fach Physik mindestens 70 Leistungspunkte erworben wurden, oder äquivalente Studienleistungen.

Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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9. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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10. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung.

Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes, Studienfaches bzw. -ganges. Am ersten Vorlesungstag eines jeden Semesters findet nachmittags für Erstsemester eine Einführungsveranstaltung mit wichtigen Informationen zu allen Studiengängen der Physik und zu den Veranstaltungen des ersten Semesters statt. Ort und Zeit werden in der Broschüre „Veranstaltungen für Erstsemester“, die bei der Einschreibung verteilt wird, durch einen Aushang im Physikzentrum sowie auf der Internetseite der Sektion Physik unter www.physik.uni-kiel.de unter dem Stichwort „Studium“ bekannt gegeben. Der Besuch dieser Veranstaltung wird allen Erstsemestern empfohlen.

Die Zusammenstellung aller Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung


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11. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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13. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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14. Aufbau des Studiums


a)

Physik, Master of Science:

Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 4. September 2007, geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Ein-Fach-Masterstudiengangs Physik, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012.
Der Masterstudiengang Physik wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 29. Juni 2007 und 27. Juni 2008 akkreditiert.

Die Lehrinhalte gliedern sich in Module. Die ersten beiden Semester umfassen folgende Lehrinhalte:
  • Spezialisierung nach Wahl durch Vorlesungen in zwei der sechs wissenschaftlichen Schwerpunkte Astrophysik, Extraterrestrische Physik, Festkörperphysik, Oberflächenphysik, Plasmaphysik und Theoretische Physik. Seminare in den beiden gewählten Schwerpunkten stärken die Fähigkeiten in Präsentation und Moderation. Ein Forschungspraktikum in einem Schwerpunkt gibt weitere Einblicke in das gewählte Spezialgebiet.
  • Zugewinn an Praxis im Experimentieren auf hohem Niveau in Fortgeschrittenenpraktika.
  • Profilbildung durch freie Wahl von Veranstaltungen eines nichtphysikalischen Faches.
Das dritte Semester umfasst zwei Vorbereitungsmodule für die Masterarbeit, in denen die fachliche Spezialisierung vertieft wird, Methodenkenntnisse erworben werden und Projektplanung erlernt wird, im vierten Semester wird darauf aufbauend die wissenschaftliche Masterarbeit im gewählten Spezialgebiet geschrieben und mit einem Kolloquium abgeschlossen.

Den einzelnen Modulen sind europaweit gültige Leistungspunkte zugeordnet. Es werden insgesamt 120 Leistungspunkte erworben. Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Lernziele eines Moduls erreicht haben. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt. Die Prüfungen für den Erwerb der Leistungspunkte erfolgen direkt nach dem Abschluss der Veranstaltungen. Viele Module sind benotet. Die Gesamtnote wird nach dem in der Fachprüfungsordnung beschriebenen Verfahren aus den Modulnoten ermittelt.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Physik beträgt 4 Semester.

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Physik, Master of Science (M.Sc.)

Ein-Fach-Masterstudium (120 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor.2 SWS3 LP4
MNF-phys-1131 Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum I
  Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum I (P) Tta5 1. - 3 8
Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum I (S) 1
MNF-phys-1231 Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum II
  Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum II (P) Tta5 2. - 3 8
Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum II (S) 1
MNF-phys-1141 Seminar Wahlpflichtschwerpunktbereich6
  Seminar R+SA 1. - 2 5
MNF-phys-1142 Seminar Wahlpflichtbereich6
  Seminar R+SA 2. - 2 5
MNF-phys-1311 Fachliche Spezialisierung7
  Seminar SA o. R 3. 40 LP 1 15
MNF-phys-1321 Methodenkenntnisse und Projektplanung7
  Seminar SA o. R 3. phys
-1311
- 15
phys-1111-1116 Wahlpflichtschwerpunkt8
  Vorlesung M 1.+2. - 2 15
Vorlesung 2
Vorlesung 2
Praktikum 4

phys-1121-1126

Wahlpflicht9
  Vorlesung M 1.+2. - 2 9
Vorlesung 2
Vorlesung 2
  Profilbildung10 je n. Modul 1.+2. - je n. Modul 10
MNF-phys-1411 Masterarbeit7
  Seminar R 4.

70 LP

phys-1311
phys-132111
1 30
Masterarbeit M.Sc.-Arbeit -
Gesamt 120
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).


1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Das Praktikumsmodul wird nicht benotet. Das Modul ist bestanden, wenn alle Testate zu den Praktikumsprotokollen erlangt wurden. Fehlt ein Testat, so ist für das Bestehen des Moduls eine mündliche Prüfung als Prüfungsleistung erforderlich. Fehlt mehr als ein Testat, ist das Modul nicht bestanden.
6 Die Seminare sind in der Semesterlage miteinander vertauschbar.
7 Die Module sind konsekutiv und sind auch inhaltlich zusammenhängend zu wählen.
8 Das Wahlpflichtschwerpunktmodul ist aus folgendem Angebot zu wählen: Festkörperphysik-WPS (MNF-phys-1111), Oberflächenphysik-WPS (MNF-phys-1112), Plasmaphysik-WPS (MNF-phys-1113), Eytratrrestrische Physik-WPS (MNF-phys-1114), Theoretische Physik-WPS (MNF-phys-1115) und Astrophysik-WPS (MNF-phys-1116).
9 Das Wahlpflichtmodul ist aus folgendem Angebot zu wählen: Festkörperphysik-WP (MNF-phys-1121), Oberflächenphysik-WP (MNF-phys-1122), Plasmaphysik-WP (MNF-phys-1123), Eytratrrestrische Physik-WP (MNF-phys-1124), Theoretische Physik-WP (MNF-phys-1125) und Astrophysik-WP (MNF-phys-1126). Im Wahlpflichtbereich muss ein anderes Themengebiet gewählt werden als im Wahlschwerpunktbereich. Nur das Themengebiet "Theoretische Physik" kann in beiden Bereichen mit verschiedenen Ausrichtungen gewählt werden. Soweit Lehrveranstaltungen sowohl im Wahlpflichtschwerpunkt als auch im Wahlpflichtbereich belegbar sind, müssen die Prüfungsinhalte in der Modulprüfung zum Wahlpflichtschwerpunktmodul und zum Wahlpflichtmodul aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen gewählt werden.
10 Lehrangebot zur Profilbildung außerhalb der Physik. Die Prüfungsleistung und die Anzahl der Semesterwochenstunden hängen vom gewählten Modul ab.
11 Der Nachweis für den erfolgreichen Abschluss dieser Module kann binnen einer Frist von einem Monat nach Beginn der Masterarbeit nachgeliefert werden.


