Islamwissenschaft
Bachelor
Inhaltsübersicht
1. Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Gegenstand des Studienganges Islamwissenschaft ist die
Kultur und Geschichte der so genannten Kernländer der islamischen Welt,
von Nordafrika im Westen bis Iran im Osten, also des arabisch-persisch-türkischen
Sprachraums. Im Zentrum des Studiums steht die historisch-kritische, philologische
und kulturgeschichtliche Auseinandersetzung mit Sprachen, Kulturen und
Geschichte dieser Regionen. Trotz des bestehenden Schwerpunktes in der
Geschichte der Neuzeit umfasst das Fach in der Lehre einen Zeitraum von
der Offenbarung des Islams bis in die Gegenwart. Im Rahmen der Behandlung
neuzeitlicher historischer Themen ergeben sich immer wieder Verbindungen
zu politikwissenschaftlichen Fragestellungen und Theorien.
Durch den intensiven Sprachunterricht werden den Studierenden gute Kenntnisse
des Schriftarabischen und Grundkenntnisse im Persischen oder Türkischen
vermittelt. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse
der islamischen Religion sowie der Geschichte des Nahen und Mittleren
Ostens bis in die Neuzeit, was sich auch in interkulturellen Kompetenzen
ausdrückt. Die Studierenden erwerben zudem Fähigkeiten des methodischen
und des wissenschaftlichen Arbeitens und schulen das kritische Denken
sowie das Präsentieren verschiedener Themen in mündlicher und schriftlicher
Form.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Das Seminar in Kiel ist überwiegend islamwissenschaftlich-historisch
ausgerichtet. Regionale Schwerpunkte bilden der arabische Raum, Iran,
das Osmanische Reich sowie die Türkische Republik. Hinzu kommt der Islam
in Deutschland. Zurzeit gibt es in Kiel folgende Forschungsschwerpunkte:
Geistes- und Kulturgeschichte des Nahen und Mittleren Ostens in der Neuzeit,
Modernisierungsprozesse im Nahen Osten vom späten Mittelalter bis zur
Gegenwart, religiöse und politische Ideologien in der zeitgenössischen
Türkei, mamlukische Kulturgeschichte, islamische Geschichtsschreibung,
islamische Bewegungen der Gegenwart, Nichtmuslime in muslimischen Gesellschaften
sowie Heilige Orte im Nahen und Mittleren Osten.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Grundsätzlich ergibt sich aus dem Studium der Islamwissenschaft
kein konkretes Berufsbild, sodass den Absolventinnen und Absolventen durch
ihre geisteswissenschaftliche Qualifikation unterschiedliche Berufsfelder
offen stehen. In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach Islamwissenschaftlerinnen
und Islamwissenschaftlern jedoch zugenommen. Die Absolventinnen und Absolventen
finden zunehmend Anstellung speziell als Islamwissenschaftlerinnen und
Islamwissenschaftler z. B. im Auswärtigen Amt, in internationalen Organisationen
(EU, VN), bei den Verfassungsschutzbehörden, bei der Polizei, in der Politikberatung,
im Journalismus oder in Kultureinrichtungen (Goethe-Institut). Unabhängig
von ihren Berufszielen sollten die Studierenden während der vorlesungsfreien
Zeit Praktika absolvieren.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Geschichte, Sprachwissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie,
Psychologie, Pädagogik und Europäische Ethnologie/Volkskunde.
 6.
Schulische Vorbildung
Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene
Hochschulreife.
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- Lektürekenntnisse in englischer Sprache mindestens auf der Stufe
B2 (CEF)
(siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).
Diese können durch das Ablegen einer international anerkannten
Prüfung in englischer Sprache (TOEFL, IELTS, usw.), die das entsprechende
Sprachniveau bescheinigt (TOEFL mindestens 87 von 120 Punkten, IELTS
mindestens 5.0) oder durch das Schulzeugnis (mindestens 6 Jahre Unterricht,
Abschlussnote mindestens befriedigend; 8 Punkte) nachgewiesen werden.
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
 7.
Sonstige Kenntnisse und Praktika
- Praktika: Weder eine berufliche Vorbildung noch ein Praktikum sind
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Im Hinblick auf
die spätere Berufstätigkeit ist es jedoch empfehlenswert,
in der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren.
- Ein längerer Auslandsaufenthalt wird empfohlen.
 8.
Persönliche Neigungen
Das Studium der Islamwissenschaft umfasst sowohl den
Erwerb von zwei Sprachen (Arabisch sowie Türkisch oder Persisch) als auch
eine intensive Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart der „Kernländer
des Islam“ (Naher und Mittlerer Osten, Türkei und Nordafrika). Begabung
für das Erlernen von Fremdsprachen, Freude an intensivem Sprachstudium
sowie ausgeprägtes Interesse für historische Fragestellungen sind erforderlich.
