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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Informatik


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschlüsse


a) Master of Science (M.Sc.)
b) Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.)
c) Master of Education (M.Ed.)

Der Masterstudiengang Informatik kann als Ein-Fach-Masterstudiengang (Master of Science) oder als Zwei-Fächer-Masterstudiengang (Master of Science / Master of Arts, Master of Education) gewählt werden.

Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science / Master of Arts baut auf einen Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit dem Profil Fachergänzung auf.
Wenn im Zwei-Fächer-Masterstudiengang das zweite Studienfach zum Lehr- und Forschungs-bereich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät oder der Technischen Fakultät gehört, dann wird nach bestandener Masterprüfung der Hochschulgrad „Master of Science“, ansonsten der Hochschulgrad „Master of Arts“ verliehen.

Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education baut auf einen Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit dem Profil Lehramt an Gymnasien auf und richtet sich an Studierende, die nach Abschluss eines Bachelorstudiums und eines Zwei-Fächer-Masterstudiums den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an Gymnasien anstreben.
Das Studienfach Informatik kann als Erweiterungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education gewählt werden und richtet sich an Studierende, die nach dem Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums mit Zertifikat die Lehrbefugnis für ein drittes Schulfach anstreben.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Informationsverarbeitung – insbesondere der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von Digitalrechnern (Computern). Die Informatik erforscht die grundsätzlichen Verfahrensweisen der Informationsverarbeitung und die allgemeinen Methoden der Anwendung solcher maschineller Verfahren in den verschiedensten Bereichen und versucht, durch Abstraktion und Modellbildung von speziellen Gegebenheiten allgemeine Gesetzmäßigkeiten abzuleiten. Daraus entwickelt sie Standardlösungen für die Anwendung in der Praxis. Sie hilft bei der Verwaltung großer Daten- und Informationsmengen, sie ermöglicht die Steuerung komplexer Produktionsabläufe, sie ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Forschung.
Die Informatik befasst sich deshalb mit:
  • der Struktur, der Wirkungsweise, den Fähigkeiten und den Konstruktionsprinzipien von Informationsverarbeitungssystemen
  • Strukturen, Eigenschaften und Beschreibungsmöglichkeiten von Informationen und von Informationsverarbeitungsprozessen
  • Möglichkeiten der Strukturierung, Formalisierung und Mathematisierung von Anwendungsgebieten sowie der Modellbildung und der Simulation.
Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren sowie über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige Rolle.
Informatik ist zusammen mit Nachrichten- und Kommunikationstechnik einer der Grundpfeiler der Informationstechnologie, die wiederum eine der heutigen und zukünftigen Schlüsseltechnologien ist. Die Informationstechnologie hat dabei eine besondere Rolle, weil sie eine Querschnittstechnologie ist, die in vielen unterschiedlichen Technologiebereichen ein wesentliches Hilfsmittel zur Erzielung von Leistungs- und Produktivitätsfortschritten und zur Qualitätsverbesserung ist.
Anwendungsbereiche der Informatik und der Informationstechnik sind z. B. Energieeinsparungen, alternative Technologien, Humanisierung der Arbeitswelt, Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen, Verbesserung der Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, Arbeitszeitverkürzungen usw. Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind so vielfältig und zahlreich, dass eine enorme Steigerung der Anwendungen und ein Eindringen der Informatik in alle Bereiche von Wirtschaft und Verwaltung und in viele Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens vorauszusehen ist.
Das zentrale Anliegen des Informatikstudiums ist die Heranbildung der Fähigkeit, Modelle zur Beschreibung komplexer Systeme zu entwickeln, die wesentlichen Einflussgrößen richtig zu erkennen, für Detailprobleme algorithmische Lösungen systematisch zu finden und praktisch einsatzfähige Anwendungssysteme herzustellen.
Der Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik hat das Ziel, vorhandene (Informatik-)Kompetenzen sowohl zu vertiefen als auch zu verbreitern. Die Vertiefung der algorithmischen und mathematischen Kompetenzen ist eine wesentliche Grundlage für das strukturelle Denken, das in diesem Studiengang weiter ausgebaut wird. Diese Fähigkeit verbessert sowohl die Analyse-Kompetenz als auch die Design- und Realisierungskompetenz, die bereits im einschlägigen Bachelorstudiengang erworben wurden.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science / Master of Arts bereitet die Studierenden auf Berufsfelder vor, in denen solide Kenntnisse der Informatik und eines weiteren Fachs erforderlich sind. Dieses Studienangebot soll der zunehmenden Nachfrage nach fundierten Informatikkenntnissen in unterschiedlichen Fachgebieten dadurch Rechnung tragen, dass unterschiedliche Fachausbildungen mit der Informatikausbildung gekoppelt werden können.
In dem Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education werden neben der Erweiterung der Sachkompetenz im Fach Informatik pädagogische und didaktische Kompetenzen erworben, damit die Absolventinnen und Absolventen ihr Fachwissen sach- und methodenkompetent vermitteln können. Zudem sind die erworbenen Kenntnisse über das methodische Vorgehen bei der Analyse von Problemen und der Entwicklung von Algorithmen einschließlich ihrer formalen Präzisierung eine wichtige, fächerübergreifende Kompetenz für den Unterricht an Schulen.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


