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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Internationale Politik und Internationales Recht


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengänge sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht richtet sich an Studierende, die sich den Problemen der Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung von Politik und Recht aus einer interdisziplinären Perspektive widmen wollen. Im Laufe des Studiums erlangen die Studierenden zum einen Kenntnisse zu Akteuren, Strukturen, Inhalten und Prozessen des Regierens auf verschiedenen Ebenen. Zum anderen setzen sie sich mit den Grundfragen und Strukturen des europäischen und internationalen Rechts auseinander. Ziel des Masterstudiengangs ist es, den Studierenden ein vertieftes empirisches Fachwissen und eine ausgebaute theoretisch-konzeptionelle Analysekompetenz an der Schnittstelle zwischen Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft zu vermitteln, die sie zu eigenständiger Forschungsarbeit befähigt.
Der Studiengang knüpft an den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft (bzw. Sozialwissenschaften mit politikwissenschaftlichem Schwerpunkt) oder den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an. Für Studierende, die einen politikwissenschaftlichen Bachelorstudiengang absolviert haben, bietet der Masterstudiengang die Möglichkeit, ihr politikwissenschaftliches Wissen zu vertiefen und zugleich rechtswissenschaftliche Kenntnisse zu erwerben. Für Studierende, die die erste Prüfung (früher: Juristische Staatsprüfung) abgelegt haben, bietet der Studiengang umgekehrt die Möglichkeit, ihr rechtswissenschaftliches Wissen zu vertiefen und zugleich politikwissenschaftliche Kenntnisse zu erwerben.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht stellt das erste Beispiel einer Verknüpfung von Studienangeboten der Philosophischen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU dar. Im Gegensatz zu den bereits seit mehreren Jahren existierenden politik- und sozialwissenschaftlichen Masterstudiengängen mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen bietet dieser Kieler Masterstudiengang erstmals die Möglichkeit, politikwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Module zu gleichen Anteilen zu studieren.
Daneben zeichnet sich der Masterstudiengang durch seine internationale Orientierung aus. So werden einzelne Lehrveranstaltungen regelmäßig in englischer Sprache angeboten. Alle Studierenden haben die Möglichkeit, ihre Prüfungen in englischer Sprache abzulegen. Außerdem sind ausländische Gastdozenten essentieller Bestandteil der Lehre der beiden Fächer. Im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Netzwerkes und weiterer Partnerprogramme der Universität mit ausländischen Hochschulen erhalten Studierende darüber hinaus die Gelegenheit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das große Spektrum von fachwissenschaftlichen und überfachlichen Kompetenzen erlaubt den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs, die aufgrund ihrer Qualifikation erhöhte Chancen auf Anstellung gegenüber einer Vielzahl von Absolventinnen und Absolventen grundständiger politikwissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Studiengänge haben, eine Tätigkeit in den Bereichen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften.


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6. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
Aktive Beherrschung und Lektürefähigkeit des Englischen mindestens entsprechend der Kategorie C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen (siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
Die Sprachkompetenz wird nachgewiesen insbesondere durch:
  • das Schulzeugnis (mindestens sechs Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Schulnote „noch gut“ = 10 Punkte) oder
  • den TOEFL-Test 550 (paper-based-testing) oder vergleichbaren Test oder
  • den Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs oder Abschluss eines englischsprachigen LL.M.-Programms.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


Für den Studiengang sind gute Englischkenntnisse wichtig, weil die Diskussion in der Forschungsliteratur wesentlich in der englischen Sprache geführt wird. Praktika in einschlägigen Organisationen und Einrichtungen verbessern die späteren Berufsmöglichkeiten erheblich.


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8. Persönliche Neigungen


Der Studiengang ist besonders geeignet für Studierende, die das Studienfach des BA- bzw. Staatsexamensstudiengangs vertiefen und gleichzeitig vertiefte Kenntnisse des jeweils benachbarten Faches erwerben wollen, die zu eigenständiger Forschungsarbeit befähigt.


