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BetriebswirtschaftslehreMaster Inhaltsübersicht 1. Studienabschluss 1. StudienabschlussMaster of Science (M.Sc.)
Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt „Bachelor- und Masterstudiengänge“ zu finden.
2. Gegenstand und Ziele des FachesDie Betriebswirtschaftslehre ist - wie die Volkswirtschaftslehre
- ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft. Sie untersucht und erklärt
die Bedingungen und Funktionen von Betrieben und Unternehmen der Gütererzeugung,
des Handels und der Kreditwirtschaft, des Verkehrs, der öffentlichen Wirtschaft
und des Versicherungswesens. Dabei werden die für einen Betrieb wichtigen
Größen (Betriebsmittel, Arbeitsabläufe, Rohstoffbeschaffung und Verkauf)
erfasst und ihre wechselseitigen Abhängigkeiten unter dem Gesichtspunkt
der Wirtschaftlichkeit bestimmt. Der Unternehmensführung (Management)
obliegt die Entwicklung und Durchsetzung aller wesentlichen Entscheidungen
in einem Unternehmen, auch im internationalen Rahmen.
Das Masterstudium in Betriebswirtschaftslehre soll folgende Kompetenzen vermitteln:
Um diese Ziele zu erreichen, wird neben einer breiten und detaillierten Ausbildung in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auch eine Ausbildung in folgenden Speziellen Betriebswirtschaftslehren angeboten: Marketing, Controlling, Finanzwirtschaft, Gründungs- und Innovationsmanagement, Organisation, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Supply Chain Management sowie Technologiemanagement. Darüber hinaus werden die Studierenden im Rahmen der Seminare mit den wichtigsten Forschungsmethoden vertraut gemacht. Abgerundet wird das fachliche Profil der Absolventen durch das Wahlpflichtfach, in welchem Module aus der VWL, der Statistik/Ökonometrie oder der Informatik belegt werden können.
3. Besonderes Profil des Studienfaches an der Christian-Albrechts-Universität zu KielDas Profil der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel lässt sich durch
eine ausgeprägte Forschungsorientierung kennzeichnen. Diese äußert sich
zum einen in der Verbindung mit dem Institut für Weltwirtschaft und die
lange Tradition der durch die DFG geförderten Graduiertenkollegs am Institut
für Betriebswirtschaftslehre.
Die Forschung am Institut für Betriebswirtschaftslehre ist empirisch ausgerichtet. Diese Ausrichtung spiegelt sich in den neuen Studiengängen zum einen darin wider, dass bereits im Bachelorstudiengang der Ausbildung in Statistik und Ökonometrie ein hohes Gewicht zukommt. Für den Masterstudiengang gibt es zudem ein breites Angebot an Spezialisierungsveranstaltungen zur Statistik und Ökonometrie, die als Wahlpflichtfach gewählt werden können.
4. Mögliche Berufe und TätigkeitsfelderDie Absolventinnen und Absolventen werden durch das Masterstudium auf eine qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeit in speziellen Funktionsbereichen der Wirtschaftspraxis vorbereitet. Der Masterabschluss befähigt zur Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben in Unternehmen oder im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung, zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit sowie zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten.
5. Nachbar- und HilfswissenschaftenVolkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Soziologie, Mathematik,
Informatik und Statistik.
![]() 6. Sonstige Kenntnisse und Praktika
![]() 7. Persönliche NeigungenInteresse an ökonomischen Zusammenhängen, gute Allgemeinbildung, Ausdauer, Fleiß und Konzentrationsfähigkeit, gute Ausdrucksfähigkeit, Fähigkeit zum logischen Denken.
