Niederdeutsch
Ergänzungsfach
Inhaltsübersicht
1. Studienabschluss
Das Studienfach Niederdeutsch kann als Ergänzungsfach im Rahmen oder im Anschluss eines Lehramtsstudiums gewählt werden.
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im
Studieninformationsblatt
„Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand
des Faches
Im Rahmen des Ergänzungsfaches Niederdeutsch erwerben
Studierende eines Lehramtsstudiengangs umfassende Kenntnisse zur Geschichte
und Grammatik der Regionalsprache Niederdeutsch, zur gegenwärtigen
sozialen, regionalen und situativen Verbreitung des Niederdeutschen und
zu seiner Verwendung in der Literatur. Ein Sprachkurs vermittelt grundlegende
Kompetenzen für den aktiven Gebrauch des Niederdeutschen. Konstitutiver
Bestandteil des Studienprogramms ist ein Praktikum, das entweder institutsintern
innerhalb eines Forschungsprojektes der Niederdeutschen Abteilung oder
an einer Institution des niederdeutschen Kulturbetriebs absolviert werden
kann. Hierdurch wird eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis
sichergestellt.
3. Besonderes
Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Die schleswig-holsteinischen Schulen sind zu einer verstärkten
Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache an den Schulen angehalten.
Vor diesem Hintergrund bietet das Ergänzungsstudium Niederdeutsch
an der CAU eine optimale Möglichkeit für angehende Lehrerinnen
und Lehrer, fachliche und sprachpraktische Qualifikationen zu erwerben,
die ihnen eine verbesserte Berufsperspektive bieten.
4.
Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien führt
zum Beruf der Studienrätin bzw. des Studienrates an Gymnasien.
5.
Nachbar- und Hilfswissenschaften
Sprach- und literaturwissenschaftliche Fächer (insbesondere
Deutsch, Friesisch, Dänisch, Nordische Philologie, Fremdsprachenphilologien),
Geschichte, Geographie, eventuell auch Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
6. Schulische Vorbildung
Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene
Hochschulreife
7. Sonstige
Kenntnisse und Praktika
Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs. Der Besuch von Praktika
ist im Rahmen des Ergänzungsstudiums Niederdeutsch vorgesehen.
8. Persönliche Neigungen
- Interesse an niederdeutscher Sprache und Literatur
- Begabung für das Erlernen von Fremdsprachen
- Wissenschaftliche Neugier und Interesse an methodologischen Fragen
- eine sichere Beherrschung des Deutschen
- Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen
 9.
Zulassungsbeschränkungen
Das Ergänzungsfach Niederdeutsch ist nicht zulassungsbeschränkt.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ergänzungsfachs ist die
Zulassung zum Bachelor of Arts/Science, die Zulassung zum Master of Education
oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in den ersten beiden
Fächern sowie der erfolgreiche Abschluss der Module des ersten Studienjahrs
in einem Bachelorstudiengang im Profil Lehramt.
Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
 10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester
möglich.
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten
Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte
im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
11.
Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
12.
Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Teilnahme an der Studienfachberatung
wird Erstsemestern empfohlen.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird empfohlen; die Termine erhalten Sie während
der Einschreibung.
13. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende
Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr,
z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen
Studien.
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel,
Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de
Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr
Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr
Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr
Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke,
Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag,
10 bis 12 Uhr
14. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
15. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
16. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August
2011 und Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Deutsch sowie
für das Ergänzungsstudium Niederdeutsch, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März
2012.
Das Studienfach Niederdeutsch kann als Ergänzungsfach im Rahmen oder im
Anschluss eines Lehramtsstudiums gewählt werden. Grundlegende Informationen
zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt
„Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
Das Ergänzungsstudium Niederdeutsch wird im Umfang von 14 Semesterwochenstunden
und 30 Leistungspunkten studiert und beinhaltet ein Praktikum im Umfang
von 90 Stunden zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit.
Im Modul „Niederdeutsch Grundwissen“ (ND1) werden Grundkenntnisse
der niederdeutschen Sprache, ihrer Geschichte, Grammatik, regionalen Gliederung
und alltäglichen Verwendung vermittelt.