Zum Spracherwerb und zum Kennenlernen der gegenwärtigen Gesellschaften
in den genannten Regionen gehören auch Auslandsaufenthalte. Hierzu sollen
die Angebote des Seminars ebenso genutzt werden wie vor Ort angebotene
Sprachkurse oder private Reisen. Ob als Mutter- oder Fremdsprache, die
sichere Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift ist selbstverständlich
unabdingbar.
 9.
Zulassungsbeschränkungen
10. Zulassungsbedingungen
und Einschreibung (Immatrikulation)
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten
Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte
im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr,
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag 14 bis 16 Uhr
und
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
11. Zentrale
Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
12. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Wintersemesters finden Einführungsveranstaltungen
statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten
Sie während der Einschreibung.
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
14. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 1. Juni 2011, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert duch Satzung vom 31. August
2011, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung der
Praxismodule im Rahmen des Profils Fachergänzung der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge
vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November
2008, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs
Islamwissenschaft, veröffentlicht am 24. April 2008, geändert durch
Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Bachelorstudiengang Islamwissenschaft wurde von der Akkreditierungsagentur
AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Islamwissenschaft kann im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium umfasst das Studium
zweier Studienfächer im Umfang von je 70 Leistungspunkten, die Anfertigung
einer Bachelorarbeit im Umfang von 10 Leistungspunkten sowie das Studium
im Profilierungsbereich im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen
zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im
Zwei-Fächer-Bachelorstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“.
Die Veranstaltungen des Studienfachs Islamwissenschaft werden in Grund-
und Aufbaumodulen angeboten, in denen in Form von Vorlesungen zunächst
überblicksartig Grundwissen vermittelt wird, das anschließend in Pro-
und Hauptseminaren vertieft bzw. ergänzt wird. Die beiden Bereiche „Islamische
Religion und Kulturen“ und „Geschichte“ werden gleichmäßig berücksichtigt.
Nach der einführenden Vorlesung zur Geschichte der islamischen Welt
und einem Propädeutikum, das die Studierenden im ersten Semester mit
dem Fach Islamwissenschaft, seiner Geschichte sowie Methoden und Hilfsmitteln
vertraut macht, vertiefen die Studierenden im zweiten Semester einen
Teilbereich aus der genannten Vorlesung in einem geschichtlichen Proseminar
(GM1). Im zweiten Semester besuchen sie zudem die Vorlesung zu Religion
und Kultur des Islams, auf die im dritten Semester wiederum ein Proseminar
zu einem Thema aus diesem Bereich folgt (GM2).
Auf diese Grundmodule folgen Aufbaumodule zu beiden Themenkomplexen,
die jeweils ein Proseminar mit Projektarbeit und ein Hauptseminar beinhalten
(AM1 und AM2). In den beiden Hauptseminaren wird auf deutlich anspruchsvollerem
Niveau ein Thema aus den Bereichen „Islamische Religion und Kulturen“
bzw. „Geschichte“ behandelt und die Studierenden müssen anhand einer
Hausarbeit zeigen, dass sie in der Lage sind, eigene Fragestellungen
zu entwickeln und aufgrund der kritischen Lektüre von Sekundärliteratur
ein Thema zu erarbeiten.
Die Studierenden absolvieren weiterhin ein Grundmodul Arabisch (SPR1)
sowie zwei Aufbaumodule Arabisch (SPR2 und SPR3), die sich über die
sechs Semester des Bachelorstudiums erstrecken. Der Schwerpunkt liegt
auf dem Grammatikunterricht, der durch Lektüre- und Konversationsübungen
ergänzt wird. Im fünften und sechsten Semester wird entweder das Grundmodul
Persisch oder das Grundmodul Türkisch belegt, in dem jeweils Grundkenntnisse
erworben werden.
Alternativ kann von Studierenden mit muttersprachlichen Kompetenzen
auch das 3-semestrige Modul „Türkisch für Muttersprachler“
(Modul SPR4c) gewählt werden, das zweijährig angeboten wird.
Dies wird von den Studierenden entweder in den Semestern 2 bis 4 oder
4 bis 6 absolviert.
Durch die Modulprüfungen wird festgestellt, ob die oder der Studierende
die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend
statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen.
Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich
nach der Fachprüfungsordnung.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten
Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten
erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Islamwissenschaft
beträgt 6 Semester.
Islamwissenschaft, Bachelor of Arts (B.A.)
Zwei-Fächer-Bachelorstudium (70 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im ...
