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PharmaziePharmazeutisches Staatsexamen, Diplom Inhaltsübersicht 1. Studienabschlüsse
2. Gegenstand des Faches 3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder 5. Schulische Vorbildung 6. Sonstige Kenntnisse und Praktika 7. Persönliche Neigungen 8. Zulassungsbeschränkungen 9. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation) 10. Zentrale Studienberatung 11. Studienfachberatung 12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen 13. Weitere Informationen zum Studienfach 14. Aufbau des Studiums
1. Studienabschlüsse Das Studium der Pharmazie wird mit dem Pharmazeutischen Staatsexamen
abgeschlossen. Ergänzend kann an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel nach einem Aufbaustudiengang das Diplom erworben werden.
2. Gegenstand des Faches
Pharmazie ist die Wissenschaft, deren Forschungsgegenstand das Arzneimittel ist. Sie wird den Naturwissenschaften zugeordnet, weil sie ein breites Spektrum naturwissenschaftlicher Bereiche umfasst und daneben bestimmte Gebiete der Medizin einschließt. Es ist damit eine sehr vielseitige Wissenschaft.
Das Studium der Pharmazie und die Erteilung der Approbation sind Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" und zur Ausübung des Apothekerberufs. Der vom Gesetzgeber dem Apotheker erteilte Auftrag ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dieser Auftrag umfasst insbesondere die Information und Beratung über Arzneimittel, die Beratung in der Gesundheitsvorsorge, die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Risikoerfassung von Arzneimitteln sowie die Suche nach neuen Arzneistoffen und Darreichungsformen. Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
Nach Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes, beantragt werden.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu KielAufgrund der bundeseinheitlichen Vorgaben der Approbationsordnung für
Apotheker vom 19. Juli 1989 ist eine besondere Profilierung des Studiengangs
an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel nicht möglich.
Dies gilt für alle Universitäten, an denen der Studiengang
Pharmazie angeboten wird.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Das Studium vermittelt Pharmazeuten die Grundkenntnisse für alle Bereiche, in denen sie nach Erteilung der Approbation tätig sein können:
Durch die umfassende, sehr breite Ausbildung finden sich für Pharmazeuten sehr vielfältige Betätigungsfelder. Neben der öffentlichen Apotheke (Angestellter, Leiter) sind in der Industrie (Herstellungsleiter, Kontrollleiter, Entwicklung neuer Arzneistoffe), an der Hochschule und in der Krankenhauspharmazie Apotheker sehr nachgefragt. Durch eine Promotion in einem der pharmazeutischen Fächer eröffnen sich für Apotheker zusätzliche Möglichkeiten.
5. Schulische Vorbildung
6. Sonstige Kenntnisse und Praktika
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst eine achtwöchige Famulatur und eine zwölfmonatige praktische Ausbildung. Vor Aufnahme des Studiums ist es nicht erforderlich, bereits ein Praktikum abzuleisten.
7. Persönliche Neigungen Pharmazie sollte derjenige wählen, der sich nicht auf ein
bestimmtes naturwissenschaftliches Fach konzentrieren will, sondern die
gesamte Bandbreite der Naturwissenschaften mit Bezug zu den Lebenswissenschaften
(life sciences) bearbeiten möchte. Für den forschungsorientierten Studierenden
der Pharmazie mit Zielrichung Industrie und Hochschule sollte die Freunde
am experimentellen Arbeiten besonders ausgeprägt sein. Besonders für den
Bereich der patientenorientierten Pharmazie (öffentliche Apotheke, Krankenhauspharmazie)
sollte die Freude am Umgang mit Menschen hinzukommen.
8. Zulassungsbeschränkungen
Die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS).
Auf der Homepage www.hochschulstart.de finden Sie die notwendigen Informationen und die Antragsformulare. Der Studiengang Pharmazie ist in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt im hochschuleigenen Zulassungsverfahren. Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
9. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation) Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen,
zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid,
zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
10. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
11. StudienfachberatungIhre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie
bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird insbesondere Studienanfängern sowie bei Wechsel des Studienfaches oder Studienortes empfohlen. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte
an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und
Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
13. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
14. Aufbau des Studiums Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden
Prüfungsordnungen:
Studienordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Pharmazie (Studiengang: Staatsexamen), veröffentlicht am 12. März 1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2009 und der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19. Juli 1989, zuletzt geändert am 24. Juli 2010. Angaben zum Abschluss Diplom nach der Prüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Pharmazie mit dem Abschluss Diplom, veröffentlicht am 25. Januar 2002, geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2003. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Jahre für den Abschluss Staatsexamen. Das Studium bis zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung umfasst die ersten vier Semester. Darin werden die theoretischen, allgemeinen und methodischen Grundlagen des Faches vermittelt. Schwerpunkte der Ausbildung sind allgemeine, anorganische und organische Chemie der Arzneistoffe, die Grundlagen der pharmazeutischen Biologie, der Physik und der physikalischen Chemie sowie der pharmazeutischen Analytik. In der vorlesungsfreien Zeit ist die achtwöchige Famulatur abzuleisten. Durch die Famulatur sollen die Studierenden mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem sollen sie Einblicke in die Organisation und Betriebsabläufe sowie die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten. Mindestens 4 Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die übrige Zeit kann wahlweise auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung abgeleistet werden. Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgt nach 4 Semestern. In schriftlicher Form haben die Prüflinge Fragen zu den o. g. Prüfungsfächern zu beantworten. Das Studium bis zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung umfasst die Semester 5 bis 8. Gegenstand der Ausbildung ist insbesondere die Pharmazeutische/Medizinische Chemie, die Pharmazeutische Biologie, die Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie, die Pharmakologie und Toxikologie sowie die Klinische Pharmazie. Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgt in 5 mündlichen Prüfungen. Inhalte der Prüfungen sind die oben genannten Fächer. Im Anschluss an die bestandene Prüfung findet die zwölfmonatige Praktische Ausbildung statt, die auch, zumindest zum Teil, im Ausland absolviert werden kann. Mindestens sechs Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die übrige Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, an einem Universitätsinstitut oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer damit vergleichbaren Einrichtung abgeleistet werden. Während dieser ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Zur Ausbildung gehören insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln und die Beratung über Arzneimittel und deren Risiken. Während der praktischen Ausbildung sind begleitende Unterrichtsveranstaltungen zu besuchen. Nach Ableistung der praktischen Ausbildung erfolgt der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und findet mündlich statt. Nach dem Bestehen der in drei Abschnitte unterteilten Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker durch die zuständige Landesbehörde erfolgen. Zusätzlich kann nach dem Abschluss des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung das Diplom im Fach Pharmazie erworben werden. Es soll ermöglichen, die im vorangegangenen Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen und befähigen, eigene wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen. Bestandteile der Diplomprüfung sind die Diplomarbeit und das Diplomkolloquium. Zusätzlich ist die Teilnahme an insgesamt 8 zusätzlichen Semesterwochenstunden (SWS) Voraussetzung, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Thema der Diplomarbeit stehen sollen. Die Promotion zum Dr. rer. nat. ist in den Teilfächern der Pharmazie möglich. Ebenso sind nach den gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer Weiterbildungen zum Fachapotheker in den verschiedenen Teilgebieten möglich.
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