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Informatik
Master, Zertifikat
Inhaltsübersicht
1.
Studienabschlüsse
a) b) c) |
Master of Science (M.Sc.)
Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.)
Master of Education (M.Ed.)
Der Masterstudiengang Informatik kann als Ein-Fach-Masterstudiengang
(Master of Science) oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang
(Master of Education, Master of Science, Master of Arts) gewählt
werden.
Der Abschluss Master of Education richtet sich an Studierende, die
nach Abschluss eines Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums
den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Informatik kann als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium
mit dem Abschluss Master of Education gewählt werden und richtet
sich an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und
Masterstudiums mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes
Schulfach anstreben.
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen
sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt
„Bachelor-
und Masterstudiengänge“ erläutert.
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| d) |
Zertifikat
Das Informatik-Zertifikat wird vorrangig für Studierende angeboten,
die im Rahmen ihres Fachstudiums keine oder nur geringe Informatikkenntnisse
erwerben.
Mit dem Erwerb des Informatik-Zertifikats weisen die Inhaberinnen
und Inhaber nach, dass sie über das in ihrem grundständigen
Studiengang erworbene Wissen hinaus Kenntnisse in allgemeinen Grundlagen
der Informatik, grundlegenden Prinzipien der Programmierung und
grundlegenden Anwendungsgebieten der Informatik und Informationstechnik
erworben haben. Dieses Zertifikat ist als Ergänzung für
ein anderes Fachstudium gedacht. |
2.
Gegenstand und Ziele des Faches
Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen
Informationsverarbeitung - insbesondere der automatischen Verarbeitung
mit Hilfe von Digitalrechnern (Computern). Die Informatik erforscht die
grundsätzlichen Verfahrensweisen der Informationsverarbeitung und
die allgemeinen Methoden der Anwendung solcher maschineller Verfahren
in den verschiedensten Bereichen und versucht, durch Abstraktion und Modellbildung
von speziellen Gegebenheiten allgemeine Gesetzmäßigkeiten abzuleiten.
Daraus entwickelt sie Standardlösungen für die Anwendung in
der Praxis. Sie hilft bei der Verwaltung großer Daten- und Informationsmengen,
sie ermöglicht die Steuerung komplexer Produktionsabläufe, sie
ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Forschung.
Die Informatik befasst sich deshalb mit:
- der Struktur, der Wirkungsweise, den Fähigkeiten und den Konstruktionsprinzipien
von Informationsverarbeitungssystemen
- Strukturen, Eigenschaften und Beschreibungsmöglichkeiten von
Informationen und von Informationsverarbeitungsprozessen
- Möglichkeiten der Strukturierung, Formalisierung und Mathematisierung
von Anwendungsgebieten sowie der Modellbildung und der Simulation.
Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren und
über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige
Rolle.
Informatik ist zusammen mit Nachrichten- und Kommunikationstechnik einer
der Grundpfeiler der Informationstechnologie, die wiederum eine der heutigen
und zukünftigen Schlüsseltechnologien ist. Die Informationstechnologie
hat dabei eine besondere Rolle, weil sie eine Querschnittstechnologie
ist, die in vielen unterschiedlichen Technologiebereichen ein wesentliches
Hilfsmittel zur Erzielung von Leistungs- und Produktivitätsfortschritten
und zur Qualitätsverbesserung ist.
Anwendungsbereiche der Informatik und der Informationstechnik sind z.B.
Energieeinsparungen, alternative Technologien, Humanisierung der Arbeitswelt,
Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen, Verbesserung der Informations-
und Kommunikationsmöglichkeiten, Arbeitszeitverkürzungen
usw. Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind so vielfältig
und zahlreich, dass eine enorme Steigerung der Anwendungen und ein Eindringen
der Informatik in alle Bereiche von Wirtschaft und Verwaltung und in viele
Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens vorauszusehen ist.
Das zentrale Anliegen des Informatikstudiums ist die Heranbildung der
Fähigkeit, Modelle zur Beschreibung komplexer Systeme zu entwickeln,
die wesentlichen Einflussgrößen richtig zu erkennen, für
Detailprobleme algorithmische Lösungen systematisch zu finden und
praktisch einsatzfähige Anwendungssysteme herzustellen.
| a) |
Informatik, Master of Science:
Der Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik hat das Ziel, vorhandene
(Informatik-) Kompetenzen sowohl zu vertiefen als auch zu verbreitern.