![]() 8. Zugangsbedingungen zum MasterstudiumDer Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist im
ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt und in höheren Fachsemestern
nicht zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml. Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss. Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen sind zu finden unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/doc/master-zugangsnoten.pdf Informationen zum Zugang zum Masterstudium und zu Anmelde-
bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten sind zu
finden unter www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Trede, Studierendenservice, Bereich Bewerbung und Zulassung: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel Anbau des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-3705, E-Mail: htrede@uv.uni-kiel.de Ihre Fragen zur Online-Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung klären Sie bitte im Studierendenservice, Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/880-4840 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.studservice.uni-kiel.de Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, 24118 Kiel, Tel.: 0431/880-3715 Öffnungszeiten: Donnerstag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr sowie in der Vorlesungszeit zusätzlich Montag, 9 bis 12 Uhr E-Mail: vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.international.uni-kiel.de
9. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende
und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge
der Christian-Albrechts-Universität informieren.
Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), 24118 Kiel Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, Tel.: 0431/880-7440 E-Mail: zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: www.zsb.uni-kiel.de Weitere Beratungsangebote finden Sie unter www.zsb.uni-kiel.de, Rubrik Beratungsstellen.
10. Studienfachberatung Ihre Fragen zum Studienfach klären insbesondere die
Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Zusammenstellung der
Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung. Im Rahmen der Studienfachberatung können auch mögliche und individuell geeignete Fächerkombinationen besprochen werden. Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird Erstsemestern empfohlen; die Termine erhalten Sie während der Einschreibung.
11. Prüfungsamt und Prüfungsordnungen Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte
an die Prüfungsämter. Die Anschriften sowie die Studien- und
Prüfungsordnungen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/pra/studord.shtml
12. Weitere Informationen zum StudienfachWeitere Informationen zum Studienfach finden Sie auf folgenden Internetseiten:
13. Aufbau des StudiumsDie Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in
folgenden Prüfungsordnungen:
Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. März 2012, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Master of Science, veröffentlicht am 24. April 2008, geändert durch Satzung vom 31. März 2011. Der Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 19. Februar 2008 akkreditiert. Das Masterstudium in Betriebswirtschaftslehre umfasst Lehrveranstaltungen zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (Pflichtteil Betriebswirtschaftslehre), zu drei Speziellen Betriebswirtschaftslehren und zu einem Wahlpflichtfach. Als Spezielle Betriebswirtschaftslehren können gewählt werden: Marketing, Controlling, Finanzwirtschaft, Gründungs- und Innovationsmanagement, Organisation, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Supply Chain Management sowie Technologiemanagement. Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre besteht aus zwei Vorlesungen und einem Forschungsseminar. Neben fachlichen Inhalten werden in den Forschungsseminaren Kenntnisse zu Forschungsmethoden, Vortragstechniken und Techniken zur Diskussionsleitung vermittelt und eingeübt. Als Wahlpflichtfächer sind u. a. wählbar: Volkswirtschaftslehre, Statistik/Ökonometrie oder Informatik. Für den Abschluss des Studiengangs sind Prüfungsleistungen zu 16 Vorlesungen, vier Forschungsseminaren und einem Fallstudienseminar zu erbringen sowie eine Projektarbeit und eine Masterarbeit anzufertigen. Die Prüfungen zu den Vorlesungen bestehen in der Regel aus einer Klausur. In Ausnahmefällen tritt an die Stelle der Klausur eine mündliche Prüfung. In Forschungs- und Fallstudienseminaren sind jeweils eine Hausarbeit zu schreiben und eine weitere Leistung in Form von Koreferaten, Protokollen oder Thesenpapieren zu erbringen. Um die Grundlagen für die Forschungsseminare zu legen und eine gleichmäßige Verteilung der Belastung über die Semester zu erreichen, sind für das erste Semester vor allem Vorlesungen vorgesehen, in denen insgesamt 16 Leistungspunkte (LP) erworben werden können. Im zweiten Semester sind zwei Hausarbeiten zu verfassen, für das dritte Semester ist die Anfertigung einer Hausarbeit und der etwas umfangreicheren Projektarbeit vorgesehen. Dieser Verteilung liegt der Gedanke zugrunde, die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem zweiten und dem dritten Semester möglichst nicht durch das Anfertigen von Hausarbeiten zu belasten, damit ein Praktikum zur Vorbereitung der Projektarbeit absolviert werden kann. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Masterarbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde. Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beträgt 4 Semester.
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