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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Studieninteressierte
Bewerberinnen und Bewerber
Studienangelegenheiten


Studierende:

 
 1. Ich habe Fragen zum Semesterticket, an wen wende ich mich?

 2. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe bei der Zusammenstellung meines Stundenplans      brauche?

 3. Sind die Stundenpläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudium fachübergreifend abgestimmt?
     Was passiert, wenn sich Kurse überschneiden?


 4. Kann ich ein bereits begonnenes Lehramts-, Diplom- oder Magisterstudium beenden und      die alten Abschlüsse erwerben? Bis wann ist dies möglich?

 5. Was geschieht, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, weil sich die       Lehrveranstaltungen meiner beiden Fächer nachweislich überschneiden und ich dadurch       Zeit verliere?

 6. Ich bekomme Ausbildungsförderung nach dem BAföG und möchte nun von meinem Diplom-,       Magister- oder Lehramtsstudiengang in den entsprechenden neuen Bachelorstudiengang       wechseln. Verliere ich dann meinen BAföG-Anspruch?

 7. Ich studiere einen Bachelorstudiengang an einer anderen Universität. Unter welchen       Bedingungen kann ich in einen entsprechenden Studiengang an der CAU wechseln?

 8. Wie erfolgt die Anerkennung meiner Module bei einem Wechsel zur Universität Kiel?
      Kann ich fehlende Module nachstudieren und gelten dafür bestimmte Fristen?


 9. Wo kann ich mich informieren, wenn ich während meines Studiums ein Semester im       Ausland verbringen möchte?

10. Ich studiere einen Lehramts-, Diplom- oder Magister-Studiengang und möchte mich (z.B.       wegen Krankheit, Schwangerschaft oder für einen Auslandsaufenthalt) beurlauben lassen.       Kann ich im Anschluss an meine Urlaubssemester mein Studium wiederaufnehmen und den       angestrebten Abschluss erwerben?

11. Ich möchte meinen Studiengang wechseln und mir Leistungen aus meinem vorherigen       Studium anerkennen lassen, an wen wende ich mich?

12. Ich studiere drei Lehramtsfächer mit dem Abschluss Staatsexamen. Kann ich die       Reihenfolge der drei Fächer noch verändern?

13. Kann ich von einem Lehramts-, Magister- oder Diplomstudiengang direkt in einen       entsprechenden Masterstudiengang wechseln?

14. Ich bin in einer Magister-, Diplom- oder Lehramtsprüfung endgültig durchgefallen.
      Kann ich nun in einen entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln und mir die       erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?


15. Ich studiere an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in einem Lehramts-, Magister-       oder Diplomstudiengang. Kann ich in den entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln?

16. Muss ich mich für den Studiengangwechsel in die neue Struktur noch einmal extra       bewerben?

17. Ich möchte mit meinem Magister-Hauptfach und einem meiner Nebenfächer in den       entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln. Kann ich mir die Studienleistungen,
      die ich in meinem anderen Magister-Nebenfach erbracht habe, auf das Profil       Fachergänzung im Bachelorstudium anrechnen lassen?


18. Wo finde ich Informationen zum Kooperationsvertrag mit der Universität Hamburg?

 



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1. Ich habe Fragen zum Semesterticket, an wen wende ich mich?
Informationen zum Semesterticket, erhalten Sie auf der Homepage des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der CAU Kiel unter:
www.asta.uni-kiel.de


2. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe bei der Zusammenstellung meines Stundenplans brauche?
Bei der Einschreibung erhalten Sie eine Einladung zur Erstsemesterbegrüßung, inkl. aller Veranstaltungen für Erstsemester. In diesen Veranstaltungen informieren Sie Lehrende und Studienfachberater der Fakultäten oder Angehörige der Fachschaften, damit Sie sich zu Beginn Ihres Studiums zurechtfinden. Sie helfen Ihnen auch bei der Zusammenstellung Ihres Stundenplans.
Falls Sie an den Veranstaltungen für Erstsemester nicht teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachberatung.
Die Studienfachberater/innen Ihres Studiengangs bzw. Ihrer Studiengänge und die jeweiligen Fachschaften finden Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
http://fvk.asta.uni-kiel.de/fachschaften


3. Sind die Stundenpläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudium fachübergreifend abgestimmt? Was passiert, wenn sich Kurse überschneiden?
Im geplanten Zwei-Fächer-Bachelorstudium können alle Kombinationen gewählt werden, die bislang nach der Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte I – POL I) vom 11.09.2003 bzw. nach der Magister-Prüfungsordnung vom 12.06.2002 wählbar waren.

Die Kombinationstabelle für den Zwei-Fächer-Bachelor Profil Fachergänzung finden Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#152x

Die Kombinationstabelle für den Zwei-Fächer-Bachelor Profil Lehramt finden Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#152y


4. Kann ich ein bereits begonnenes Lehramts-, Diplom- oder Magisterstudium beenden und die alten Abschlüsse erwerben? Bis wann ist dies möglich?
Ja, Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Lehramts-, Diplom- oder Magister-Studiengang zu beenden. Zu beachten ist, dass Ihnen – vom Zeitpunkt der im Fach letztmöglichen Immatrikulation aus gerechnet – zur Beendigung Ihres Studiums noch die Regelstudienzeit plus zwei Semester zur Verfügung stehen.
Eine Auflistung aller Studiengänge und ihrer verbleibenden Studienzeiten finden Sie hier


Wenn Sie zwei Fächer studieren, bei denen die letztmalige Immatrikulation in unterschiedlichen Semestern möglich war, beginnt die verbleibende Studienzeit stets zum späteren Zeitpunkt. Ausnahme: In den Magisterstudiengängen Phonetik und digitale Sprachverarbeitung als Haupt- und Nebenfach sowie Soziologie und Pädagogik als Hauptfach richtet sich die verbleibende Studienzeit nach den angegebenen Fristen dieser Fächer.
In besonderen Fällen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium etc.) verlängert sich die verbleibende Studienzeit entsprechend. Sollte bei Ihnen ein solcher Fall eintreten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das für Sie zuständige Prüfungsamt.


Zum Seitenanfang 5. Was geschieht, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, weil sich die Lehrveranstaltungen meiner beiden Fächer nachweislich überschneiden und ich dadurch Zeit verliere?
Wenn sich Ihr Studium aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu verantworten haben, wird die verbleibende Studienzeit entsprechend verlängert. Beachten Sie aber, dass Sie Verzögerungen unverzüglich der für Sie zuständigen Studienfachberatung mitteilen müssen, damit geprüft werden kann, ob Umstände vorliegen, die eine Studienzeitverlängerung rechtfertigen. Die Studienfachberatung informiert in einem solchen Fall das Prüfungsamt.


6. Ich bekomme Ausbildungsförderung nach dem BAföG und möchte nun von meinem Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang in den entsprechenden neuen Bachelorstudiengang wechseln. Verliere ich dann meinen BAföG-Anspruch?
Über mögliche Auswirkungen eines Wechsels auf Ihren BAföG-Anspruch informieren Sie sich bitte umfassend beim BAföG-Amt: www.uni-kiel.de/stwsh/


7. Ich studiere einen Bachelorstudiengang an einer anderen Universität. Unter welchen Bedingungen kann ich in einen entsprechenden Studiengang an der CAU wechseln?
Ein Wechsel ist prinzipiell möglich.
Informieren Sie sich über die Bedingungen eines solchen Wechsels bei den Studienfachberatungen. Dort klären Sie auch, in welchem Umfang Ihre bisherigen Studienleistungen auf Ihr neues Studium angerechnet werden können.


8. Wie erfolgt die Anerkennung meiner Module bei einem Wechsel zur Universität Kiel? Kann ich fehlende Module nachstudieren und gelten dafür bestimmte Fristen?
Über die Anerkennung der Module und die Modalitäten, fehlende Studieninhalte nachzustudieren, informieren Sie sich bitte vorab bei der jeweiligen Studienfachberatung.
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml


9. Wo kann ich mich informieren, wenn ich während meines Studiums ein Semester im Ausland verbringen möchte?
Über Auslandsaufenthalte während des Studiums informiert Sie das International Center der CAU Kiel. Nähere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unter:
www.uni-kiel.de/international


Zum Seitenanfang 10. Ich studiere einen Lehramts-, Diplom- oder Magister-Studiengang und möchte mich (z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft oder für einen Auslandsaufenthalt) beurlauben lassen. Kann ich im Anschluss an meine Urlaubssemester mein Studium wiederaufnehmen und den angestrebten Abschluss erwerben?
Ja, Sie können Ihr Studium nach dem Urlaubssemester in der alten Studienstruktur fortführen. Die Urlaubssemester werden nicht auf die verbleibende Studienzeit angerechnet, d.h. die Studienzeit verlängert sich um die Zahl der Urlaubssemester.