Erläuterungen:
K: Klausur
P: Praktikum
R: Referat
S: Seminar
SA: schriftliche Ausarbeitung
Sem.: empfohlenes Semester
Tta: Testate


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b)

Physik, Master of Education:

Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Physik, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011.
Der Masterstudiengang Physik wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 29. Juni 2007 und 27. Juni 2008 akkreditiert.

Die Lehrinhalte der ersten drei Semester gliedern sich in Module, die entweder aus Vorlesungen, Praktika oder Seminaren bestehen:
  • Im Bereich der Physik besuchen die Studierenden eine Vorlesung zur Festkörperphysik und vertiefen ihre inhaltlichen und methodischen Kenntnisse in zugehörigen Übungen. Sie erlernen in Fortgeschrittenenpraktika unter Anleitung den selbstständigen Aufbau von Demonstrationsexperimenten aus allen Gebieten der Grundlagenphysik (Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik, Akustik) sowie aus der Atomphysik, der Kernphysik und der Festkörperphysik. Dabei lernen sie auch den Fundus und die Funktionsweise von Geräten für ca. 800 Schulversuche kennen.
  • In einem Seminar zu einem übergreifenden Thema aus Physik, Energie und Umwelt erlernen Studierende Präsentationstechniken einschließlich Umgang mit Powerpoint und tragen über einen vorgegebenen Stoff vor. Dies wird ergänzt durch eine Vorlesung mit Übung in EDV für Lehramtsstudierende.
  • Module mit Vorlesungen und Seminaren zur Fachdidaktik der Physik bereiten auf die pädagogische Vermittlung der physikalischen Inhalte an Gymnasien vor.
In einer Masterarbeit mit Abschlusskolloquium im letzten Semester bearbeiten die Studierenden unter Anleitung eine vorgegebene Problemstellung und erlernen dabei Spezialisierung und Projektplanung sowie Präsentation in schriftlicher und mündlicher Form auf höherem Niveau.

Den einzelnen Modulen sind europaweit gültige Leistungspunkte zugeordnet. Es werden insgesamt 25 Leistungspunkte im Fach Physik und 10 Leistungspunkte in der Fachdidaktik der Physik erworben. Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Lernziele eines Moduls erreicht haben. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt. Die Prüfungen für den Erwerb der Leistungspunkte erfolgen direkt nach dem Abschluss der Veranstaltungen, in Vorlesungen in der Regel durch eine Abschlussklausur, in den Praktika durch mündliche Prüfungen sowie eine Benotung der selbstständig erstellten Praktikumsprotokolle. Viele Module sind benotet. Die Gesamtnote wird nach dem in der Fachprüfungsordnung beschriebenen Verfahren aus den Modulnoten ermittelt.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang Physik beträgt 4 Semester.

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Physik, Master of Education (M.Ed.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
MNF-phys-501 Physik V: Festkörper- und Oberflächenphysik
  Physik V: Festkörper- und Oberflächenphysik (VL) K4 1. 4 7
Physik V: Übungen zu Festkörper- und Oberflächenphysik (Ü) 1
MNF-phys-1391 Seminar "Physik, Energie und Umwelt" für Lehramtsstudierende
  Seminar über Physik, Energie und Umwelt für Lehramt Gymnasium (S) RS 3. 2 4
MNF-phys-1194 Fachdidaktik I
  Ergebnisse der Lehr- und Lernforschung und deren Implementation im Schulalltag (VL) KS 1. 2 5
Hauptseminar „Didaktik der Physik“ (S) 2
MNF-phys-1294 Fachdidaktik II
  Vertiefungsvorlesung „Didaktik der Physik“ (VL) KS 2. 2 3
Elementarisierung physikalischer Themen (S) 2
MNF-phys-1394 Fachdidaktik III
  Seminar
RS 3. 2 2
MNF-phys-1292 EDV für Lehramtsstudierende
  EDV für Lehramtsstudierende (VL) PÜ m. T 2. 2 2
MNF-phys-1293 Fortgeschrittenenpraktikum I für Lehramtsstudierende (P/BS) Tta+R 2. 3/1 6
MNF-phys-1393 Fortgeschrittenenpraktikum II für Lehramtsstudierende (P/BS) Tta+R 3. 3/1 6
Gesamt 35
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.


1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Klausuren können durch mündliche Prüfungen ersetzt werden.


Erläuterungen:
BS: Begleitseminar
K: Klausur
KS: Klausur mit schriftlicher Ausarbeitung
P: Praktikum
PÜ: Präsenzübung
R: Referat
RS: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
SA: schriftliche Ausarbeitung
S: Seminar
Sem.: empfohlenes Semester
T: Test
Tta: Testate
Ü: Übung
VL: Vorlesung


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