Economics
Master
Inhaltsübersicht
1.
Studienabschluss
2. Gegenstand und Ziele des Faches
Die Volkswirtschaftslehre untersucht und erklärt die
Wechselwirkungen, die sich aus den wirtschaftlichen Funktionen und Beziehungen
von Unternehmen, privaten Haushalten und Staat innerhalb eines größeren
Wirtschafts- und Währungsraumes, meist eines Landes, aber auch übernationaler
Wirtschaftsräume ergeben.
Studienziel ist der Erwerb von Kenntnissen ökonomischer Institutionen,
Zusammenhänge und Prozesse sowie der Einsicht in die zunehmend komplexen
ökonomischen und gesellschaftlichen Vorgänge und die Einübung der Fähigkeit,
ökonomische Probleme in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen,
sie mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden zu analysieren und Lösungsverfahren
anwenden zu können.
Neben einer breiten und detaillierten Ausbildung in den Grundlagen der
Volkswirtschaftslehre wird im Masterstudium auch eine Ausbildung in den
folgenden Spezialisierungsgebieten der Volkswirtschaftslehre angeboten:
- Angewandte Mikroökonomik (Applied Microeconomics)
- Ökonomie des öffentlichen Sektors (Public Economics)
- Wachstums- und Konjunkturtheorie und -politik (Growth and Business
Cycles)
- Finanzmärkte (Financial Markets)
Darüber hinaus werden die Studierenden im Rahmen der Seminare
mit den wichtigsten Forschungsmethoden vertraut gemacht. Im Wahlpflichtbereich
gibt es die Möglichkeit einer fundierten Ausbildung in statistischen und
ökonometrischen Methoden.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Das Institut für Volkswirtschaftslehre verfügt über
ein Netzwerk aus 26 Universitäten im europäischen Ausland, mit denen
Austauschprogramme vereinbart sind. Pro Jahr nutzen etwa 35 Studierende
dieses Netz, um für ein oder zwei Semester an einer ausländischen Partneruniversität
zu studieren.
Der Masterstudiengang wird in englischer Sprache abgehalten.
4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder
Der Abschluss im Masterstudiengang ist ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss des wissenschaftlichen Studiums der Volkswirtschaftslehre. Er soll die Absolventinnen und Absolventen zur Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben in Unternehmen, im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung oder in anderen Institutionen, zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit sowie zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigen.
5. Nachbar- und Hilfswissenschaften
Betriebswirtschaftslehre (BWL), Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Soziologie. Mathematik und Statistik sind wichtige Hilfswissenschaften, da es in der Volkswirtschaftslehre auch darum geht, Wirkungszusammenhänge und Abläufe quantitativ zu erfassen.
6. Sprachkenntnisse
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen,
die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- gute Lesekompetenz (C1 nach CEF, siehe: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm)
in englischer Sprache, nachgewiesen insbesondere durch das Schulzeugnis
(mindestens vier Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der
Schulnote befriedigend (07))
- oder TOEFL-Test 550 (Paper-based Testing) oder vergleichbarer Test
- oder Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
 7.
Sonstige Kenntnisse und Praktika
- Praktika werden in der vorlesungsfreien Zeit empfohlen, falls nicht schon einschlägige Berufserfahrungen vorhanden sind.
- Mathematik und EDV: gute Kenntnisse in linearer Algebra und Analysis sowie EDV-Grundkenntnisse
- allgemeine Voraussetzungen: Interesse für ökonomische Zusammenhänge, gute Allgemeinbildung, Ausdauer, Fleiß und Konzentrationsfähigkeit, gute Ausdrucksfähigkeit, ausgeprägte Fähigkeit zum logischen Denken
 8.
Zugangsbedingungen zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Economics ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.
Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes
Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen,
dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß
Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung
sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden
Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf
Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118
Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de
Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie
zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118
Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de
Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung,
Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.:
0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis
16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de,
Homepage: www.international.uni-kiel.de
9.
Zentrale Studienberatung
In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien-
und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung,
zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des
Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium.
Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs-
und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien
oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung
weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.
Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440
E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik Beratungsstellen.
10. Studienfachberatung
Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären
Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen
und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung
können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen
besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt.
Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie
während der Einschreibung.
11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen
12. Weitere Informationen zum Studienfach
Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
13. Aufbau des Studiums
Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge,
veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung
vom 2. März 2012, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel für Studierende des Masterstudiengangs Economics, veröffentlicht
am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März
2012.
Der Masterstudiengang Economics wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 19. Februar 2008 akkreditiert.