Die Vertiefung der algorithmischen und mathematischen Kompetenzen
ist eine wesentliche Grundlage für das strukturelle Denken,
das in diesem Studiengang weiter ausgebaut wird. Diese Fähigkeit
verbessert sowohl die Analyse-Kompetenz als auch die Design- und
Realisierungskompetenz, die bereits im einschlägigen Bachelorstudiengang
erworben wurden. |
| b) |
Informatik, Master of Science / Master of Arts:
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang bereitet die Studierenden
auf Berufsfelder vor, in denen solide Kenntnisse der Informatik
und eines weiteren Faches erforderlich sind. Dieses Studienangebot
soll der zunehmenden Nachfrage nach fundierten Informatikkentnissen
in unterschiedlichen Fachgebieten dadurch Rechnung tragen, dass
unterschiedliche Fachausbildungen mit der Informatikausbildung gekoppelt
werden können. |
| c) |
Informatik, Master of Education:
In dem Zwei-Fächer-Masterstudiengang werden neben der Erweiterung
der Sachkompetenz im Fach Informatik pädagogische und didaktische
Kompetenzen erworben, damit die Absolventinnen und Absolventen ihr
Fachwissen sach- und methodenkompetent vermitteln können. Zudem
sind die erworbenen Kenntnisse über das methodische Vorgehen
bei der Analyse von Problemen und der Entwicklung von Algorithmen
einschließlich ihrer formalen Präzisierung eine wichtige,
fächerübergreifende Kompetenz für den Unterricht
an Schulen. |
3.
Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
An der Universität Kiel
wird Informatik in unterschiedlichen Studiengängen angeboten:
| a) |
Informatik, Master of Science:
Der Ein-Fach-Masterstudiengang baut auf dem Ein-Fach-Bachelorstudiengang
im Fach Informatik auf. Er soll vertiefende Fähigkeiten und
Methoden der Informatik vermitteln, wissenschaftliche Kenntnisse
erweitern und verfestigen und die Grundlage für die Ausbildung
des wissenschaftlichen Nachwuchses legen. |
| b) |
Informatik, Master of Science / Master of Arts:
In dem Zwei-Fächer-Masterstudiengang werden die Kompetenzen
in den beiden Fächern, die in dem vorausgehenden Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
erworben wurden, in bestimmten Bereichen vertieft und verbreitert.
Diese Vertiefung und Verbreiterung kann im Fach Informatik stärker
systemorientiert oder stärker theorieorientiert erfolgen. Neben
den damit erreichten Fachkompetenzen, zu denen Analyse- , Design-
und Realisierungskompetenzen gehören, werden auch, insbesondere
durch Seminar- und Praktikumsmodule, kommunikative Kompetenzen erworben.
|
| c) |
Informatik, Master of Education:
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang baut auf dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
im Fach Informatik auf. Er ist mit seinen fachdidaktischen Modulen,
dem Schulpraktikum und seinen Pädagogik- und Psychologiemodulen
auf die Schulpraxis ausgerichtet. |
| d) |
Informatik, Zertifikat:
Das Informatik-Zertifikat ist als Ergänzung für ein anderes
Fachstudium gedacht. |
4.
Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
| a) |
Informatik, Master of Science und b) Informatik, Master
of Science / Master of Arts:
Informatikerinnen und Informatiker sind in folgenden Tätigkeitsbereichen
zu finden:
- in der Datenverarbeitungsindustrie: Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen
(Entwurf von DV-Anlagen, Entwurf und Herstellung von Programmiersystemen
für Betrieb und Anwendung von DV-Anlagen), Entwurf und
Entwicklung spezieller Hardware, Konfigurierung von anwenderspezifischen
Hardware/Software-Systemen, Tätigkeit in der Unternehmensberatung,
Arbeit im Vertrieb und Management, Tätigkeit als Ausbilder;
- beim DV-Anwender: Pflege und Weiterentwicklung von Software
(z.B. Betriebssysteme, Datenbanksysteme, Kommunikations-Software),
Beteiligung an System- und Einsatzplanungsaufgaben, Systemanalyse,
Entwicklung benutzerspezifischer Anwendungsprogrammsysteme,
Tätigkeit als Ausbilder;
- in der Forschung: Mitwirkung an der Weiterentwicklung von
Datenverarbeitungssystemen und von neuen Datenverarbeitungsverfahren
sowie an der Erschließung neuer Anwendungsgebiete für
Rechner;
- in der Ausbildung: Lehre an Universitäten, Fachhochschulen,
Pädagogischen Hochschulen, Gymnasien, Fach-, Berufs- und
Gewerbeschulen, Berufsbildungszentren etc.
