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KunstgeschichteMaster Inhaltsübersicht
1. Studienabschluss
2. Gegenstand und Ziele des Faches 3. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder 4. Sprachkenntnisse 5. Sonstige Kenntnisse und Praktika 6. Zugangsbedingungen zum Masterstudium 7. Zentrale Studienberatung 8. Studienfachberatung 9. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen 10. Weitere Informationen zum Studienfach 11. Aufbau des Studiums
1. StudienabschlussMaster of Arts (M.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des FachesKunstgeschichte ist eine historische Disziplin. Die Aufgabe
der Kunstgeschichte ist die zeitliche und örtliche Einordnung von
Kunstwerken sowie deren Interpretation nach historischen, ästhetischen,
soziologischen, ökonomischen, philosophischen und zahlreichen weiteren
geisteswissenschaftlichen Gesichtspunkten. Gegenstände der Kunstgeschichte sind die Kunstwerke selbst, d. h. die künstlerischen Schöpfungen des Menschen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen (Architektur, Malerei, Plastik, Grafik, Kunsthandwerk, technische Bildmedien usw.), außerdem die Bedingungen, die diese Kunstwerke hervorgebracht haben, die Arten ihrer Nutzung und ihre Deutungen im Laufe der Geschichte. Durch das Masterstudium sollen die Studierenden die Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit erlangen, sich insbesondere mit dem Stand der Wissenschaft und den Methoden des Faches vertraut machen und lernen, die Methoden und Erkenntnisse selbstständig anzuwenden. Die Studierenden werden an ausgewählte Gebiete des Faches herangeführt. Dies geschieht insbesondere durch Mitarbeit an Übungen, Projekten, Kolloquien und Hauptseminaren.
3. Mögliche Berufe und TätigkeitsfelderKlassische Berufsfelder liegen im Bereich der Museen,
Galerien sowie des Ausstellungswesens (Kurator/Kuratorin), der Denkmalpflege
(Konservator/Konservatorin) und des Kunsthandels, zunehmend auch im Bereich
der Medien (Kulturredaktionen), der freien Wirtschaft (Versicherungswesen)
und der Erwachsenenbildung, darüber hinaus im Bereich der Hochschulen
und der einschlägigen Forschungsinstitute.
Der Arbeitsmarkt bietet zwar vielfältige Möglichkeiten einer Beschäftigung mit Kunst und ihrer Geschichte, das tatsächliche Angebot an verfügbaren Arbeitsplätzen ist allerdings gering. Viele Kunsthistoriker und Kunsthistorikerinnen arbeiten als Freiberufler. Das Studium ist daher auf den Erwerb und die Sicherung einer möglichst fundierten und breit gefächerten fachlichen Qualifikation gerichtet. Es muss außerdem die Fähigkeit schulen, Fragestellungen im Zusammenhang mit der Kunst und ihrer Geschichte selbstständig zu erarbeiten und eine für die jeweilige Frage angemessenen Lösung zu finden. Studienbegleitende Praktika in unterschiedlichen kunsthistorischen Berufsfeldern sind ebenfalls ein notwendiger Bestandteil des Studiums und bieten Einblicke in die jeweiligen beruflichen Tätigkeiten. Ein abgeschlossenes Masterstudium und eine Promotion bilden in der Regel die Voraussetzung für eine höhere Berufsqualifikation.
4. SprachkenntnisseNach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende
Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen. Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
5. Sonstige Kenntnisse und PraktikaEine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht Voraussetzung
für die Aufnahme des Studiums. Die Ableistung von Praktika in der
vorlesungsfreien Zeit (z. B. in einem Denkmalamt, in einem Verlag, einer
Galerie oder in einem Museum) ist zu empfehlen. Darüber hinaus ist
die praxisbezogene Projektarbeit ein Teil des Studiums. Künstlerische Begabung ist für das Studium der Kunstgeschichte nicht erforderlich. ![]() 6. Zugangsbedingungen zum MasterstudiumDer Masterstudiengang Kunstgeschichte ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester. Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml. Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss. Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede, Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715 Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de
7. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
8. StudienfachberatungIhre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie
bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches. Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
9. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte
an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und
Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
10. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
11. Aufbau des Studiums Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen: Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Kunstgeschichte, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012. Der Bachelorstudiengang Kunstgeschichte wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert. Das Studienfach Kunstgeschichte wird im Rahmen eines Zwei-Fächer-Masterstudiums im Umfang von 45 Leistungspunkten studiert. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“. Der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen des Masterstudiums beträgt 4 Semester mit insgesamt 14 Semesterwochenstunden (SWS). Der Abschluss des Hauptstudiums erfolgt durch die Masterarbeit. Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde. Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Kunstgeschichte beträgt 4 Semester. ![]()
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