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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 

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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Europäische Ethnologie / Volkskunde


Master


Inhaltsübersicht



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1. Studienabschluss


Master of Arts (M.A.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Europäische Ethnologie / Volkskunde versteht sich als empirisch arbeitende Kulturwissenschaft, die ihren Fokus auf die Alltagskultur vorzugsweise in Deutschland, aber mit vergleichender Perspektive auf Europa legt. Ausgehend von der Prämisse, dass das Zusammenleben von Menschen grundsätzlich auf einer Vorstellung von sozialer Ordnung beruht, fragt sie nach den damit verbundenen kulturellen Praxen. Wie gestalten Menschen ihr Zusammenleben? Welche Beziehungen gehen sie zu ihrer sozialen und natürlichen Umwelt ein? Welches Bild machen sie sich von diesen Beziehungen? Wie organisieren sie ihr Verhältnis zu Religion, Geschichte und Traditionen? Wie werden Identitäten geschaffen und ausgehandelt? Dabei arbeitet die Europäische Ethnologie / Volkskunde sowohl historisch als auch gegenwartsbezogen, indem sie Kultur als sozial bedingt und geschichtlich geprägt versteht und zugleich ihre wesentliche auf die Gesellschaft zurückwirkende Bedeutung betont. Mit ihrer thematischen Breite und ihrer Nähe zur kulturellen Alltagspraxis ermöglicht die Europäische Ethnologie / Volkskunde ihren Studierenden einen substantiellen Einblick in potentielle Berufsfelder wie Museum, öffentliche Kulturarbeit und Medien.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Es wird eine methodisch, thematisch und theoretisch breite Auseinandersetzung mit den Arbeitsweisen des Faches geboten, die u. a. in einem eigenen Modul „Forschendes Lernen“ vertieft werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Standorten ist es möglich, an der Christian-Albrechts-Universität Europäische Ethnologie / Volkskunde als eigenständigen Studiengang zu studieren.

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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Berufsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen der Europäischen Ethnologie / Volkskunde finden sich u. a. an Universitäten, in kulturwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, in überregionalen Museen, im Verlagswesen, im Medienbereich (Rundfunk, Fernsehen, Presse), in Bibliotheken und Archiven sowie im Kulturmanagement.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Geschichtswissenschaften, Soziologie, Kunst-, Musik-, Literatur-, Rechtsgeschichte, Philologien.


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6. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
  • gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note befriedigend (07))
  • Lesekompetenz (B2 nach CEF, siehe: siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in einer romanischen, skandinavischen, slavischen oder finno-ugrischen Sprache, nachgewiesen durch den Schulunterricht (mindestens zwei Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Note ausreichend (05)) oder durch den Besuch zweier Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Europäische Ethnologie / Volkskunde ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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8. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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9. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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11. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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12. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Europäische Ethnologie / Volkskunde, veröffentlicht am 24. April 2008, geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Masterstudiengang Europäische Ethnologie / Volkskunde wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.

Das Studienfach Europäische Ethnologie / Volkskunde wird im Rahmen eines Zwei-Fächer-Masterstudiums im Umfang von 45 Leistungspunkten studiert.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“.

Der Masterstudiengang ist in 5 Module gegliedert. Im Modul „H. Strukturen und Kategorien der Lebenswelt“ werden die theoretischen und methodologischen Grundlagen für ein analytisches Verständnis des Alltagslebens vermittelt. Die Europäische Ethnologie / Volkskunde wird hierbei in den größeren Rahmen der Kultur- und Sozialwissenschaften eingebettet. Im ebenfalls im 7. Semester zu besuchenden Modul „I. Präsentieren und Vermitteln fachwissenschaftlicher Inhalte“ steht die Ausbildung und Förderung einer kulturwissenschaftlichen Vermittlungskompetenz im Mittelpunkt.
Diese Kompetenz wird theoretisch und praktisch entwickelt, indem die Lehr- und Lernmethoden in den Kulturwissenschaften behandelt und in der Durchführung eines Tutoriums sogleich umgesetzt werden. Im Modul „J. Forschendes Lernen“ werden die kulturwissenschaftlichen Methoden und Konzepte projektbezogen angewendet. Ein Forschungsvorhaben wird konzeptionalisiert und gemeinsam umgesetzt. Ziel ist u. a. das Erstellen einer Abschlusspräsentation (Buch, Ausstellung, Film etc.).
Im Modul „K. Praktikum“ sollen die Studierenden ebenfalls an die kulturwissenschaftliche Praxis herangeführt werden. Die vierwöchige Tätigkeit in einer Kultureinrichtung soll die Möglichkeit eröffnen, sich in möglichen Berufsfeldern der Europäische Ethnologie / Volkskunde zu orientieren. Im Aufbaumodul „L. Materialität der Kultur“ stehen die Zeichenhaftigkeit der Dingwelt, Prozesse der Identitäts- und Symbolbildung sowie die Wahrnehmung und Aneignung der materiellen Umwelt im Zentrum. Das Modul „M. Vertiefung“ dient der Vorbereitung auf die Masterarbeit und der Diskussion aktueller Ansätze im Fach Europäische Ethnologie / Volkskunde.
Ein ordnungsgemäßes Studium setzt die Teilnahme an insgesamt 22 Semesterwochenstunden, 6 Tagen Exkursion und 4 Wochen (20 Arbeitstage) Praktikum voraus. Die Abfolge und Zugangsvoraussetzungen zu den Modulen sind in der Fachprüfungsordnung geregelt.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Masterarbeit - in einem der zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Europäische Ethnologie / Volkskunde beträgt 4 Semester.

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Europäische Ethologie / Volkskunde, Master of Arts (M.A.)

Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
Vor.2 SWS3 LP4
H Strukturen und Kategorien der Lebenswelt
  Übung MP V25 1. - 2 2
Exkursion (3 Tage) 1 1
Hauptseminar 2. 2 7
I Präsentieren und vermitteln fachwissenschaftlicher Themen
  Übung MP V16 1. - 2 2,5
Durchführung des Tutoriums (Ü) 2 2,5
J Forschendes Lernen
  Projektstudium (P) Ergebnisse des Projekts 1.+2. - 2 + 2 9
K

Praktikum (4 Wochen)

PB 1. o. 2. - - 6
L Materialität der Kultur
  Übung MP V25 3. H – K 2 2
Exkursion (3 Tage) 1 1
Hauptseminar 2 7
M Vertiefung
  Oberseminar MP V37 3. H – K 2 5
Gesamt 45
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in einem der zwei studierten Studienfächer.


1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung
3 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
4 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
5 Modulprüfung Variante 2: Das Modul wird mit einer schriftlichen Arbeit abgeprüft.
6 Modulprüfung Variante 1: Das Modul wird durch einen schriftlichen Bericht über das durchgeführte Tutorium geprüft.
7 Modulprüfung Variante 3: Das Modul wird durch die eigenständige Entwicklung eines Forschungsdesigns geprüft.


Erläuterungen:
P: Projekt
PB: Praktikumsbericht
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung


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