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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: April 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Kunst


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Education (M.Ed.)

Der Masterstudiengang Kunst richtet sich an Studierende, die nach Abschluss eines Bachelorstudiums und einem Abschluss des Masters of Education den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand des Faches


Das Studium des Faches Kunst setzt sich aus künstlerisch-praktischen, kunstgeschichtlichen und fachdidaktischen Anteilen zusammen. Das kunstgeschichtliche Studium vermittelt kunstgeschichtliches Grundwissen und fachspezifische Methoden und findet am kunsthistorischen Institut der Christian-Albrechts-Universität statt. Dort werden auch die fachdidaktischen Anteile des Studiums vermittelt, das heißt die Fähigkeit zur altersgemäßen Auswahl und didaktischen Reduktion des Stoffes im Unterricht mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Gegenstände und Probleme der Kunst sollen analysiert, beurteilt und auf den Unterricht bezogen werden. Die künstlerisch-praktischen Anteile werden von der Muthesius Kunsthochschule angeboten und führen in Grundprinzipien künstlerischen Handelns (Fachbereich Freie Kunst) sowie in Kommunikations- und Industriedesign ein.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Das Studium findet an der Universität in Kooperation mit der Muthesius Kunsthochschule statt. Die künstlerische Praxis wird in gemeinsamen Klassen mit den Studierenden der freien Kunst studiert.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Laufbahn des Studienrats/der Studienrätin an Gymnasien für das Fach Kunst.


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5. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Erfolgreicher Abschluss des Bachelor of Arts, Fach Kunst.


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6. Persönliche Neigungen


Interesse an Gestaltungsprozessen, künstlerische Eignung, Sensibilität der Wahrnehmung und pädagogische Fähigkeiten sowie Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen.


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7. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Kunst ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss, sowie der Nachweis über die bestandene Kunsteignungsprüfung. Der Nachwei ist bei der Einschreibung vorzulegen. Informationen zur Eignungsprüfung sind zu finden unter:
www.muthesius-kunsthochschule.de, Rubrik Studieren an der Muthesius, Bewerben
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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8. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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9. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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10. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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12. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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13. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Kunst, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012.
Der Masterstudiengang Kunst wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Kunst beträgt 4 Semester.

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Kunst, Master of Education (M.Ed.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor.2 SWS3 LP4
PHF-kuns-FD3 Fachdidaktisches Urteilen und Forschen sowie Weiterentwicklung von Unterrichtspraxis im Fach Kunst
  Fachdidaktisches Urteilen und Forschen sowie Weiterentwicklung von Unterrichtspraxis im Fach Kunst I (HS) AÜ o. R u.
B o. HA
1.-2. - 2 10
Fachdidaktisches Urteilen und Forschen sowie Weiterentwicklung von Unterrichtspraxis im Fach Kunst II (Vertiefungsmodul) (HS) AÜ o. R u. HA 2
E Spezialisierungsphase
E1 Kunstgeschichte/Spezielles Thema (HS) HA5 2.-3. - 2 10
E2 Epoche I oder II (VL) TN 2
I Theorie und Methoden
I1 Spezielles Thema, Schwerpunkt Theorie und Methoden (HS) HA5 2.-3. - 2 10
I3 Beschreiben und Deuten von Kunstwerken,
Methodisches (Ü)
R 2
MP1 Künstlerisches Masterprojekt 1
  Künstlerisches Masterprojekt 1 (S) Präs. 1.-2. b. AP 2 5
MP2 Künstlerisches Masterprojekt 2
  Künstlerisches Masterprojekt 2 (S) Präs. 3. MP1 5 10
Gesamt 35
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Pro- und Hauptseminare werden jeweils durch eine Hausarbeit geprüft. Als Vorausleistung zur Hausarbeit gilt das Referat.


Erläuterungen:
AÜ: Anleitung einer Übung mit schriftlicher Vor- und Nachbereitung
B: Praktikumsbericht mit Portfolio
b. AP: bestandene Aufnahmeprüfung
HA: Hausarbeit
HS: Hauptseminar
k. A.: künstlerische Arbeiten
Präs.: Präsentation
R: Referat
S: Seminar
Sem.: empfohlenes Semester


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