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Studieninformationsblatt  |  Stand: April 2012 Zur Druckfassung (PDF)

Biochemie / Molekularbiologie


Master
   

Inhaltsübersicht




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1. Studienabschluss


Master of Science (M.Sc.)

Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.


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2. Gegenstand und Ziele des Faches


Die naturwissenschaftliche Disziplin Biochemie, die früher auch Physiologische Chemie genannt wurde, beschäftigt sich mit der Untersuchung chemischer und physikalischer Vorgänge in lebenden Systemen. Die Biochemie befasst sich unter anderem mit der Untersuchung von biomolekularen Strukturen, von Stoffwechselprozessen und von Prozessen zum Informationsaustausch sowohl innerhalb eines Organismus als auch zwischen Organismen. Die Methodik des Biochemikers ist sehr vielfältig und umfasst molekularbiologische, zellbiologische und biophysikalische Techniken. Die Leitlinie wird vorgegeben durch die Vielfalt biologischer Systeme. Ohne solide Kenntnisse der Chemie und der Physik ist jedoch ein Verständnis auf molekularer Ebene der Prozesse in lebenden Systemen nicht möglich. Im Fach Biochemie werden daher auch Grundlagen der Biologie und der Chemie sowie Elementarkenntnisse in Mathematik und Physik vermittelt. Im fortgeschrittenen Studium erfolgt eine Vertiefung in Biochemie sowie Molekularbiologie und es entsteht eine immer enger werdende Verbindung zur Medizin.
Eine Gliederung des Faches Biochemie in Teildisziplinen ist nur schwer vorzunehmen. Allenfalls wäre eine Unterteilung in Anlehnung an die biologischen Objekte in Biochemie der Tiere, des Menschen, der Pflanzen und der Mikroorganismen denkbar.
Unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung spielt innerhalb der Biochemie die Analytik eine wichtige Rolle: Bei der Prozesskontrolle von präparativen Verfahren, bei dem Nachweis von Zwischenprodukten im Stoffwechsel, bei der Untersuchung von Regulationsphänomenen und bei diagnostischen Anwendungen. Physikalische Messverfahren nehmen in der biochemischen Analytik einen weiten Raum ein, denn nur sie liefern ausreichende Empfindlichkeit für die qualitative und quantitative Erfassung der meist nur in geringen Konzentrationen vorliegenden Stoffe bzw. der in ihnen vorkommenden Strukturbestandteile. Neben spektroskopischen Verfahren verschiedener Art sind bildgebende Techniken, chromatographische Methoden, die Anwendung von stabilen Nukliden und Radionukliden sowie Röntgen- und elektronenoptische Methoden von Bedeutung. Methoden der Molekularbiologie und der Bioinformatik runden das sehr umfangreiche Methodenspektrum ab. In biologischer Hinsicht unterscheidet der Biochemiker „in vivo“-Verfahren und „in vitro“-Verfahren. Der erste Fall bezieht sich auf Untersuchungen am lebenden System, d. h. an einem intakten Organismus. Als Untersuchungsobjekte dienen Mikroorganismen, niedere und höhere Pflanzen sowie die verschiedenen Tierarten bis hin zum Menschen. Für Eingriffe an Versuchstieren fordert der Gesetzgeber eine besondere Qualifikation, die sich der Biochemiker in Spezialkursen aneignen muss. Für Untersuchungen am Menschen ist eine ärztliche Approbation bzw. die Kooperation mit einem approbierten Arzt notwendig.
„In vitro“-Techniken beinhalten das Arbeiten an isolierten Organen, Organpräparationen, isolierten kultivierten Zellen, Zellorganellen, subzellulären Partikeln bis hin zu partikelfreien Zellextrakten, Enzymen oder Modellmischungen. Derartige Techniken reichen zumeist auch für die Bearbeitung biochemisch-pharmakologischer Fragestellungen aus.
Gentechnische Untersuchungen, d. h. die Analyse von Genen oder die Einführung von Nukleinsäurefragmenten in das Genom lebender Zellen, dienen in erster Linie der Gewinnung bestimmter Expressionsprodukte und der Strukturanalyse von Proteinen. Aus Sicherheitsgründen fordert der Gesetzgeber auch hierfür den Nachweis einer bestimmten Qualifikation, die zum Teil schon während des Studiums erworben werden kann. Die Zusammenarbeit mit einem entsprechend vorgebildeten (Molekular-) Biologen kann jedoch den Erwerb der Zusatzqualifikation erübrigen.
Häufig besteht bei Biochemikern der Wunsch, zur Erweiterung der Qualifikation ein medizinisches oder tiermedizinisches Zweitstudium zu absolvieren. Eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben ist die später angestrebte Tätigkeit als Klinischer Biochemiker.


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3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Es handelt sich um einen gemeinsamen Studiengang der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät der CAU. Er soll darüber hinaus seine Kraft und Aktualität aufgrund der Erfahrungen mit dem bisherigen Diplomstudiengang aus den molekularbiologisch arbeitenden Gruppen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen, Medizinischen und der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät ziehen.