Sem. |
Vor.2 |
SWS3 |
LP4 |
| PHF-isla-GM1 |
Geschichte des Nahen
und Mittleren Ostens (GM) |
| PHF-isla-GM1.1 |
Propädeutikum (PS) |
K |
1.+2. |
- |
1 |
2 |
| PHF-isla-GM1.2 |
Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens (VL) |
K |
2 |
2,5 |
| PHF-isla-GM1.3 |
Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens (PS)5 |
PF |
2 |
4 |
| PHF-isla-GM2 |
Islamische Religion und Kulturen (GM)6 |
| PHF-isla-GM2.1 |
Islamische Religion und Kulturen
(VL) |
K |
2.+3. |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-isla-GM2.2 |
Islamische Religion und Kulturen
(PS) |
PF |
2 |
4 |
| PHF-isla-AM1 |
Geschichte des Nahen
und Mittleren Ostens (AM)6 |
| PHF-isla-AM1.1 |
Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens (Projektseminar) |
Pr |
3.+4. |
GM1 |
2 |
3 |
| PHF-isla-AM1.2 |
Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens (HS) |
HA |
2 |
5 |
| PHF-isla-AM2 |
Islamische Religion
und Kulturen (AM)6 |
| PHF-isla-AM2.1 |
Islamische Religion und Kulturen
(Projektseminar) |
Pr |
4.+5. |
GM2 |
2 |
3 |
| PHF-isla-AM2.2 |
Islamische Religion und Kulturen
(HS) |
H |
2 |
5 |
| PHF-isla-SPR1 |
Arabisch (GM)6 |
| PHF-isla-SPR1.1 |
Arabisch I (SK) |
K |
1.+2. |
- |
6 |
7 |
| PHF-isla-SPR1.2 |
Arabisch II (SK) |
K |
6 |
7 |
|
Tutorium zu Arabisch I (Ü)7 |
- |
2 |
- |
| PHF-isla-SPR2 |
Arabisch (AM I)6 |
| PHF-isla-SPR2.1 |
Arabisch III (SK) |
PF |
3.+4. |
SPR1 |
6 |
6 |
| PHF-isla-SPR2.2 |
Arabisch – Lektüreübung (Ü) |
K |
2 |
4 |
| PHF-isla-SPR3 |
Arabisch (AM II) |
| PHF-isla-SPR3.1 |
Arabisch - Wissenschaftliche Textlektüre (Ü) |
PF |
6. |
SPR2 |
2 |
4 |
| PHF-isla-SPR3.2 |
Arabisch - Konversation (Ü) |
MP |
2 |
2 |
| PHF-isla-SPR4a |
Persisch8
(GM)6 |
| PHF-isla-SPR4a.1 |
Persisch I (SK) |
PF |
5.+6. |
- |
4 |
5 |
| PHF-isla-SPR4a.2 |
Persisch II (SK) |
PF |
4 |
4 |
| PHF-isla-SPR4b |
Türkisch8
(GM)6 |
| PHF-isla-SPR4b.1 |
Türkisch I (SK) |
PF |
5.+6. |
- |
4 |
5 |
| PHF-isla-SPR4b.2 |
Türkisch II (SK) |
PF |
4 |
4 |
| PHF-isla-SPR4c |
Türkisch für
Muttersprachler8 |
| PHF-isla-SPR4c.1 |
Türkisch für Muttersprachler
I (Ü) |
PF |
4.-6. |
Mutter-
sprachliche
Kenntnisse
des
Türkischen9 |
2 |
3 |
| PHF-isla-SPR4c.2 |
Türkisch für Muttersprachler
II (Ü) |
K |
2 |
3 |
| PHF-isla-SPR4c.3 |
Türkisch für Muttersprachler
III (L) |
MP |
0 |
3 |
| Gesamt |
70 |
| Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Bachelorarbeit (10 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer. |
| __________ |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3
|
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters
vor-gesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung
ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird. |
| 4
|
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 5
|
Die Teilnahme an der Veranstaltung GM1.3 setzt die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen GM1.1 und GM1.2 voraus. |
| 6 |
Die einzelnen Veranstaltungen innerhalb der Module sind konsekutiv
zu studieren. |
| 7 |
Die Teilnahme am Tutorium ist freiwillig.
|
| 8
|
Die Module SPR4a, SPR4b und SPR4c sind alternativ
zu studieren. |
| 9
|
Die Teilnahme an den Veranstaltungen SPR4c.2 und SPR4c.3 setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung SPR4c.1 voraus. |
| Abkürzungsverzeichnis: |
| AM: |
Aufbaumodul |
| GM: |
Grundmodul |
| HA: |
Hausarbeit |
| HS: |
Hauptseminar |
| K: |
Klausur |
| L: |
kursorische Lektüre |
| MP: |
mündliche Prüfung |
| PF: |
Portfolio |
| Pr: |
Projekt |
| PS: |
Proseminar |
| Sem.: |
Semester |
| SK: |
Sprachkurs |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
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