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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: Dezember 2011 Zur Druckfassung (PDF)

Musikwissenschaft


Bachelor


Inhaltsübersicht




Zum Seitenanfang1. Studienabschluss


Bachelor of Arts (B.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Die Musikwissenschaft ist von den musikpraktischen und musikpädagogischen Studiengängen zu unterscheiden, insbesondere von der Musiklehrerausbildung, die in Schleswig-Holstein an der Musikhochschule Lübeck und an der Universität Flensburg angeboten wird. Im Unterschied zu diesen umfasst die Musikwissenschaft vorrangig die historischen und theoretischen Aspekte der Musik.
Gegenstand des Faches Musikwissenschaft ist die Beschäftigung mit Musik in historischer und methodologisch-kritischer Perspektive. Das Spektrum der Fragestellungen reicht von kompositionsgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen, diskursgeschichtlichen bis hin zu ästhetischen und musiktheoretischen Fragestellungen.
Der Bachelorstudiengang Musikwissenschaft ist ein strukturierter Studiengang, der einerseits zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, zugleich aber auch den ersten Abschnitt einer möglicherweise dreistufigen akademischen Ausbildung im Fach Musikwissenschaft bilden kann. Im Anschluss an das Bachelorstudium ist der Zugang zum Masterstudium möglich; eine Promotion kann sich an den Masterstudiengang anschließen. Der Bachelorstudiengang zielt auf den Erwerb von Sach- und Methodenkompetenz im Umgang mit der europäischen Musikgeschichte. Die Grundlage hierzu bilden der aktuelle Forschungsstand und die im Studium ausgewählten Themenschwerpunkte aus unterschiedlichen Zeiträumen.

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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Die Forschungsschwerpunkte des Kieler Instituts liegen im Bereich der allgemeinen Musikgeschichte des 15. bis 20. Jahrhunderts, der Musikgeschichte Norddeutschlands und des Ostseeraums, der Musikästhetik und Musiktheorie. Ein methodischer Schwerpunkt liegt in der möglichst engen Verknüpfung der genannten Bereiche mit Fragestellungen der Werkanalyse.
An das Bachelorstudium kann sich das Masterstudium Musikwissenschaft anschließen.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Bachelorstudium der Historischen Musikwissenschaft vermittelt den Studierenden fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die sie zu kompetentem Handeln in der beruflichen Praxis befähigen. Darüber hinaus schafft es die Grundlagen für ein weiterführendes wissenschaftliches Studium.
Der Bachelorstudiengang dient nur als Grundlage für eine weitere berufsspezifische Qualifizierung. Für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs kommen folgende Berufsfelder in Frage: Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Musik- und Tonträgerindustrie, Musikmanagement (Künstleragenturen, öffentliche und kommerzielle Kulturinstitutionen und Veranstalter), Musikverlage (Lektorat, Edition), Musikdramaturgie (Opernhäuser, Theater, Orchester, Festivals), Musikarchive und Musikgedenkstätten, Musik- und Instrumentenmuseen, kulturgeschichtliche Museen und die Werbebranche.


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5. Schulische Vorbildung


Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.

Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:

Für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft werden entweder Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Lektürefähigkeit in einer romanischen oder skandinavischen Sprache benötigt. Die Lektürefähigkeit muss entweder durch das Schulzeugnis (mindestens zwei Jahre Unterricht und mindestens Abschlussnote ausreichend) oder durch zwei Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität oder vergleichbare Nachweise belegt werden.
Der Erwerb fehlender Sprachkenntnisse muss ggf. spätestens zum Ende des 4. Semester nachgewiesen werden.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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6. Sonstige Kenntnisse


Für den Bachelorstudiengang werden folgende Kenntnisse empfohlen:
  • Erfahrungen im Instrumentalspiel und Gesang
  • Grundlegende musikalische Repertoirekenntnisse
  • Grundkenntnisse der Allgemeinen Musiklehre
    Informationen hierzu sind zu finden unter:
    www.uni-kiel.de/fakultas/philosophie/musikwiss/ in der Rubrik „Für Studieninteressierte“


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7. Praktika


Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht Voraussetzung und auch nicht Empfehlung für die Aufnahme des Fachstudiums. Jedoch sind während des Studiums je nach Berufsziel möglichst frühzeitig Praktika in den Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen), in einem Musikverlag oder in einem Musiktheater (Dramaturgie) zu empfehlen, ggf. im Rahmen des Profilierungsbereichs im Bachelorstudium.


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8. Persönliche Neigungen


Interesse und Fähigkeit, sich in sprachlich angemessener Form über musikalische Sachverhalte zu äußern.


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9. Zulassungsbeschränkungen


Der Bachelorstudiengang Musikwissenschaft ist nicht zulassungsbeschränkt.


