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Informatik
Master
Inhaltsübersicht
1. Studienabschlüsse
a) Master of Science (M.Sc.)
b) Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.)
c) Master of Education (M.Ed.)
Der Masterstudiengang Informatik kann als Ein-Fach-Masterstudiengang (Master
of Science) oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang (Master of Science
/ Master of Arts, Master of Education) gewählt werden.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science
/ Master of Arts baut auf einen Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang
mit dem Profil Fachergänzung auf.
Wenn im Zwei-Fächer-Masterstudiengang das zweite Studienfach zum
Lehr- und Forschungs-bereich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät oder der Technischen Fakultät gehört, dann wird
nach bestandener Masterprüfung der Hochschulgrad „Master of
Science“, ansonsten der Hochschulgrad „Master of Arts“
verliehen.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education
baut auf einen Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit dem Profil Lehramt
an Gymnasien auf und richtet sich an Studierende, die nach Abschluss eines
Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums den Beruf der
Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Informatik kann als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium
mit dem Abschluss Master of Education gewählt werden und richtet
sich an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums
mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes Schulfach anstreben.
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen
Informationsverarbeitung – insbesondere der automatischen Verarbeitung
mit Hilfe von Digitalrechnern (Computern). Die Informatik erforscht die
grundsätzlichen Verfahrensweisen der Informationsverarbeitung und
die allgemeinen Methoden der Anwendung solcher maschineller Verfahren
in den verschiedensten Bereichen und versucht, durch Abstraktion und Modellbildung
von speziellen Gegebenheiten allgemeine Gesetzmäßigkeiten abzuleiten.
Daraus entwickelt sie Standardlösungen für die Anwendung in
der Praxis. Sie hilft bei der Verwaltung großer Daten- und Informationsmengen,
sie ermöglicht die Steuerung komplexer Produktionsabläufe, sie
ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Forschung.
Die Informatik befasst sich deshalb mit:
- der Struktur, der Wirkungsweise, den Fähigkeiten und den Konstruktionsprinzipien
von Informationsverarbeitungssystemen
- Strukturen, Eigenschaften und Beschreibungsmöglichkeiten von
Informationen und von Informationsverarbeitungsprozessen
- Möglichkeiten der Strukturierung, Formalisierung und Mathematisierung
von Anwendungsgebieten sowie der Modellbildung und der Simulation.
Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren sowie
über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige
Rolle.
Informatik ist zusammen mit Nachrichten- und Kommunikationstechnik einer
der Grundpfeiler der Informationstechnologie, die wiederum eine der heutigen
und zukünftigen Schlüsseltechnologien ist. Die Informationstechnologie
hat dabei eine besondere Rolle, weil sie eine Querschnittstechnologie
ist, die in vielen unterschiedlichen Technologiebereichen ein wesentliches
Hilfsmittel zur Erzielung von Leistungs- und Produktivitätsfortschritten
und zur Qualitätsverbesserung ist.
Anwendungsbereiche der Informatik und der Informationstechnik sind z.
B. Energieeinsparungen, alternative Technologien, Humanisierung der Arbeitswelt,
Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen, Verbesserung der Informations-
und Kommunikationsmöglichkeiten, Arbeitszeitverkürzungen usw.
Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind so vielfältig und zahlreich,
dass eine enorme Steigerung der Anwendungen und ein Eindringen der Informatik
in alle Bereiche von Wirtschaft und Verwaltung und in viele Bereiche des
öffentlichen und privaten Lebens vorauszusehen ist.
Das zentrale Anliegen des Informatikstudiums ist die Heranbildung der
Fähigkeit, Modelle zur Beschreibung komplexer Systeme zu entwickeln,
die wesentlichen Einflussgrößen richtig zu erkennen, für
Detailprobleme algorithmische Lösungen systematisch zu finden und
praktisch einsatzfähige Anwendungssysteme herzustellen.
Der Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik hat das Ziel, vorhandene (Informatik-)Kompetenzen
sowohl zu vertiefen als auch zu verbreitern. Die Vertiefung der algorithmischen
und mathematischen Kompetenzen ist eine wesentliche Grundlage für
das strukturelle Denken, das in diesem Studiengang weiter ausgebaut wird.