|
| c) |
Informatik, Master of Education:
Das Studium des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Informatik mit
dem Abschluss Master of Education führt zum Beruf der Studienrätin
bzw. des Studienrates an Gymnasien. Der Studiengang trägt der
Entwicklung Rechnung, dass sich in den Bundesländern Informatik
zunehmend in den Lehrplänen für die einzelnen Schularten,
insbesondere die Gymnasien, wiederfindet. |
| d) |
Informatik, Zertifikat:
Die Berufsaussichten und Tätigkeitsfelder richten sich vorrangig
nach dem gewählten Hauptfach. Informatik ist eine wichtige
Schlüsselqualifikation; EDV-Kenntnisse werden in vielen Stellenanzeigen
bereits als selbstverständlich vorausgesetzt. Umso wichtiger,
dass sich die Studierenden bereits während ihres Studiums mit
dem Erwerb dieser Qualifikationen beschäftigen. |
5.
Nachbar- und Hilfswissenschaften
| a) |
Informatik, Master of Science, b) Informatik, Master
of Science / Master of Arts
und c) Informatik, Master of Education:
Logik, Mathematik und die Anwendungsgebiete wie z.B. Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften, Elektrotechnik, Chemie, Medizin, Physik
usw. |
| d) |
Informatik, Zertifikat:
Logik, Mathematik. |
6. Vorbildung
Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen,
die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- Sofern Deutsch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in deutscher Sprache
erworben wurden, sind Deutschkenntnisse nachzuweisen, die der „Deutschen
Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ laut
Rahmenordnung nach Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
vom 30. Mai 1995, in der Fassung des Beschlusses des 190. Plenums
(21./22.02.2000) der HRK entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt,
wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms in englischer Sprache
abgehalten werden.
- Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache
erworben wurden, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem TOEFL-Test
550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test, Cambridge Proficiency,
Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC
Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0 entsprechen; diese Nachweispflicht
entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms
in deutscher Sprache abgehalten werden.
Benötigte Sprachkenntnisse werden in der Studienqualifikationssatzung
bekannt gegeben unter: www.uni-kiel.de/140/sta/0-1-3-pdf
7. Persönliche Neigungen
- Freude an der Analyse komplexer Sachverhalte, Fähigkeit zu konzentrierter
Arbeit
- im Studiengang „Master of Education“ pädagogische Fähigkeiten sowie
Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen
- Das Institut für Informatik hat auf der Seite:
www.informatik.uni-kiel.de/ifi/studieninteressierte
Tests zur Prüfung ihrer Eignung für das Studium der Informatik zur freien
Verfügung gestellt.
8. Zulassungsbeschränkungen
Der Masterstudiengang Informatik und das Erweiterungsfach
Informatik sind nicht zulassungsbeschränkt.
Der aktuelle Stand findet sich unter
www.uni-kiel.de/140/b/sfangebot.shtml.
| a) |
Informatik, Master of Science:
Voraussetzung für die Aufnahme des Ein-Fach-Masterstudiengangs
mit dem Abschluss Master of Science ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium
der Technischen Fakultät oder ein gleichwertiger Abschluss.
Die Bewerbung für den Zugang zum Masterstudiengang mit den
erforderlichen Nachweisen ist an die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
zu richten.
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| b) |
Informatik, Master of Science / Master of Arts:
Voraussetzung für die Aufnahme des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
mit dem Abschluss Master of Science / Master of Arts ist ein ein
abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein
gleichwertiger Abschluss.