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9. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt und in höheren Fachsemestern nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Die Einschreibung in den Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht kann nach erfolgreicher Eignungsfeststellung durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich
bzgl. der Eignungsfeststellung und der Anmeldefristen an die Studienfachberatung (siehe Punkt 11).
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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10. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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11. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen, die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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13. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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14. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Masterstudiengangs Internationale Politik und Internationales Recht, veröffentlicht am 23. Dezember 2011, geändert durch Satzung vom 2. März 2012..
Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 23. August 2011 akkreditiert.

Der Studiengang folgt der Leitidee, das Studium eines klaren inhaltlichen Kerns der beiden Fächer, der für alle Studierenden obligatorisch ist, mit großen Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktbildung zu verbinden. Er baut auf zwei Grundmodulen im ersten Fachsemester auf, die in die disziplinären Zugänge einführen. Das politikwissenschaftliche Grundlagenmodul führt in die Problematik des Regierens unter veränderten gesellschaftlichen und internationalen Rahmenbedingungen in empirischer, theoretischer und methodischer Hinsicht ein. Die Vorlesung „Grundprobleme und Theorie des Regierens“ führt in die politikwissenschaftliche Analyse des Regierens ein. Parallel werden obligatorische Seminare zur politischen Theorie des Regierens und zu Methoden angeboten. Das rechtswissenschaftliche Grundlagenmodul vermittelt die notwendigen normativen Kenntnisse im Völkerrecht und den Bezügen des Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III) sowie wahlweise eine Einführung in das deutsche Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) oder die Allgemeine Staatslehre aus juristischer Perspektive. Mit den beiden Grundlagenmodulen verfügen die Studierenden über die Voraussetzungen, um im weiteren Studienverlauf das Grundlagenwissen zu erweitern und eigene Schwerpunkte setzen zu können.

Im zweiten und dritten Fachsemester vertiefen die Studierenden ihre Analysen. Die Politikwissenschaft bietet zwei Module zum Regieren auf nationaler und europäischer sowie auf internationaler Ebene an. Dabei wird eine überblicksartig angelegte Vorlesung zum Regieren im internationalen System mit forschungsorientierten Seminaren verbunden. Auf der rechtswissenschaftlichen Seite werden den Studierenden in zwei Modulen Grundlagen des Europarechts sowie ausgewählte Schwerpunkte des Europa- und Völkerrechts geboten. Die Studierenden haben in beiden Fächern ein großes Maß an Freiheit, ihre fachlichen Interessenschwerpunkte selbst zu setzen. Durch den obligatorischen Charakter der Einführungsveranstaltungen zum Völkerrecht (Völkerrecht I) und Europarecht (Europarecht I) sowie den internationalen Aspekten des Staatsrechts (Staatsrecht III) wird sichergestellt, dass alle Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs die unabdingbaren rechtlichen Grundkenntnisse in gleicher Weise erwerben. Darüber hinaus müssen sie sich alle im obligatorischen Seminar in der rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit üben. Das gleiche gilt für die Politikwissenschaft, denn hier können die Studierenden zum einen aus einer Anzahl von Bereichen auswählen, zum anderen werden zu den einzelnen Bereichen verschiedene Seminarangebote gemacht.

Im vierten Semester schreiben die Studierenden ihre Master-Arbeit. In der Regel werden
Lehrende beider Fächer als Betreuerin oder Betreuer der Master-Arbeit gewählt. In einem

interdisziplinären Master-Forum stellen die Studierenden ihre Arbeiten vor und verteidigen diese in einem Prüfungsgespräch mit den Lehrenden beider Fächer. Die Studierenden erwerben durch den Studiengang die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, indem sie politische und völker-/europarechtliche Problemlagen theoriegeleitet und interdisziplinär analysieren, Ergebnisse der politik- und rechtswissenschaftlichen Forschung wie auch Positionen der politischen Praxis kritisch würdigen und interdisziplinäre Lösungsansätze selbstständig entwickeln lernen.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richtet sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht beträgt 4 Semester.

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Internationale Politik und Internationales Recht,
Master of Arts (M.A.)