Diese Fähigkeit verbessert sowohl die Analyse-Kompetenz als auch
die Design- und Realisierungskompetenz, die bereits im einschlägigen
Bachelorstudiengang erworben wurden.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science
/ Master of Arts bereitet die Studierenden auf Berufsfelder vor, in denen
solide Kenntnisse der Informatik und eines weiteren Fachs erforderlich
sind. Dieses Studienangebot soll der zunehmenden Nachfrage nach fundierten
Informatikkenntnissen in unterschiedlichen Fachgebieten dadurch Rechnung
tragen, dass unterschiedliche Fachausbildungen mit der Informatikausbildung
gekoppelt werden können.
In dem Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of
Education werden neben der Erweiterung der Sachkompetenz im Fach Informatik
pädagogische und didaktische Kompetenzen erworben, damit die Absolventinnen
und Absolventen ihr Fachwissen sach- und methodenkompetent vermitteln
können. Zudem sind die erworbenen Kenntnisse über das methodische
Vorgehen bei der Analyse von Problemen und der Entwicklung von Algorithmen
einschließlich ihrer formalen Präzisierung eine wichtige, fächerübergreifende
Kompetenz für den Unterricht an Schulen.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
An der Universität Kiel wird Informatik in unterschiedlichen
Studiengängen angeboten:
Der Ein-Fach-Masterstudiengang baut auf dem Ein-Fach-Bachelorstudiengang
im Fach Informatik auf. Er soll vertiefende Fähigkeiten und Methoden
der Informatik vermitteln, wissenschaftliche Kenntnisse erweitern und
verfestigen und die Grundlage für die Ausbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses legen.
In dem Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of
Science / Master of Arts werden die Kompetenzen in den beiden Fächern,
die in dem vorausgehenden Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang erworben
wurden, in bestimmten Bereichen vertieft und verbreitert. Diese Vertiefung
und Verbreiterung kann im Fach Informatik stärker systemorientiert
oder stärker theorieorientiert erfolgen. Neben den damit erreichten
Fachkompetenzen, zu denen Analyse-, Design- und Realisierungskompetenzen
gehören, werden auch, insbesondere durch Seminar- und Praktikumsmodule,
kommunikative Kompetenzen erworben.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education
baut auf dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang im Fach Informatik auf.
Er ist mit seinen fachdidaktischen Modulen, dem Schulpraktikum und seinen
Pädagogik- und Psychologiemodulen auf die Schulpraxis ausgerichtet.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
| a) |
Informatik, Master of Science und b) Informatik, Master of Science
/ Master of Arts:
Informatikerinnen und Informatiker sind in folgenden Tätigkeitsbereichen
zu finden:
- in der Datenverarbeitungsindustrie: Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen
(Entwurf von DV-Anlagen, Entwurf und Herstellung von Programmiersystemen
für Betrieb und Anwendung von DV-Anlagen), Entwurf und
Entwicklung spezieller Hardware, Konfigurierung von anwenderspezifischen
Hardware/Software-Systemen, Tätigkeit in der Unternehmensberatung,
Arbeit im Vertrieb und Management, Tätigkeit als Ausbilder;
- beim DV-Anwender: Pflege und Weiterentwicklung von Software
(z. B. Betriebssysteme, Datenbanksysteme, Kommunikations-Software),
Beteiligung an System- und Einsatzplanungsaufgaben, Systemanalyse,
Entwicklung benutzerspezifischer Anwendungsprogrammsysteme,
Tätigkeit als Ausbilder;
- in der Forschung: Mitwirkung an der Weiterentwicklung von
Datenverarbeitungssystemen und von neuen Datenverarbeitungsverfahren
sowie an der Erschließung neuer Anwendungsgebiete für
Rechner;
- in der Ausbildung: Lehre an Universitäten, Fachhochschulen,
Pädagogischen Hochschulen, Gymnasien, Fach-, Berufs- und
Gewerbeschulen, Berufsbildungszentren etc.
