Musikwissenschaft
Bachelor
Inhaltsübersicht
1.
Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Die Musikwissenschaft ist von den musikpraktischen und musikpädagogischen
Studiengängen zu unterscheiden, insbesondere von der Musiklehrerausbildung,
die in Schleswig-Holstein an der Musikhochschule Lübeck und
an der Universität Flensburg angeboten wird. Im Unterschied
zu diesen umfasst die Musikwissenschaft vorrangig die historischen
und theoretischen Aspekte der Musik.
Gegenstand des Faches Musikwissenschaft ist die Beschäftigung
mit Musik in historischer und methodologisch-kritischer Perspektive.
Das Spektrum der Fragestellungen reicht von kompositionsgeschichtlichen,
sozialgeschichtlichen, diskursgeschichtlichen bis hin zu ästhetischen
und musiktheoretischen Fragestellungen.
Der Bachelorstudiengang Musikwissenschaft ist ein strukturierter
Studiengang, der einerseits zu einem ersten berufsqualifizierenden
Abschluss führt, zugleich aber auch den ersten Abschnitt einer
möglicherweise dreistufigen akademischen Ausbildung im Fach
Musikwissenschaft bilden kann. Im Anschluss an das Bachelorstudium
ist der Zugang zum Masterstudium möglich; eine Promotion kann
sich an den Masterstudiengang anschließen. Der Bachelorstudiengang
zielt auf den Erwerb von Sach- und Methodenkompetenz im Umgang mit
der europäischen Musikgeschichte. Die Grundlage hierzu bilden
der aktuelle Forschungsstand und die im Studium ausgewählten
Themenschwerpunkte aus unterschiedlichen Zeiträumen.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Die Forschungsschwerpunkte des Kieler Instituts
liegen im Bereich der allgemeinen Musikgeschichte des 15. bis 20. Jahrhunderts,
der Musikgeschichte Norddeutschlands und des Ostseeraums, der Musikästhetik
und Musiktheorie. Ein methodischer Schwerpunkt liegt in der möglichst
engen Verknüpfung der genannten Bereiche mit Fragestellungen der Werkanalyse.
An das Bachelorstudium kann sich das Masterstudium Musikwissenschaft
anschließen.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Das Bachelorstudium der Historischen Musikwissenschaft vermittelt
den Studierenden fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden,
die sie zu kompetentem Handeln in der beruflichen Praxis befähigen.
Darüber hinaus schafft es die Grundlagen für ein weiterführendes
wissenschaftliches Studium.
Der Bachelorstudiengang dient nur als Grundlage für eine weitere
berufsspezifische Qualifizierung. Für Absolventinnen und Absolventen
des Studiengangs kommen folgende Berufsfelder in Frage: Printmedien,
Rundfunk, Fernsehen, Musik- und Tonträgerindustrie, Musikmanagement
(Künstleragenturen, öffentliche und kommerzielle Kulturinstitutionen
und Veranstalter), Musikverlage (Lektorat, Edition), Musikdramaturgie
(Opernhäuser, Theater, Orchester, Festivals), Musikarchive
und Musikgedenkstätten, Musik- und Instrumentenmuseen, kulturgeschichtliche
Museen und die Werbebranche.
 5.
Schulische Vorbildung
Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene
Hochschulreife.
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
Für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft werden entweder Lateinkenntnisse
im Umfang des Kleinen Latinums oder Lektürefähigkeit in einer
romanischen oder skandinavischen Sprache benötigt. Die Lektürefähigkeit
muss entweder durch das Schulzeugnis (mindestens zwei Jahre Unterricht
und mindestens Abschlussnote ausreichend) oder durch zwei Sprachkurse
(Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität oder vergleichbare
Nachweise belegt werden.
Der Erwerb fehlender Sprachkenntnisse muss ggf. spätestens zum Ende
des 4. Semester nachgewiesen werden.
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
 6.
Sonstige Kenntnisse
Für den Bachelorstudiengang werden folgende Kenntnisse
empfohlen:
- Erfahrungen im Instrumentalspiel und Gesang
- Grundlegende musikalische Repertoirekenntnisse
- Grundkenntnisse der Allgemeinen Musiklehre
Informationen hierzu sind zu finden unter:
www.uni-kiel.de/fakultas/philosophie/musikwiss/
in der Rubrik „Für Studieninteressierte“
 7.
Praktika
Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht
Voraussetzung und auch nicht Empfehlung für die Aufnahme des Fachstudiums.
Jedoch sind während des Studiums je nach Berufsziel möglichst
frühzeitig Praktika in den Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen),
in einem Musikverlag oder in einem Musiktheater (Dramaturgie) zu empfehlen,
ggf. im Rahmen des Profilierungsbereichs im Bachelorstudium.
 8.
Persönliche Neigungen
Interesse und Fähigkeit, sich in sprachlich angemessener
Form über musikalische Sachverhalte zu äußern.
 9.
Zulassungsbeschränkungen
Der Bachelorstudiengang Musikwissenschaft ist nicht
zulassungsbeschränkt.
10. Zulassungsbedingungen
und Einschreibung (Immatrikulation)
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten
Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte
im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr
und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
11. Zentrale
Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
12. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie
während der Einschreibung.
