Europäische Ethnologie / Volkskunde
Master
Inhaltsübersicht
 1.
Studienabschluss
Master of Arts (M.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Europäische Ethnologie / Volkskunde versteht sich als
empirisch arbeitende Kulturwissenschaft, die ihren Fokus auf die Alltagskultur
vorzugsweise in Deutschland, aber mit vergleichender Perspektive auf Europa
legt. Ausgehend von der Prämisse, dass das Zusammenleben von Menschen
grundsätzlich auf einer Vorstellung von sozialer Ordnung beruht,
fragt sie nach den damit verbundenen kulturellen Praxen. Wie gestalten
Menschen ihr Zusammenleben? Welche Beziehungen gehen sie zu ihrer sozialen
und natürlichen Umwelt ein? Welches Bild machen sie sich von diesen
Beziehungen? Wie organisieren sie ihr Verhältnis zu Religion, Geschichte
und Traditionen? Wie werden Identitäten geschaffen und ausgehandelt?
Dabei arbeitet die Europäische Ethnologie / Volkskunde sowohl historisch
als auch gegenwartsbezogen, indem sie Kultur als sozial bedingt und geschichtlich
geprägt versteht und zugleich ihre wesentliche auf die Gesellschaft
zurückwirkende Bedeutung betont. Mit ihrer thematischen Breite und
ihrer Nähe zur kulturellen Alltagspraxis ermöglicht die Europäische
Ethnologie / Volkskunde ihren Studierenden einen substantiellen Einblick
in potentielle Berufsfelder wie Museum, öffentliche Kulturarbeit
und Medien.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Es wird eine methodisch, thematisch und theoretisch
breite Auseinandersetzung mit den Arbeitsweisen des Faches geboten, die
u. a. in einem eigenen Modul „Forschendes Lernen“ vertieft werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Standorten ist es möglich, an der
Christian-Albrechts-Universität Europäische Ethnologie / Volkskunde
als eigenständigen Studiengang zu studieren.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Berufsmöglichkeiten für Absolventinnen und
Absolventen der Europäischen Ethnologie / Volkskunde finden sich
u. a. an Universitäten, in kulturwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen,
in überregionalen Museen, im Verlagswesen, im Medienbereich (Rundfunk,
Fernsehen, Presse), in Bibliotheken und Archiven sowie im Kulturmanagement.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Geschichtswissenschaften, Soziologie, Kunst-, Musik-, Literatur-,
Rechtsgeschichte, Philologien.
 6.
Sprachkenntnisse
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen,
die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe:
www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in englischer Sprache, nachgewiesen
insbesondere durch das Schulzeugnis (mindestens vier Jahre Schulunterricht,
Abschluss mindestens mit der Note befriedigend (07))
- Lesekompetenz (B2 nach CEF, siehe:
siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) in einer romanischen,
skandinavischen, slavischen oder finno-ugrischen Sprache, nachgewiesen
durch den Schulunterricht (mindestens zwei Jahre Schulunterricht,
Abschluss mindestens mit der Note ausreichend (05)) oder durch den
Besuch zweier Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an
der Universität
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
 7.
Zugangsbedingungen zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Europäische Ethnologie / Volkskunde ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes
Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß
Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung
sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118
Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie
zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
8.
Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
9. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie
während der Einschreibung.
10. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
11. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
12. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August
2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Europäische Ethnologie /
Volkskunde, veröffentlicht am 24. April 2008, geändert durch
Satzung vom 11. Oktober 2010.
Der Masterstudiengang Europäische Ethnologie / Volkskunde wurde von
der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007
akkreditiert.
Das Studienfach Europäische Ethnologie / Volkskunde wird im Rahmen
eines Zwei-Fächer-Masterstudiums im Umfang von 45 Leistungspunkten
studiert.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Masterstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor-
und Masterstudiengänge“.
Der Masterstudiengang ist in 5 Module gegliedert. Im Modul „H. Strukturen
und Kategorien der Lebenswelt“ werden die theoretischen und methodologischen
Grundlagen für ein analytisches Verständnis des Alltagslebens
vermittelt. Die Europäische Ethnologie / Volkskunde wird hierbei
in den größeren Rahmen der Kultur- und Sozialwissenschaften
eingebettet. Im ebenfalls im 7. Semester zu besuchenden Modul „I.
