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Studieninformationsblatt  |  Stand: März 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Digital Communications


Master


Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Science (M.Sc.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Master-Studiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Die Elektrotechnik umfasst den gesamten Bereich der elektrischen und elektromagnetischen Erscheinungen und Gesetzmäßigkeiten und setzt sich deren technische Nutzung zum Ziel. Die Informationstechnik nutzt Elektronik und Elektrotechnik zur Gewinnung, Darstellung, Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Information durch Hard- und Software. Ihre Aufgaben sieht sie vor allem in der Entwicklung neuer Verfahren, der Erweiterung des Wissens und in der Entwicklung neuer Produkte.
Die wissenschaftliche Ausbildung an einer Universität enthält im Vergleich zum entsprechenden Fachhochschulstudium eine deutliche Betonung der breiten theoretischen Grundlagen und der wissenschaftlichen Methodik. Die Ausbildung soll gewährleisten, dass die Studierenden methodische Fähigkeiten und Sachkenntnisse erwerben. Sie werden damit in die Lage versetzt, die in ihrem Tätigkeitsbereich auftretenden Aufgabenstellungen zu analysieren und sie selbstständig und eigenverantwortlich zu lösen. Darüber hinaus werden sie befähigt, durch die Entwicklung neuer Erkenntnisse und Methoden den Wissensstand in ihrem Fachgebiet zu erweitern.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Der englischsprachige Masterstudiengang Digital Communications richtet sich vorrangig an ausländische Studierende mit einem Bachelor of Science Grad. Deutsche Studierende mit einem äquivalenten Abschluss sind aber selbstverständlich willkommen.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Die Elektrotechnik und Informationstechnik ist in fast alle Lebensbereiche eingedrungen. Daher steht Ingenieurinnen und Ingenieuren dieses Faches ein entsprechend weiter Bereich von Beschäftigungsmöglichkeiten offen:
  • Klassische Arbeitsgebiete sind die Elektroindustrie, die Energieversorgung, die Informationstechnik und die Telekommunikation.
  • In einer Vielzahl von Branchen ist die Elektrotechnik und Informationstechnik mittlerweile eine Schlüsseltechnologie: Maschinenbau, Automatisierungstechnik, Automobiltechnik, Chemieindustrie, Medizintechnik, Umweltschutz.
  • Im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiten Elektro- und Informationstechnikerinnen und Elektro- und Informationstechniker an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder in der Privatwirtschaft.

Die zahlreichen Spezialgebiete der Elektrotechnik und Informationstechnik lassen sich vier Hauptgruppen zuordnen:
  • Informationstechnik: Telekommunikation, Signal- und Datenübertragung, Fernseh- und Rundfunktechnik, Signalverarbeitung, Navigation, Radar- und Sonartechnik, Medizintechnik (EKG, EEG, MR), Verkehrsleittechnik.
  • Elektrische Energietechnik: Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie sowie ihre Anwendung.
  • Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik: Entwurf, Herstellung, Montage, Testen und Qualitätskontrolle von integrierten Schaltungen; Softwareentwicklung für rechnergestützten Schaltungsentwurf, Verfahrenstechnik von Halbleiterfertigungsgeräten und Fertigungsautomatisierung.
  • Mess-, Regelungs- und Automatisierungstechnik: Entwurf der Gesamtsysteme, Softwareentwicklung, Beschreibung der Prozesse und Messverfahren, praktische Realisierung.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Wichtige Grundlagenfächer für das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik sind Mathematik und Physik, wobei der Mathematik erhöhte Bedeutung zukommt. Technische Modellierung und Materialkunde sind wichtige Ergänzungsfächer.


