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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: Dezember 2011 Zur Druckfassung (PDF)

Medizin


Ärztliche Prüfung


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Das Studium der Medizin wird mit der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.


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2. Gegenstand des Faches


Die Medizin ist die Wissenschaft von den Ursachen, der Heilung und Vorbeugung von Krankheiten. Die wesentlichen ärztlichen Tätigkeiten erstrecken sich auf die Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auf gesundheitliche Vor- und Nachsorge sowie Forschung.
Die ärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Medizin von 6 Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt. Das Studium gliedert sich in das vorklinische Studium (2 Jahre), abgeschlos-sen durch den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, und das klinische Studium (4 Jahre), abgeschlossen durch den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Weitere Inhalte sind eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen Krankenpflegedienst von drei Monaten und eine Famulatur von vier Monaten.

Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage sowie praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Sie hat zum Ziel,
  • die grundlegenden medizinischen, fächerübergreifenden und methodischen Kenntnisse,
  • die praktischen Fertigkeiten und psychischen Fähigkeiten,
  • die geistigen und ethischen Grundlagen der Medizin und
  • eine dem Einzelnen und der Allgemeinheit verpflichtete ärztliche Einstellung
zu vermitteln, derer es bedarf, um in Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Gesundheitsstörungen unter Berücksichtigung der psychischen und sozialen Lage des Patienten und der Entwicklungen in Wissenschaft, Umwelt und Gesellschaft eigenverantwortlich und selbstständig handeln zu können. Sie vermittelt die Fähigkeit zur Weiterbildung, fördert die Bereitschaft zu ständiger Fortbildung und zur Zusammenarbeit mit anderen Ärzten sowie mit Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens.


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3. Besonderes Profil des Studiengangs an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage sowie praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Ziel der Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbstständigen ärztlichen Tätigkeit befähigt ist und sich nach Abschluss des Studiums durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung den jeweils aktuellen Stand des medizinischen Wissens erarbeiten kann. Im Verlauf des Studiums werden die für die ärztliche Tätigkeit notwendigen Einsichten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung notwendig sind, vermittelt. Dazu gehört eine Darstellung der rechtlichen, ethischen und ökonomischen Aspekte der Medizin sowie der Struktur und Funktion des Gesundheitssystems. Die Studierenden sollen mit wissenschaftlichem Arbeiten vertraut gemacht werden und die Anwendung der Ergebnisse der biomedizinischen Forschung auf das medizinische Handeln erlernen. Die Lehrveranstaltungen sollen das fächerübergreifende Denken und die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit fördern.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Nach Abschluss der Ausbildung kann die Approbation als Ärztin oder Arzt, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beantragt werden.
Der Arzt betätigt sich u. a. in der Praxis als niedergelassener Arzt (überwiegend als Kassenarzt zugelassen), in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Forschung und Lehre, in der Verwaltung (insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienst), als Sanitätsoffizier und in betriebsärztlichen Diensten.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Psychologie, Anthropologie.


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6. Schulische Vorbildung


  • Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife
  • Lateinkenntnisse sind für das Studium zwar nicht vorgeschrieben, jedoch hilfreich, weil sie den Zugang zur medizinischen Fachnomenklatur erleichtern. Die fachspezifischen Lateinkenntnisse werden während des Studiums in dem obligatorischen Praktikum der medizinischen Terminologie erworben.
  • gute Beherrschung der deutschen Sprache.
  • möglichst gute Kenntnisse in Biologie, Chemie, Physik und Mathematik


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des vorklinischen Studiums ist ein dreimonatiger Krankenpflegedienst an einer Krankenanstalt und eine Ausbildung in Erster Hilfe abzuleisten. Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist es, den Studienanwärtern oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und sie mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Auf den Krankenpflegedienst werden gewisse krankenpflegerische Tätigkeiten und Ausbildungen zu einigen Heilberufen angerechnet. Während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums zwischen Erstem und Zweitem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist eine viermonatige Famulatur bei verschiedenen Einrichtungen mit festgelegten Mindestzeiten abzuleisten (Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsdienste usw.).


