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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Friesische Philologie


Ergänzungsfach


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Das Studienfach Friesische Philologie kann als Ergänzungsfach im Rahmen oder im Anschluss eines Lehramtsstudiums gewählt werden.

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Im Rahmen des Ergänzungsstudiums Friesische Philologie erwerben Studierende eines Lehramtsstudiengangs umfassende Kenntnisse zu der historischen Entwicklung, der geografischen Verbreitung und der heutigen Lage des Nordfriesischen, sowie zu seiner Grammatik, seiner Literatur und seiner Stellung als Minderheitensprache in Schleswig-Holstein und Europa. Zwei Sprachkurse vermitteln grundlegende Kompetenzen für den aktiven Gebrauch einer und den passiven Gebrauch einer zweiten nordfriesischen Mundart.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Friesisch wird als Schulfach in Nordfriesland angeboten. Vor diesem Hintergrund bietet das Ergänzungsstudium Friesische Philologie an der CAU eine optimale Möglichkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer, fachliche und sprachpraktische Qualifikationen zu erwerben, die ihnen eine verbesserte Berufsperspektive bieten.

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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Studium für das Lehramt an Gymnasien führt zum Beruf der Studienrätin bzw. des Studienrates an Gymnasien.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Sprach- und literaturwissenschaftliche Fächer (insbesondere Deutsch, Niederdeutsch, Dänisch, Skandinavistik, Fremdsprachenphilologien), Geschichte, Geographie, eventuell auch Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.


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6. Schulische Vorbildung


Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.


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7. Sonstige Kenntnisse und Praktika


  • Vorkenntnisse im Friesischen sind nicht erforderlich, aber von Vorteil.
  • Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs.


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8. Persönliche Neigungen


  • Interesse am Friesischen und den damit verbundenen Themenbereichen (z. B. friesische Sprache, Mundartkunde, Mehrsprachigkeit, Minderheitensprachen, Sprachgeschichte, friesische Literatur, Geschichte und Landeskunde)
  • Pädagogische Fähigkeiten und Freude an der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen


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9. Zulassungsbeschränkungen


Das Ergänzungsfach Friesische Philologie ist nicht zulassungsbeschränkt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ergänzungsfachs ist die Zulassung zum Bachelor of Arts/Science, die Zulassung zum Master of Education oder die bereits erfolgreich abgelegte Masterprüfung in den ersten beiden Fächern sowie der erfolgreiche Abschluss der Module des ersten Studienjahrs in einem Bachelorstudiengang im Profil Lehramt.

Der aktuelle Stand findet sich unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.


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10. Zulassungsbedingungen und Einschreibung (Immatrikulation)


Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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11. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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12. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Erstsemester und bei Wechsel des Studienortes bzw. -faches.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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13. Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)


Das Zentrum für Lehrerbildung nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben der Organisation und Koordinierung während des Lehramtsstudiums wahr, z. B. bei der Durchführung der Fachdidaktischen, Pädagogischen und Schulpraktischen Studien.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Leibnizstraße 3, 24118 Kiel, Homepage: www.zfl.uni-kiel.de
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, Fax: 0431/880-2959, E-Mail: sekretariat@zfl.uni-kiel.de

Christine Ziethen, Akad. Dir., Raum 204, Tel.: 0431/880-2965, E-Mail: ziethen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag, 10 bis 12 Uhr

Melanie Korn (zusätzlich Beratung für internationale Lehramtsstudierende)
Raum 216, Tel.: 0431/880-1266, E-Mail: korn@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Dienstag, 13 bis 15 Uhr

Dr. Margot Janzen, Raum 207, Tel.: 0431/880-1239, E-Mail: janzen@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Mittwoch, 13 bis 15 Uhr

Dr. Astrid von der Lühe, Raum 205, Tel.: 0431/880-3450, E-Mail: vonderluehe@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Büro für Schulpraktische Studien, Andrea Marquardt und Sylvia Rinke, Raum 218 und 217
Tel.: 0431/880-1235 und -1778, E-Mail: praktikumsbuero@zfl.uni-kiel.de
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag, 10 bis 12 Uhr


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14. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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15. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgender Internetseite:


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16. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011 und Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das Ergänzungsstudium Friesische Philologie, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Juli 2011.
Das Studienfach Friesische Philologie kann als Ergänzungsfach im Rahmen oder im Anschluss eines Lehramtsstudiums gewählt werden. Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
Das Modul „Einführung in die Frisistik“ (4 EF 4-5 ENS) gibt einen Überblick über das wissenschaftliche Studium der friesischen Sprache (Friesische Philologie oder Frisistik) und führt in die strukturellen Eigenschaften der friesischen Mundarten ein.
Im Modul „Literaturwissenschaft I“ (6 LW I) erfolgt eine Einführung in die nordfriesische Literatur und werden an Hand ausgewählter literarischer Texte Grundkenntnisse der Literaturanalyse vermittelt.
Das Modul „Sprachsoziologie“ (7 SS) gibt einen Überblick über die politischen, sozio-ökonomischen und kulturellen Hintergründe der nordfriesischen Mehrsprachigkeit und behandelt die Frage des Friesischen das Friesische als europäische Minderheitensprache.
In der Spracherwerbsmodulen (1 SE I, 2 SE II und 3 SE III) werden eine aktive Beherrschung der 1. Wahlmundart und eine passive Beherrschung der 2. Wahlmundart erworben.
Das Studium des Ergänzungsfaches Friesische Philologie umfasst 35 Leistungspunkte, die auf 6 Module verteilt sind.
Mit erfolgreichem Abschluss der Ergänzungsprüfung, die studienbegleitend abgenommen wird, erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung, das Art und Umfang der erworbenen Fachkenntnisse bescheinigt.

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Friesische Philologie

Ergänzungsfach (35 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor.2 SWS3 LP4
PHF-frph 4-5 EF ENS Einführung in die Frisistik
Einführung in die nordfriesische Sprach-
wissenschaft (PS)
K 1. - 2 3
Nordfriesische Grammatik (PS) K 2. 2 3
PHF-frph 6 LW I Literaturwissenschaft I
  Einführung in die nordfriesische Literatur (PS) K 1. - 2 3
Literaturwissenschaft (PS) R 2. 2 3
PHF-frph 1 SE I Spracherwerb I (1. Wahlmundart)5
  1. Wahlmundart I (SK) K 1. - 2 3
1. Wahlmundart II (SK) 2. 2 3
PHF-frph 2 SE II Spracherwerb II (2. Wahlmundart)5
  2. Wahlmundart I (SK) K 3. - 2 3
2. Wahlmundart II (SK) 4. 2 3
PHF-frph 3 SE III Spracherwerb III (1. Wahlmundart)5
  Übung I (SpÜ) MP 3. PHF-frph 1 SE I 2 2
Übung II (SpÜ) 4. 2 3
PHF-frph 7 SS Sprachsoziologie
  Nordfriesische Sprachsoziologie (PS) K 3. - 2 3
Sprachsoziologie (PS) R 4. 2 3
Gesamt 35


1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Den Studierenden wird empfohlen, ihre Sprachkenntnisse durch ein ergänzendes Selbststudium, durch zusätzliche Sprachkurse oder durch Aufenthalte im jeweiligen Dialektgebiet zu erweitern.


Erläuterungen:
K: Klausur
MP: mündliche Prüfung
PS: Proseminar
R: Referat
Sem.: empfohlenes Semester
SK: Sprachkurs
SpÜ: sprachpraktische Übung


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