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Zentrale Studienberatung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Bewerberinnen und Bewerber
Studienangelegenheiten
Studierende
Studieninteressierte:
1. Wo erhalte ich Informationen
über die Studiengänge an der CAU Kiel?
2. Welche Studiengänge kann
ich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU Kiel) studieren?
3. Werden an der CAU Kiel Studiengebühren
erhoben?
4. Wo erhalte ich Informationen
zum BAföG?
5. Wo erhalte ich ein Vorlesungsverzeichnis?
6. Kann ich ohne Termin zur Sprechstunde
der Zentralen Studienberatung kommen?
7. Kann ich als Studieninteressierte/r
an Vorlesungen teilnehmen?
8. Besteht an der CAU Kiel die
Möglichkeit, ein Fernstudium zu absolvieren?
9. Ist es möglich, an der CAU-Kiel
für ein Doppelstudium eingeschrieben zu sein?
10. Gibt es an der CAU Kiel die Möglichkeit,
in Teilzeit zu studieren?
11. Wo finde ich nähere Angaben
zum Bachelor- und Masterstudium an der
Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel?
12. Wo ist der Unterschied zwischen
dem Bachelor of Arts und dem Bachelor of Science?
13. Wann wird Psychologie auf den entsprechenden
Bachelor- und Masterstudiengang umgestellt?
14. Werden die Studiengänge Medizin,
Zahnmedizin und Pharmazie auch auf Bachelor- und Masterstudiengänge
umgestellt?
15. Kann ich Rechtswissenschaft als
Bachelorstudiengang studieren?
16. Welche Fächerkombinationen
können in den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen und Zwei-Fächer-Masterstudiengängen
studiert werden?
17. Kann man einen Ein-Fach-Bachelorstudiengang
mit einem Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang
kombinieren?
18. Was beinhaltet das Profil Lehramt
bzw. Profil Fachergänzung?
19. Was bedeutet, dass ein Studiengang
konsekutiv ist?
20. Kann ich mit einem Bachelor- oder
Masterabschluss auch im Ausland arbeiten?
21. Was sind Leistungspunkte und wonach
werden diese berechnet?
22. Was bedeutet, dass Studiengänge
akkreditiert sind?
23. Was ist das Diploma Supplement?
24. Benötige ich für meinen
angestrebten Studiengang Lateinkenntnisse oder andere Fremdsprachen?
25. Ich verfüge nicht über
die geforderten Sprachkenntnisse / Lateinkenntnisse / Griechischkenntnisse.
Kann ich diese nachholen bzw. bis wann muss ich sie vorweisen?
26. Können Module zum Spracherwerb (Latein,
Griechisch, moderne Fremdsprachen) im Zwei- Fächer-Bachelorstudiengang
mit dem Profil Fachergänzung anerkannt werden, die zugleich dazu
dienen, Sprachvoraussetzungen nach Studienqualifikationssatzung zu erwerben?
27. Muss ich nach einem Bachelorstudium
ein Masterstudium absolvieren?
28. Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen
für Masterstudiengänge?
29. Ist nach dem Masterstudium eine
Promotion möglich?
30. Wird ein Bachelorstudiengang anderer
Universitäten an der CAU pauschal anerkannt oder erfolgt
immer eine Prüfung der Inhalte?
31. Kann ich mit dem Abschluss Master
of Education auch in anderen Bundesländern unterrichten?
32. Eröffnet mir der Master of
Education den Zugang zum Vorbereitungsdienst oder benötige ich
zusätzlich ein Staatsexamen?
33. Ist es möglich an der CAU im
Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (Profil Lehramt an Gymnasien)
eine andere Fächerkombination zu wählen als es nach
Kombinationstabelle
zulässig wäre?
34. Ich möchte in Kiel ein Bachelorstudium
aufnehmen und Lehrerin oder Lehrer an einem Gymnasium
werden. Kann ich zusätzlich ein drittes Fach (als Erweiterungs- oder
Ergänzungsfach) studieren?
35. Ich möchte im Bachelorstudiengang
das Profil Fachergänzung studieren. Kann ich später trotzdem
einen Master of Education anschließen, falls ich doch noch Lehrerin
oder Lehrer werden möchte?
36. Ich möchte im Bachelor das
Profil Lehramt wählen. Kann ich damit später dennoch in einen
Master of Arts oder Master of Science
wechseln, falls ich doch nicht Lehrerin oder Lehrer werden
möchte?
37. Wird an der CAU Kiel das Lehramt
an Real-, Grund- und Hauptschulen sowie das Sonderschullehramt
angeboten?