Daran anknüpfend werden im Modul „Niederdeutsche Sprachwissenschaft“
(ND2) bzw. im Modul „Niederdeutsch in der Öffentlichkeit“
(ND3) weitgehende Kompetenzen im Rahmen eines fakultätsinternen oder
–externen Praktikums sowie eines Seminars erworben.
Im Modul „Niederdeutsche Literaturwissenschaft“ (ND4) wird
ein Einblick in die Vielfalt der Literatur in niederdeutscher Sprache
gegeben, die exemplarisch anhand ausgewählter Texte vertieft wird.
Aufgrund der besonderen Geschichte des Niederdeutschen (als Verkehrssprache
Nordeuropas zur Zeit der Hanse) ist außerdem der Besuch des Moduls
„Mittelniederdeutsch“ (ND5) obligatorisch.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat.
Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt. Eine gesonderte Abschlussarbeit entfällt.
Niederdeutsch
Ergänzungsfach (30 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
Vor.2 |
SWS3 |
LP4 |
| ND 1 |
Niederdeutsch Grundwissen5 |
| |
Wi lehrt Platt (Plattdeutsch für
Anfänger)6 (SK) |
K |
- |
2 |
2,5 |
| Überblicksveranstaltung zur
niederdeutschen Philologie (VL oder S) |
2 |
2,5 |
| ND 2 |
Niederdeutsche Sprachwissenschaft7 |
| |
Seminar zur niederdeutschen Sprache
(aus dem Modul 3 S-SPR) (S) |
PB |
ND 1 |
2 |
5 |
| Internes Praktikum: Mitarbeit in
einem Forschungsprojekt zur niederdeutschen Sprache (P) |
- |
5 |
| ND 3 |
Niederdeutsch in der
Öffentlichkeit7 |
| |
Seminar zum Thema Niederdeutsch
in der Öffentlichkeit8 (S) |
PB |
ND 1 |
2 |
5 |
| Externes Praktikum in einer Institution
des niederdeutschen Kulturbetriebs (P) |
- |
5 |
| ND 4 |
Niederdeutsche Literaturwissenschaft9 |
| |
Seminar 1 zur niederdeutschen Literatur
(aus dem Modul 3 S-NDL) (S) |
HA |
ND 1 |
2 |
4 |
| Seminar 2 zur niederdeutschen Literatur
(aus dem Modul 3 S-NDL) (S) |
2 |
4 |
| ND 5 |
Mittelniederdeutsch9 |
| |
Proseminar Einführung in das
Mittelniederdeutsche (aus dem Modul 1 B-ÄDL)10
(PS) |
K |
- |
2 |
3,5 |
Seminar zur älteren niederdeutschen
Literatur (aus dem Modul 2 V-ÄDL) (PS)
|
2 |
3,5 |
| Gesamt |
30 |
| Erläuterungen: |
| HA: |
Hausarbeit |
| K: |
Klausur |
| P: |
Praktikum |
| PS: |
Proseminar |
| PB: |
Praktikumsbericht |
| S: |
Seminar |
| SK: |
Sprachkurs |
| VL: |
Vorlesung |
| __________ |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 5 |
Die beiden Veranstaltungen können in beliebiger
Reihenfolge besucht werden. Die Modulprüfung erfolgt nach Besuch
beider Lehrveranstaltungen. |
| 6 |
Für Studierende mit guten Niederdeutsch-Kenntnissen
ist hier ersatzweise der Besuch der Veranstaltung „Nedderdüütsch
in’n Düütschünnericht (zugl. Niederdeutsch
für Fortgeschrittene)“ vorgesehen. |
| 7 |
Im Rahmen des Ergänzungsstudiums Niederdeutsch
muss wahlweise entweder Modul ND2 oder Modul ND3 absolviert werden. |
| 8 |
z. B. „Plattdeutsch in der Kirche“, „Nedderdüütsch
in’n Düütschünnericht“ |
| 9 |
Die Modulprüfung erfolgt nach dem Besuch beider
Lehrveranstaltungen. |
| 10 |
Für Studierende, die im Rahmen ihres Deutsch-Studiums bereits
die „Einführung in das Mittelniederdeutsche“ absolviert
haben, ist hier ersatzweise der Besuch eines niederdeutschen Lektürekurses
vorgesehen. |
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