Zentrale Studieninhalte sind Methoden der Mikroökonomie, der Makroökonomie
und der Ökonometrie, zu denen jeweils die Pflichtkurse Advanced Microeconomics,
Advanced Macroeconomics und Econometrics angeboten werden. Darüber hinaus
beinhaltet der Masterstudiengang einen Spezialisierungsbereich im Umfang
von 48 Leistungspunkten sowie ein Wahlpflichtfach im Umfang von 14 Leistungspunkten.
Im Spezialisierungsbereich Volkswirtschaftslehre sind drei Spezialisierungsmodule
zu wählen, in denen jeweils 16 Leistungspunkte zu erbringen sind, wobei
jedes Modul ein Seminar im Umfang von 6 Leistungspunkten beinhaltet. Höchstens
ein Modul kann durch Modulprüfungen aus dem quantitativen Pflicht-
oder Spezialisierungsbereich des Masterstudiengangs Quantitative Economics
ersetzt werden.
Die möglichen Spezialisierungsmodule sowie die innerhalb der Spezialisierungsmodule
wählbaren Kurse sind im Anhang der Fachprüfungsordnung zu finden.
Die Masterarbeit wird im vierten Semester studienbegleitend verfasst.
Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die Absolventinnen und Absolventen
des Masterstudiums Economics die Lernziele eines Moduls erreicht haben.
Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer
oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden
Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung
erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit - in einem der zwei studierten
Studienfächer - bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten
erworben wurde.
Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Economics beträgt 4 Semester.
Economics, Master of Science (M.Sc.)
Ein-Fach-Masterstudium (120 LP) |
| Modulnummer |
Modulname |
PL1 |
im ... Sem |
SWS2 |
LP3 |
| Module im Pflichtbereich Volkswirtschaftslehre |
| VWL-PEcon-AdvMicr |
Advanced Microeconomics |
| |
Advanced Microeconomics I und
II (VL+Ü) |
K+K |
1. |
4+2 |
10 |
| VWL-PEcon-AdvMacr |
Advanced Macroeconomics |
| |
Advanced
Macroeconomics I und II (VL+Ü) |
K+K |
1. |
4+2 |
10 |
| VWL-PEcon-Eco1 |
Econometrics I |
| |
Vorlesung |
K |
1. |
3 |
8 |
| Übung |
2 |
| Module im Spezialisierungsbereich Volkswirtschaftslehre4 |
| VWL-WEcon-AppMicr |
Applied Microeconomics
|
je
nach Modul |
1.-3. |
je
nach Modul |
48 |
| VWL-WEcon-MacrGro |
Macroeconomics & Growth |
| VWL-WEcon-FinEc |
Theory of Financial Economics |
| VWL-WEcon-IntEc |
International Economics |
| VWL-WEcon-SpatEc |
Spatial Economics |
| VWL-WeEcon-PubEc |
Public Economics |
| VWL-EnvResEc |
Environmental & Resource
Economics |
| Module im Wahlpflichtfach5 |
| |
Wahlpflichtfach |
je nach Fach |
1.-3. |
je nach Fach |
14 |
| Masterarbeit |
4. |
- |
30 |
| Gesamt |
120 |
| Die
Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden
Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und
einer Masterarbeit (30 LP). |
| 1 |
PL: Im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen |
| 2 |
Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl
der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines
Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung
ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird. |
| 3 |
LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine
bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen
CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload)
zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie
der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand
von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. |
| 4 |
Im Spezialisierungsbereich Volkswirtschaftslehre sind 3 Module
zu wählen, in denen jeweils 16 Leistungspunkte zu erbringen
sind. Eine vollständige Liste der in den einzelnen Modulen
angebotenen Veranstaltungen ist in der Fachprüfungsordnung
unterwww.studservice.uni-kiel.de/sta/3.3-031.pdf
zu finden. |
| 5 |
Es sind Module in einem der Wahlpflichtfächer Betriebswirtschaftslehre,
International Vergleichende Soziologie, Politikwissenschaft, Agrarökonomik,
Wirtschaftsinformatik, Informatik oder Empirical Economics im
Umfang von insgesamt 14 LP zu absolvieren. Eine vollständige Liste
der in den jeweiligen Wahlpflichtfächern angebotenen Module ist
in der Fachprüfungsordnung unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/3.3-031.pdf
zu finden. |
| Erläuterungen: |
| K: |
Klausur |
| S: |
Seminar |
| Sem.: |
empfohlenes Semester |
| Ü: |
Übung |
| VL: |
Vorlesung |
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