38. Kann ich weiterhin ein Lehramtsfach
an der CAU mit dem Fach Musik an der Musikhochschule
in Lübeck kombinieren?
1. Wo erhalte ich Informationen über die
Studiengänge der CAU Kiel?
Über die Studiengänge können Sie sich informieren unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml
und
www.zsb.uni-kiel.de,
Rubrik: Studien-Info-Blätter
Allgemeine Fragen zu Studienfächern und Studiengängen beantwortet
die Zentrale Studienberatung: www.zsb.uni-kiel.de
Bei weiteren inhaltlichen Fragen zum Studienfach bekommen Sie Auskunft
bei den jeweiligen Studienfachberatern der Institute:
www.zsb.uni-kiel.de/studienfachberatung
2. Welche Studiengänge kann ich an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel studieren?
Eine Auflistung aller Studiengänge und deren Zulassungsbedingungen
erhalten Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml
Wenn Ihr angestrebter Studiengang nicht an der CAU Kiel angeboten wird,
können Sie im Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
nachsehen, an welchen Hochschulen Sie den Studiengang studieren können:
www.hochschulkompass.de
3. Werden an der CAU Kiel Studiengebühren
erhoben?
Zurzeit werden keine Studiengebühren an der CAU Kiel erhoben.
Hinweise und Höhe des Semesterbeitrages finden Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/semesterbeitrag.shtml
4. Wo erhalte ich Informationen zum BAföG?
Wenn Sie Fragen zum BAföG haben, wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk
Schleswig-Holstein: http://www.uni-kiel.de/stwsh/
5. Wo erhalte ich ein Vorlesungsverzeichnis?
Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie unter: www.univis.uni-kiel.de
6. Kann ich ohne Termin zur Sprechstunde der Zentralen
Studienberatung kommen?
Ja, die Zentrale Studienberatung bietet offene Sprechstunden an:
Montag und Mittwoch, 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag,
9 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie finden die
Zentrale Studienberatung im Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses).
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.30
Uhr unter der Telefonnummer: 0431/880-7440.
7. Kann ich als Studieninteressierte/r an Vorlesungen
teilnehmen?
Im Programm „Hereinspaziert“ der Zentralen Studienberatung
finden Sie Veranstaltungen der Institute, an denen Sie teilnehmen können.
Eine Auflistung dieser Veranstaltungen sowie Informationen über den
Inhalt der Veranstaltung und ob Sie sich vorher anmelden müssen,
erhalten Sie unter:
www.zsb.uni-kiel.de/hereinspaziert
8. Besteht an der CAU Kiel die Möglichkeit,
ein Fernstudium zu absolvieren?
Die CAU bietet keine grundständigen Fernstudiengänge an. Ein Masterstudiengang,
Schulmanagement und Qualitätsentwicklung wird in dieser Variante
angeboten.
An welchen Hochschulen die Möglichkeit besteht, ein Fernstudium zu
absolvieren, erfahren Sie auf der Homepage der Hochschulrektorenkonferenz
www.hochschulkompass.de
9. Ist es möglich, an der CAU-Kiel für ein Doppelstudium
eingeschrieben zu sein?
Ein Doppelstudium ist an der CAU-Kiel möglich, wenn nur in einem der beiden
Studienfächer bzw. Studiengänge (bei 2-Fächer Bachelor/Master) ein bewerbungspflichtiges
Studienfach gewählt wird (dem Studienfachangebot www.studservice.uni-kiel.de/sfangebot.shtml
können Sie den gegenwärtigen Stand der Zulassungsbeschränkungen entnehmen).
Informationen bezüglich der Voraussetzungen für ein Doppelstudium mit
mehreren bewerbungspflichtigen Studienfächern können Sie den §§ 4
und 5 der Immatrikulationsordnung
(www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-4.pdf) entnehmen. Erkundigen
Sie sich bitte beim Studierendenservice - Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten
www.studservice.uni-kiel.de/kontakt.shtml,
ob dies in der von Ihnen gewünschten Kombination möglich ist.
10. Gibt es an der CAU Kiel die Möglichkeit,
in Teilzeit zu studieren?
Teilzeitstudiengänge werden zurzeit an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel nicht angeboten.
11. Wo finde ich nähere Angaben zum Bachelor-
und Masterstudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel?
Bitte schauen Sie ins grundlegende Studieninformationsblatt zum Bachelor-
und Masterstudium an der Uni Kiel: www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml
12. Wo ist der Unterschied zwischen dem Bachelor
of Arts und Bachelor of Science?
