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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Musikwissenschaft


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Der Masterstudiengang Musikwissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist von den musikpraktischen und musikpädagogischen Studiengängen zu unterscheiden, die beispielsweise in Schleswig-Holstein an der Musikhochschule Lübeck und an der Universität Flensburg angeboten werden. Im Unterschied zu diesen umfasst die Musikwissenschaft vorrangig die historischen und theoretischen Aspekte der Musik.
Gegenstand des Faches Musikwissenschaft ist die Beschäftigung mit Musik in historischer und methodologisch-kritischer Perspektive. Das Spektrum der Fragestellungen reicht von kompositionsgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen, diskursgeschichtlichen bis hin zu ästhetischen und musiktheoretischen Fragestellungen.
Im Rahmen des Masterstudiums sollen die im Bachelorstudium bereits erworbenen musikwissenschaftlichen Qualifikationen vertieft werden.
Der Masterstudiengang Musikwissenschaft ist ein strukturierter Studiengang, der einerseits forschungsspezifische Profilierung aufweist und andererseits konkretere berufliche Möglichkeiten fokussiert (u. a. durch die Absolvierung eines mehrwöchigen Praktikums). Grundsätzlich weist das Masterstudium einen höheren Grad an Selbstständigkeit als im Bachelorstudiengang auf. Über die Erweiterung der Sach- und Methodenkompetenz hinaus zielt der Masterstudiengang auf den Erwerb von Forschungskompetenz im Umgang mit Problemstellungen der europäischen Musikgeschichte.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Das Studium der Musikwissenschaft kann in Kiel mit der Masterprüfung abgeschlossen werden. Der Masterprüfung kann sich eine Promotion anschließen.
Zum Profil des Masterstudiengangs gehört die Beschäftigung mit der Musikgeschichte des Ostseeraums.
Die Forschungsschwerpunkte des Kieler Instituts liegen im Bereich der allgemeinen Musikgeschichte des 15. bis 20. Jahrhunderts, der Musikgeschichte Norddeutschlands und des Ostseeraums, der Musikästhetik und Musiktheorie. Ein methodischer Schwerpunkt liegt in der möglichst engen Verknüpfung der genannten Bereiche mit Fragestellungen der Werkanalyse.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Masterstudium der Historischen Musikwissenschaft stellt ein weiterführendes wissenschaftliches Studium dar, das in erster Linie auf den Erwerb von Forschungskompetenz zielt und zugleich für anspruchsvollere Tätigkeiten im Bereich der im Anschluss genannten Berufsfelder qualifiziert. Musikwissenschaftlerinnen und Musikwissenschaftler finden vor allem Anstellung an Hochschulen, Musikhochschulen, Konservatorien, Musikschulen, Forschungsinstituten, bei Musikverlagen (Lektorat, Edition), Musikdramaturgie (Opernhäuser, Theater, Orchester, Festivals), in Bibliotheken und Archiven, im Medienbereich (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen), Musikmanagement (Künstleragenturen, öffentliche und kommerzielle Kulturinstitutionen und Veranstalter), Musikarchive und Musikgedenkstätten, Musik- und Tonträgerindustrie sowie bei Musik- und Instrumentenmuseen, kulturgeschichtliche Museen.
Vor allem Praxiserfahrung und Zusatzqualifikationen sowie die Fächerkombination sind von großer Bedeutung für spätere feste Beschäftigungsverhältnisse. In Verbindung mit einer musikpraktischen Ausbildung eröffnen sich weitere Möglichkeiten beruflicher Tätigkeiten. Die Zahl der Arbeitsplätze insgesamt für ausgebildete Musikwissenschaftler ist beschränkt.


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5. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Bestandteil des Masterstudiengangs ist ein mehrwöchiges Praktikum im angestrebten Berufsfeld.

Neben der wissenschaftlichen Begabung erfordert das Studium der Musikwissenschaft eine hohe Musikalität. Wenigstens ein Musikinstrument (möglichst Klavier für Partiturspiel) sollte beherrscht werden. Wünschenswert sind auch Erfahrungen im Chorsingen oder im Ensemble-Spiel. Erwartet werden außerdem die Fähigkeit zu genauem Hören, Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre sowie musikalisches Vorstellungsvermögen, d. h. die Fähigkeit, sich Musik aufgrund eines Notentextes zu vergegenwärtigen. Schon zu Beginn des Studiums sollten möglichst umfangreiche Repertoirekenntnisse und Grundkenntnisse der Musikgeschichte vorhanden sein. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Zur Vervollkommnung entsprechender Vorkenntnisse bietet das Musikwissenschaftliche Institut der Universität Übungen in Tonsatz, Kontrapunkt und Gehörbildung an. Repertoirekenntnisse und praktische Fertigkeiten vermitteln die Mitwirkung im Collegium musicum und in der Studentenkantorei.

Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Jedoch sind während des Studiums je nach Berufsziel weitere Praktika in den Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen), in einem Musikverlag oder in einem Musiktheater (Dramaturgie) zu empfehlen.


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6. Persönliche Neigungen


Interesse und Fähigkeit, sich in sprachlich angemessener Form über musikalische Sachverhalte zu äußern.


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7. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Musikwissenschaft ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium, dessen muisikwissenschaftlicher Anteil mindestens 70 Leistungspunkte (LP) umfassen muss, oder ein gleichwertiger Abschluss. Der Erwerb fehlender Leistungspunkte kann ggf. bis zum Ende des 2. Fachsemesters nachgewiesen werden.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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8. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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9. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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11. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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12. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Musikwissenschaft veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Masterstudiengang Musikwissenschaft wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Musikwissenschaft kann im Rahmen eines Zwei-Fächer-Masterstudiums im Umfang von 17 Semesterwochenstunden und 45 Leistungspunkten studiert werden.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Das Studium setzt sich zusammen aus einem Schwerpunkt auf Theorie, Ästhetik und Historiographie sowie aus Forschungsmethodik, Speziellen Themen der Musikgeschichte, einem Projektseminar, das weitgehend selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten vermittelt, sowie einem mindestens vierwöchigen Praktikum, das möglichst ins angestrebte Berufsfeld fallen soll. Der Vorbereitung auf die Masterarbeit dienen sowohl die Oberseminare zur Forschungsmethodik als auch das Projektseminar. Die Vermittlung erfolgt in Seminaren, Oberseminaren, Vorlesungen, im Projektseminar, durch Gruppenarbeit, Selbststudium, Referate und schriftliche Hausarbeiten.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Musikwissenschaft beträgt 4 Semester.

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Musikwissenschaft, Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
PHF-musw-E Theorie, Ästhetik, Historiographie4
PHF-musw-E.a.1 Theorie, Ästhetik,
Historiographie a (VL)
R 1. 2 2,5
PHF-musw-E.a.2 Theorie, Ästhetik,
Historiographie a (S)
2 5,5
PHF-musw-E.b.1 Theorie, Ästhetik,
Historiographie b (VL)
R + HA 3. 2 2,5
PHF-musw-E.b.2 Theorie, Ästhetik,
Historiographie b (S)
2 7
PHF-musw-F Spezielle Themen der Musikgeschichte4
PHF-musw-F.a.1 Spezielle Themen der Musikgeschichte a (S) R 1. 2 5,5
PHF-musw-F.a.2 Spezielle Themen der Musikgeschichte a (Ü) 2 2,5
PHF-musw-F.b.1 Spezielle Themen der Musikgeschichte b (S) R + HA 3. 2 7
PHF-musw-F.b.2 Spezielle Themen der Musikgeschichte b (Ü) 2 2,5
PHF-musw-G Forschungsmethoden
PHF-musw-G.1 Forschungsmethodik I (OS) R + HA 1. 2 6
PHF-musw-G.2 Forschungsmethodik II (OS) R + HA 2. 3 7,5
PHF-musw-I Projektarbeit zur Musikgeschichte
PHF-musw-I.1 Projektseminar zur Musikgeschichte Proj. 2. 2 8,5
PHF-musw-I.2 Indenpendent Studies zum Projektseminar 2
PHF-musw-L Praktikum im angestrebten Berufsfeld B 3. 2 5,5
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. "2 SWS" bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Unterrichtsstunden (45 min.) pro Wo-che durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Die Module PHF-musw-E (Theorie, Ästhetik, Historiographie) und PHF-musw-F (Spezielle Themen der Musikgeschichte) sind Wahlpflichtmodule. Im Verlauf des Studiums muss mindestens einmal PHF-musw-E (PHF-musw-E.a oder PHF-musw-E.b) besucht werden. Das Modul PHF-musw-F (Spezielle Themen der Musikgeschichte) wird nicht jedes Wintersemester angeboten.


Erläuterungen:
B: Bericht
HA: Hausarbeit
OS: Oberseminar
Proj.: Projektarbeit
R: Referat
S: Seminar
Sem.: empfohlenes Seminar
Ü: Übung
VL: Vorlesung


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