|
| c) |
Informatik, Master of Education:
Das Studium des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Informatik mit
dem Abschluss Master of Education führt zum Beruf der Studienrätin
bzw. des Studienrates an Gymnasien. Der Studiengang trägt der
Entwicklung Rechnung, dass sich in den Bundesländern Informatik
zunehmend in den Lehrplänen für die einzelnen Schularten,
insbesondere den Gymnasien, wiederfindet. |
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Logik, Mathematik und Anwendungsgebiete wie z. B. Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften, Elektrotechnik, Chemie, Medizin, Physik usw.
6. Sprachkenntnisse
| a) |
Informatik, Master of Science
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen,
die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- Sofern Deutsch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in deutscher Sprache
erworben wurden, sind Deutschkenntnisse nachzuweisen, die der „Deutschen
Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ laut
Rahmenordnung nach Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
vom 30. Mai 1995, in der Fassung des Beschlusses des 190. Plenums
(21./22.02.2000) der HRK entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt,
wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms in englischer Sprache
abgehalten werden.
- Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache
erworben wurde, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem TOEFL-Test
550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test, Cambridge Proficiency,
Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC
Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0 entsprechen; diese Nachweispflicht
entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms
in deutscher Sprache abgehalten werden.
|
Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut
und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren,
müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
7. Persönliche Neigungen
- Freude an der Analyse komplexer Sachverhalte, Fähigkeit zu konzentrierter
Arbeit
- im Studiengang „Master of Education“ pädagogische Fähigkeiten sowie
Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen
- Das Institut für Informatik hat unter www.informatik.uni-kiel.de/ifi/studieninteressierte
Tests zur Prüfung der Eignung für das Studium der Informatik zur freien
Verfügung gestellt.
 8.
Zugangsbedingungen zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Informatik und das Erweiterungsfach
Informatik sind nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester
möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der Studienbeginn für das Erweiterungsfach Informatik ist nur zum
Wintersemester möglich.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
| a) |
Informatik, Master of Science:
Voraussetzung für die Aufnahme des Ein-Fach-Masterstudiengangs
mit dem Abschluss Master of Science ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium
im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
|
| b) |
Informatik, Master of Science / Master of Arts:
Voraussetzung für die Aufnahme des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
mit dem Abschluss Master of Science / Master of Arts ist ein abgeschlossenes
Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger
Abschluss.
|
| c) |
Informatik, Master of Education:
Zugang zum Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss
Master of Education kann erhalten:
- wer nach einem mindestens dreijährigen Studium im entsprechenden
Gebiet einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
erworben hat und
- wer im Bachelorstudium das Profil Lehramt oder gleichwertige Studienanteile
in den Bereichen Fachdidaktik und Pädagogik sowie schulpraktische
Studien im Umfang von mindestens sechs Wochen absolviert hat.
Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist
die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich
abgelegte Masterprüfung in zwei Lehramtsfächern oder eine
vergleichbare Prüfung. |
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß
Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung
sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118
Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie
zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
9.
Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
10. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen, die Termine erhalten Sie während
der Einschreibung.
11. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende
Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr,
z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen
Studien.
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel,
Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de
Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr
Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr
Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr
Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke,
Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag,
10 bis 12 Uhr
12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
13. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
14. Aufbau des Studiums
a) |
Informatik, Master of Science:
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgender Prüfungsordnung:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 2. März 2012, Prüfungsordnung der Technischen
Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für
Studierende des Faches Informatik mit dem Abschluss Master of Science
vom 9. Juli 2008, veröffentlicht am 22. August 2008.
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 28. September 2007 akkreditiert.
Der Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik mit dem Abschluss Master
of Science baut auf einem Ein-Fach-Bachelorstudiengang auf.
