Studierende |
Studieninteressierte |
Presse |
Fördern
|
||
|
|
PädagogikMaster Inhaltsübersicht 1. Studienabschluss
2. Gegenstand und Ziele des Faches 3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder 5. Nachbar- und Hilfswissenschaften 6. Zugangsbedingungen zum Masterstudium 7. Zentrale Studienberatung 8. Studienfachberatung 9. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen 10. Weitere Informationen zum Studienfach 11. Aufbau des Studiums
1. Studienabschluss Master of Arts (M.A.)
Der Masterstudiengang Pädagogik kann als Ein-Fach-Masterstudiengang oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden. Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches Das Masterstudium Pädagogik vermittelt den Studierenden
vertiefte Kenntnisse der Epochen und Hauptströmungen der Pädagogik
sowie der vielfältigen Fragestellungen, Aufgaben und Forschungsmethoden
der Differentiellen Pädagogik und führt an die kritische Auseinandersetzung
mit den jeweiligen aktuellen Diskussionsständen heran. Im Mittelpunkt
stehen hier die fachlichen, kritischen und Handlungskompetenzen der verschiedenen
Professionsfelder der Pädagogik.
Die im Masterstudiengang vorgenommene Vermittlung fachspezifischer methodischer Kompetenzen baut auf die im Bachelorstudiengang erworbenen Kompetenzen auf. Ziel ist es, diese Kompetenzen zu vertiefen und die Studierenden für eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten zu qualifizieren. Die im Bachelorstudiengang vermittelten berufsfeldbezogenen Kompetenzen im Bereich der Sozialkompetenz, der Vermittlungskompetenz, der Institutionenkompetenz und der Selbstkompetenz werden im Masterstudiengang vertieft. Dabei wird berücksichtigt, dass Pädagogen erst einmal relativ unabhängig von dem gewählten Spezialisierungsbereich in den unterschiedlichen beruflichen Praxen in der Rolle des didaktisch versierten Vermittlers, Beraters und Bildungsexperten wahrgenommen werden.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu KielDie Vielfalt der in der Philosophischen Fakultät - aber auch in anderen Fakultäten - angebotenen Fachrichtungen werden als Chance begriffen, erziehungswissenschaftliche Grundlagen interdisziplinär mit anderen Studiengängen zu verknüpfen, um die Studierenden für unterschiedliche gesellschaftliche Sektoren auszubilden und das entsprechende Wissenschafts-, Professions- und Praxiswissen bereitzustellen. Sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudiengang nutzen dieses große Spektrum der Disziplinen und unterscheiden sich dadurch deutlich von Angeboten der Fachhochschulen.
4. Mögliche Berufe und TätigkeitsfelderDer Ein-Fach-Masterstudiengang qualifiziert für leitende Forschungs-, Management- und Evaluationstätigkeiten im Erziehungs-, Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitswesen mit besonderen Kompetenzen in dem jeweils studierten erziehungswissenschaftlichen Schwerpunkt. Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang qualifiziert für forschende, leitende, konzipierende und evaluierende Tätigkeiten mit Kompetenzschwerpunkten, die über die Pädagogik hinausgehen.
5. Nachbar- und HilfswissenschaftenAnthropologie, Philosophie, Psychologie und Soziologie. 6. Zugangsbedingungen zum MasterstudiumDer Ein-Fach-Masterstudiengang Pädagogik im ersten
Fachsemester zulassungsbeschränkt und in höheren Fachsemestern
nicht zulassungsbeschränkt.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang Pädagogik ist nicht zulassungsbeschränkt. Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester. Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml. Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss. Das Bachelorstudium muss mindestens 180 Leistungspunkte umfassen, von denen mindestens 90 Leistungspunkte auf das Fach Pädagogik oder das gleichwertige Fach entfallen müssen. Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede, Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715 Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de
7. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
8. Studienfachberatung Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
9. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte
an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und
Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
10. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie
auf folgenden Internetseiten:
11. Aufbau des Studiums Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Ein-Fach-Masterstudiengangs Pädagogik, veröffentlicht am 2. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012 und Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Pädagogik, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012. Der Masterstudiengang Pädagogik wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 18. August 2008 akkreditiert. Das Studienfach Pädagogik kann im Ein-Fach-Masterstudiengang oder im Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden. Das Ein-Fach-Masterstudium umfasst das Studium von 120 Leistungspunkten (LP) und beinhaltet Grundlagenmodule im Umfang von 30 Leistungspunkten. Ferner wählen die Studierenden vier Vertiefungsmodule und ein Ergänzungsmodul im Umfang von 40 Leistungspunkten zu verschiedenen Kompetenzbereichen der Pädagogik und wählen ein Projekt bzw. eine Untersuchung im Umfang von 16 Leistungspunkten. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 45 Leistungspunkten und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Zusätzlich zu den Grundlagenmodulen (14 LP) wählen die Studierenden vier Vertiefungsmodule (32 LP). Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Lernziele eines Moduls erreicht haben. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Masterarbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde. Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang und Zwei-Fächer-Masterstudiengang Pädagogik beträgt jeweils 4 Semester. ![]()
Zuständig für die Pflege dieser Seite:Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||