11. Ich möchte meinen Studiengang wechseln und mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium anerkennen lassen, an wen wende ich mich?
Für die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an die Fachberater der Institute.
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
Das benötigte Formular finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/antraegevordrucke.shtml

Informationen finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/studiengangwechsel.shtml


Zum Seitenanfang 12. Ich studiere drei Lehramtsfächer mit dem Abschluss Staatsexamen. Kann ich die Reihenfolge der drei Fächer noch verändern?
Ja, die Änderung der Reihenfolge ist weiterhin möglich.


13. Kann ich von einem Lehramts-, Magister- oder Diplomstudiengang direkt in einen entsprechenden Masterstudiengang wechseln?
Nein. Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist immer ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der Bachelorabschluss. Eine bestandene Zwischenprüfung oder ein bestandenes Vordiplom sind nicht ausreichend.


14. Ich bin in meiner Magister-, Diplom- oder Lehramtsprüfung endgültig durchgefallen. Kann ich nun in einen entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln und mir die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Nach einer endgültig nicht bestandenen Magister-, Diplom- oder Lehramtsprüfung ist die Umschreibung in den entsprechenden Bachelorstudiengang nur mit Zustimmung des jeweiligen Dekanats möglich.
Nach einer endgültig nicht bestandenen Vorprüfung (Vordiplom oder Zwischenprüfung) ist die Umschreibung in den entsprechenden Bachelorstudiengang nicht möglich.


15. Ich studiere an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in einem Lehramts-, Magister- oder Diplom-Studiengang. Kann ich in den entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln?
Sie können in den entsprechenden Studiengang zu den aktuellen Zulassungsbedingungen wechseln. Dabei ist unter einem Wechsel in einen entsprechenden Studiengang der Wechsel in denjenigen Bachelor zu verstehen, der den alten Studiengang ersetzt, also in der Regel der Wechsel
- vom Diplom-Studiengang in den Ein-Fach-Bachelorstudiengang desselben Faches,
- vom Magister-Studiengang mit zwei der drei Magisterfächer in den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil Fachergänzung und
- vom Lehramtsstudiengang mit denselben Fächern in den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil Lehramt.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel von dem alten Studiengang in den neuen Bachelorstudiengang - auch bei Einstufung in ein höheres Semester - die aktuellen Zulassungsbestimmungen gelten. Informationen finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml
Sie benötigen in jedem Fall eine Einstufungsbescheinigung bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester des entsprechenden Bachelorstudienganges. In der Regel werden Sie von Ihrem Studienfachberater aufgrund Ihrer anrechenbaren Leistungen aus Ihrem alten Studiengang in das entsprechende Fachsemester des neuen Studienganges eingestuft. Alle Studienfachberater finden Sie unter: www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml
Das notwendige Formular finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/antraegevordrucke.shtml

Die bis zum 30.09.2009 angebotene Sonderregelung ist ausgelaufen.


Zum Seitenanfang 16. Muss ich mich für den Studiengangwechsel in die neue Struktur noch einmal extra bewerben?
Ja, sofern das gewünschte Fach im gewünschten Fachsemester im Bachelorstudiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich erneut bewerben (fristgebunden, in der Regel bis zum 15.07. bzw. 15.01.). Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Bewerbung an den Studierendenservice - Bereich Bewerbung und Zulassung: www.studservice.uni-kiel.de
Informationen zum Studiengangwechsel in zulassungsbeschränkte Fächer sowie zulassungfreie Fächer finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/studiengangwechsel.shtml


17. Ich möchte mit meinem Magister-Hauptfach und einem meiner Nebenfächer in den entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln. Kann ich mir die Studienleistungen, die ich in meinem anderen Magister-Nebenfach erbracht habe, auf das Profil Fachergänzung im Bachelorstudium anrechnen lassen?
Ja, eine Anrechnung der Leistungen ist grundsätzlich möglich. Hierzu ist von Ihnen eine Bescheinigung des Fachs über die bereits erbrachten anrechenbaren Leistungen vorzulegen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher umfassend bei der jeweiligen Studienfachberatung.
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung/index.shtml


18. Wo finde ich Informationen zum Kooperationsvertrag mit der Universität Hamburg?
Die entsprechenden Infos finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/gastzweit.shtml


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Letzte Aktualisierung: 24.11.2011

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