An der Universität Kiel wird Informatik in unterschiedlichen Studiengängen angeboten:
Der Ein-Fach-Masterstudiengang baut auf dem Ein-Fach-Bachelorstudiengang im Fach Informatik auf. Er soll vertiefende Fähigkeiten und Methoden der Informatik vermitteln, wissenschaftliche Kenntnisse erweitern und verfestigen und die Grundlage für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses legen.
In dem Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science / Master of Arts werden die Kompetenzen in den beiden Fächern, die in dem vorausgehenden Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang erworben wurden, in bestimmten Bereichen vertieft und verbreitert. Diese Vertiefung und Verbreiterung kann im Fach Informatik stärker systemorientiert oder stärker theorieorientiert erfolgen. Neben den damit erreichten Fachkompetenzen, zu denen Analyse-, Design- und Realisierungskompetenzen gehören, werden auch, insbesondere durch Seminar- und Praktikumsmodule, kommunikative Kompetenzen erworben.
Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education baut auf dem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang im Fach Informatik auf. Er ist mit seinen fachdidaktischen Modulen, dem Schulpraktikum und seinen Pädagogik- und Psychologiemodulen auf die Schulpraxis ausgerichtet.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


a) Informatik, Master of Science und b) Informatik, Master of Science / Master of Arts:
Informatikerinnen und Informatiker sind in folgenden Tätigkeitsbereichen zu finden:
  • in der Datenverarbeitungsindustrie: Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen (Entwurf von DV-Anlagen, Entwurf und Herstellung von Programmiersystemen für Betrieb und Anwendung von DV-Anlagen), Entwurf und Entwicklung spezieller Hardware, Konfigurierung von anwenderspezifischen Hardware/Software-Systemen, Tätigkeit in der Unternehmensberatung, Arbeit im Vertrieb und Management, Tätigkeit als Ausbilder;
  • beim DV-Anwender: Pflege und Weiterentwicklung von Software (z. B. Betriebssysteme, Datenbanksysteme, Kommunikations-Software), Beteiligung an System- und Einsatzplanungsaufgaben, Systemanalyse, Entwicklung benutzerspezifischer Anwendungsprogrammsysteme, Tätigkeit als Ausbilder;
  • in der Forschung: Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Datenverarbeitungssystemen und von neuen Datenverarbeitungsverfahren sowie an der Erschließung neuer Anwendungsgebiete für Rechner;
  • in der Ausbildung: Lehre an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Gymnasien, Fach-, Berufs- und Gewerbeschulen, Berufsbildungszentren etc.
c) Informatik, Master of Education:
Das Studium des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Informatik mit dem Abschluss Master of Education führt zum Beruf der Studienrätin bzw. des Studienrates an Gymnasien. Der Studiengang trägt der Entwicklung Rechnung, dass sich in den Bundesländern Informatik zunehmend in den Lehrplänen für die einzelnen Schularten, insbesondere den Gymnasien, wiederfindet.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Logik, Mathematik und Anwendungsgebiete wie z. B. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Elektrotechnik, Chemie, Medizin, Physik usw.


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6. Sprachkenntnisse

 

a) Informatik, Master of Science
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
  • Sofern Deutsch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
    oder erster berufsqualifizierender Abschluss in deutscher Sprache erworben wurden, sind Deutschkenntnisse nachzuweisen, die der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ laut Rahmenordnung nach Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 30. Mai 1995, in der Fassung des Beschlusses des 190. Plenums (21./22.02.2000) der HRK entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms in englischer Sprache abgehalten werden.
  • Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch Hochschulzugangsberechtigung
    oder erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache erworben wurde, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die dem TOEFL-Test 550 Punkte schriftlich oder 213 Punkte Computer Test, Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS 6.0 entsprechen; diese Nachweispflicht entfällt, wenn alle Lehrveranstaltungen des Master-Programms in deutscher Sprache abgehalten werden.

Absolventen des CAU-Bachelorstudiengangs, auf den dieser Master aufbaut und für den die geforderten Voraussetzungen bereits nachzuweisen waren, müssen diese Voraussetzungen nicht erneut nachweisen.

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Persönliche Neigungen


  • Freude an der Analyse komplexer Sachverhalte, Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit
  • im Studiengang „Master of Education“ pädagogische Fähigkeiten sowie Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen
  • Das Institut für Informatik hat unter www.informatik.uni-kiel.de/ifi/studieninteressierte
    Tests zur Prüfung der Eignung für das Studium der Informatik zur freien Verfügung gestellt.


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8. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Informatik und das Erweiterungsfach Informatik sind nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der Studienbeginn für das Erweiterungsfach Informatik ist nur zum Wintersemester möglich.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

a) Informatik, Master of Science:
Voraussetzung für die Aufnahme des Ein-Fach-Masterstudiengangs mit dem Abschluss Master of Science ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
b) Informatik, Master of Science / Master of Arts:
Voraussetzung für die Aufnahme des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs mit dem Abschluss Master of Science / Master of Arts ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
c) Informatik, Master of Education:
Zugang zum Zwei-Fächer-Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education kann erhalten:
  • wer nach einem mindestens dreijährigen Studium im entsprechenden Gebiet einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat und
  • wer im Bachelorstudium das Profil Lehramt oder gleichwertige Studienanteile in den Bereichen Fachdidaktik und Pädagogik sowie schulpraktische Studien im Umfang von mindestens sechs Wochen absolviert hat.
Voraussetzung für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums ist die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in zwei Lehramtsfächern oder eine vergleichbare Prüfung.

Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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9. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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10. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen, die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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11. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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13. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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14. Aufbau des Studiums


a)

Informatik, Master of Science:

Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgender Prüfungsordnung:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Prüfungsordnung der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Informatik mit dem Abschluss Master of Science vom 9. Juli 2008, veröffentlicht am 22. August 2008.
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 28. September 2007 akkreditiert.

Der Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik mit dem Abschluss Master of Science baut auf einem Ein-Fach-Bachelorstudiengang auf.
Die curricularen Inhalte werden nach dem Prinzip „Kontrollierter Wissenserwerb bei größtmöglicher Flexibilität“ aufgrund einer vorgegebenen Studienstruktur vermittelt. Der kontrollierte Wissenserwerb unter Wahrung der Flexibilität bei der Auswahl der Vertiefungsrichtung erfolgt im ersten Studienjahr durch einen Academic Advisor und in den folgenden Semestern durch einen Research Advisor. Beide müssen die Auswahl der Module durch die Studierenden bestätigen und ggf. gemeinsam mit den Studierenden festlegen. Dadurch soll zunächst die fachliche Breite und später die fachliche Tiefe eines Spezialgebiets gewährleistet werden.

Das Masterstudium ist modular strukturiert. Aus den Kategorien „Vertiefende Informatik-Grundlagen“, „Informatik der Systeme“ und „Vertiefende theoretische Grundlagen“ sind jeweils Module im Gesamtumfang von 16 Leistungspunkten (LP) zu wählen. Des Weiteren sind aus dem „Master-Vertiefungsbereich“ Module im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten zu belegen, sowie ein Master-Seminar von 4 Leistungspunkten und ein Master-Projekt von 12 Leistungspunkten.
Als Wahlpflichtmodule sind aus der Kategorie „Allgemeine Grundlagen“ Module im Umfang von 6 Leistungspunkten zu belegen, sowie Module im integrierten Anwendungsfach im Umfang von 12 Leistungspunkten. Als integriertes Anwendungsfach stehen den Studierenden grundsätzlich alle Fachangebote der Christian-Albrechts-Universität zur Verfügung.

Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich Informatik und im Wahlpflichtbereich (integriertes Anwendungsfach) beträgt 65 Semesterwochenstunden (SWS).

Für die erfolgreich durchgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie für die erfolgreich abgeschlossene Masterarbeit werden Leistungspunkte erworben. Jedes Modul wird mit einer studienbegleitenden Modulprüfung abgeschlossen, die im unmittelbaren Anschluss an die letzte Lehrveranstaltung eines jeden Moduls angeboten wird. Sie besteht in der Regel aus einer dreistündigen Klausur. Der Prüfungsausschuss kann beschließen, dass die Klausur durch eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer ersetzt oder ergänzt wird.

Das Ein-Fach-Masterstudium Informatik wird mit Modulprüfungen und mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden.

Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Informatik beträgt 4 Semester.

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Informatik, Master of Science (M.Sc.)

Ein-Fach-Masterstudium (120 LP)
Module
im...
Sem.
SWS1 LP2
Pflichtmodule:
Modul aus dem Katalog "Vertiefende Informatik-Grundlagen I"3 (VL+Ü) 1. 4+2 8
Modul aus dem Katalog "Vertiefende Informatik Grundlagen II"3 (VL+Ü) 2. 4+2 8
Modul aus dem Katalog "Informatik der Systeme I"3 (VL+Ü) 1. 4+2 8
Modul aus dem Katalog "Informatik der Systeme II"3 (VL+Ü) 2. 4+2 8
Modul aus dem Katalog "Vertiefende theoretische Grundlagen I"3 (VL+Ü) 1. 4+2 8
Modul aus dem Katalog "Vertiefende theoretische Grundlagen II"3 (VL+Ü) 2. 4+2 8
Modul aus dem Katalog "Mastervertiefungsbereich"3 (VL+Ü) 3. 4+2 8
Master-Projekt (Ü) 3. 4 12
Master-Seminar (VL) 3. 2 4
Masterarbeit 4.   30
Wahlpflichtmodule:
Allgemeine Grundlagen (z. B. rechtliche Grundlagen, betriebswirtschaftliche Grundlagen) (VL) 1. 5 6
Integriertes Anwendungsfach (z. B. BWL, Recht) (VL) 2. 6 6
Integriertes Anwendungsfach (z. B. BWL, Recht) (VL) 3. 6 6
Gesamt 69 120
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).


1 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
2 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
3 Die Informationen zu den Modulen aus den Katalogen sind zu finden unter: www.informatik.uni-kiel.de/informatik.

Erläuterungen:
Sem.: empfohlenes Semester
VL: Vorlesung
Ü: Übung

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b)

Informatik, Master of Science / Master of Arts:

Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Informatik vom 9. Juli 2008, veröffentlicht am 22. August 2008.
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 7. Dezember 2007 akkreditiert.

Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang umfasst das Studium zweier Fächer im Umfang von je 45 Leistungspunkten und eine einsemestrige Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Auf der Basis der im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang oder dazu äquivalenten Studiengängen erworbenen Informatikkenntnisse sind im Fach Informatik sechs weitere Module aus dem Modulangebot des Masterstudiengangs Informatik auszuwählen.
Im ersten Studienjahr sind Module aus dem Katalog „Vertiefende Informatik-Grundlagen“ und, je nach gewählter Vertiefungsrichtung, aus dem Katalog „Informatik der Systeme“ oder „Vertiefung theoretischer Grundlagen“ zu absolvieren.
Im dritten Semester findet eine enge Zuordnung zu einer Forschungsgruppe des Instituts dadurch statt, dass die Studierenden an einem Seminar und an einem Praktikum dieser Forschungsgruppe teilnehmen. Hier wird dann im vierten Semester ggf. auch die Masterarbeit angefertigt.

Alle Module des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs werden durch Modulprüfungen abgeschlossen. Modulprüfungen bestehen in der Regel (Ausnahmen: Praktika und Seminare) aus einer Endprüfung und aus Prüfungsteilleistungen, die während der Lehrveranstaltungen erbracht werden. Diese bestehen aus Hausarbeiten, Laborübungen oder Tests. Art, Anzahl und Gewichtung der Prüfungsteilleistungen werden für jedes Modul von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt und den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls mitgeteilt. Die Modulprüfungsnote errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der einzelnen Noten für die Prüfungsteilleistungen und der Note der Endprüfung.
Praktikumsmodule werden durch mündliche Prüfungen der Praktikumsabschnitte in Form von Vorträgen vor den Praktikumsteilnehmenden und in Form von Einzelgesprächen mit dem Modulverantwortlichen geprüft.
Bei Seminarmodulen wird die Prüfungsleistung aufgrund eines mindestens einstündigen Fachvortrags und Diskussion mit den Seminarteilnehmern von der für das Modul verantwortlichen Person bewertet.

Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik beträgt 4 Semester.

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Informatik, Master of Science (M.Sc.) / Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)
Module im...
Sem.
SWS1 LP2
Modul aus dem Katalog „Vertiefende Informatik-Grundlagen I"3 (VL+Ü) 1. 4+2 8
Modul aus dem Katalog „Vertiefende Informatik-Grundlagen II“3 (VL+Ü) 2. 4+2 8
Modul aus dem Katalog „Informatik der Systeme I“ oder
„Theoretische Grundlagen I“3 (VL+Ü)
1. 4+2 8
Modul aus dem Katalog „Informatik der Systeme II“ oder
„Theoretische Grundlagen II“3 (VL+Ü)
2. 4+2 8
Informatikseminar (VL) 3. 2 4
Master-Projekt (Ü) 3. 4 9
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Fächer.


1 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
2 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
3 Die Informationen zu den Modulen aus den Katalogen sind zu finden unter: www.informatik.uni-kiel.de/informatik.

Erläuterungen:
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung
VL: Vorlesung

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c)

Informatik, Master of Education:

Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Informatik vom 9. Juli 2008, veröffentlicht am 22. August 2008.
Der Masterstudiengang Informatik wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 7. Dezember 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Informatik kann im Zwei-Fächer-Masterstudiengang gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Masterstudium umfasst das Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 35 Leistungspunkten und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 20 Leistungspunkten. Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik ist mit seinen fachdidaktischen Modulen, dem Schulpraktikum und seinen Pädagogik- und Psychologiemodulen auf die Schulpraxis ausgerichtet. Zur Erweiterung der Sachkompetenz im Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik sind drei Wahlpflichtmodule aus unterschiedlichen Gebieten zu absolvieren. Die Module sind so auszuwählen, dass sie die erforderlichen Informatikkenntnisse im schulrelevanten Bereich verbreitern.
Im ersten Semester sind zwei Module im Umfang von jeweils 7 Leistungspunkten aus unterschiedlichen Gebieten der Informatik auszuwählen.
Im zweiten Semester steht ein Modul mit 7 Leistungspunkten aus der praktischen Informatik zur Auswahl. Daneben ist das erste Fachdidaktikmodul mit 5 Leistungspunkten zu belegen.
Im dritten Semester wird dann neben einem weiteren Fachdidaktikmodul im Umfang von weiteren 5 Leistungspunkten ein Modul mit 4 Leistungspunkten über Informatikanwendungen absolviert.
Die Masterarbeit wird im 4. Semester geschrieben und von einem Research Advisor betreut.
Die für den Lehrberuf notwendigen zusätzlichen Fähigkeiten wie Diskussionsführung und Wissensvermittlung wird in den Fachdidaktikmodulen und in gesonderten Pädagogik-, Psychologie- und Praktikumsmodulen vermittelt.

Für die erfolgreich durchgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden grundsätzlich insgesamt 35 Leistungspunkte erworben. Für den erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit werden 20 Leistungspunkte vergeben.
Die Module des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs werden durch Modulprüfungen abgeschlossen. Jede Modulprüfung besteht aus einer Endprüfung und aus Prüfungsteilleistungen, die während der Lehrveranstaltung erbracht werden. Sie bestehen aus Hausarbeiten, Laborübungen oder Tests. Art, Anzahl und Gewichtung der Prüfungsteilleistungen werden für jedes Modul von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt und den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls mitgeteilt. Die Modulprüfungsnote errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der einzelnen Noten für die Prüfungsteilleistungen und der Note der Endprüfung.
Das Fach Informatik ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 35 Leistungspunkte erworben hat und, falls die Masterarbeit im Fach Informatik geschrieben wird, diese mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird.

Die Regelstudienzeit für den Zwei-Fächer-Masterstudiengang Informatik beträgt 4 Semester.


Erweiterungsfach Informatik:

Das Studium des Erweiterungsfaches Informatik auf Masterebene entspricht in Inhalt, Aufbau und Umfang dem Zwei-Fächer-Masterstudium Informatik und schließt an das Erweiterungsstudium auf Bachelorebene an. Mit erfolgreichem Abschluss der Erweiterungsprüfung, die studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt und den Absolventinnen und Absolventen auch im dritten Fach die Lehrbefugnis für die Sekundarstufe II erteilt.

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Informatik, Master of Education (M.Ed)

Zwei-Fächer-Masterstudium (35 LP)
Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
Module zur Wissensergänzung und -vertiefung
Wahlmodul aus unterschiedlichen Gebieten der Informatik (VL, Ü oder P) MP 1. 6 7
Wahlmodul aus unterschiedlichen Gebieten der Informatik (VL, Ü oder P) MP 6 7
Wahlmodul aus der praktischen Informatik (VL+Ü) MP 2. 6 7
Wahlmodul über Informatikanwendungen mit sozialer, technischer und ökonomischer Relevanz für die Gesellschaft MP 3. 3 4
Fachdidaktikmodul
Didaktik der Informatik I - 1. 4 5
Didaktik der Informatik II - 2. 4 5
Gesamt 35
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (20 LP) in einem der zwei studierten Fächer.


1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.

Erläuterungen:
LN: Leistungsnachweis
MP: Modulprüfung
P: Praktikum
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung
VL: Vorlesung



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