Suchen Sitemap Kontakt Impressum

Studierende | Studieninteressierte | Presse | Fördern
Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte | Alumni | Wirtschaft | Intranet

Zur Startseite

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

Universität

Forschung

Studium

Kunstgeschichte

Studien-Info-Portal

Wichtige Termine

Promotion

Internationales

Fakultäten

Öffentliche
Bildungsangebote

Service

Aktuelles

Kultur + Campus




Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Kunstgeschichte


Master


Inhaltsübersicht




Zum Seitenanfang

1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und
Masterstudiengänge“
zu finden.


Zum Seitenanfang

2. Gegenstand und Ziele des Faches


Kunstgeschichte ist eine historische Disziplin. Die Aufgabe der Kunstgeschichte ist die zeitliche und örtliche Einordnung von Kunstwerken sowie deren Interpretation nach historischen, ästhetischen, soziologischen, ökonomischen, philosophischen und zahlreichen weiteren geisteswissenschaftlichen Gesichtspunkten.
Gegenstände der Kunstgeschichte sind die Kunstwerke selbst, d. h. die künstlerischen Schöpfungen des Menschen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen (Architektur, Malerei, Plastik, Grafik, Kunsthandwerk, technische Bildmedien usw.), außerdem die Bedingungen, die diese Kunstwerke hervorgebracht haben, die Arten ihrer Nutzung und ihre Deutungen im Laufe der Geschichte.
Durch das Masterstudium sollen die Studierenden die Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit erlangen, sich insbesondere mit dem Stand der Wissenschaft und den Methoden des Faches vertraut machen und lernen, die Methoden und Erkenntnisse selbstständig anzuwenden. Die Studierenden werden an ausgewählte Gebiete des Faches herangeführt. Dies geschieht insbesondere durch Mitarbeit an Übungen, Projekten, Kolloquien und Hauptseminaren.


Zum Seitenanfang

3. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Klassische Berufsfelder liegen im Bereich der Museen, Galerien sowie des Ausstellungswesens (Kurator/Kuratorin), der Denkmalpflege (Konservator/Konservatorin) und des Kunsthandels, zunehmend auch im Bereich der Medien (Kulturredaktionen), der freien Wirtschaft (Versicherungswesen) und der Erwachsenenbildung, darüber hinaus im Bereich der Hochschulen und der einschlägigen Forschungsinstitute.
Der Arbeitsmarkt bietet zwar vielfältige Möglichkeiten einer Beschäftigung mit Kunst und ihrer Geschichte, das tatsächliche Angebot an verfügbaren Arbeitsplätzen ist allerdings gering. Viele Kunsthistoriker und Kunsthistorikerinnen arbeiten als Freiberufler.
Das Studium ist daher auf den Erwerb und die Sicherung einer möglichst fundierten und breit gefächerten fachlichen Qualifikation gerichtet. Es muss außerdem die Fähigkeit schulen, Fragestellungen im Zusammenhang mit der Kunst und ihrer Geschichte selbstständig zu erarbeiten und eine für die jeweilige Frage angemessenen Lösung zu finden. Studienbegleitende Praktika in unterschiedlichen kunsthistorischen Berufsfeldern sind ebenfalls ein notwendiger Bestandteil des Studiums und bieten Einblicke in die jeweiligen beruflichen Tätigkeiten.
Ein abgeschlossenes Masterstudium und eine Promotion bilden in der Regel die Voraussetzung für eine höhere Berufsqualifikation.


Zum Seitenanfang

4. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
  • Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
    Der Lateinnachweis kann in Ausnahmefällen durch den Nachweis des Graecum oder des Hebraicum ersetzt werden, sofern es sich durch einen thematischen Schwerpunkt im Studium begründen lässt. Über die Ausnahme entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
  • Englischkenntnisse im Umfang von 4 Schuljahren (Note: mindestens „ausreichend“) oder nach CEF-DIALANG = Lesen/Schreiben/Hörverstehen B2 (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
  • Lektürefähigkeit in einer zweiten Fremdsprache außer Englisch (nach CEF-DIALANG = Lesen B1/Schreiben A1-A2/Hörverstehen B1, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)

Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


Zum Seitenanfang

5. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Die Ableistung von Praktika in der vorlesungsfreien Zeit (z. B. in einem Denkmalamt, in einem Verlag, einer Galerie oder in einem Museum) ist zu empfehlen. Darüber hinaus ist die
praxisbezogene Projektarbeit ein Teil des Studiums.
Künstlerische Begabung ist für das Studium der Kunstgeschichte nicht erforderlich.


Zum Seitenanfang

6. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Kunstgeschichte ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


Zum Seitenanfang

7. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


Zum Seitenanfang

8. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches. Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.

Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


Zum Seitenanfang

9. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


Zum Seitenanfang

10. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


Zum Seitenanfang

11. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Kunstgeschichte, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012.
Der Bachelorstudiengang Kunstgeschichte wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Kunstgeschichte wird im Rahmen eines Zwei-Fächer-Masterstudiums im Umfang von 45 Leistungspunkten studiert. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen des Masterstudiums beträgt 4 Semester mit insgesamt 14 Semesterwochenstunden (SWS). Der Abschluss des Hauptstudiums erfolgt durch die Masterarbeit.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Kunstgeschichte beträgt 4 Semester.

Zum Seitenanfang

Kunstgeschichte, Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
H Epochen und Praxis
H1 Spezielles Thema, Epoche I oder II (HS) HA4 1. 2 7,5
H2 Exkursion(en) (10 Tage)5 R - 10
I Theorie und Methoden
I1 Spezielles Thema, Schwerpunkt Theorie und Methoden (HS) HA4 2.

2

7,5
I2 Allgemeines Thema (VL) - 2 2,5
I3 Beschreiben und Deuten von Kunstwerken/ Methodisches (Ü) R 2 2,5
K I Forschungsperspektiven
K1 Projektarbeit (Ausstellung/ Museum/ Archiv/ Denkmalpflege/ Galerie/ Tutorium u. a.)6 PA,
4 GV
3. 2 5
K2 Epoche I oder II (VL) - 2 2,5
K3 Forschungsdiskussion (Ko) R 2 7,5
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Pro- und Hauptseminare werden jeweils durch eine Hausarbeit geprüft. Als Vorausleistung zur Hausarbeit gilt das Referat.
5 Maximal fünf der zehn geforderten Exkursionstage können durch die Teilnahme an einem zusätzlichen Hauptseminar ersetzt werden. Die Prüfungsleistung besteht in diesem besonderen Fall nur aus einem Referat (keine Hausarbeit).
6 Projektarbeit: Bearbeitung von Beständen des Kunsthistorischen Instituts (Bibliotheksbestände oder Bildmaterial in Diathek, Fotoarchiv etc.), Tutorien (etwa für die Grundkurse A1 und A2) oder Projekte im Rahmen einer Veranstaltung (Ausstellungen etc.).
Praktikum: Museum, Denkmalpflege, Galerie, Kunstverlag, Auktionshaus, Bibliothek etc. Art und Umfang der geleisteten Arbeit müssen in einem Arbeitszeugnis beschrieben sein. Ein außerhalb des Kunsthistorischen Instituts absolviertes Projekt sollte die Dauer von einem Monat möglichst nicht unterschreiten.


Erläuterungen:
GV: Teilnahme an Gastvorträgen
HA: Hausarbeit
HS: Hauptseminar
Ko: Kolloquium
PA: Nachweis und Zeugnis für Projektarbeit
R: Referat(e)
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung
VL: Vorlesung


Zum Seitenanfang Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail