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Zentrale Studienberatung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Studieninteressierte
Bewerberinnen und Bewerber
Studienangelegenheiten
Studierende:
1. Ich habe Fragen zum Semesterticket,
an wen wende ich mich?
2. An wen wende ich mich, wenn
ich Hilfe bei der Zusammenstellung meines Stundenplans brauche?
3. Sind die Stundenpläne
im Zwei-Fächer-Bachelorstudium fachübergreifend abgestimmt?
Was passiert, wenn sich Kurse überschneiden?
4. Kann ich ein bereits begonnenes
Lehramts-, Diplom- oder Magisterstudium beenden und die
alten Abschlüsse erwerben? Bis wann ist dies möglich?
5. Was geschieht, wenn ich mein Studium
nicht rechtzeitig abschließen kann, weil sich die Lehrveranstaltungen
meiner beiden Fächer nachweislich überschneiden und ich dadurch
Zeit verliere?
6. Ich bekomme Ausbildungsförderung
nach dem BAföG und möchte nun von meinem Diplom-, Magister-
oder Lehramtsstudiengang in den entsprechenden neuen Bachelorstudiengang
wechseln. Verliere ich dann meinen
BAföG-Anspruch?
7. Ich studiere einen Bachelorstudiengang
an einer anderen Universität. Unter welchen Bedingungen
kann ich in einen entsprechenden Studiengang an der CAU wechseln?
8. Wie erfolgt die Anerkennung meiner
Module bei einem Wechsel zur Universität Kiel?
Kann ich fehlende Module nachstudieren
und gelten dafür bestimmte Fristen?
9. Wo kann ich mich informieren, wenn
ich während meines Studiums ein Semester im Ausland
verbringen möchte?
10. Ich studiere einen Lehramts-, Diplom-
oder Magister-Studiengang und möchte mich (z.B. wegen
Krankheit, Schwangerschaft oder für einen Auslandsaufenthalt) beurlauben
lassen. Kann ich im Anschluss an meine
Urlaubssemester mein Studium wiederaufnehmen und den angestrebten
Abschluss erwerben?
11. Ich möchte meinen Studiengang
wechseln und mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium
anerkennen lassen, an wen wende ich mich?
12. Ich studiere drei Lehramtsfächer
mit dem Abschluss Staatsexamen. Kann ich die Reihenfolge
der drei Fächer noch verändern?
13. Kann ich von einem Lehramts-, Magister-
oder Diplomstudiengang direkt in einen entsprechenden
Masterstudiengang wechseln?
14. Ich bin in einer Magister-, Diplom-
oder Lehramtsprüfung endgültig durchgefallen.
Kann ich nun in einen entsprechenden
Bachelorstudiengang wechseln und mir die erbrachten
Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
15. Ich studiere an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel in einem Lehramts-, Magister- oder
Diplomstudiengang. Kann ich in den entsprechenden Bachelorstudiengang
wechseln?
16. Muss ich mich für den Studiengangwechsel
in die neue Struktur noch einmal extra bewerben?
17. Ich möchte mit meinem Magister-Hauptfach
und einem meiner Nebenfächer in den entsprechenden
Bachelorstudiengang wechseln. Kann ich mir die Studienleistungen,
die ich in meinem anderen Magister-Nebenfach
erbracht habe, auf das Profil Fachergänzung
im Bachelorstudium anrechnen lassen?
18. Wo finde ich Informationen zum Kooperationsvertrag
mit der Universität Hamburg?

1. Ich habe Fragen zum Semesterticket, an wen
wende ich mich?
Informationen zum Semesterticket, erhalten Sie auf der Homepage des Allgemeinen
Studierendenausschusses (AStA) der CAU Kiel unter:
www.asta.uni-kiel.de
2. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe bei
der Zusammenstellung meines Stundenplans brauche?
Bei der Einschreibung erhalten Sie eine Einladung zur Erstsemesterbegrüßung,
inkl. aller Veranstaltungen
für Erstsemester. In diesen Veranstaltungen informieren Sie Lehrende
und Studienfachberater der Fakultäten oder Angehörige der Fachschaften,
damit Sie sich zu Beginn Ihres Studiums zurechtfinden. Sie helfen Ihnen
auch bei der Zusammenstellung Ihres Stundenplans.
Falls Sie an den Veranstaltungen für Erstsemester nicht teilnehmen können,
wenden Sie sich bitte an Ihre Fachberatung.
Die Studienfachberater/innen Ihres Studiengangs bzw. Ihrer Studiengänge
und die jeweiligen Fachschaften finden Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
http://fvk.asta.uni-kiel.de/fachschaften
3. Sind die Stundenpläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudium
fachübergreifend abgestimmt? Was passiert, wenn sich Kurse überschneiden?
Im geplanten Zwei-Fächer-Bachelorstudium können alle Kombinationen
gewählt werden, die bislang nach der Landesverordnung über die
Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung
Lehrkräfte I – POL I) vom 11.09.2003 bzw. nach der Magister-Prüfungsordnung
vom 12.06.2002 wählbar waren.
Die Kombinationstabelle für den Zwei-Fächer-Bachelor Profil
Fachergänzung finden Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#152x
Die Kombinationstabelle für den Zwei-Fächer-Bachelor Profil
Lehramt finden Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#152y
4. Kann ich ein bereits begonnenes Lehramts-,
Diplom- oder Magisterstudium beenden und die alten Abschlüsse erwerben?
Bis wann ist dies möglich?
Ja, Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Lehramts-,
Diplom- oder Magister-Studiengang zu beenden. Zu beachten ist, dass Ihnen
– vom Zeitpunkt der im Fach letztmöglichen Immatrikulation
aus gerechnet – zur Beendigung Ihres Studiums noch die Regelstudienzeit
plus zwei Semester zur Verfügung stehen.
Eine Auflistung aller Studiengänge und ihrer verbleibenden Studienzeiten
finden Sie hier
Wenn Sie zwei Fächer studieren, bei denen die letztmalige Immatrikulation
in unterschiedlichen Semestern möglich war, beginnt die verbleibende
Studienzeit stets zum späteren Zeitpunkt. Ausnahme: In den Magisterstudiengängen
Phonetik und digitale Sprachverarbeitung als Haupt- und Nebenfach sowie
Soziologie und Pädagogik als Hauptfach richtet sich die verbleibende Studienzeit
nach den angegebenen Fristen dieser Fächer.
In besonderen Fällen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium
etc.) verlängert sich die verbleibende Studienzeit entsprechend.
Sollte bei Ihnen ein solcher Fall eintreten, wenden Sie sich bitte unverzüglich
an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
5. Was geschieht, wenn ich mein Studium nicht
rechtzeitig abschließen kann, weil sich die Lehrveranstaltungen
meiner beiden Fächer nachweislich überschneiden und ich dadurch
Zeit verliere?
Wenn sich Ihr Studium aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu
verantworten haben, wird die verbleibende Studienzeit entsprechend verlängert.
Beachten Sie aber, dass Sie Verzögerungen unverzüglich der für
Sie zuständigen Studienfachberatung mitteilen müssen, damit
geprüft werden kann, ob Umstände vorliegen, die eine Studienzeitverlängerung
rechtfertigen. Die Studienfachberatung informiert in einem solchen Fall
das Prüfungsamt.
6. Ich bekomme Ausbildungsförderung nach
dem BAföG und möchte nun von meinem Diplom-, Magister- oder
Lehramtsstudiengang in den entsprechenden neuen Bachelorstudiengang wechseln.
Verliere ich dann meinen BAföG-Anspruch?
Über mögliche Auswirkungen eines Wechsels auf Ihren BAföG-Anspruch
informieren Sie sich bitte umfassend beim BAföG-Amt: www.uni-kiel.de/stwsh/
7. Ich studiere einen Bachelorstudiengang an
einer anderen Universität. Unter welchen Bedingungen kann ich in
einen entsprechenden Studiengang an der CAU wechseln?
Ein Wechsel ist prinzipiell möglich.
Informieren Sie sich über die Bedingungen eines solchen Wechsels
bei den Studienfachberatungen. Dort klären Sie auch, in welchem Umfang
Ihre bisherigen Studienleistungen auf Ihr neues Studium angerechnet werden
können.
8. Wie erfolgt die Anerkennung meiner Module
bei einem Wechsel zur Universität Kiel? Kann ich fehlende Module
nachstudieren und gelten dafür bestimmte Fristen?
Über die Anerkennung der Module und die Modalitäten, fehlende
Studieninhalte nachzustudieren, informieren Sie sich bitte vorab bei der
jeweiligen Studienfachberatung.
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
9. Wo kann ich mich informieren, wenn ich während
meines Studiums ein Semester im Ausland verbringen möchte?
Über Auslandsaufenthalte während des Studiums informiert Sie
das International Center der CAU Kiel. Nähere Informationen sowie
Ansprechpartner finden Sie unter:
www.uni-kiel.de/international
10. Ich studiere einen Lehramts-, Diplom- oder
Magister-Studiengang und möchte mich (z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft
oder für einen Auslandsaufenthalt) beurlauben lassen. Kann ich im
Anschluss an meine Urlaubssemester mein Studium wiederaufnehmen und den
angestrebten Abschluss erwerben?
Ja, Sie können Ihr Studium nach dem Urlaubssemester in der alten
Studienstruktur fortführen. Die Urlaubssemester werden nicht auf
die verbleibende Studienzeit angerechnet, d.h. die Studienzeit verlängert
sich um die Zahl der Urlaubssemester.
