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Die Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel strebt an, Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
die gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen. Dazu
gehört in erster Linie, dass die Angebote der Hochschule möglichst
ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können und behinderungsbedingte
Nachteile bei der Zulassung zum Studium und beim Ablegen von Prüfungs-
und Studienleistungen ausgeglichen werden sollen. In dieser Definition sind Menschen mit einer chronischen Krankheit im Sinne von länger andauernder Krankheit oder Krankheit mit episodischem Verlauf eingeschlossen, sofern diese einer Behinderung gleichzusetzen ist. Zum
Informations- und Beratungsangebot Zuständig für die Pflege dieser Seite: Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, Die Beauftragte für Studierende mit Handicap, E-Mail |