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
14. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 1. Juni 2011, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August
2011, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung der Praxismodule
im Rahmen des Profils Fachergänzung der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge
vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November
2008, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs
Musikwissenschaft, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert
durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Bachelorstudiengang Musikwissenschaft wurde von der Akkreditierungsagentur
AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Musikwissenschaft kann im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium umfasst das
Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 70 Leistungspunkten,
die Anfertigung einer Bachelorarbeit im Umfang von 10 Leistungspunkten
sowie das Studium eines Profilierungsbereichs im Umfang von 30 Leistungspunkten.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Bachelorstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor-
und Masterstudiengänge“.
Zu Beginn des Studiums werden Grundlagen der Musikwissenschaft vermittelt
(Satzlehre, Gehörbildung, Einführung in die Musikwissenschaft,
Methoden der musikalischen Analyse). Parallel hierzu wird musikgeschichtliches
Grundwissen vermittelt (Allgemeine Musikgeschichte, Kompositions-, Sozial-
und Ideengeschichte). Dies bildet die Voraussetzung für die sich
anschließenden Aufbaustufen in den musikgeschichtlichen Seminaren
und Vorlesungen. Begleitet wird der Studienverlauf durch musikalische
Praxis. Der Vorbereitung auf die Bachelorarbeit dienen Kolloquia zu aktuellen
Forschungsproblemen.
Die Vermittlung erfolgt in Seminaren, Vorlesungen, Kolloquia, durch
Gruppenarbeit, Referate und schriftliche Hausarbeiten.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende
die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen
finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren
Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden
Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der
zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche
Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft
beträgt 6 Semester.
Musikwissenschaft, Bachelor of Arts (B.A.)
Zwei-Fächer-Bachelorstudium (70 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
Vor.2 |
SWS3 |
LP4 |
| PHF-musw-A |
Grundlagen der Musikwissenschaft I |
| PHF-musw-A.1 |
Einführung in die
Musikwissenschaft (PS) |
HA |
1. |
- |
2 |
5 |
| PHF-musw-A.2 |
Grundkurs Tonsatz (Ü) |
K |
2 |
4,5 |
| PHF-musw-A.3 |
Methoden der musikalischen
Analyse (S) |
R + HA |
2. |
2 |
6 |
| PHF-musw-B |
Grundlagen der Musikwissenschaft II |
| PHF-musw-B.1 |
Aufbaukurs Tonsatz (PS) |
K |
2. +
3. |
A.2 |
2 |
3 |
| PHF-musw-B.1.2 |
Gehörübungen zum Aufbaukurs
Tonsatz (Ü) |
K |
1 |
1,5 |
| PHF-musw-B.2 |
Kontrapunkt (S) |
HA |
2 |
5 |
| PHF-musw-C |
Allgemeine Musikgeschichte |
| PHF-musw-C.a.1 |
Vorlesung (Grundstufe) |
WT |
1. |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-C.a.2 |
Seminar (Grundstufe) |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-C.b.1 |
Vorlesung (Aufbaustufe) |
R + HA |
3. |
C.a |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-C.b.2 |
Seminar (Aufbaustufe) |
2 |
5 |
| PHF-musw-C.c.1 |
Vorlesung (Vertiefung) |
R + HA
|
5. |
C.b |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-C.c.2 |
Seminar (Vertiefung) |
2 |
6 |
| PHF-musw-D |
Kompositions-, Sozial- und Ideengeschichte |
| PHF-musw-D.a.1 |
Vorlesung (Grundstufe) |
R + HA |
4. |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-D.a.2 |
Seminar (Grundstufe) |
2 |
5 |
| PHF-musw-D.b.1 |
Vorlesung (Aufbaustufe) |
R |
6. |
D.a |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-D.b.2 |
Seminar (Aufbaustufe) |
2 |
4 |
| PHF-musw-H |
Musikalische Ensembles |
PHF-musw-H.1.1 oder
PHF-musw-H.2.1 |
Collegium musicum oder
Studentenkantorei5 |
ZAK |
3. |
- |
3 |
2,5 |
PHF-musw-H.1.2 oder
PHF-musw-H.2.2 |
Collegium musicum oder
Studentenkantorei5 |
ZAK |
4. |
3 |
2,5 |
| PHF-musw-K |
Aktuelle Forschungsprobleme |
| PHF-musw-K.1 |
Kolloquium zu aktuellen Forschungsproblemen
I |
P |
5. |
A |
2 |
2,5 |
| PHF-musw-K.2 |
Kolloquium zu aktuellen Forschungsproblemen
II |
6. |
2 |
2,5 |
| Gesamt |
70 |
| Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Bachelorarbeit (10 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer. |
| __________ |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. "2 SWS" bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Unterrichtsstunden (45
min.) pro Woche durchgeführt wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
5
|
Die Studierenden können sich in Abhängigkeit
von persönlichen Neigungen und Fähigkeiten jedes Semester
neu für eines der beiden Ensembles entscheiden. Das Modul umfasst
zwei aufeinanderfolgende Lehrveranstaltungen. |
| Erläuterungen: |
| HA: |
Hausarbeit |
| K: |
Klausur |
| P: |
Protokoll |
| PS: |
Proseminar |
| R: |
Referat |
| S: |
Seminar |
| Sem: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
| WT: |
Wissenstest |
| ZAK: |
Zulassung zum Abschlusskonzert |
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Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail
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