11. Ich möchte meinen Studiengang wechseln
und mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium anerkennen lassen, an
wen wende ich mich?
Für die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden
Sie sich bitte an die Fachberater der Institute.
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
Das benötigte Formular finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/antraegevordrucke.shtml
Informationen finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/studiengangwechsel.shtml
12. Ich studiere drei Lehramtsfächer mit
dem Abschluss Staatsexamen. Kann ich die Reihenfolge der drei Fächer
noch verändern?
Ja, die Änderung der Reihenfolge ist weiterhin möglich.
13. Kann ich von einem Lehramts-, Magister- oder
Diplomstudiengang direkt in einen entsprechenden Masterstudiengang wechseln?
Nein. Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist immer ein
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der Bachelorabschluss.
Eine bestandene Zwischenprüfung oder ein bestandenes Vordiplom sind
nicht ausreichend.
14. Ich bin in meiner Magister-, Diplom- oder
Lehramtsprüfung endgültig durchgefallen. Kann ich nun in einen
entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln und mir die erbrachten Studien-
und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Nach einer endgültig nicht bestandenen Magister-, Diplom- oder Lehramtsprüfung
ist die Umschreibung in den entsprechenden Bachelorstudiengang nur mit
Zustimmung des jeweiligen Dekanats möglich.
Nach einer endgültig nicht bestandenen Vorprüfung (Vordiplom
oder Zwischenprüfung) ist die Umschreibung in den entsprechenden
Bachelorstudiengang nicht möglich.
15. Ich studiere an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel in einem Lehramts-, Magister- oder Diplom-Studiengang. Kann ich
in den entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln?
Sie können in den entsprechenden Studiengang zu den aktuellen Zulassungsbedingungen
wechseln. Dabei ist unter einem Wechsel in einen entsprechenden Studiengang
der Wechsel in denjenigen Bachelor zu verstehen, der den alten Studiengang
ersetzt, also in der Regel der Wechsel
- vom Diplom-Studiengang in den Ein-Fach-Bachelorstudiengang desselben
Faches,
- vom Magister-Studiengang mit zwei der drei Magisterfächer in den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
mit dem Profil Fachergänzung und
- vom Lehramtsstudiengang mit denselben Fächern in den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
mit dem Profil Lehramt.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel von dem alten Studiengang in
den neuen Bachelorstudiengang - auch bei Einstufung in ein höheres Semester
- die aktuellen Zulassungsbestimmungen gelten. Informationen finden Sie
unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml
Sie benötigen in jedem Fall eine Einstufungsbescheinigung bei einem Wechsel
in ein höheres Fachsemester des entsprechenden Bachelorstudienganges.
In der Regel werden Sie von Ihrem Studienfachberater aufgrund Ihrer anrechenbaren
Leistungen aus Ihrem alten Studiengang in das entsprechende Fachsemester
des neuen Studienganges eingestuft. Alle Studienfachberater finden Sie
unter: www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
Das notwendige Formular finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/antraegevordrucke.shtml
Die bis zum 30.09.2009 angebotene Sonderregelung ist ausgelaufen.
16. Muss ich mich für den Studiengangwechsel
in die neue Struktur noch einmal extra bewerben?
Ja, sofern das gewünschte Fach im gewünschten Fachsemester im Bachelorstudiengang
zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich erneut bewerben (fristgebunden,
in der Regel bis zum 15.07. bzw. 15.01.). Bitte wenden Sie sich mit Fragen
zur Bewerbung an den Studierendenservice - Bereich Bewerbung und Zulassung:
www.studservice.uni-kiel.de
Informationen zum Studiengangwechsel in zulassungsbeschränkte Fächer
sowie zulassungfreie Fächer finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/studiengangwechsel.shtml
17. Ich möchte mit meinem Magister-Hauptfach
und einem meiner Nebenfächer in den entsprechenden Bachelorstudiengang
wechseln. Kann ich mir die Studienleistungen, die ich in meinem anderen
Magister-Nebenfach erbracht habe, auf das Profil Fachergänzung im
Bachelorstudium anrechnen lassen?
Ja, eine Anrechnung der Leistungen ist grundsätzlich möglich.
Hierzu ist von Ihnen eine Bescheinigung des Fachs über die bereits
erbrachten anrechenbaren Leistungen vorzulegen. Informieren Sie sich in
jedem Fall vorher umfassend bei der jeweiligen Studienfachberatung.
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
18. Wo finde ich Informationen zum Kooperationsvertrag
mit der Universität Hamburg?
Die entsprechenden Infos finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/gastzweit.shtml
Letzte Aktualisierung: 24.11.2011

Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Abteilung 1, Zentrale Studienberatung, E-Mail
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