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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Niederdeutsch


Ergänzungsfach


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Das Studienfach Niederdeutsch kann als Ergänzungsfach im Rahmen oder im Anschluss eines Lehramtsstudiums gewählt werden.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand des Faches


Im Rahmen des Ergänzungsfaches Niederdeutsch erwerben Studierende eines Lehramtsstudiengangs umfassende Kenntnisse zur Geschichte und Grammatik der Regionalsprache Niederdeutsch, zur gegenwärtigen sozialen, regionalen und situativen Verbreitung des Niederdeutschen und zu seiner Verwendung in der Literatur. Ein Sprachkurs vermittelt grundlegende Kompetenzen für den aktiven Gebrauch des Niederdeutschen. Konstitutiver Bestandteil des Studienprogramms ist ein Praktikum, das entweder institutsintern innerhalb eines Forschungsprojektes der Niederdeutschen Abteilung oder an einer Institution des niederdeutschen Kulturbetriebs absolviert werden kann. Hierdurch wird eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis sichergestellt.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Die schleswig-holsteinischen Schulen sind zu einer verstärkten Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache an den Schulen angehalten. Vor diesem Hintergrund bietet das Ergänzungsstudium Niederdeutsch an der CAU eine optimale Möglichkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer, fachliche und sprachpraktische Qualifikationen zu erwerben, die ihnen eine verbesserte Berufsperspektive bieten.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Studium für das Lehramt an Gymnasien führt zum Beruf der Studienrätin bzw. des Studienrates an Gymnasien.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Sprach- und literaturwissenschaftliche Fächer (insbesondere Deutsch, Friesisch, Dänisch, Nordische Philologie, Fremdsprachenphilologien), Geschichte, Geographie, eventuell auch Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.


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6. Schulische Vorbildung


Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife


Zum Seitenanfang 7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs. Der Besuch von Praktika ist im Rahmen des Ergänzungsstudiums Niederdeutsch vorgesehen.


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8. Persönliche Neigungen


  • Interesse an niederdeutscher Sprache und Literatur
  • Begabung für das Erlernen von Fremdsprachen
  • Wissenschaftliche Neugier und Interesse an methodologischen Fragen
  • eine sichere Beherrschung des Deutschen
  • Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen


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9. Zulassungsbeschränkungen


Das Ergänzungsfach Niederdeutsch ist nicht zulassungsbeschränkt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ergänzungsfachs ist die Zulassung zum Bachelor of Arts/Science, die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in den ersten beiden Fächern sowie der erfolgreiche Abschluss der Module des ersten Studienjahrs in einem Bachelorstudiengang im Profil Lehramt.

Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.


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10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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11. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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12. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Teilnahme an der Studienfachberatung wird Erstsemestern empfohlen.

Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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13. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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14. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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15. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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16. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011 und Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Deutsch sowie für das Ergänzungsstudium Niederdeutsch, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012.

Das Studienfach Niederdeutsch kann als Ergänzungsfach im Rahmen oder im Anschluss eines Lehramtsstudiums gewählt werden. Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.

Das Ergänzungsstudium Niederdeutsch wird im Umfang von 14 Semesterwochenstunden und 30 Leistungspunkten studiert und beinhaltet ein Praktikum im Umfang von 90 Stunden zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit.
Im Modul „Niederdeutsch Grundwissen“ (ND1) werden Grundkenntnisse der niederdeutschen Sprache, ihrer Geschichte, Grammatik, regionalen Gliederung und alltäglichen Verwendung vermittelt.

Daran anknüpfend werden im Modul „Niederdeutsche Sprachwissenschaft“ (ND2) bzw. im Modul „Niederdeutsch in der Öffentlichkeit“ (ND3) weitgehende Kompetenzen im Rahmen eines fakultätsinternen oder –externen Praktikums sowie eines Seminars erworben.
Im Modul „Niederdeutsche Literaturwissenschaft“ (ND4) wird ein Einblick in die Vielfalt der Literatur in niederdeutscher Sprache gegeben, die exemplarisch anhand ausgewählter Texte vertieft wird.
Aufgrund der besonderen Geschichte des Niederdeutschen (als Verkehrssprache Nordeuropas zur Zeit der Hanse) ist außerdem der Besuch des Moduls „Mittelniederdeutsch“ (ND5) obligatorisch.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt. Eine gesonderte Abschlussarbeit entfällt.

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Niederdeutsch

Ergänzungsfach (30 LP)
Modulnummer Modulname PL1 Vor.2 SWS3 LP4
ND 1 Niederdeutsch Grundwissen5
  Wi lehrt Platt (Plattdeutsch für Anfänger)6 (SK) K - 2 2,5
Überblicksveranstaltung zur niederdeutschen Philologie (VL oder S) 2 2,5
ND 2 Niederdeutsche Sprachwissenschaft7
  Seminar zur niederdeutschen Sprache (aus dem Modul 3 S-SPR) (S) PB ND 1 2 5
Internes Praktikum: Mitarbeit in einem Forschungsprojekt zur niederdeutschen Sprache (P) - 5
ND 3 Niederdeutsch in der Öffentlichkeit7
  Seminar zum Thema Niederdeutsch in der Öffentlichkeit8 (S) PB ND 1 2 5
Externes Praktikum in einer Institution des niederdeutschen Kulturbetriebs (P) - 5
ND 4 Niederdeutsche Literaturwissenschaft9
  Seminar 1 zur niederdeutschen Literatur (aus dem Modul 3 S-NDL) (S) HA ND 1 2 4
Seminar 2 zur niederdeutschen Literatur (aus dem Modul 3 S-NDL) (S) 2 4
ND 5 Mittelniederdeutsch9
  Proseminar Einführung in das Mittelniederdeutsche (aus dem Modul 1 B-ÄDL)10 (PS) K - 2 3,5
Seminar zur älteren niederdeutschen Literatur (aus dem Modul 2 V-ÄDL) (PS)
2 3,5
Gesamt 30

Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
K: Klausur
P: Praktikum
PS: Proseminar
PB: Praktikumsbericht
S: Seminar
SK: Sprachkurs
VL: Vorlesung


__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Die beiden Veranstaltungen können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Die Modulprüfung erfolgt nach Besuch beider Lehrveranstaltungen.
6 Für Studierende mit guten Niederdeutsch-Kenntnissen ist hier ersatzweise der Besuch der Veranstaltung „Nedderdüütsch in’n Düütschünnericht (zugl. Niederdeutsch für Fortgeschrittene)“ vorgesehen.
7 Im Rahmen des Ergänzungsstudiums Niederdeutsch muss wahlweise entweder Modul ND2 oder Modul ND3 absolviert werden.
8 z. B. „Plattdeutsch in der Kirche“, „Nedderdüütsch in’n Düütschünnericht“
9 Die Modulprüfung erfolgt nach dem Besuch beider Lehrveranstaltungen.
10 Für Studierende, die im Rahmen ihres Deutsch-Studiums bereits die „Einführung in das Mittelniederdeutsche“ absolviert haben, ist hier ersatzweise der Besuch eines niederdeutschen Lektürekurses vorgesehen.


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