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| c) |
Informatik, Master of Education:
Zugang zum Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss
Master of Education kann erhalten:
- wer nach einem mindestens dreijährigen Studium im entsprechenden
Gebiet einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
erworben hat und
- wer im Bachelorstudium das Profil Lehramt oder gleichwertige Studienanteile
in den Bereichen Fachdidaktik und Pädagogik sowie schulpraktische
Studien im Umfang von mindestens sechs Wochen absolviert hat.
Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist
die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich
abgelegte Masterprüfung in zwei Lehramtsfächern oder eine
vergleichbare Prüfung.
|
| d) |
Informatik-Zertifikat Anmeldung:
Prüfungsamt Institut für Informatik
Frau Scheidemann, Christian-Albrechts-Platz 4 (Universitäts-Hochhaus);
Raum 1015
Tel.: 0431 / 880-7520, Sprechstunde: Montag bis Freitag, 9 bis 12
Uhr |
Die für den Zugang zum Masterstudiengang geforderten fachspezifischen Mindestnoten
sind zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/master-zugangsnoten.pdf.
Weitere Informationen zum Masterstudium erhalten Sie unter
www.uni-kiel.de/140/b/zugang_master.shtml
9.
Zulassungsbedingungen und Immatrikulation
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester
möglich.
Der Studienbeginn für das Erweiterungsfach Informatik ist nur zum
Wintersemester möglich.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen
zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und
Studienqualifikationssatzung (siehe www.uni-kiel.de/140/c/pra/studord.shtml)
erfüllt sind.
Weitere Auskünfte zu den Anmeldungs- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen
sowie deren
Modalitäten erhalten Sie unter: www.uni-kiel.de/140/b/zugang_master.shtml.
Ihre Fragen zu Einschreibung, Rückmeldung, Umschreibung und Beurlaubungen
klären Sie bitte im Studierendensekretariat der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel,
Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel, Uni-Hochhaus, EG
Tel.: 0431/880-3702 oder 3703, -3710, -3711, 3712, -3713
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, in der Vorlesungszeit auch am Dienstag, 14
bis 15 Uhr
E-Mail: studsek@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.uni-kiel.de/140/a/studsek.shtml
Ihre Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung ausländischer Studierender
klären Sie bitte im International Center der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel,
Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit:
Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit:
Dienstag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
adockhorn@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.uni-kiel.de/international/
10.
Zentrale Studienberatung
Alle Studierenden und alle Studieninteressierten können
sich in der Zentralen Studienberatung über alle Studienfächer der
Christian-Albrechts-Universität informieren. Die Zentrale Studienberatung
klärt außerdem Fragen zur Studien- und Berufswahl, zur optimalen
Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung
oder zum Abbruch des Studiums, zur
allgemeinen Prüfungsvorbereitung und Planung von Studienschwerpunkten.
Die Zentrale Studienberatung informiert ebenso über Berufs- und Tätigkeitsfelder,
weitergehende Qualifikationen, Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungs-Studien,
Alternativen zum Studium, über den Einstieg in höhere Fachsemester,
Studien-Fächer-Kombinationen, Strategien zur Berufsplanung, Nutzung von
Wartezeiten, weitere Beratungsstellen.
Außerdem bietet Ihnen die Zentrale Studienberatung weiterbringende Informationsschriften
an, etwa zu Hochschulen und Studiengängen, Berufsplanung und Bewerbung,
Studieren mit Kind, Zeitmanagement, Prüfungsvorbereitung, wissenschaftlichem
Arbeiten, Studienfinanzierung, Selbstmanagement, Praktika.
Die Zentrale Studienberatung greift Ihre persönlichen Anfragen auf und
fördert so beispielsweise Ihre Entscheidungsfindung. Bitte wenden Sie sich
hierzu an die
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
Sprechzeiten (ohne Voranmeldung):
Montag und Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Christian-Albrechts-Platz 5, dort im Anbau des Uni-Hochhauses, 24118 Kiel.
Telefonische Sprechzeit: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.:
0431/880-7440
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an die
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5, 24098 Kiel
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie auf der Homepage unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
11. Studienfachberatung
Ihre Fragen zum Studienfach klären insbesondere
die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Zusammenstellung
der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie
während der Einschreibung.
12. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende
Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums
wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen
und Schulpraktischen Studien.
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Olshausenstraße 75, 24118 Kiel,
Homepage: www.zfl.uni-kiel.de,
Tel.: 0431/880-1235, Fax. 0431/880-2959
Christine Ziethen, A'Dir, Geb. I, Raum 417a, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail:
ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr
Dr. Margot Janzen, Geb. I, Raum 419b, Tel.: 0431/880-1261, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr
Dr. Astrid von der Lühe, Geb. I, Raum 417b, Tel.: 0431/880-3450,
E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt / Sylvia Rinke,
Geb. I, Raum 416c
Tel.: 0431/880-1235, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Dienstag bis Donnerstag
10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
sowie Freitag, 10 bis 12 Uhr
Beratung und Information für internationale Lehramtsstudierende:
Melanie Korn, Geb. I, Raum 414b, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: Korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter www.uni-kiel.de/140/c/pra/.
Prüfungsamt Institut für Informatik
Frau Lorenz, Christian-Albrechts-Platz 4 (Universitäts-Hochhaus);
Raum 1014
Tel.: 0431 / 880-7510, Sprechstunde: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr
14. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15.
Aufbau des Studiums
a) |
Informatik, Master of Science:
(nach der Prüfungsordnung der Technischen Fakultät der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
des Faches Informatik mit dem Abschluss Master of Science vom 04.05.2000,
zuletzt geändert am 21.09.2005, der Masterstudiengang Informatik
wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom
28. September 2007 akkreditiert.)
Der Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik mit dem Abschluss Master
of Science baut auf einem Ein-Fach-Bachelorstudiengang auf.
Die curricularen Inhalte werden nach dem Prinzip „Kontrollierter
Wissenserwerb bei größtmöglicher Flexibilität“
aufgrund einer vorgegeben Studienstruktur vermittelt. Der kontrollierte
Wissenserwerb unter Wahrung der Flexibilität bei der Auswahl
der Vertiefungsrichtung erfolgt im ersten Studienjahr durch einen
Academic Advisor und in den folgenden Semestern durch einen Research
Advisor. Beide müssen die Auswahl der Module durch die Studierenden
bestätigen und ggf. gemeinsam mit den Studierenden festlegen.
Dadurch soll zunächst die fachliche Breite und später
die fachliche Tiefe eines Spezialgebiets gewährleistet werden.
Das Masterstudium ist modular strukturiert. Aus den Kategorien „Vertiefende
Informatik-Grundlagen“, „Informatik der Systeme“
und „Vertiefende theoretische Grundlagen“ sind jeweils
Module im Gesamtumfang von 16 Leistungspunkten (LP) zu wählen.
Des Weiteren sind aus dem „Master-Vertiefungsbereich“
Module im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten zu belegen, sowie
ein Master-Seminar von 4 Leistungspunkten und ein Master-Projekt
von 12 Leistungspunkten.
Als Wahlpflichtmodule sind aus der Kategorie „Allgemeine Grundlagen“
Module im Umfang von 6 Leistungspunkten zu belegen, sowie Module
im integrierten Anwendungsfach im Umfang von 12 Leistungspunkten.
Als integriertes Anwendungsfach stehen den Studierenden grundsätzlich
alle Fachangebote der Christian-Albrechts-Universität zur Verfügung.
Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums
erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich Informatik
und im Wahlpflichtbereich (integriertes Anwendungsfach) beträgt
65 Semesterwochenstunden (SWS).
Für die erfolgreich durchgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodule
sowie für die erfolgreich abgeschlossene Masterarbeit werden
Leistungspunkte erworben. Jedes Modul wird mit einer studienbegleitenden
Modulprüfung abgeschlossen, die im unmittelbaren Anschluss
an die letzte Lehrveranstaltung eines jeden Moduls angeboten wird.
Sie besteht in der Regel aus einer dreistündigen Klausur. Der
Prüfungsausschuss kann beschließen, dass die Klausur
durch eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten
Dauer ersetzt oder ergänzt wird.
Das Ein-Fach-Masterstudium Informatik wird mit Modulprüfungen
und mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Die Prüfung ist bestanden,
wenn mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden.
Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik
beträgt 4 Semester. |
Informatik, Master of Science (M.Sc.)
Ein-Fach-Masterstudium (120 LP) |
Module
|
im...
Sem. |
SWS1 |
LP2 |
| Pflichtmodule: |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
Informatik-Grundlagen I"3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
Informatik Grundlagen II"3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Informatik
der Systeme I"3 (VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Informatik
der Systeme II"3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
theoretische Grundlagen I"3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
theoretische Grundlagen II"3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Mastervertiefungsbereich"3
(VL+Ü) |
3. |
4+2 |
8 |
| Master-Projekt (Ü) |
3. |
4 |
12 |
| Master-Seminar (VL) |
3. |
2 |
4 |
| Masterarbeit |
4. |
|
30 |
| Wahlpflichtmodule: |
| Allgemeine Grundlagen (z.B. rechtliche
Grundlagen, betriebswirtschaftliche Grundlagen) (VL) |
1. |
5 |
6 |
| Integriertes Anwendungsfach
(z.B. BWL, Recht) (VL) |
2. |
6 |
6 |
| Integriertes Anwendungsfach
(z.B. BWL, Recht) (VL) |
3. |
6 |
6 |
| Gesamt |
69 |
120 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (30 LP). |
| Erläuterungen: |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| VL: |
Vorlesung |
| Ü: |
Übung |
| __________ |
| 1 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die
für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters
vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z.B., dass diese Veranstaltung
ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird. |
| 2 |
LP: Gemäß dem Europäischen System
zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für
jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten
(LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum
anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige
Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch
von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand
von 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 3
|
Die Informationen zu den Modulen aus den Katalogen sind zu
finden unter:
www.informatik.uni-kiel.de/informatik. |
b) |
Informatik, Master of Science / Master of Arts:
(nach der Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 4. Dezember 2009, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung)
der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 1. Oktober 2009, Fachprüfungsordnung (Satzung)
der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
Informatik vom 10. Dezember 2007, veröffentlicht am 24. April
2008)
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 7. Dezember 2007 akkreditiert.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang umfasst das Studium zweier
Fächer im Umfang von je 45 Leistungspunkten und eine einsemestrige
Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen
zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor- und Masterstudiengänge“.
Auf der Basis der im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang oder dazu
äquivalenten Studiengängen erworbenen Informatikkenntnisse
sind im Fach Informatik sechs weitere Module aus dem Modulangebot
des Masterstudiengangs Informatik auszuwählen.
Im ersten Studienjahr sind Module aus dem Katalog „Vertiefende
Informatik-Grundlagen“ und, je nach gewählter Vertiefungsrichtung,
aus dem Katalog „Informatik der Systeme“ oder „Vertiefung
theoretischer Grundlagen“ zu absolvieren.
Im dritten Semester findet eine enge Zuordnung zu einer Forschungsgruppe
des Instituts dadurch statt, dass die Studierenden an einem Seminar
und an einem Praktikum dieser Forschungsgruppe teilnehmen. Hier
wird dann im vierten Semester ggf. auch die Masterarbeit angefertigt.
Alle Module des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs werden durch
Modulprüfungen abgeschlossen. Modulprüfungen bestehen
in der Regel (Ausnahmen: Praktika und Seminare) aus einer Endprüfung
und aus Prüfungsteilleistungen, die während der Lehrveranstaltungen
erbracht werden. Diese bestehen aus Hausarbeiten, Laborübungen
oder Tests. Art, Anzahl und Gewichtung der Prüfungsteilleistungen
werden für jedes Modul von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt
und den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls
mitgeteilt. Die Modulprüfungsnote errechnet sich aus dem gewichteten
Mittel der einzelnen Noten für die Prüfungsteilleistungen
und der Note der Endprüfung.
Praktikumsmodule werden durch mündliche Prüfungen der
Praktikumsabschnitte in Form von Vorträgen vor den Praktikumsteilnehmenden
und in Form von Einzelgesprächen mit dem Modulverantwortlichen
geprüft.