Ein-Fach-Masterstudium (120 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
Polw-Master-IPIR-1 Theoretische und methodische Grundlagen des Regierens
  Grundprobleme und Theorie des Regierens (VL) - 1. 2 3
Politische Theorie des Regierens (S) R+HA 2 6
Methoden und Ansätze zur Analyse des Regierens (S)
R+HA 2 6
Polw-Master-IPIR-2 Regieren in staatlich verfassten politischen Systemen und der Europäischen Union4
  Regieren in staatlich verfassten Systemen (S) R+HA 2. 2 6
Regieren im Vergleich (S) R+HA 2 6
Regieren in der Europäischen Union (S) R+HA 2 6
Polw-Master-IPIR-3 Regieren im internationalen System5
  Grundprobleme und Theorie des Regierens im internationalen System (VL) - 3. 2 3
Internationale Organisation und Institutionen (S) R+HA 2 6
Frieden und Sicherheit (S) R+HA 2 6
Ziele und Handlungsfelder globalen Regierens (S) R+HA
2 6
IR 1 Internationales Recht 1: Grundlagen des Internationalen Rechts
  Völkerrecht I (VL) K/MP/HA 1. 2 9
Staatsrecht III (VL) 2
Allgemeine Staatslehre oder Staatsrecht I (VL) K/MP/HA 2 6
IR 2 Internationales Recht 2: Schwerpunkte des Internationalen Rechts I6, 7
  Europarecht I (VL) K/MP/HA 2. 2 6
Völkerrecht II (VL) K/MP/HA 2 6/3
Friedliche Streitbeilegung (VL) K/MP/HA 2 6/3
Völkerstrafrecht (VL) K/MP/HA 2 6/3
Seerecht (VL) K/MP/HA 2 6/3
Aktuelle bzw. grundlegende Fragen des Völker- und Europarechts /VL/S/Ko) K/MP/HA 2 6/3
IR 3 Internationales Recht 3: Schwerpunkte des Internationalen Rechts II6, 8
  Seminar zum Völkerrecht oder Europarecht (S) R+HA 3. 2 6
Europarecht II (VL) K/MP/HA 2 6/3
Internationales Umweltrecht (VL) K/MP/HA 2 6/3
Internationales Wirtschaftsrecht (VL) K/MP/HA 2 6/3
Menschenrechtsschutz (VL) K/MP/HA 2 6/3
Aktuelle bzw. grundlegende Fragen des Völker- und Europarechts /VL/S/Ko) K/MP/HA 2 6/3
Mastermodul Aktuelle Fragen der Forschung zur internationalen Politik und zum internationalen Recht
  Masterseminar E+P der MA-Arbeit 4. 2 6
Gesamt 120
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).

__________
1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Im Modul Polw-Master-IPIR-2 ist das Seminar „Regieren in der Europäischen Union“ Pflicht, von den beiden anderen Seminaren muss eins nach Wahl belegt werden.
5 Im Modul Polw-Master-IPIR-3 ist die Vorlesung Pflicht, von den Seminaren müssen zwei nach Wahl belegt werden.
6 Zugangsvoraussetzung für das Modul ist das erfolgreiche Absolvieren des Moduls Internationales Recht 1 (IR1).
7 Die Vorlesung „Europarecht I“ ist obligatorisch. Darüber hinaus wird eine weitere Lehrveranstaltung durch eine Prüfung abgeschlossen (6 LP). Eine weitere Lehrveranstaltung aus dem Modul Internationales Recht 2 (IR2) ODER aus dem Modul Internationales Recht 3 (IR3) wird besucht und durch aktive Teilnahme abgeschlossen (3 LP).
8 Das Seminar ist obligatorisch. Darüber hinaus wird eine weitere Lehrveranstaltung durch eine Prüfung abgeschlossen (6 LP). Eine weitere Lehrveranstaltung aus dem Modul Internationales Recht 2 (IR2) ODER aus dem Modul Internationales Recht 3 (IR3) wird besucht und durch aktive Teilnahme abgeschlossen (3 LP).


Erläuterungen:
E: schriftliches Exposé
HA: Hausarbeit
K: Klausur
Ko: Kolloquium
MP: mündliche Prüfung
P: Präsentation
R: Referat
S: Seminar
Sem.: empfohlenes Semester
VL: Vorlesung


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