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4. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder


Das Berufsfeld der Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Biochemie/ Molekularbiologie ist außergewöhnlich breit. Absolventinnen und Absolventen werden Stellen in der Wirtschaft, Forschungsorganisationen und Behörden im Grenzbereich von Chemie, Biologie und Medizin anstreben.


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5. Nachbar- und Hilfswissenschaften


Chemie, Biologie, Molekulare Biophysik, Molekulare Biotechnologie, Medizinische Chemie, Medizinische Biologie.


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6. Sonstige Kenntnisse und Praktika


  • gute Kenntnisse in Chemie, Physik, Mathematik, Biologie
  • gute Kenntnis der englischen Sprache zum Verständnis der Fachliteratur
  • experimentelles Geschick, gute Beobachtungsgabe


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7. Persönliche Neigungen


Neben dem allgemeinen Interesse an der Beschäftigung mit naturwissenschaftlichen Zusammenhängen sind praktische Fähigkeiten sehr willkommen.


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8. Zugangsbedingungen zum Masterstudium


Der Masterstudiengang Biochemie / Molekularbiologie ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt und in höheren Fachsemestern nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.
Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml.

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf

Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede,
Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel
Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de

Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im
Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr
E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de

Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715
Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie
in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de


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9. Zentrale Studienberatung


In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an.

Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel

Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung):
Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440

E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de

Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.


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10. Studienfachberatung


Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Die Zusammenstellung der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung.
Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden.
Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.


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11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen


Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml


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12. Weitere Informationen zum Studienfach


Weitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:


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13. Aufbau des Studiums


Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 4. September 2007, geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2011, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Biochemie / Molekularbiologie mit dem Abschluss Master of Science, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012.
Der Masterstudiengang Biochemie / Molekularbiologie wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN durch den Beschluss vom 28. September 2007 akkreditiert.

In den ersten zwei Semestern liegen die Schwerpunkte auf Biochemie, Chemie und Strukturbiologie. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur individuellen Profilbildung durch fachspezifische und fachfremde Wahlmodule (z. B. fachspezifische Vertiefung in Biologie).
Im dritten Semester liegen die Schwerpunkte auf Biochemie und der Vertiefung I Biologie / Chemie / Pharmazie / Medizin sowie die Vertiefung II, welches ein Wahlmodul aus allen, auch aus den fachfremden Fächern sein kann.

Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach der Fachprüfungsordnung.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Biochemie / Molekularbiologie beträgt 4 Semester.

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Biochemie / Molekularbiologie, Master of Science (M.Sc.)

Ein-Fach-Masterstudium (120 LP)
Modulnummer Modulname PL1 im...
Sem.
SWS2 LP3
MNF-chem-1001 Anorganische Reaktionsmechanismen
  Vorlesung K 1. 2 5
Seminar 1
MNF-chem-1002 Fortgeschrittene Methoden der Strukturaufklärung in der Organischen Chemie
  Vorlesung K 1. 1 5
Übung 2
MNF-chem-1020 Spektroskopie-Praktikum für Biochemiker
  Praktikum PT+V 1. 5 5
Seminar 1
MNF-bcmb-201 BCM 1
  Vorlesung 2 V 1. 2 5
Seminar 2
MNF-bcmb-202 BCM 2
  Vorlesung 2 V 2. 2 5
Seminar 2
MNF-bcmb-203 BCM 3
  Vorlesung 2 V 3. 2 5
Seminar 2
MNF-bcmb-204 BCM 4
  Vorlesung 2 V 3. 2 5
Seminar 2
MNF-bcmb-206 Strukturbiologie
  Vorlesung PP+Kol 2. 3 10
Seminar 1
Praktikum 5
Übung 2
MNF-bcmb-205 Wahlmodul Biochemie für Fortgeschrittene4
  Vorlesung je nach Modul 1. je nach Modul 10
Seminar
Praktikum
MNF-bcmb-207 Vertiefung AF-I 4
  Vorlesung je nach Modul 2. je nach Modul 5
Seminar
Praktikum
MNF-bcmb-209 Vertiefung AF-II4
  Vorlesung je nach Modul 3. je nach Modul 10
Seminar
Praktikum
MNF-biol-201 Vertiefung FS-I (Biologie)4
  Vorlesung je nach Modul 2. je nach Modul 10
Seminar
Übung
MNF-bcmb-208 Vertiefung FS-II (fachspezifisch)4
  Vorlesung je nach Modul 3. je nach Modul 10
Seminar
Praktikum
MNF-bcmb-210 Masterarbeit M.Sc.-
Arbeit
4. 6 Monate 30
Gesamt 120
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen und einer Masterarbeit (30 LP).


1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen
2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. „2 SWS“ bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird.
3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium.
4 Eine Übersicht der zur Auswahl stehenden Module ist in der Fachprüfungsordnung Biochemie unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/6.3-141.pdf zu finden.


Erläuterungen:
K: Klausur
Kol: Kolloquium
M: mündliche Prüfung
PP: Praktikumsprotokoll
PT: Praktikumstestate
Sem.: empfohlenes Semester
Ü: Übung
V: Vortrag


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