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10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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11. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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12. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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14. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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15. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Juni 2011, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung der Praxismodule im Rahmen des Profils Fachergänzung der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2008, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs Musikwissenschaft, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Bachelorstudiengang Musikwissenschaft wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Musikwissenschaft kann im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 70 Leistungspunkten, die Anfertigung einer Bachelorarbeit im Umfang von 10 Leistungspunkten sowie das Studium eines Profilierungsbereichs im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Bachelorstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Zu Beginn des Studiums werden Grundlagen der Musikwissenschaft vermittelt (Satzlehre, Gehörbildung, Einführung in die Musikwissenschaft, Methoden der musikalischen Analyse). Parallel hierzu wird musikgeschichtliches Grundwissen vermittelt (Allgemeine Musikgeschichte, Kompositions-, Sozial- und Ideengeschichte). Dies bildet die Voraussetzung für die sich anschließenden Aufbaustufen in den musikgeschichtlichen Seminaren und Vorlesungen. Begleitet wird der Studienverlauf durch musikalische Praxis. Der Vorbereitung auf die Bachelorarbeit dienen Kolloquia zu aktuellen Forschungsproblemen.

Die Vermittlung erfolgt in Seminaren, Vorlesungen, Kolloquia, durch Gruppenarbeit, Referate und schriftliche Hausarbeiten.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft beträgt 6 Semester.

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Musikwissenschaft, Bachelor of Arts (B.A.)

Zwei-Fächer-Bachelorstudium (70 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor.2 SWS3 LP4
PHF-musw-A Grundlagen der Musikwissenschaft I
PHF-musw-A.1

Einführung in die

Musikwissenschaft (PS)

HA 1. - 2 5
PHF-musw-A.2 Grundkurs Tonsatz (Ü) K 2 4,5
PHF-musw-A.3

Methoden der musikalischen

Analyse (S)

R + HA 2. 2 6
PHF-musw-B Grundlagen der Musikwissenschaft II
PHF-musw-B.1 Aufbaukurs Tonsatz (PS) K 2. + 3. A.2 2 3
PHF-musw-B.1.2 Gehörübungen zum Aufbaukurs
Tonsatz (Ü)
K 1 1,5
PHF-musw-B.2 Kontrapunkt (S) HA 2 5
PHF-musw-C Allgemeine Musikgeschichte
PHF-musw-C.a.1 Vorlesung (Grundstufe) WT 1. - 2 2,5
PHF-musw-C.a.2 Seminar (Grundstufe) 2 2,5
PHF-musw-C.b.1 Vorlesung (Aufbaustufe) R + HA 3. C.a 2 2,5
PHF-musw-C.b.2 Seminar (Aufbaustufe) 2 5
PHF-musw-C.c.1 Vorlesung (Vertiefung) R + HA 5. C.b 2 2,5
PHF-musw-C.c.2 Seminar (Vertiefung) 2 6
PHF-musw-D Kompositions-, Sozial- und Ideengeschichte
PHF-musw-D.a.1 Vorlesung (Grundstufe) R + HA 4. - 2 2,5
PHF-musw-D.a.2 Seminar (Grundstufe) 2 5
PHF-musw-D.b.1 Vorlesung (Aufbaustufe) R 6. D.a 2 2,5
PHF-musw-D.b.2 Seminar (Aufbaustufe) 2 4
PHF-musw-H Musikalische Ensembles

PHF-musw-H.1.1 oder

PHF-musw-H.2.1

Collegium musicum oder
Studentenkantorei5
ZAK 3. - 3 2,5

PHF-musw-H.1.2 oder

PHF-musw-H.2.2

Collegium musicum oder
Studentenkantorei5
ZAK 4. 3 2,5
PHF-musw-K Aktuelle Forschungsprobleme
PHF-musw-K.1 Kolloquium zu aktuellen Forschungsproblemen I P 5. A 2 2,5
PHF-musw-K.2 Kolloquium zu aktuellen Forschungsproblemen II 6. 2 2,5
Gesamt 70
Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Bachelorarbeit (10 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. "2 SWS" bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Unterrichtsstunden (45 min.) pro Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Die Studierenden können sich in Abhängigkeit von persönlichen Neigungen und Fähigkeiten jedes Semester neu für eines der beiden Ensembles entscheiden. Das Modul umfasst zwei aufeinanderfolgende Lehrveranstaltungen.


Erläuterungen:
HA: Hausarbeit
K: Klausur
P: Protokoll
PS: Proseminar
R: Referat
S: Seminar
Sem: empfohlenes Semester
Ü: Übung
WT: Wissenstest
ZAK: Zulassung zum Abschlusskonzert


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