Die curricularen Inhalte werden nach dem Prinzip „Kontrollierter
Wissenserwerb bei größtmöglicher Flexibilität“
aufgrund einer vorgegebenen Studienstruktur vermittelt. Der kontrollierte
Wissenserwerb unter Wahrung der Flexibilität bei der Auswahl
der Vertiefungsrichtung erfolgt im ersten Studienjahr durch einen
Academic Advisor und in den folgenden Semestern durch einen Research
Advisor. Beide müssen die Auswahl der Module durch die Studierenden
bestätigen und ggf. gemeinsam mit den Studierenden festlegen.
Dadurch soll zunächst die fachliche Breite und später
die fachliche Tiefe eines Spezialgebiets gewährleistet werden.
Das Masterstudium ist modular strukturiert. Aus den Kategorien „Vertiefende
Informatik-Grundlagen“, „Informatik der Systeme“
und „Vertiefende theoretische Grundlagen“ sind jeweils
Module im Gesamtumfang von 16 Leistungspunkten (LP) zu wählen.
Des Weiteren sind aus dem „Master-Vertiefungsbereich“
Module im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten zu belegen, sowie
ein Master-Seminar von 4 Leistungspunkten und ein Master-Projekt
von 12 Leistungspunkten.
Als Wahlpflichtmodule sind aus der Kategorie „Allgemeine Grundlagen“
Module im Umfang von 6 Leistungspunkten zu belegen, sowie Module
im integrierten Anwendungsfach im Umfang von 12 Leistungspunkten.
Als integriertes Anwendungsfach stehen den Studierenden grundsätzlich
alle Fachangebote der Christian-Albrechts-Universität zur Verfügung.
Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums
erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich Informatik
und im Wahlpflichtbereich (integriertes Anwendungsfach) beträgt
65 Semesterwochenstunden (SWS).
Für die erfolgreich durchgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodule
sowie für die erfolgreich abgeschlossene Masterarbeit werden
Leistungspunkte erworben. Jedes Modul wird mit einer studienbegleitenden
Modulprüfung abgeschlossen, die im unmittelbaren Anschluss
an die letzte Lehrveranstaltung eines jeden Moduls angeboten wird.
Sie besteht in der Regel aus einer dreistündigen Klausur. Der
Prüfungsausschuss kann beschließen, dass die Klausur
durch eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten
Dauer ersetzt oder ergänzt wird.
Das Ein-Fach-Masterstudium Informatik wird mit Modulprüfungen
und mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Die Prüfung ist bestanden,
wenn mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden.
Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik
beträgt 4 Semester. |
Informatik, Master of Science (M.Sc.)
Ein-Fach-Masterstudium (120 LP) |
Module
|
im...
Sem. |
SWS1 |
LP2 |
| Pflichtmodule: |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
Informatik-Grundlagen I"3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
Informatik Grundlagen II"3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Informatik
der Systeme I"3 (VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Informatik
der Systeme II"3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
theoretische Grundlagen I"3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Vertiefende
theoretische Grundlagen II"3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog "Mastervertiefungsbereich"3
(VL+Ü) |
3. |
4+2 |
8 |
| Master-Projekt (Ü) |
3. |
4 |
12 |
| Master-Seminar (VL) |
3. |
2 |
4 |
| Masterarbeit |
4. |
|
30 |
| Wahlpflichtmodule: |
| Allgemeine Grundlagen (z. B. rechtliche
Grundlagen, betriebswirtschaftliche Grundlagen) (VL) |
1. |
5 |
6 |
| Integriertes Anwendungsfach
(z. B. BWL, Recht) (VL) |
2. |
6 |
6 |
| Integriertes Anwendungsfach
(z. B. BWL, Recht) (VL) |
3. |
6 |
6 |
| Gesamt |
69 |
120 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (30 LP). |
| 1 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die
für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters
vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese
Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 2
|
LP: Gemäß dem Europäischen System
zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für
jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten
(LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum
anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige
Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch
von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand
von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 3
|
Die Informationen zu den Modulen aus den Katalogen sind zu finden
unter: www.informatik.uni-kiel.de/informatik. |
| Erläuterungen: |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| VL: |
Vorlesung |
| Ü: |
Übung |
b) |
Informatik, Master of Science / Master of Arts:
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung)
der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung)
der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
Informatik vom 9. Juli 2008, veröffentlicht am 22. August 2008.