Die Abschlüsse Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Arts (M.A.)
werden an der Uni Kiel in den Sprach- und Kulturwissenschaften, Sportwissenschaften,
Sozialwissenschaften und Kunstwissenschaften verliehen. Die Abschlüsse
Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) werden in den
Naturwissenschaften, der Mathematik, den Agrar-, und Ernährungswissenschaften,
Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwissenschaften verliehen. Die Abschlussbezeichnungen
der Studiengänge finden Sie auch in unseren Studieninformationsblättern:
www.zsb.uni-kiel.de/studienangebot.shtml
13. Wann wird Psychologie auf den entsprechenden
Bachelor- und Masterstudiengang umgestellt?
Die Umstellung des Studiengangs Psychologie an der Uni Kiel ist geplant;
ein Termin steht noch nicht fest.
14. Werden die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin
und Pharmazie auch auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt?
Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden nicht umgestellt.
Die Umstellung des Studiengangs Pharmazie ist geplant; ein Termin steht
noch nicht fest.
15. Kann ich Rechtswissenschaft als Bachelorstudiengang
studieren?
An der Universität Kiel ist das zurzeit nicht möglich.
16. Welche Fächerkombinationen können
in den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen und Zwei-Fächer-Masterstudiengängen
studiert werden?
Zu den zulässigen Kombinationsmöglichkeiten im Bachelor siehe:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#152
Zu den zulässigen Kombinationsmöglichkeiten im Master siehe:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#156
17. Kann man einen Ein-Fach-Bachelorstudiengang
mit einem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang kombinieren?
Ein Doppelstudium, das Studium zweier Studiengänge ist möglich,
wenn höchstens einer der beiden Studiengänge einer Zulassungsbeschränkung
unterliegt. Empfehlen können wir Ihnen diese Variante angesichts
der geforderten Studienleistungen nicht.
18. Was beinhaltet das Profil Lehramt bzw. Profil
Fachergänzung?
Bitte schauen Sie ins grundlegende Studieninformationsblatt zum Bachelor-
und Masterstudium an der Uni Kiel:
www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml
Dort finden Sie in der Rubrik Zwei-Fächer-Bachelorstudium eine Darstellung.
Angaben zum Modulangebot im Profil Lehramt finden Sie unter:
www.zfl.uni-kiel.de/content/downloads
Angaben zum Modulangebot im Profil Fachergänzung finden Sie unter:
http://www.zfs.uni-kiel.de
19. Was bedeutet, dass ein Studiengang konsekutiv
ist?
Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium kann unterschiedlich
gestaltet werden. Baut ein Masterstudium inhaltlich auf einem Bachelorstudium
auf, handelt es sich um einen konsekutiven Master. Studierende vertiefen
in diesem Fall ihr Fachwissen in dem Studiengang, in dem sie den Bachelorabschluss
erworben haben.
20. Kann ich mit einem Bachelor- oder Masterabschluss
auch im Ausland arbeiten?
Ja. Ein Ziel der bundesweiten Umstellung ist die Förderung der Mobilität.
21. Was sind Leistungspunkte und wonach werden
diese berechnet?
Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen
(ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine
bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die
Abkürzungen CP für Credits/Credit Points oder PP für Prüfungspunkte.
Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige
Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von
Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Arbeitsaufwand
von 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. Zur Erreichung eines Bachelors
sind üblicherweise 180 Leistungspunkte, zum Masterstudium 120 Leistungspunkte
vorgeschrieben.
22. Was bedeutet, dass Studiengänge akkreditiert
sind?
Alle Bachelor- und Masterstudiengänge werden vor der Einführung
an einer Hochschule akkreditiert. Bei der Akkreditierung überprüfen
und beurteilen Akkreditierungsagenturen, ob Studiengänge den allgemeinen
und fachbezogenen Standards entsprechen. Die Grundlage hierzu ist die
Begutachtung der strukturellen und der inhaltlichen Gestaltung des Studiengangs
durch externe Fachleute. Man will die Qualität der Lehre stärken,
außerdem die Studierbarkeit und die Berufsrelevanz nachweisen, darüber
hinaus die Mobilität der Studierenden erhöhen und die internationale
Anerkennung der Studienabschlüsse verbessern, schließlich immer
wieder Transparenz schaffen. Die Evaluierung soll insbesondere die gesamte
Qualität der Hochschulausbildung stärken und sichern.