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8. Persönliche Neigungen


  • Freude und Begabung im naturwissenschaftlichen Denken und Hinterfragen
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen


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9. Zulassungsbeschränkungen


Der Studiengang Medizin ist im ersten und höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

Die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS).
Auf der Homepage: www.hochschulstart.de finden Sie die notwendigen Informationen und die Antragsformulare.

Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.


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10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Ihre Fragestellungen zum Zulassungsverfahren, zu Zulassungsbeschränkungen, zum Auswahlverfahren, zur Online-Bewerbung, zum Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid, zu Terminen und zum Losverfahren klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880 1791
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: zulstelle@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de



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11. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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12. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. Studienfachs.

Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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14. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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15. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2002, zuletzt geändert am 24. Juli 2010, und der Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Medizin an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veröffentlicht am 19.Dezember 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Dezember 2005.
Die aktuelle Approbationsordnung finden Sie im Internet unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Das Medizinstudium ist in das vorklinische und das klinische Studium gegliedert. Das vorklinische Studium (1.-4. Semester) wird mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, abgeschlossen, das klinische Studium (5.-12. Semester) mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Das vorklinische Studium dient im Wesentlichen der Erfassung von Form und Funktion des gesunden Menschen. Es umfasst beispielsweise die Fächer Physik, Chemie, Biologie, Anatomie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Embryologie, Topographische Anatomie, Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie sowie eine Einführung in die Klinische Medizin, eine Berufsfelderkundung und die Medizinische Terminologie. Abschluss des vorklinischen Studiums ist der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Gegenstand des klinischen Studiums sind allgemeine und spezielle Krankheitslehre sowie die theoretischen und die wichtigsten praktischen Grundlagen der klinischen Medizin.
Die Ausbildung in diesem Studienabschnitt findet beispielsweise in folgenden Fächern statt: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Venerologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Humangenetik, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik, Neurologie, Orthopädie, Pathologie, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Rechtsmedizin und Urologie.
Außerdem umfasst die Ausbildung beispielsweise: Epidemiologie, Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Prävention und Gesundheitsförderung, Naturheilverfahren, Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung/Strahlenschutz, Rehabilitation, Physikalische Medizin, med. Biometrie und med. Informatik, Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem und Öffentliche Gesundheitspflege, Infektiologie und Immunologie, Klinisch-Pathologische Konferenz, Klinische Umweltmedizin und Medizin des Alterns und der alten Menschen.

In folgenden fünf Fächern müssen Blockpraktika besucht werden: Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin.

Im letzten Jahr des Medizinstudiums findet eine zusammenhängende praktische Ausbildung in den Universitätskliniken oder in den anderen Krankenhäusern (Lehrkrankenhäusern) von insgesamt 48 Wochen statt (Praktisches Jahr, PJ). Danach folgt der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Damit ist das Studium der Medizin abgeschlossen.

Die Regelstudienzeit beträgt (einschließlich der Prüfungszeit) sechs Jahre und drei Monate. Danach kann die Approbation, d. h. die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, beantragt werden.

An die bestandene Ärztliche Prüfung kann sich zudem die Promotion zum Dr. med. anschließen. Außerdem ist eine Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt in einem der übrigen Gebiete möglich.


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Medizin

Ärztliche Prüfung
Leitthema Semester
Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung
Einführung in das Studium, Naturwissenschaftliche Grundlagen,
Grundlagen Anatomie, Biochemie und Physiologie
1.
Organsysteme: Nervensystem, Endokrines System; Grundlagen
Medizinische Psychologie und Soziologie
2.
Organsysteme: Herz und Kreislauf, Niere, Atmung, Gastrointestinales System 3.
Ärztliche Fertigkeiten, Umsetzung vorklinischer Inhalte auf beispielhafte
klinische Fälle und Fragen
4.
Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung
Theoretische Grundlagen und klinische Propädeutik 5.
Themen der konservativen Medizin 6. + 7.
Themen der operativen Medizin 8. + 9.
Der Patient im Krankenhaus – Blockpraktika: Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin 10.
Praktische ärztliche Tätigkeit (PJ 1-3) 11. + 12.


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