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MedizinÄrztliche Prüfung Inhaltsübersicht
1. Studienabschluss
2. Gegenstand und Ziele des Faches 3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität Kiel 4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder 5. Nachbar- und Hilfswissenschaften 6. Schulische Vorbildung 7. Sonstige Kenntnisse und Praktika 8. Persönliche Neigungen 9. Zulassungsbeschränkungen 10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation) 11. Zentrale Studienberatung 12. Studienfachberatung 13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen 14. Weitere Informationen zum Studienfach 15. Aufbau des Studiums
1. Studienabschluss
Das Studium der Medizin wird mit der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.
2. Gegenstand des Faches Die Medizin ist die Wissenschaft von den Ursachen, der Heilung
und Vorbeugung von Krankheiten. Die wesentlichen ärztlichen Tätigkeiten
erstrecken sich auf die Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie)
von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auf
gesundheitliche Vor- und Nachsorge sowie Forschung.
Die ärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Medizin von 6 Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt. Das Studium gliedert sich in das vorklinische Studium (2 Jahre), abgeschlos-sen durch den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, und das klinische Studium (4 Jahre), abgeschlossen durch den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Weitere Inhalte sind eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen Krankenpflegedienst von drei Monaten und eine Famulatur von vier Monaten. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage sowie praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Sie hat zum Ziel,
3. Besonderes Profil des Studiengangs an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage
sowie praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Ziel der Ausbildung ist
der wissenschaftlich und praktisch ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen
und selbstständigen ärztlichen Tätigkeit befähigt ist und sich nach Abschluss
des Studiums durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung den jeweils
aktuellen Stand des medizinischen Wissens erarbeiten kann. Im Verlauf
des Studiums werden die für die ärztliche Tätigkeit notwendigen Einsichten,
Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung
notwendig sind, vermittelt. Dazu gehört eine Darstellung der rechtlichen,
ethischen und ökonomischen Aspekte der Medizin sowie der Struktur und
Funktion des Gesundheitssystems. Die Studierenden sollen mit wissenschaftlichem
Arbeiten vertraut gemacht werden und die Anwendung der Ergebnisse der
biomedizinischen Forschung auf das medizinische Handeln erlernen. Die
Lehrveranstaltungen sollen das fächerübergreifende Denken und die Fähigkeit
zur interdisziplinären Zusammenarbeit fördern.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder Nach Abschluss der Ausbildung kann die Approbation als Ärztin oder Arzt, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beantragt werden.
Der Arzt betätigt sich u. a. in der Praxis als niedergelassener Arzt (überwiegend als Kassenarzt zugelassen), in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Forschung und Lehre, in der Verwaltung (insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienst), als Sanitätsoffizier und in betriebsärztlichen Diensten.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Psychologie, Anthropologie.
6. Schulische Vorbildung
7. Sonstige Kenntnisse und Praktika
Vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des vorklinischen Studiums ist ein dreimonatiger Krankenpflegedienst an einer Krankenanstalt und eine Ausbildung in Erster Hilfe abzuleisten. Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist es, den Studienanwärtern oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und sie mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Auf den Krankenpflegedienst werden gewisse krankenpflegerische Tätigkeiten und Ausbildungen zu einigen Heilberufen angerechnet.
Während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums zwischen Erstem und Zweitem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist eine viermonatige Famulatur bei verschiedenen Einrichtungen mit festgelegten Mindestzeiten abzuleisten (Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsdienste usw.).
8. Persönliche Neigungen
9. Zulassungsbeschränkungen
Der Studiengang Medizin ist im ersten und höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS). Auf der Homepage: www.hochschulstart.de finden Sie die notwendigen Informationen und die Antragsformulare. Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen,
zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid,
zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
11. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
12. StudienfachberatungIhre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie
bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. Studienfachs. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
14. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15. Aufbau des Studiums Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden
Prüfungsordnungen:
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2002, zuletzt geändert am 24. Juli 2010, und der Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Medizin an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veröffentlicht am 19.Dezember 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Dezember 2005. Die aktuelle Approbationsordnung finden Sie im Internet unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml Das Medizinstudium ist in das vorklinische und das klinische Studium gegliedert. Das vorklinische Studium (1.-4. Semester) wird mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, abgeschlossen, das klinische Studium (5.-12. Semester) mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Das vorklinische Studium dient im Wesentlichen der Erfassung von Form und Funktion des gesunden Menschen. Es umfasst beispielsweise die Fächer Physik, Chemie, Biologie, Anatomie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Embryologie, Topographische Anatomie, Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie sowie eine Einführung in die Klinische Medizin, eine Berufsfelderkundung und die Medizinische Terminologie. Abschluss des vorklinischen Studiums ist der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Gegenstand des klinischen Studiums sind allgemeine und spezielle Krankheitslehre sowie die theoretischen und die wichtigsten praktischen Grundlagen der klinischen Medizin. Die Ausbildung in diesem Studienabschnitt findet beispielsweise in folgenden Fächern statt: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Venerologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Humangenetik, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik, Neurologie, Orthopädie, Pathologie, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Rechtsmedizin und Urologie. Außerdem umfasst die Ausbildung beispielsweise: Epidemiologie, Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Prävention und Gesundheitsförderung, Naturheilverfahren, Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung/Strahlenschutz, Rehabilitation, Physikalische Medizin, med. Biometrie und med. Informatik, Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem und Öffentliche Gesundheitspflege, Infektiologie und Immunologie, Klinisch-Pathologische Konferenz, Klinische Umweltmedizin und Medizin des Alterns und der alten Menschen. In folgenden fünf Fächern müssen Blockpraktika besucht werden: Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin. Im letzten Jahr des Medizinstudiums findet eine zusammenhängende praktische Ausbildung in den Universitätskliniken oder in den anderen Krankenhäusern (Lehrkrankenhäusern) von insgesamt 48 Wochen statt (Praktisches Jahr, PJ). Danach folgt der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Damit ist das Studium der Medizin abgeschlossen. Die Regelstudienzeit beträgt (einschließlich der Prüfungszeit) sechs Jahre und drei Monate. Danach kann die Approbation, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beantragt werden. An die bestandene Ärztliche Prüfung kann sich zudem die Promotion zum Dr. med. anschließen. Außerdem ist eine Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt in einem der übrigen Gebiete möglich.
Zuständig für die Pflege dieser Seite:Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail |
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