23. Was ist das Diploma Supplement?
Ergänzend zum Bachelor- wie auch Master-Abschlusszeugnis informiert
das Diploma Supplement über die Inhalte des Studiums und soll dadurch
auch zukünftigen Arbeitgebern im In- und Ausland die Einordnung des
Abschlusses ermöglichen. Insbesondere informiert es über die
Zulassungsvoraussetzungen, die Studienanforderungen und den Studienverlauf,
ferner über den Status der verleihenden Hochschule. Das Diploma Supplement
erleichtert so gegebenenfalls einen Hochschulwechsel.

24. Benötige ich für meinen angestrebten
Studiengang Lateinkenntnisse oder andere Fremdsprachen?
Eine Auflistung aller Studiengänge für die Sie Lateinkenntnisse
oder weitere Fremdsprachen benötigen, erhalten Sie unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
25. Ich verfüge nicht über die geforderten
Sprachkenntnisse / Lateinkenntnisse/ Griechischkenntnisse. Kann ich diese
nachholen bzw. bis wann muss ich sie vorweisen?
In der Regel werden die noch fehlenden Sprachkenntnisse bis zum Abschluss
des zweiten Semesters verlangt.
In einigen Studienfächern müssen Sie die geforderten Sprachkenntnisse
bei der Einschreibung nachweisen. Alle Regelungen hierzu finden Sie in
der Studienqualifikationssatzung unter:
www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf
Das Institut für Klassische Altertumskunde bietet Latein- und Griechischkurse
an (auch als Intensivsprachkurse in den Semesterferien).
www.uni-kiel.de/klassalt
26. Können Module zum Spracherwerb (Latein, Griechisch,
moderne Fremdsprachen) im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil
Fachergänzung anerkannt werden, die zugleich dazu dienen, Sprachvoraussetzungen
nach Studienqualifikationssatzung zu erwerben?
Sprachvoraussetzungen nach der Studienqualifikationssatzung sind Studienvoraussetzungen
für die jeweiligen Studiengänge und können deshalb grundsätzlich nicht
als Fachergänzungs-module angerechnet werden. Wenn also in einem Ihrer
Studienfächer im Bachelorstudiengang als Studienvoraussetzung z.B. Latein-
oder Griechischkenntnisse oder Kenntnisse einer (weiteren) modernen Fremdsprache
gefordert sind, zählen Module, die Sie dafür belegen, nicht für das Profil
Fachergänzung.
Wenn hingegen in einem Ihrer Studienfächer im Masterstudiengang als Studienvoraussetzung
z.B. Latein- oder Griechischkenntnisse oder Kenntnisse einer (weiteren)
modernen Fremdsprache gefordert sind, können Module, die Sie im Bachelorstudiengang
dafür belegen, für das Profil Fachergänzung anerkannt werden.
27. Muss ich nach einem Bachelorstudium ein Masterstudium
absolvieren?
Nein, denn Sie erwerben mit dem Bachelorabschluss einen berufsqualifizierenden
Abschluss.
28. Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für
Masterstudiengänge?
Grundsätzliche Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium
ist immer ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, also ein
Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss.
Nach dem Hochschulgesetz für das Land Schleswig-Holstein wird der
Zugang zum Masterstudium zusätzlich von weiteren Voraussetzungen
abhängig gemacht. Viele Fächer setzten z.B. eine Mindestnote
fest, mit der das Bachelorstudium abzuschließen ist.
Weitere Informationen zum Masterstudium erhalten Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml
29. Ist nach dem Masterstudium eine Promotion
möglich?
Im Anschluss an ein Masterstudium an der Uni Kiel ist unter bestimmten Bedingungen
eine Promotion möglich. Die Promotionsordnungen finden Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/pra/promoord.shtml
Weitere Informationen bietet das Graduiertenzentrum der CAU unter: www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de
Informationen zur Einschreibung für das Promotionsstudium finden Sie
unter: www.studservice.uni-kiel.de/einschreibung_promotion.shtml
30. Wird ein Bachelorstudiengang anderer Universitäten
an der CAU pauschal anerkannt oder erfolgt immer eine Prüfung der
Inhalte?
Eine pauschale Anerkennung des Bachelorstudiums ist in der Regel nicht möglich,
da die Bachelorstudiengänge an den Universitäten formal und inhaltlich
variieren. Die Anerkennung des Bachelorabschlusses erfolgt stets durch eine
Einzelfallprüfung, die durch die jeweilige Studienfachberatung bzw.
das Prüfungsamt vorgenommen wird. Weitere Informationen zum Masterstudium erhalten Sie unter: www.studservice.uni-kiel.de/masterstart.shtml
31. Kann ich mit dem Abschluss Master of Education
auch in anderen Bundesländern unterrichten?
Ja, die bisherigen Möglichkeiten bleiben erhalten. Genauere Auskünfte
kann das jeweils zuständige Ministerium geben.
