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Willkommen auf den Seiten der Beauftragten für
Studierende mit Handicap
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Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel strebt an, Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen. Dazu gehört in erster Linie, dass die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können und behinderungsbedingte Nachteile bei der Zulassung zum Studium und beim Ablegen von Prüfungs- und Studienleistungen ausgeglichen werden sollen.

Nach der Definition des SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

In dieser Definition sind Menschen mit einer chronischen Krankheit im Sinne von länger andauernder Krankheit oder Krankheit mit episodischem Verlauf eingeschlossen, sofern diese einer Behinderung gleichzusetzen ist.



Zum Informations- und Beratungsangebot
(www.zsb.uni-kiel.de/handicap/info.shtml).




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Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, Die Beauftragte für Studierende mit Handicap, E-Mail