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 7. Dezember 2007 akkreditiert.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang umfasst das Studium zweier
Fächer im Umfang von je 45 Leistungspunkten und eine einsemestrige
Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen
zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor-
und Masterstudiengänge“.
Auf der Basis der im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang oder dazu
äquivalenten Studiengängen erworbenen Informatikkenntnisse
sind im Fach Informatik sechs weitere Module aus dem Modulangebot
des Masterstudiengangs Informatik auszuwählen.
Im ersten Studienjahr sind Module aus dem Katalog „Vertiefende
Informatik-Grundlagen“ und, je nach gewählter Vertiefungsrichtung,
aus dem Katalog „Informatik der Systeme“ oder „Vertiefung
theoretischer Grundlagen“ zu absolvieren.
Im dritten Semester findet eine enge Zuordnung zu einer Forschungsgruppe
des Instituts dadurch statt, dass die Studierenden an einem Seminar
und an einem Praktikum dieser Forschungsgruppe teilnehmen. Hier
wird dann im vierten Semester ggf. auch die Masterarbeit angefertigt.
Alle Module des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs werden durch
Modulprüfungen abgeschlossen. Modulprüfungen bestehen
in der Regel (Ausnahmen: Praktika und Seminare) aus einer Endprüfung
und aus Prüfungsteilleistungen, die während der Lehrveranstaltungen
erbracht werden. Diese bestehen aus Hausarbeiten, Laborübungen
oder Tests. Art, Anzahl und Gewichtung der Prüfungsteilleistungen
werden für jedes Modul von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt
und den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls
mitgeteilt. Die Modulprüfungsnote errechnet sich aus dem gewichteten
Mittel der einzelnen Noten für die Prüfungsteilleistungen
und der Note der Endprüfung.
Praktikumsmodule werden durch mündliche Prüfungen der
Praktikumsabschnitte in Form von Vorträgen vor den Praktikumsteilnehmenden
und in Form von Einzelgesprächen mit dem Modulverantwortlichen
geprüft.
Bei Seminarmodulen wird die Prüfungsleistung aufgrund eines
mindestens einstündigen Fachvortrags und Diskussion mit den
Seminarteilnehmern von der für das Modul verantwortlichen Person
bewertet.
Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang
Informatik beträgt 4 Semester.
|
Informatik, Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.)
Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP) |
| Module |
im...
Sem. |
SWS1 |
LP2 |
| Modul aus dem Katalog
„Vertiefende Informatik-Grundlagen I"3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
| Modul aus dem Katalog „Vertiefende
Informatik-Grundlagen II“3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
Modul aus dem Katalog „Informatik
der Systeme I“ oder
„Theoretische Grundlagen I“3
(VL+Ü) |
1. |
4+2 |
8 |
Modul aus dem Katalog „Informatik
der Systeme II“ oder
„Theoretische Grundlagen II“3
(VL+Ü) |
2. |
4+2 |
8 |
| Informatikseminar (VL) |
3. |
2 |
4 |
| Master-Projekt (Ü) |
3. |
4 |
9 |
| Gesamt |
45 |
| Die Masterprüfung
besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der
einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit
(30 LP) in einem der zwei studierten Fächer. |
| 1
|
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 2
|
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene
Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP).
Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren
Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen,
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen.
Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal
30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 3
|
Die Informationen zu den Modulen aus den Katalogen sind zu finden
unter: www.informatik.uni-kiel.de/informatik. |
| Erläuterungen: |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
c) |
Informatik, Master of Education:
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung)
der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch
Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung)
der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs
Informatik vom 9. Juli 2008, veröffentlicht am 22. August 2008.
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur
ASIIN durch den Beschluss vom 7. Dezember 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Informatik kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang
gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst
das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 35 Leistungspunkten
und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 20 Leistungspunkten.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor-
und Masterstudiengänge“.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik ist mit seinen
fachdidaktischen Modulen, dem Schulpraktikum und seinen Pädagogik-
und Psychologiemodulen auf die Schulpraxis ausgerichtet. Zur Erweiterung
der Sachkompetenz im Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik
sind drei Wahlpflichtmodule aus unterschiedlichen Gebieten zu absolvieren.