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6. Sprachkenntnisse


Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
  • Englischkenntnisse, die dem in Toefl 550 geforderten Umfang entsprechen

Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf


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7. Sonstige Kenntnisse und persönliche Neigungen


Voraussetzungen für das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik und für eine erfolgreiche Ingenieurtätigkeit sind vor allem:
  • gute Mathematik- und Physikkenntnisse,
  • Fähigkeit zum analytischen Denken, zu konzentrierter Arbeit und zur raschen Durchdringung komplexer Zusammenhänge,
  • Interesse für naturwissenschaftliche und technische Zusammenhänge sowie an der Funktion technischer Geräte,
  • Grundkenntnisse in einer Programmiersprache und im Umgang mit Rechnern.


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8. Praktika


Ein Industriepraktikum kann auf freiwilliger Basis in den Semesterferien durchgeführt werden.


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9. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Digital Communications ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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10. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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11. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird empfohlen, insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes bzw. -fachs.


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12. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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13. Weitere Informationen zum Studienfach




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14. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, nach Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Masterstudienganges Digital Communications vom 14. Mai 2010, veröffentlicht am 16 Juni 2010.
Der Masterstudiengang Digital Communications wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 30.09.2003 und durch den Beschluss vom 26.06.2009 akkreditiert.

Das Studienfach Digital Communications kann im Ein-Fach-Masterstudiengang gewählt werden. Das Ein-Fach-Masterstudium umfasst das Studium eines Studienfaches im Umfang von 90 Leistungspunkten und die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten.

Das Studium ist modular aufgebaut. Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Digital Communications beträgt 4 Semester.

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Digital Communications, Master of Science (M.Sc.)

Ein-Fach-Masterstudium (120 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
Pflichtbereich
DC-1 Digital Communications (V+Ü) K 1. 3+2 7
DC-2 Advanced Signals and Systems (V+Ü) K 1. 3+2 7
DC-3 Advanced Digital Signal Processing (V+Ü) K 1. 2+1 4
DC-4 Information Theory and Coding I (V+Ü) K 1. 2+1 4
Information Theory and Coding II (V+Ü) K 2. 2+1 4
DC-5 Communications Lab (Praktikum) T 1. 4 4
DC-6 German Language Course4 (Praktikum) L 1. 4 4
DC-7 Optical Communications (V+Ü) K 2. 2+1 4
DC-8 Wireless Communications (DSP) (V+Ü) K 2. 2+1 4
DC-9 RF Communication Devices (V+Ü) K 2. 2+1 4
DC-10 Seminar on Topics in Digital Communications (S) T 2. 2 4
DC-11 Advanced Topics in Digital Communications(V+Ü) T 3. 4+2 6
DC-12 Master Thesis P 4. 6 Monate 30
Wahlpflichtbereich5
  Technical Elective I Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
  Technical Elective II Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
  Technical Elective III Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
  Technical Elective IV Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
  Technical Elective V Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
  Technical Elective VI Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
  Technical Elective VII Je nach Modul Je nach Modul 2+1 4
Nichttechnische Wahlpflichtfächer6
  Non-technical Elective I Je nach Modul Je nach Modul 2 3
  Non-technical Elective II Je nach Modul Je nach Modul 2 3
Gesamt 69 120
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).


1 PL: Im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Dieser Kurs kann, bei entsprechend nachgewiesenen Deutschkenntnissen mit schriftlicher Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, durch einen anderen Sprachkurs ersetzt werden.
5 Es werden insgesamt sieben Fachprüfungen ausgewählt, wobei aus jedem der drei Blöcke „Applied Communications and Networks“, „Communication Devices“ und „Applied Signal Processing“ mindestens zwei zu wählen sind. Die Abfolge im 2. und 3. Semester ist hierbei beliebig zu wählen.
6 Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer können beliebig platziert werden und aus dem dem gesamten Studienangebot der Christian-Albrechts-Universität, mit Ausnahme der Technischen Fakultät, gewählt werden.


Erläuterungen:
K: Klausur
L: diverse Leistungen (z. B. Mitarbeit im Kurs, Hausaufgaben und Zwischentests)
P: Präsentation
S: Seminar
T: Testat
Ü: Übung
V: Vorlesung


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