32. Eröffnet mir der Master of Education
den Zugang zum Vorbereitungsdienst oder benötige ich zusätzlich
ein Staatsexamen?
Der Abschluss Master of Education qualifiziert für den
Vorbereitungsdienst.
33. Ist es möglich an der CAU im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
(Profil Lehramt an Gymnasien) eine andere Fächerkombination zu wählen als
es nach Kombinationstabelle
zulässig wäre?
Dies wird prinzipiell von Seiten der Uni Kiel ermöglicht. Wenn Sie eine
von den Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fächer-Bachelorstudium (Profil
Lehramt an Gymnasien) abweichende Fachwahl anstreben, müssen Sie einen gesonderten
„Antrag
auf Einschreibung in eine außergewöhnliche Fächerkombination“ im Studierendenservice
bei der Einschreibung vorlegen. Nach derzeitigem Stand kommen Sie mit abweichenden
Fächerkombinationen in Schleswig-Holstein nicht in den Vorbereitungsdienst
der Schulen und es kann im Studium zu Stundenplanüberschneidungen und hierdurch
zur Verlängerung der Studiendauer kommen.
34. Ich möchte in Kiel ein Bachelorstudium
aufnehmen und Lehrerin oder Lehrer an einem Gymnasium werden. Kann ich
zusätzlich ein drittes Fach (als Erweiterungs- oder Ergänzungsfach)
studieren?
Hinweise zu den Erweiterungs- und Ergänzungsfächern im Zwei-Fächer-Bachelorstudium
mit dem Profil Lehramt an Gymnasien finden Sie im Studieninformationsblatt
Bachelor- und Masterstudiengänge: www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#153
35. Ich möchte im Bachelorstudiengang
das Profil Fachergänzung studieren. Kann ich später trotzdem einen
Master of Education anschließen, falls ich doch noch Lehrerin oder
Lehrer werden möchte?
Der Master of Education setzt voraus, dass im vorangegangenen Bachelorstudium
lehramtsspezifische Studienanteile im Profil Lehramt absolviert wurden.
Da im Rahmen des Profils Fachergänzung in der Regel keine oder nur
wenige äquivalente Studienleistungen erbracht werden, muss vor dem
Masterstudium zunächst das Profil Lehramt nachstudiert werden. Nach
erfolgtem Nachstudium können Sie dann die Zulassung zum Master of Education
beantragen.
Beachten Sie aber, dass dieses Verfahren nur möglich ist, wenn Sie
in Ihrem Bachelor-Studiengang Fächer studiert haben, die auch als Fachkombination
für das Lehramtstudium zulässig sind (www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#152y).
Wenn Sie sich also die Option, Lehrer/in zu werden, offen halten möchten,
ist es ratsam, im Bachelorstudium zwei Lehramtsfächer und das Profil
Lehramt zu wählen.
36. Ich möchte im Bachelor das Profil Lehramt
wählen. Kann ich damit später dennoch in einen Master of Arts
oder Master of Science wechseln, falls ich doch nicht Lehrerin oder Lehrer
werden möchte?
Der Zugang zu den Masterstudiengängen der Philosophischen Fakultät
ist in der Regel ohne Nachstudium von Studienanteilen aus dem Bachelorstudium
(etwa aus dem Profil Fachergänzung) möglich. Voraussetzung ist
allerdings, dass die Fächerkombination, die Sie in Ihrem Bachelor gewählt
haben, auch im Master of Arts zulässig ist: (http://www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/bachelor-master-grundlegend.shtml#156)
Der Wechsel in die Ein-Fach-Masterstudiengänge der anderen Fakultäten
ist häufig mit einem Nachstudium verbunden, das in seinem Umfang je
nach Fächerkombination im Bachelorstudium variiert. Nähere Informationen
erhalten Sie in der jeweiligen Studienfachberatung. 37.
Wird an der CAU Kiel das Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen sowie
das Sonderschullehramt angeboten?
Nein, Sie haben die Möglichkeit diese Studiengänge an der Universität
Flensburg zu studieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
www.uni-flensburg.de
Eine Auflistung aller Hochschulen und aller Studiengänge im Bundesgebiet
erhalten Sie unter: www.hochschulkompass.de
38. Kann ich weiterhin ein Lehramtsfach
an der CAU mit dem Fach Musik an der Musikhochschule in Lübeck kombinieren?
Informationen erhalten Sie über die Musikhochschule Lübeck. www.mh-luebeck.de

Letzte Aktualisierung: 24.11.2011

Zuständig für die Pflege dieser Seite:
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