Die Module sind so auszuwählen, dass sie die erforderlichen
Informatikkenntnisse im schulrelevanten Bereich verbreitern.
Im ersten Semester sind zwei Module im Umfang von jeweils 7 Leistungspunkten
aus unterschiedlichen Gebieten der Informatik auszuwählen.
Im zweiten Semester steht ein Modul mit 7 Leistungspunkten aus der
praktischen Informatik zur Auswahl. Daneben ist das erste Fachdidaktikmodul
mit 5 Leistungspunkten zu belegen.
Im dritten Semester wird dann neben einem weiteren Fachdidaktikmodul
im Umfang von weiteren 5 Leistungspunkten ein Modul mit 4 Leistungspunkten
über Informatikanwendungen absolviert.
Die Masterarbeit wird im 4. Semester geschrieben und von einem Research
Advisor betreut.
Die für den Lehrberuf notwendigen zusätzlichen Fähigkeiten
wie Diskussionsführung und Wissensvermittlung wird in den Fachdidaktikmodulen
und in gesonderten Pädagogik-, Psychologie- und Praktikumsmodulen
vermittelt.
Für die erfolgreich durchgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodule
werden grundsätzlich insgesamt 35 Leistungspunkte erworben.
Für den erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit werden 20
Leistungspunkte vergeben.
Die Module des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs werden durch
Modulprüfungen abgeschlossen. Jede Modulprüfung besteht
aus einer Endprüfung und aus Prüfungsteilleistungen, die
während der Lehrveranstaltung erbracht werden. Sie bestehen
aus Hausarbeiten, Laborübungen oder Tests. Art, Anzahl und
Gewichtung der Prüfungsteilleistungen werden für jedes
Modul von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt und den Studierenden
zu Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls mitgeteilt. Die Modulprüfungsnote
errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der einzelnen Noten für
die Prüfungsteilleistungen und der Note der Endprüfung.
Das Fach Informatik ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Kandidatin
oder der Kandidat mindestens 35 Leistungspunkte erworben hat und,
falls die Masterarbeit im Fach Informatik geschrieben wird, diese
mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird.
Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang
Informatik beträgt 4 Semester.
Erweiterungsfach Informatik:
Das Studium des Erweiterungsfaches Informatik auf Masterebene entspricht
in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Masterstudium
Informatik und schließt an das Erweiterungsstudium auf Bachelorebene
an. Mit erfolgreichem Abschluss der Erweiterungsprüfung, die
studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein
Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang
der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt und den Absolventinnen
und Absolventen auch im dritten Fach die Lehrbefugnis für die
Sekundarstufe II erteilt. |
Informatik,
Master of Education (M.Ed)
Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP) |
| Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
SWS2 |
LP3 |
| Module zur Wissensergänzung
und -vertiefung |
| Wahlmodul aus unterschiedlichen
Gebieten der Informatik (VL, Ü oder P) |
MP |
1. |
6 |
7 |
| Wahlmodul aus unterschiedlichen
Gebieten der Informatik (VL, Ü oder P) |
MP |
6 |
7 |
| Wahlmodul aus der praktischen Informatik
(VL+Ü) |
MP |
2. |
6 |
7 |
| Wahlmodul über Informatikanwendungen
mit sozialer, technischer und ökonomischer Relevanz für
die Gesellschaft |
MP |
3. |
3 |
4 |
| Fachdidaktikmodul |
| Didaktik der Informatik I |
- |
1. |
4 |
5 |
| Didaktik der Informatik II |
- |
2. |
4 |
5 |
| Gesamt |
35 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen
und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Fächer. |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 3 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene
Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP).
Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren
Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen,
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen.
Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal
30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| Erläuterungen: |
| LN: |
Leistungsnachweis |
| MP: |
Modulprüfung |
| P: |
Praktikum |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
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