Bei Seminarmodulen wird die Prüfungsleistung aufgrund eines
mindestens einstündigen Fachvortrags und Diskussion mit den
Seminarteilnehmern von der für das Modul verantwortlichen Person
bewertet.
Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang
Informatik beträgt 4 Semester. |
Informatik, Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.)
Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP) |
| Module |
im...
Sem. |
SWS1 |
LP2 |
| Modul aus dem Katalog
„Vertiefende Informatik-Grundlagen I"3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog „Vertiefende
Informatik-Grundlagen II“3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
Modul aus dem Katalog „Informatik
der Systeme I“ oder
„Theoretische Grundlagen I“3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
Modul aus dem Katalog „Informatik
der Systeme II“ oder
„Theoretische Grundlagen II“3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Informatikseminar (VL) |
3. |
2 |
4 |
| Master-Projekt (Ü) |
3. |
4 |
9 |
| Gesamt |
45 |
| Die Masterprüfung
besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der
einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit
(30 LP) in einem der zwei studierten Fächer. |
| Erläuterungen: |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
| __________ |
| 1 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z.B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 2 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene
Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP).
Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren
Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen,
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen.
Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 30 Stunden Präsenz-
und Selbststudium. |
| 3 |
Die Informationen zu den Modulen aus den Katalogen sind zu
finden unter:
www.informatik.uni-kiel.de/informatik. |
c) |
Informatik, Master of Education:
(nach der Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 4. Dezember 2009, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung)
der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 1. Oktober 2009, Fachprüfungsordnung (Satzung)
der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
Informatik vom 10. Dezember 2007, veröffentlicht am 24. April
2008)
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 7. Dezember 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Informatik kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang
gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst
das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 35 Leistungspunkten
und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 20 Leistungspunkten.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor- und Masterstudiengänge“.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik ist mit seinen
fachdidaktischen Modulen, dem Schulpraktikum und seinen Pädagogik-
und Psychologiemodulen auf die Schulpraxis ausgerichtet. Zur Erweiterung
der Sachkompetenz im Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik
sind drei Wahlpflichtmodule aus unterschiedlichen Gebieten zu absolvieren.
Die Module sind so auszuwählen, dass sie die erforderlichen
Informatikkenntnisse im schulrelevanten Bereich verbreitern.
Im ersten Semester sind zwei Module im Umfang von jeweils 7 Leistungspunkten
aus unterschiedlichen Gebieten der Informatik auszuwählen.
Im zweiten Semester steht ein Modul mit 7 Leistungspunkten aus der
praktischen Informatik zur Auswahl. Daneben ist das erste Fachdidaktikmodul
mit 5 Leistungspunkten zu belegen.
Im dritten Semester wird dann neben einem weiteren Fachdidaktikmodul
im Umfang von weiteren 5 Leistungspunkten ein Modul mit 4 Leistungspunkten
über Informatikanwendungen absolviert.
Die Masterarbeit wird im 4. Semester geschrieben und von einem Research
Advisor betreut.
Die für den Lehrberuf notwendigen zusätzlichen Fähigkeiten
wie Diskussionsführung und Wissensvermittlung wird in den Fachdidaktikmodulen
und in gesonderten Pädagogik-, Psychologie- und Praktikumsmodulen
vermittelt.
Für die erfolgreich durchgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodule
werden grundsätzlich insgesamt 35 Leistungspunkte erworben.
Für den erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit werden 20
Leistungspunkte vergeben.
Die Module des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs werden durch
Modulprüfungen abgeschlossen. Jede Modulprüfung besteht
aus einer Endprüfung und aus Prüfungsteilleistungen, die
während der Lehrveranstaltung erbracht werden. Sie bestehen
aus Hausarbeiten, Laborübungen oder Tests. Art, Anzahl und
Gewichtung der Prüfungsteilleistungen werden für jedes
Modul von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt und den Studierenden
zu Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls mitgeteilt. Die Modulprüfungsnote
errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der einzelnen Noten für
die Prüfungsteilleistungen und der Note der Endprüfung.
Das Fach Informatik ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Kandidatin
oder der Kandidat mindestens 35 Leistungspunkte erworben hat und,
falls die Masterarbeit im Fach Informatik geschrieben wird, diese
mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird.
Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang
Informatik beträgt 4 Semester.
Erweiterungsfach Informatik:
Das Studium des Erweiterungsfaches Informatik auf Masterebene entspricht
in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Masterstudium
Informatik und schließt an das Erweiterungsstudium auf Bachelorebene
an. Mit erfolgreichem Abschluss der Erweiterungsprüfung, die
studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein
Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang
der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt und den Absolventinnen
und Absolventen auch im dritten Fach die Lehrbefugnis für die
Sekundarstufe II erteilt. |
Informatik,
Master of Education (M.Ed)
Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP) |
| Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
SWS2 |
LP3 |
| Module zur Wissensergänzung
und -vertiefung |
| Wahlmodul aus unterschiedlichen
Gebieten der Informatik (VL, Ü oder P) |
MP |
1. |
6 |
7 |
| Wahlmodul aus unterschiedlichen
Gebieten der Informatik (VL, Ü oder P) |
MP |
6 |
7 |
| Wahlmodul aus der praktischen Informatik
(VL+Ü) |
MP |
2. |
6 |
7 |
| Wahlmodul über Informatikanwendungen
mit sozialer, technischer und ökonomischer Relevanz für
die Gesellschaft |
MP |
3. |
3 |
4 |
| Fachdidaktikmodul |
| Didaktik der Informatik I |
- |
1. |
4 |
5 |
| Didaktik der Informatik II |
- |
2. |
4 |
5 |
| Gesamt |
35 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Fächer. |
| __________ |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z.B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 3 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene
Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP).
Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren
Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen,
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen.
Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 30 Stunden Präsenz-
und Selbststudium. |
| Erläuterungen: |
| LN: |
Leistungsnachweis |
| MP: |
Modulprüfung |
| P: |
Praktikum |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
d) |
Informatik-Zertifikat:
Der Erwerb des Informatik-Zertifikats setzt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang
von ca. 24 Semesterwochenstunden voraus, die auf mehrere Semester
verteilt werden
können. Die Lehrveranstaltungen gliedern sich in Blöcke,
die in der Regel aus einer Vorlesung von 2 SWS und einem Praktikum
von 4 SWS bestehen.
Im Rahmen des Zertifikat-Studiums werden u. a. die folgenden Veranstaltungen
angeboten:
| (1) |
Blockkurs: Einführung in die PC-Software:
Dieser Kurs wird als 2-wöchiger Blockkurs in der vorlesungsfreien
Zeit vor dem Wintersemester angeboten und ist als optionaler Einführungskurs
für diejenigen gedacht, die noch keine PC-Kenntnisse haben.
|
| (2) |
Pflicht-Lehrveranstaltungen für Zertifikatsstudierende:
- Vorlesung „Informatik für Nebenfächler“
mit Programmierpraktikum, 6 SWS
- Vorlesung „Systematisches Programmieren“ mit
Programmierpraktikum, 6 SWS
|
| (3) |
Neben diesen beiden Lehrveranstaltungen sind zwei weitere Lehrveranstaltungen
zu belegen, zur Auswahl stehen unter anderem:
- Vorlesung „Datenbanksysteme“ mit Datenbankpraktikum,
6 SWS
- Vorlesung „Multimediale Systeme“ mit Praktikum,
6 SWS
- Vorlesung „Objektorientierte Programmierung“
mit Programmierpraktikum, 6 SWS
|
Für alle Lehrveranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erbringen.
Die Leistungsnachweise werden nach erfolgreicher Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
von den Dozentinnen und Dozenten ausgegeben. Die Bedingungen für
die Leistungsscheinvergabe werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt
gegeben.
Nach Besuch der erforderlichen Lehrveranstaltungen und Erwerb aller
Leistungsnachweise können sich die Studierenden zu einer 30-minütigen
mündlichen Prüfung anmelden. Gegenstand der Prüfung
sind zwei Blöcke des Zertifikatsstudiums nach Wahl der Studierenden.
Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat ausgehändigt,
in dem die besuchten Lehrveranstaltungen ausgewiesen werden. Bei
Nichtbestehen der mündlichen Prüfung besteht eine einmalige
Wiederholungsmöglichkeit innerhalb von 6 Monaten. |
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Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail
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