Empirische Sprachwissenschaft
Bachelor
Inhaltsübersicht
1. Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie
zu Kombinationsmöglichkeiten sind im Studieninformationsblatt „Bachelor-
und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Der Studiengang vermittelt die Grundlagen der phonetischen,
lexikalischen und grammatischen Sprachanalyse.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Im Mittelpunkt des Studiengangs steht die Analyse von
Sprachdaten verschiedener europäischer und außereuropäischer
Sprachen mit dem Schwerpunkt auf gesprochene Sprache. Die Beherrschung
der phonetischen und grammatischen Sprachanalyse – auch mittels
spezieller phonetischer und linguistischer Software – ist sowohl
für die linguistische Grundlagenforschung als auch für zahlreiche
Anwendungsgebiete relevant.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Die im Bachelorstudiengang Empirische Sprachwissenschaft
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind für zahlreiche Berufsfelder
relevant: Sprachunterricht – vor allem für Kinder und Erwachsene
mit Migrationshintergrund, Erstellung von Sprachlehrmaterialien, im IT
Bereich z. B. für automatische Spracherkennung und -synthese.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Alle sprachlichen Fächer, Psychologie, Pädagogik,
Europäische Ethnologie, Philosophie, Informatik.
 6.
Schulische Vorbildung
Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene
Hochschulreife.
Da in den Kursen ab dem ersten Semester hauptsächlich englischsprachige
Fachliteratur verwendet wird, setzen wir voraus, dass Studienanfängerinnen
und -anfänger englische Texte ohne Schwierigkeiten rezipieren können.
 7.
Sonstige Kenntnisse und Praktika
Eine berufliche Vorbildung oder ein Praktikum sind nicht
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Im Hinblick auf die
spätere Berufstätigkeit ist es empfehlenswert, in der vorlesungsfreien
Zeit Praktika zu absolvieren.
 8.
Persönliche Neigungen
Interesse an der Struktur von Sprachen (Lautsystem, Grammatik,
Wortschatz).
 9.
Zulassungsbeschränkungen
10. Zulassungsbedingungen
und Einschreibung (Immatrikulation)
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten
Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte
im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
11. Zentrale
Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
12. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen, die Termine erhalten Sie während
der Einschreibung.
13. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
14. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
15. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 2. März 2012, Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Fakultäten
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. August
2011, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung der Praxismodule
im Rahmen des Profils Fachergänzung der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge
vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November
2008, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende
des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs Empirische Sprachwissenschaft,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom
29. Dezember 2010.
Der Bachelorstudiengang Empirische Sprachwissenschaft wurde von der Akkreditierungsagentur
AQAS durch den Beschluss vom 20. November 2007 akkreditiert.
Das Studienfach Empirische Sprachwissenschaft kann im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
gewählt werden. Ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium umfasst das
Studium zweier Studienfächer im Umfang von je 70 Leistungspunkten,
die Anfertigung einer Bachelor-Arbeit im Umfang von 10 Leistungspunkten
sowie das Studium eines Profilierungsbereichs im Umfang von 30 Leistungspunkten.
Weitere Informationen zu den Studiengangsmodellen und zu den Kombinationsmöglichkeiten
im Zwei-Fächer-Bachelorstudium finden Sie im Studieninformationsblatt
„Bachelor-
und Masterstudiengänge“.
Der Bachelorstudiengang Empirische Sprachwissenschaft ist modular aufgebaut.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende
die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden
studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen
bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen
richten sich nach der Fachprüfungsordnung.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit
die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang beträgt 6 Semester.
Empirische Sprachwissenschaft, Bachelor of Arts (B.A.)
Zwei-Fächer-Bachelorstudium (70 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im...
Sem. |
Vor.2 |
SWS3 |
LP4 |
| PHF-emsp-A |
Grundlagen der empirischen
Sprachwissenschaft 1 |
| PHF-emsp-A1 |
Grundlagen Linguistik (VL) |
K |
1. |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-emsp-A2 |
Grundlagen Linguistik (PS) |
sÜ |
- |
2 |
5 |
| PHF-emsp-A3 |
Sprache und Gesellschaft
(PS) |
HA |
- |
2 |
5 |
| PHF-emsp-B |
Grundlagen der empirischen
Sprachwissenschaft 2 |
| PHF-emsp-B1 |
Grundlagen Syntax (VL) |
K |
2. |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-emsp-B2 |
Grundlagen Syntax (PS) |
sÜ |
A1+A2 |
2 |
2,5 |
| PHF-emsp-B3 |
Grundlagen Phonetik (VL) |
K |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-emsp-B4 |
Grundlagen Phonetik (PS) |
sÜ |
A1+A2 |
2 |
5 |
| PHF-emsp-C |
Lautliche und morphologische
Analyse |
| PHF-emsp-C1 |
Einführung in die Phonologie
und Morphologie (VL) |
K |
3. |
- |
2 |
2,5 |
| PHF-emsp-C2 |
Einführung in die Phonologie
und Morphologie (PS) |
sÜ |
A1+
A2+B |
2 |
5 |
| PHF-emsp-C3 |
ATH (Artikulations-, Transkriptions-
und Hörübungen) (PS) |
sÜ |
A1+A2+
B3+B4 |
2 |
5 |
| PHF-emsp-D |
Sprachdokumentation |
| PHF-emsp-D1 |
Semantik (PS) |
sÜ |
4. |
A+
B1+B2 |
2 |
3,5 |
| PHF-emsp-D2 |
Dokumentation gesprochener Sprache:
rechnergestützte Transkription (PS) |
sÜ |
A+
B3+B4+
C3 |
2 |
3,5 |
| PHF-emsp-D3 |
Spontansprache (VL) |
K |
- |
2 |
2 |
| PHF-emsp-D4 |
Korpuslinguistik (PS) |
HA |
A+B+
C1+C2 |
2 |
3,5 |
| PHF-emsp-E |
Sprachtypologie |
| |
Sprachtypologie (S) |
HA |
5. |
A+B+C1
+C2+D1
+D3 |
2 |
5 |
| PHF-emsp-F |
Sprachakustik |
| |
Sprachakustik (S) |
K |
5. |
B3+B4
+D2 |
2 |
5 |
| PHF-emsp-G |
Strukturbeschreibung |
| |
Strukturbeschreibung einer nichtindoeuropäischen
Sprache (S) |
sÜ |
6. |
A-C+
E+D1 |
2 |
5 |
| PHF-emsp-H |
Prosodie |
| |
Prosodie (S) |
sÜ |
6. |
A-D |
2 |
5 |
| Gesamt |
70 |
| Die Bachelorprüfung besteht aus den
studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module
bzw. Lehrveranstaltungen und einer Bachelorarbeit (10 LP) in einem
der zwei studierten Studienfächer. |
| 1
|
PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2
|
Vor.: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung |
| 3 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass
diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt
wird. |
| 4 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung
eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch
die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht
etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| Erläuterungen: |
| HA: |
Hausarbeit |
| K: |
Klausur |
| PS: |
Proseminar |
| S: |
Seminar |
| sÜ: |
schriftliche Übungsaufgaben |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| VL: |
Vorlesung |
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