Präsentieren und Vermitteln fachwissenschaftlicher Inhalte“
steht die Ausbildung und Förderung einer kulturwissenschaftlichen
Vermittlungskompetenz im Mittelpunkt.
Diese Kompetenz wird theoretisch und praktisch entwickelt, indem die Lehr-
und Lernmethoden in den Kulturwissenschaften behandelt und in der Durchführung
eines Tutoriums sogleich umgesetzt werden. Im Modul „J. Forschendes
Lernen“ werden die kulturwissenschaftlichen Methoden und Konzepte
projektbezogen angewendet. Ein Forschungsvorhaben wird konzeptionalisiert
und gemeinsam umgesetzt. Ziel ist u. a. das Erstellen einer Abschlusspräsentation
(Buch, Ausstellung, Film etc.).
Im Modul „K. Praktikum“ sollen die Studierenden ebenfalls an
die kulturwissenschaftliche Praxis herangeführt werden. Die vierwöchige
Tätigkeit in einer Kultureinrichtung soll die Möglichkeit eröffnen,
sich in möglichen Berufsfeldern der Europäische Ethnologie /
Volkskunde zu orientieren. Im Aufbaumodul „L. Materialität der
Kultur“ stehen die Zeichenhaftigkeit der Dingwelt, Prozesse der Identitäts-
und Symbolbildung sowie die Wahrnehmung und Aneignung der materiellen
Umwelt im Zentrum. Das Modul „M. Vertiefung“ dient der Vorbereitung
auf die Masterarbeit und der Diskussion aktueller Ansätze im Fach
Europäische Ethnologie / Volkskunde.
Ein ordnungsgemäßes Studium setzt die Teilnahme an insgesamt
22 Semesterwochenstunden, 6 Tagen Exkursion und 4 Wochen (20 Arbeitstage)
Praktikum voraus. Die Abfolge und Zugangsvoraussetzungen zu den Modulen
sind in der Fachprüfungsordnung geregelt.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende
die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden
studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen
bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen
richten sich nach der Fachprüfungsordnung.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Masterarbeit - in einem der
zwei studierten Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche
Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Europäische Ethnologie
/ Volkskunde beträgt 4 Semester.
Europäische Ethologie / Volkskunde, Master of Arts (M.A.)
Zwei-Fächer-Masterstudium (45 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
Vor.2 |
SWS3 |
LP4 |
| H |
Strukturen und Kategorien der Lebenswelt |
| |
Übung |
MP V25 |
1. |
- |
2 |
2 |
| Exkursion (3 Tage) |
1 |
1 |
| Hauptseminar |
2. |
2 |
7 |
| I |
Präsentieren und vermitteln fachwissenschaftlicher
Themen |
| |
Übung |
MP V16 |
1. |
- |
2 |
2,5 |
| Durchführung des Tutoriums
(Ü) |
2 |
2,5 |
| J |
Forschendes Lernen |
| |
Projektstudium (P) |
Ergebnisse
des Projekts |
1.+2. |
- |
2 + 2 |
9 |
| K |
Praktikum (4 Wochen)
|
PB |
1. o. 2. |
- |
- |
6 |
| L |
Materialität der Kultur |
| |
Übung |
MP V25 |
3. |
H –
K |
2 |
2 |
| Exkursion (3 Tage) |
1 |
1 |
| Hauptseminar |
2 |
7 |
| M |
Vertiefung |
| |
Oberseminar |
MP V37 |
3. |
H – K |
2 |
5 |
| Gesamt |
45 |
| Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen
Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP) in
einem der zwei studierten Studienfächer. |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 5 |
Modulprüfung Variante 2: Das Modul wird mit einer schriftlichen
Arbeit abgeprüft. |
| 6 |
Modulprüfung Variante 1: Das Modul wird durch einen schriftlichen
Bericht über das durchgeführte Tutorium geprüft. |
| 7 |
Modulprüfung Variante 3: Das Modul wird durch die eigenständige
Entwicklung eines Forschungsdesigns geprüft. |
| Erläuterungen: |
| P: |
Projekt |
| PB: |
Praktikumsbericht |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail
|